Wechsel der Gewinnermittlungsart
Übergang von der Bilanzierung zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung | Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanz
Wilhelm Krudewig
Nach dem Entwurf des Bürokratie-Entlastungsgesetzes werden die Grenzwerte für die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten erhöht. Für Einzelkaufleute im Sinne des HGB wird die Umsatzgrenze von 500.000 € auf 600.000 € und die Gewinngrenze von 50.000 € auf 60.000 € erhöht. Somit können Betriebe, die bisher nach Handelsrecht buchführungspflichtig sind, künftig ihren Gewinn durch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Die Verpflichtung einen Jahresabschluss zu erstellen, entfällt insoweit. Erfahren Sie in diesem E-Book Alles zur Anwendung der neuen Grenzwerte und worauf Sie dabei achten sollten.