Tatfragen in der strafrechtlichen Revision.
Eine Untersuchung der rechtshistorischen und rechtspraktischen Entwicklung des Rechtsschutzes in Strafsachen samt Reformvorschlag.
George Andoor
Schon 1877 hat der Strafgesetzgeber entschieden, eine Berufung nur gegen Urteile der Amtsgerichte zuzulassen. Wie den Motiven zur StPO entnommen werden kann, war ihm bewusst, dass er damit in den landgerichtlichen Strafsachen eine Rechtsschutzlücke hinterlassen würde. Er glaubte aber, diese Omission zeitnah nachholen zu können. Etliche vergessene Versuche zwischen 1883 und 1975 später, scheint dieses Vorhaben endgültig aufgegeben worden zu sein. Der Autor zeigt auf, warum es gegenwärtig dennoch einer Rechtsmitteldebatte bedarf. Ebenso, dass zahlreiche Argumente, die gegen eine umfassende Nachprüfbarkeit der erstinstanzlichen Urteile der Land- und Oberlandesgerichte vorgetragen werden, nicht (mehr) überzeugen können. Die Arbeit, die mit einem konkreten Gesetzesentwurf zur Erweiterung der Revision um eine Tatsachenrüge endet, ist somit letztlich ein Plädoyer für die Wiederaufnahme eines vor nahezu einem halben Jahrhundert ad acta gelegten Reformvorhabens.