Untersuchungsausschussrecht
Länder und Bund
Butz Peters
Zum Werk
Das Untersuchungsausschussrecht ist eine Querschnittsmaterie. Es ist vor allem im Untersuchungsausschussgesetz des Bundes (PUAG) und den Untersuchungsausschussgesetzen der Bundesländer geregelt. Inhaltlich spielen Fragen des Verfassungs-, Parlaments-, Verwaltungs- und Strafprozessrechts ebenso eine Rolle wie Aspekte des Persönlichkeits- und sonstigen Geheimschutzes.
Zum Untersuchungsausschussrecht ergingen über 250 Gerichtsentscheidungen: Vom Bundesverfassungsgericht, den Landesverfassungsgerichten, dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht und Instanzgerichten der Zivilgerichts- und Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Der Praxisleitfaden ist ein Wegweiser durch das komplexe Geflecht von Normen und Entscheidungen. Die Darstellung folgt der Chronologie des Verfahrens. Das Werk schildert, wie das Parlament den Ausschuss einzusetzen hat und wo die Stolpersteine bei der Formulierung des Untersuchungsauftrags liegen, nach welchen Regeln der Ausschuss zu arbeiten hat, wie die Beweiserhebung erfolgt – insbesondere durch Zeugen und Akten, und wie das Verfahren endet. Ein Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der Rechtsschutzmöglichkeiten.
Das Werk erläutert die Kernfragen des Untersuchungsausschussrechts:
– Einsetzung des Untersuchungsausschusses
– Arbeit des Untersuchungsausschusses
– Beweiserhebung
– Ende des Untersuchungsverfahrens:
Vorteile auf einen Blick
– für den ersten Einstieg in das Recht der Untersuchungsausschüsse
– knapp und übersichtlich
– auch für Nicht-Juristen geeignet
Zum Autor
Dr. Butz Peters, vertrat als Rechtsbeistand eine Vielzahl von Zeugen und Betroffenen in parlamentarischen Untersuchungsverfahren. Zuvor, als Leiter des Ressorts Rechtspolitik beim Norddeutschen Rundfunk, berichtete er über zahlreiche Untersuchungsausschüsse.
Zielgruppe
Parlamentsjuristen, Abgeordnete und deren Berater, Fraktionen, Ausschusssekretariate, Regierungsvertreter, von der Untersuchung Betroffene, Zeugen und deren Rechtsberater, Richter und Parlamentsjournalisten.