Thesaurierungsbegünstigung und doppelstöckige Personengesellschaften
Christian Bollinger
Das Einkommensteuergesetz wurde im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 um die Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG erweitert. Die Ziele der Regelung sind für ertragsstarke und im internationalen Wettbewerb stehende Personenunternehmen ähnlich günstige Thesaurierungsbedingungen wie für Kapitalgesellschaften zu schaffen und die Eigenkapitalbasis dieser Personenunternehmen zu erweitern. So ist es nach § 34a EStG auf Antrag für Betriebe und Mitunterunteranteile möglich, nicht entnommene Gewinne mit einem ermäßigten Einkommensteuersatz in Höhe von 28,25 % zu versteuern. In den folgenden Veranlagungszeiträumen kann es für begünstigte Gewinne zu einer Nachversteuerung kommen. Schwierigkeiten bereitet die Unklarheit der steuerlichen Behandlung der Personengesellschaft. Diese Problematik wurde nicht erst durch § 34a EStG geschaffen und hat mit der grundsätzlich transparenten Besteuerung der (privat–)rechtsfähigen Personengesellschaft einen tieferen Grund. Das Grundproblem der Besteuerung der Personengesellschaft im Einkommensteuerrecht wird bei doppelstöckigen Personengesellschaften besonders deutlich. Es treten verschiedene privatrechtsfähige Akteure auf, die in unterschiedlichen Beziehungen miteinander verbunden sein können. Das Ziel dieser Arbeit ist es, unter der Prämisse einer grundlegenden Untersuchung der Personengesellschaft und der Thesaurierungsbegünstigung eine Dogmatik für die Anwendung des § 34a EStG auf doppelstöckige Personengesellschaften aufzuzeigen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Frage gewidmet, welcher konkrete Gewinnanteil der doppelstöckigen Personengesellschaft dem Sondertarif der Thesaurierungsbegünstigung unterworfen werden kann. Zudem werden die Besonderheiten der doppelstöckigen Personengesellschaft im Anwendungsbereich des § 34a EStG für den Begünstigungsbetrag und die Nachversteuerung, für die Vermögensverschiebungen von Wirtschaftsgütern und Mitunternehmeranteilen, für die Veräußerung und Betriebsaufgabe eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils, für Einbringungen und Formwechsel und für das Steuerverfahrensrecht dargestellt.