Verfassungsrecht der Europäischen Union.
Teil 2: Wirtschaftsverfassung mit Welthandelsordnung.
Karl Albrecht Schachtschneider
Im vorliegenden Teil 2 des auf drei Teile angelegten Werkes zum Verfassungsrecht der Europäischen Union behandelt Karl Albrecht Schachtschneider die Wirtschaftsverfassung und die Welthandelsordnung. Das Lehrbuch gründet auf einer freiheitlichen Rechtslehre, die sich einem europäischen Europa verpflichtet weiß. Der Autor berichtet von den Verträgen und der Vertragspraxis, kommentiert diese aber auch aus der Sicht einer menschheitlichen Verfassung.
Rechtlich und politisch bestimmt das Sozialprinzip die Wirtschaftsordnung des Grundgesetzes. Die der Union ist demgegenüber auf einheitlichen und offenen Markt und unionsweiten und freien Wettbewerb ausgerichtet, ohne den Umweltschutz zu vernachlässigen. Die Grund- oder Marktfreiheiten sind bis zu einem allgemeinen Herkunftslandprinzip überdehnt. Die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lebensverhältnisse in ihren Ländern ist im Übermaß geschmälert. Eine europäische Sozialunion im Interesse einheitlicher Lebensverhältnisse ist nicht finanzierbar und widerspricht den Zwängen der globalen Wirtschaft. Die Währungsunion erzwingt freilich einen Finanzausgleich, weil sie ohne optimalen Währungsraum keinen Bestand haben kann. In der brüchigen Wirtschaftsordnung gerät das demokratische Prinzip weiter unter Druck, das ohnehin in der Union Not leidet. Die Wettbewerbsordnung der Union ist um sozial wirksamen Wettbewerb bemüht, kann einen solchen aber nicht mit rechtsstaatlich hinreichender Bestimmtheit definieren. Die ausufernde Privatisierung der Daseinsvorsorge hat das Problem der Teilhabe des Staates am Wettbewerb verschärft. Demgegenüber ist die Verwaltungswirtschaft der gemeinsamen Agrarpolitik noch immer nicht überwunden.
Die Wirtschaft der Union ist Teil der globalen Wirtschaft. Der Autor stellt darum deren wichtigste Abkommen und Verfahren vor. Die Handelspolitik hat die Union schon lange an sich gezogen, ohne hinreichende Rechtsgrundlage. Die Idee eines Freihandels verspricht allen beteiligten Volkswirtschaften Gewinne. Nur wird die Theorie der Wirklichkeit nicht gerecht, in der die Voraussetzungen komparativer Vorteile weitgehend nicht bestehen. Fundament der Globalisierung ist der freie Kapitalverkehr. Dieser muß sich eine sozial- und demokratierechtliche Kritik gefallen lassen.