Tarifverträge des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen.
Kommentar für die betriebliche Praxis Teil 1 Manteltarifvertrag
Hans Decruppe
Die Neuregelung des Ladenschlussgesetzes und die darauf folgenden Änderungen des Manteltarifvertrages (MTV) mit dem Tarifabschluss vom 25.07.2003 machten eine grundlegende Überarbeitung des Kommentars erforderlich. Der Kommentar verarbeitet dabei die gesamte veröffentlichte sowie den Großteil der unveröffentlichten Rechtsprechung zum Tarifrecht des Einzelhandels.
Nachdem der neue MTV erstmals nicht für allgemein verbindlich erklärt wurde, liegt ein Schwerpunkt der Bearbeitung auf den Fragen der Tarifgeltung, der Geltung für sog. OT-Mitglieder der Einzelhandelsverbände und der Nachwirkung des allgemein verbindlichen Vorgängertarifvertrages. Die Regelungen zur Arbeitszeit, Teilzeit- und Spätöffnungsarbeit wurden angesichts der gesetzlichen Neuregelungen im Ladenschluss- und Arbeitszeitrecht sowie im Hinblick auf Rechtsprechung, Entscheidungen von Einigungsstellen und betrieblichen Entwicklungen wie Arbeitszeitkonten, Team- oder Vertrauensarbeitszeit etc. umfassend überarbeitet. Der mit dem Tarifabschluss neu geschaffene Anspruch für Teilzeitbeschäftigte auf Verlängerung ihrer individuellen arbeitsvertraglichen Arbeitszeit wird praxisgerecht erläutert.
Der Kommentar – inzwischen ein „Handbuch des Arbeitsrechts im Einzelhandel“ – ist relevant und anwendbar auch über den Tarifbereich Nordrhein-Westfalens hinaus. Er wendet sich an alle, die in der betrieblichen oder gerichtlichen Praxis – als Personalverantwortliche/-r, Betriebsratsmitglied, Anwältin/Anwalt, Richter/-in oder als Gewerkschaftssekretär/-in – die Tarifverträge des Einzelhandels anzuwenden haben. Er ist, versehen mit einer Vielzahl von Beispielen, praxisorientiert und auch für juristische Laien verständlich formuliert.
Arbeitszeitgesetz und Ladenschlussgesetz sind im Anhang abgedruckt. Ein umfangreiches Stichwortregister erleichtert die Arbeit und hilft beim schnellen Auffinden der gesuchten Kommentarstellen.
Die verarbeitete Rechtsprechung und die Gesetzeslage entsprechen dem Stand 01.01.2004.