Vorsatzanfechtung
Mit Rechtsprechungsregeln Ansprüche vermeiden, abwehren und verfolgen
Tobias Hirte, Karsten Kiesel
Tobias Hirte und Karsten Kiesel stellen Rechtsprechungsregeln für Vorsatzanfechtungsfälle gemäß § 133 InsO unter Nennung der jeweils wesentlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs dar, die im Zusammenhang mit Vorsatzanfechtungssachverhalten stehen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf Indizien, Beweisanzeichen sowie Beweiserleichterungen gelegt. Anhand dieser Kriterien lassen sich allgemeine Erwägungen ableiten, die für Fälle der Vorsatzanfechtung gelten. Die Vorsatzanfechtung ist sowohl für den Insolvenzverwalter, und damit für die Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, als auch für die (potenziellen) Anfechtungsgegner ein bedeutendes Thema.