Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht
Festschrift für Egon Lorenz zum 80. Geburtstag
Hans-Jürgen Ahrens, Christian Armbrüster, Christian von Bar, Horst Baumann, Walter Bayer, Oliver Brand, Christoph Brömmelmeyer, Jürgen Bürkle, Erwin Deutsch, Meinrad Dreher, Jörg F von Fürstenwerth, Markus Gehrlein, Hans Christoph Grigoleit, Johannes Hager, Günter Hirsch, Christian Huber, Lothar Jaeger, Ulrich Knappmann, Peter Koch, Robert Koch, Helmut Köhler, Ingo Koller, Helmut Koziol, Theo Langheid, Leander D. Loacker, Dirk Looschelders, Helmut Mueller, Gerda Müller, Thomas Pfeiffer, Eduard Picker, Petra Pohlmann, Peter Präve, Peter Reiff, Frank Reinhard, Christian Rolfs, Herbert Roth, Wulf-Henning Roth, Rolf Sack, Natascha Sasserath-Alberti, Wolf-Rüdiger Schenke, Gottfried Schiemann, Hans-Peter Schwintowski, Andreas Spickhoff, Gerald Spindler, Jochen Taupitz, Ralph Vogelgesang, Manfred Wandt
Annähernd 50 Autoren würdigen mit dieser Festschrift Prof. Dr. Egon Lorenz anlässlich seines 80. Geburtstags als einen der führenden deutschen Gelehrten des Versicherungsrechts. Es ist dies bereits die dritte Festschrift, die dem Jubilar zuteil wird. Dies ist, wie Manfred Wandt im Vorwort bemerkt, nur wenigen Rechtswissenschaftlern vergönnt. Bezogen auf den Jubilar gilt aber die Maxime: „Außergewöhnliches und andauerndes Engagement verdient außergewöhnliche und andauernde Anerkennung.“
Zum hochkarätigen Autorenkreis gehören Lehrstuhlinhaber aus dem In- und Ausland, Vertreter der Richter- und Anwaltschaft, der Versicherungsombudsmann-Einrichtungen sowie wissenschaftsnahe Praktiker aus Unternehmen und Verbänden.
Das breite Themenspektrum der Festschrift entspricht dem breiten Interessenspektrum des Geehrten. Die Festschrift enthält Beiträge zu hochaktuellen Themen des Versicherungsrechts, des Haftungs- und Schadensrechts sowie des Zivil- und Zivilprozessrechts. Dies reicht im Versicherungsrecht von einem Beitrag zur These von der Optimierungspflicht des Versicherers (Armbrüster) bis zu einem Beitrag über die Auslegung von § 28 VVG und zu dessen analogen Anwendung auf entgeltliche Haftungsbegrenzungen in Kfz-Mietverträgen (Wandt), im Haftungs- und Schadensrecht von einem Beitrag über die prozessuale Feststellung des Schadens (Ahrens) bis zu einem Beitrag über die Haftung für den eigenen Kommunikationsanschluss und eigene Netze (Spindler), und im Zivil und Zivilprozessrecht von einem Beitrag zum Eigentum als unverzichtbares Sachenrecht aus europäischer Perspektive (von Bar) bis zu einem Beitrag über Zwangsbehandlungen in Deutschland (Taupitz).
Eine anregende Lektüre von nachhaltigem Wert, nicht nur für Wissenschaftler und Praktiker in den jeweiligen Fachgebieten, sondern für alle, die die aktuelle Rechtsentwicklung verfolgen.