Waffen und gefährliche Werkzeuge als Strafschärfungsgrund
Rechtsvergleich und Reform
Gudrun Hochmayr
Seit dem 6. Strafrechtsreformgesetz 1998 gibt es im deutschen Strafgesetzbuch Strafschärfungen für das Beisichführen eines „gefährlichen Werkzeugs“. Die Versuche, den Begriff des gefährlichen Werkzeugs hinreichend präzise auszulegen, gelten als gescheitert. Allerdings gibt es kaum Überlegungen dazu, wie die vom BGH angeregte „adäquate Neufassung des Gesetzes“ erfolgen könnte. Mit dem Ziel einer sachgerechten Novellierung wurden die Regelungsmodelle in neun Ländern verglichen. Der Vergleich wird eingerahmt von einer rechtshistorischen Darstellung des Diebstahls mit Waffen. Der rechtsvergleichende Querschnitt fasst die Lösungsmodelle analysierend zusammen und bewertet sie. Reformüberlegungen schließen den Sammelband ab. Die Herausgeberin ist Inhaberin der Professur für Strafrecht, insb. Europäisches Strafrecht und Völkerstrafrecht, an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) mit dem Forschungsschwerpunkt der Strafrechtsvergleichung.
Mit Beiträgen von
Isidoro Blanco Cordero, Andreas Eicker, Margareth Helfer, Gudrun Hochmayr, Johannes Keiler, Aleksandra Ligocka, Maciej Małolepszy, Wolfgang Schild, Kurt Schmoller, Zsolt Szomora, Stephen Thaman