Zivilrechtliche Folgen von Verstößen gegen das SchwarzArbG
Frank Fricke
Am 1.8.2004 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ersetzt worden, welches den Begriff der erstmalig definiert und verschiedene gesetzliche Regelungen zur Verfolgung von Schwarzarbeit zusammenfasst. Die zivilrechtlichen Folgen von Verstößen gegen Verbote des SchwarzArbG regelt indes auch das SchwarzArbG nicht. Diese Entwicklung gibt Anlass, die zivilrechtliche Behandlung von Verträgen über Dienst- oder Werkleistungen, die gegen Verbote des SchwarzArbG verstoßen, erneut auf den Prüfstand zu stellen. Der Autor entwickelt aus drei Grundbausteinen, nämlich dem Gebot der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung, dem Parteiwillen und der Beschränkung des Verbots des SchwarzArbG auf die Erbringung oder das Ausführenlassen der verbotenen Leistung, ein dogmatisch schlüssiges Konzept, dessen praktische Konsequenzen auch einen angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Beteiligten ermöglichen.