Universalinstitut Baulast?
Eine normative Untersuchung unter Bezugnahme auf das Erbbaurecht.
Anna-Lisa Benkhoff
Steigende Urbanisierung, Baulandknappheit, Wohnraummangel – eine Entwicklung, die uns gesamtgesellschaftlich mit der Frage einer optimierten Nutzung von Grund und Boden konfrontiert. Dabei erzeugen die Interessen des Bauherrn, private Rechte Dritter und öffentliche Belange ein Spannungsverhältnis. Zur Flexibilisierung des öffentlichen Baurechts dient hier die Baulast. Nach der Musterbauordnung übernimmt der Grundstückseigentümer eine Baulast durch Erklärung und Eintragung in ein Baulastenverzeichnis. Die Arbeit untersucht in diesem Zusammenhang den Einfluss eines am Grundstück bestellten Erbbaurechts und zeigt Widersprüche auf, die durch die Verzahnung von Bau- und Sachenrecht entstehen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der dingliche Charakter der Baulast in puncto Belastungsgegenstände und Beteiligungserfordernisse eine stärkere Berücksichtigung zivilrechtlicher Wertungen verlangt. Auf dieser Grundlage konstatiert sie: Die Baulast ist kein Universalinstitut.