Transparenz von Zuwendungen bei der Kapitalanlage.
Zum Spannungsfeld von Aufsichts- und Vertragsrecht.
Julia Redler
Seit fast 18 Jahre stehen die Aufklärungspflichten bezüglich Rückvergütungen, Innenprovisionen und Gewinnmargen und in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis und die Wechselwirkungen von Aufsichts- und Vertragsrecht im Fokus der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 3.6.2014 – XI ZR 147/12 die Differenzierung zwischen Rückvergütungen und Innenprovisionen aufgegeben und diesbezüglich ein Transparenzgebot statuiert. Die Autorin nimmt dieses Urteil zum Anlass, um zu untersuchen, wie das Transparenzgebot dogmatisch zu verorten ist, und vermisst dabei vor allem das Spannungsverhältnis von Aufsichts- und Vertragsrecht. Bezüglich der Aufklärung über Zuwendungen bei der Kapitalanlageberatung steht nicht mehr der bestehende Interessenkonflikt im Vordergrund, sondern die Transparenz als Anknüpfungspunkt für die Beratung. Es erfolgt zudem eine Untersuchung der methodischen Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung des seitens des BGHs statuierten Transparenzgebotes.