„zu urkundt in das Stadbuch lassen einschreiben“
Die ältesten Protokolle von Hermannstadt und der Sächsischen Nationsuniversität (1522-1565)
Mária Pakucs-Willcocks
Herausgegeben vom Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde und dem Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas
Edition und Einleitung von Mária Pakucs-Willcocks
Das erste Stadtbuch von Hermannstadt ist ein historisches Dokument von besonderer Bedeutung. Als programmatisches und politisches Instrument par excellence, hatte das Stadtbuch den erklärten Zweck, politische Entscheidungen des Stadtrats und der Sächsischen Nationsuniversität festzuhalten sowie alle Beschlüsse juristischer oder politischer Art der Nachwelt zu überliefern. In großem Umfang betreffen die Einträge dieses Bandes Fragen der Stadt und der Dörfer, die der Hermannstädter Rechtsprechung unterlagen. Er enthält allerdings auch eine Reihe von 27 Urteilen und rechtlichen Verfügungen der Sächsischen Nationsuniversität. Ihre Sitzungen und deren Beschlüsse wurden ab 1544 auch in separate Bände aufgenommen. Der vorliegende Band enthält auch einige Streitfälle zwischen Bewohnern anderer sächsischer Städte (Bistritz, Klausenburg), die streng genommen außerhalb der Gerichtsbarkeit des Stuhles Hermannstadt standen, aber von der Sächsischen Nationsuniversität als Appellationsgericht entschieden wurden.