ZPO
Zivilprozessordnung Kommentar
Christian Baudewin, Markus Beck, Alexander Chasklowicz, Dirk Diehm, Ralf Dietrich, Erkan Elden, Sabine Eymelt-Niemann, Achim Förster, Timm Frauenknecht, Johannes Gerds, Nino Goldbeck, Christian Hanft, Christoph Kern, Anna-Lena Klein, Tobias Kostuch, Alexander Müller-Teckhof, Claus Pätzel, Marius Rasper, Stephan Stolzhäuser
Freuen Sie sich auf die neue Auflage. Nach dem großen Erfolg der Erstauflage konnte sich dieser Newcomer auf Anhieb einen festen Platz unter den ZPO-Standardwerken erobern. Wir bedanken uns mit einer neuen Auflage, die Sie rundum wieder schnell auf den aktuellen Stand katapultiert. Prägnant, übersichtlich, 100 Prozent praxisorientiert und hochaktuell. Kurzum: nach dem Konzept, das offensichtlich so viele von Ihnen sofort überzeugt hat.
– Kommentar von Praktikern für Praktiker
– primäre Orientierung an obergerichtlicher und höchstrichterlicher Rechtsprechung
– Umfang und Tiefe der Erläuterungen gewichtet nach praktischer Relevanz
– zahlreiche Fallbeispiele aus der Praxis
– Behandlung auch ungewöhnlicher und seltener Prozesskonstellationen
– hilfreiche Formulierungsvorschläge und Tenorierungsempfehlungen
– viele weitere Praxishinweise wie etwa zu Prozesstaktik, Kosten- und Gebührenfragen
– keine unnötigen und unüblichen Abkürzungen
– auch für Rechtsreferendare bestens geeignet
Komplett eingearbeitet sind bereits:
– Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften vom 12.12.2019
– Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 vom 20.11.2019
Darüber hinaus:
– Kommentierung der Normen der Musterfeststellungsklage
– Neuer Anhang: Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
– Bereits beschlossene Gesetzesänderungen zum 1.1.2022
– Artikel 11 Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.2017
– Artikel 1 Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013
„Kurz gesagt: … frischer Wind in der zivilprozessualen Kommentarliteratur!“
Dr. Oliver Lorenz & Dr. Udo Becker in Die Rentenversicherung 3/2018