Trafic d’influence: Der Straftatbestand des missbräuchlichen Handels mit Einfluss als Modell zur Schließung von Strafbarkeitslücken?
Roland Zeiser
Die Untersuchung befasst sich mit dem insbesondere im französischen Strafrecht existierenden Tatbestand des »Trafic d’influence« (Dt.: Missbräuchlicher Handel mit Einfluss). Der den Korruptionsdelikten zuzuordnende Straftatbestand wird dadurch verwirklicht, dass bestehender oder behaupteter Einfluss auf die öffentliche Verwaltung »verkauft« bzw. »gekauft« wird. Vom deutschen Strafrecht werden entsprechende Verhaltensweisen nur in wenigen Fällen erfasst.
Ziel der Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob ein solcher Straftatbestand in das deutsche Recht eingeführt werden sollte, was die Strafwürdigkeit entsprechender Verhaltensweisen voraussetzt. Nachdem die einzelnen Kriterien zur Beurteilung der Strafwürdigkeit zunächst abstrakt bestimmt werden, wird schließlich aufgezeigt, dass bestimmte Fallkonstellationen des missbräuchlichen Handels mit Einfluss als strafwürdig anzusehen sind und deshalb pönalisiert werden sollten.