Transparenz in den Rechtsetzungsverfahren der Europäischen Union
Stand und Perspektiven des Gemeinschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Grundrechtes auf Zugang zu Informationen
Christoph Sobotta
Ausgehend von der populären Auffassung, die EU sei von einem Transparenzdefizit gekennzeichnet, untersucht diese Arbeit die Rechtsetzungsverfahren darauf, wieweit Transparenz gewährleistet wird, wo größere Transparenz notwendig ist und wie diese herzustellen wäre. Dazu bestimmt sie zunächst das Ziel von Transparenz als Element des Demokratieprinzips und ordnet sie in den Rahmen der Unionsverfassung ein. Mit den so gewonnenen Untersuchungsmaßstäben können anschließend die Rechtsetzungsverfahren der EU – sowohl nach Gemeinschaftsrecht als auch in den Unionssäulen – analysiert werden. Ein weiterer Untersuchungsschritt gilt dem Grundrecht auf Zugang zu Informationen. Ein Schwerpunkt ist der Begründung dieses Grundrechts als Grundsatz des Gemeinschaftsrechts gewidmet. In diesem Licht werden die bestehende Praxis und rechtspolitische Entwicklungen kritisch gewürdigt.
Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß die EU bereits einen relativ hohen Grad rechtlich gewährleisteter Transparenz aufweist. Rechtspolitisch ist weniger ein Ausbau als eine Systematisierung mit Korrekturen und Ergänzungen an den Rändern zu fordern, was die Arbeit in Form von Rechtsetzungsvorschlägen umsetzt.