Tariftreue im europäischen Vergaberecht
Zur Zulässigkeit der Instrumentalisierung des Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge für politische Zwecke vor dem europäischen Gemeinschaftsrecht und dem WTO-Vergaberecht, insbesondere zur Berücksichtigung von Tariflöhnen im Vergabeverfahren
Tobias Kramer
Die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen in der Europäischen Gemeinschaft eröffnet den Unternehmen in den EG-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ihre Arbeitnehmer zur Dienstleistungserbringung in andere Mitgliedstaaten zu entsenden. Die Arbeitsrechtsverhältnisse der entsandten Arbeitnehmer, insbesondere ihre Lohnansprüche bleiben von einer vorübergehenden Entsendung regelmässig unberührt. In arbeitsintensiven Bereichen, in denen die Lohnkosten einen wesentlichen Kostenfaktor der Dienstleistung ausmachen, entstehen dadurch für Unternehmen mit Sitz in Niedriglohnländern spürbare komparative Wettbewerbsvorteile, die sich aus den Unterschieden in den Sozialordnungen der Mitgliedstaaten ergeben. Den Preis zahlen letztlich die Arbeitnehmer der Aufnahmemitgliedstaaten, die im zunehmenden Wettbewerbsdruck empfindliche Lohnsenkungen hinnehmen müssen oder ihre Arbeitsplätze verlieren. Die öffentliche Hand sieht sich in dem Dilemma, bei einer auf die Kosten bedachten Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge diese Entwicklung verschärfen zu müssen. Zunehmend schreiben die Landesgesetzgeber den öffentlichen Auftraggebern daher vor, insbesondere die Vergabe öffentlicher Bauaufträge an die Bedingung zu knüpfen, dass bei Auftragsausführung allgemeine Tariflöhne gezahlt werden. Zu diesem Zweck wird die Abgabe einer Tariftreueerklärung verlangt, die zu den vergabefremden bzw. sekundären Kriterien im Vergabeverfahren zählt. Diese Massnahmen sind vor dem europäischen Gemeinschaftsrecht und dem WTO-Vergaberecht in hohem Masse fragwürdig. Tobias Kramer untersucht die Möglichkeiten und Grenzen, die Zahlung gesetzlicher Mindestlöhne und übergesetzlicher Tariflöhne des Aufnahmestaates in die Vergabeentscheidung einzubinden. Massstab sind die früheren und die im Jahr 2004 novellierten Vergabekoordinierungsrichtlinien, die Arbeitnehmerentsenderichtlinie, das Beihilfenrecht und die Grundfreiheiten des EGV sowie das WTO-Abkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen. Neben der Zulässigkeit vergabefremder Kriterien greift der Autor auch die Erstreckung zwingender nationaler Mindestlöhne auf entsandte Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr auf, deren Relevanz weit über die Vergabe öffentlicher Aufträge hinausreicht.