Systemrisiko und Erfolgsverpflichtung im Baurecht
Daniel Fitterer
Dem Baugrund kommt für das Gelingen eines Bauvorhabens eine
hervorgehobene Bedeutung zu. Arbeiten an und mit dem Baugrund
(als einem von der „Natur vorgegebenen Werkstoff“) unterliegen
besonderen, technisch nicht voll beherrschbaren Risiken. Realisieren sich diese technischen Risiken, was in der täglichen Baupraxis zumeist sehr kostenintensiv ist, stellt sich die Frage der rechtsgeschäftlichen bzw. gesetzlichen Gefahrtragung unter den Bauvertragsparteien.
Das privatbaurechtliche Schrifttum fasst diese Konstellation mit
dem Begriff „Systemrisiko“ zusammen. Generell werden unter dem
Begriff „Systemrisiko“ weitreichende Ausnahmen vom Grundsatz der werkvertraglichen Erfolgshaftung des Unternehmers befürwortet.Mit der vorliegenden Arbeit werden die im genannten Kontext relevanten Sachverhalte gegliedert, auf die dogmatischen Grundlagen zurückgeführt und so zu einer Lösung gebracht. Dabei wird die rechtliche Thematik des Baugrundrisikos als Abgrenzungs- und Vorfrage herangezogen.