Terrorismusabwehr durch das Bundeskriminalamt.
Matthias Bäcker
Das Bundeskriminalamt hat seit dem 1. Januar 2009 die Aufgabe, Gefahren des internationalen Terrorismus abzuwehren. Die Novelle des BKA-Gesetzes sollte das modernste und rechtsstaatlich anspruchsvollste Polizeigesetz der Bundesrepublik schaffen und den Ländern als Vorbild dienen. Jedenfalls war sie eines der umstrittensten Sicherheitsgesetze der letzten Jahre. Die Debatte beschränkte sich bislang jedoch weitgehend auf Einzelfragen.
Matthias Bäckers Studie eröffnet eine juristische Diskussion über das neue BKA-Gesetz, die über Einzelfragen hinausgeht. Der Verfasser überprüft umfassend und im Detail, ob die Novelle ihren Anspruch einlöst. Dazu identifiziert er übergreifende Regelungsprobleme des Präventionsrechts und legt dar, dass das Gesetz in zentralen Punkten polizeirechtlich unstimmig ist, was Schwierigkeiten in der Praxis nach sich ziehen kann. Einige wesentliche Regelungen verfehlen auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen an sicherheitsrechtliche Befugnisse, die das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung aufgestellt hat. Bäcker zeigt zudem, wie die neue Aufgabe des Bundeskriminalamts das Gefüge der Sicherheitsbehörden in Deutschland verschiebt und die Tendenz verstärkt, die Innere Sicherheit zu zentralisieren und bei dem Bundeskriminalamt zu konzentrieren. Die Studie trägt so dazu bei, den Wandel der Sicherheitsarchitektur und des Sicherheitsrechts in der Bundesrepublik zu beschreiben und zu bewerten.