Systemaufsicht
Anforderungen an die Ausgestaltung einer Aufsicht zur Abwehr systemischer Risiken - entwickelt am Beispiel der Finanzaufsicht
Ann-Katrin Kaufhold
Systemische Risiken gefährden die Funktionsfähigkeit zentraler gesellschaftlicher und natürlicher Systeme, so etwa die Stabilität des Finanzsystems und der klimatischen Systeme. Wie kann der Staat effektiv vor Systemrisiken schützen? Mit den tradierten rechtlichen Mechanismen der Risikoabwehr ist das nicht möglich. Das ist zuletzt in der Finanzkrise der Jahre 2008/2009 deutlich geworden. Ann-Katrin Kaufhold bestimmt die Eigenheiten, die systemische Risiken von den vertrauten Phänomenen der Gefahr und des Risikos unterscheiden, und definiert einen rechtswissenschaftlichen Systemrisikobegriff. Auf seiner Grundlage entfaltet sie am Beispiel der Finanzaufsicht die Anforderungen, denen eine hoheitliche Aufsicht zur Abwehr systemischer Risiken genügen muss, und sie konkretisiert den rechtlichen Rahmen, den der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung einer solchen Aufsicht beachten muss. Die Systemaufsicht wird damit als eine neue und eigenständige Grundform der Aufsicht etabliert.