Vertragliche Dritthaftung
Eine Auseinandersetzung mit der Frage der Dritthaftung von sogenannten Experten und anderen Auskunftspersonen im Rahmen des § 311 Abs. 3 BGB
Jochen Eichler
Die Untersuchung setzt sich mit dem Problem der vertraglichen bzw. außerdeliktischen Dritthaftung auseinander. Es geht dabei in erster Linie um die seit langem diskutierte Frage, auf welcher Grundlage und unter welchen Voraussetzungen eine Haftung nach vertraglichen Grundsätzen möglich ist, wenn der Haftende gegenüber dem Geschädigten nicht vertraglich gebunden ist. Diese Frage hat vor dem Hintergrund des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26. November 2001 eine neue Brisanz erlangt. Denn mit den §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 und § 311 Abs. 3 BGB enthält das Gesetz nunmehr eine Rechtsgrundlage, die sich zur Lösung der Dritthaftungsproblematik anbietet. Die gesetzliche Regelung lässt jedoch eine Reihe von Fragen offen, denen mit dieser Untersuchung nachgegangen werden soll. Dabei wird in erster Linie das Ziel verfolgt, die mit der vertraglichen Dritthaftung verbundenen Probleme auf der Grundlage der §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 und § 311 Abs. 3 BGB sachgerecht zu lösen und den Haftungstatbestand auf eine sichere dogmatische Grundlage zu stellen.