Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft
TA Luft mit Erläuterungen
Dieter Cohors-Fresenborg, Arno Graff, Hans-Joachim Hummel, Siegfried Kalmbach, Jürgen Schmölling
Die 2002 in Kraft getretenen umfassenden Änderungen der TA Luft wurden u.a. durch die Umsetzung und weitere Konkretisierung der IVU-Richtlinie der EU erforderlich. Die EU sah die Notwendigkeit, „beste verfügbare Techniken“ bei Genehmigungsverfahren zu Grunde zu legen. Dies erfolgt durch sog. BREFs (Best available technique REFerence Documents). Soweit sie vorliegen, bestimmen sie auch den Emissionsteil der TA Luft 2002.
Der „Stand der Technik“ – im deutschen Umweltrecht wurde dieser Begriff beibehalten, inhaltlich jedoch an die Definition der EU angepasst – soll dabei den verschiedenen Gesichtspunkten des Umweltschutzes und der Umweltbereiche gerecht werden. Bei den für eine nachvollziehbare Kontrolle des „Standes der Technik“ unerlässlichen Parametern, den Emissionswerten, ist man allerdings weiterhin auf die Einzelkomponenten der Luftverunreinigungen angewiesen.
Die neue TA Luft, die seit dem 3. Oktober 2002 in Kraft ist, ist sowohl auf der Emissions- als auch der Immissionsseite weiterhin formal eine reine Luftreinhalte-Vorschrift. Allerdings regelt sie entscheidend industrielle und gewerbliche Tätigkeiten auch im Blick auf die anderen Umweltbereiche. Sie gibt daher allen Beteiligten verlässliche Maßstäbe und ermöglicht damit die erforderliche Rechtssicherheit.
Dieser Band enthält, neben der TA Luft mit umfassenden Erläuterungen, die notwendigen ergänzenden Verordnungen und Richtlinien zum Stand der Technik und zur Luftqualität in den jeweils neuesten Fassungen.