Unternehmen in der Republik.
Wolfgang Freitag
Ausgehend vom Menschenbild der Aufklärung, welches in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 zum Ausdruck kommt, kann eine Verfassung nur eine bürgerliche, eine Verfassung der Freiheit sein. Sie begründet einen Staat des Rechts, der idealtypisch die Republik ist. Die Leitidee der Republik ist die Einheit von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit.
Begründet durch die gemeinsame Gesetzgebung ist alles wirtschaftliche Handeln in einem republikanischen Gemeinwesen Sache aller Bürger. Diese versuchen um der Verwirklichung der Freiheit willen, ihr Leben bestmöglich in gesetzlicher Privatheit zu gestalten. Auch die Person des Unternehmers gründet in der gesetzlichen Privatheit; aufgrund der weitreichenden Handlungsfolgen, welche von Unternehmen ausgehen können, ist der Bereich der Wirtschaftsordnung, ihr folgend der Unternehmensverfassung, weitergehenden gesetzlichen Regelungen zugänglich. Dabei ist die Ethik aller Bürger, hier insbesondere der Unternehmer, notwendiges Merkmal der Republik. Wird Ethik nicht alleinbestimmt gelebt, werden die (wirtschaftlichen) Handlungen der Allgemeinbestimmung durch Gesetzlichkeit zugänglich gemacht, werden Regelungen geradezu erfordert.
Da die heutige Diskussion weitgehend auf ökonomistische Gesichtspunkte verengt geführt wird, soll in dem vorliegenden Werk der Gesamtzusammenhang der wirtschaftlich und unternehmungsverfassungsrechtlich relevanten Bereiche der Gesellschaft rekonstruiert werden, um das Unternehmen dem Recht und der Ethik gemäß verfassen zu können.