Verwaltungsverfahrensgesetz
Großkommentar
Thomas Mann, Christoph Sennekamp, Michael Uechtritz
Der neue Nomos-Großkommentar zum Verwaltungsverfahrensrecht
setzt Maßstäbe für eine zeitgemäße Interpretation des gesamten Verwaltungsverfahrensrechts. Er bietet Raum für eine detailgenaue Verortung der rechtlichen Probleme, bringt anwaltliche wie gerichtliche Argumentationsgesichtspunkte in wissenschaftlicher Tiefe ein und schöpft so alle wichtigen Begründungsketten aus. Damit findet der maßgebliche Großkommentar von Sodan/Ziekow zur VwGO endlich einen kongenialen Widerpart.
Die entscheidenden Stärken des „Mann/Sennekamp/Uechtritz“ zeigen sich im Detail. Die Kommentierungen lassen keine Fragen offen und nehmen das gesamte Verfahrensrecht auch aus der europäischen Perspektive in den Blick.
Der neue Großkommentar berücksichtigt insbesondere
den Einfluss des primären und sekundären Unionsrechts und der EMRK auf das nationale Verwaltungsverfahrensrecht,
die Besonderheiten in den verschiedenen Materien des Besonderen Verwaltungsrechts (einschließlich der Besonderheiten bei der Anwendung von Bestimmungen des Unionsrechts),
die Bezüge zum Landesrecht, zu den Bestimmungen des Sozial- und Finanzverwaltungsrechts und zum Europäischen Verwaltungsrecht, und
das Verwaltungszustellungsgesetz.
Herausgeber und Autoren
sind erfahrene Praktiker aus Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung sowie einschlägig ausgewiesene Wissenschaftler. Diese Zusammensetzung bürgt für die Praxisorientierung und den wissenschaftlichen Tiefgang der Darstellung.
Für die herausragende Qualität bürgen die Herausgeber: Prof. Dr. Thomas Mann, Universitätsprofessor an der Universität Göttingen – Christoph Sennekamp, Vizepräsident des VG Freiburg – RA Prof. Dr. Michael Uechtritz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Auf dem aktuellen Stand 2013
sind die grundlegenden Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetz durch das Planungsvereinheitlichungsgesetz (Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planfeststellungsverfahren ) wie durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung durchgängig schon berücksichtigt.