Tarifdispositives Gesetzesrecht im Spannungsfeld von Tarifautonomie und grundrechtlichen Schutzpflichten.
Daniel Ulber
Die Abweichung von zwingendem Gesetzesrecht durch Tarifvertrag hat in Deutschland eine lange Tradition. Durch das Nebeneinander von staatlicher und tarifautonomer Regulierung in Form von tarifdispositivem Gesetzesrecht stehen Tarifautonomie und gesetzliche Regulierung des Arbeitsrechts in einem steten Spannungsverhältnis. Daniel Ulber untersucht vor diesem Hintergrund das Verhältnis von Tarifautonomie und staatlicher Gesetzgebung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Tarifautonomie nicht vor der Setzung staatlicher Mindestarbeitsbedingungen schützt. Dies steht im Widerspruch zu Sinn und Zweck der Tarifautonomie.
In einem zweiten Schritt werden die Voraussetzungen der Wahrung grundrechtlicher Schutzpflichten durch den Gesetzgeber, aber auch durch die Gerichte untersucht. Ergebnis ist, dass dem Gesetzgeber der Rückgriff auf tarifdispositives Gesetzesrecht durch die grundrechtlichen Schutzpflichten verwehrt sein kann. In diesem Zusammenhang wird auch der Frage nachgegangen, ob die Tarifvertragsparteien selbst an die Grundrechte gebunden sind.
Der Autor wendet sich sodann der umstrittenen Frage der Voraussetzungen der Tariffähigkeit von Gewerkschaften zu. Er kommt zu dem Ergebnis, dass tarifdispositives Gesetzesrecht voraussetzt, dass die tarifschließenden Gewerkschaften über eine hinreichende Repräsentativität verfügen. Exemplarisch werden die Grenzen, denen der Gesetzgeber bei der Schaffung tarifdispositiven Gesetzesrechts unterliegt, anhand des Arbeitszeitrechts untersucht.
Ausgezeichnet mit dem CBH-Promotionspreis der juristischen Fakultät der Universität zu Köln 2010.