Zur Grundrechtsberechtigung fremdstaatlich beherrschter juristischer Personen
Art. 19 Abs. 3 GG unter dem Einfluss von EMRK, EU-GRCh und allgemeinem Völkerrecht
Jochen Rauber
Können inländische juristische Personen, die von einem fremden Staat beherrscht und kontrolliert werden, den Schutz der deutschen Grundrechte für sich in Anspruch nehmen? In kritischer Auseinandersetzung mit den Ausführungen des BVerfG in seiner Entscheidung zum beschleunigten Atomausstieg geht Jochen Rauber dieser Frage nach. Neben den unionsrechtlichen Vorgaben von Grundrechtecharta und Niederlassungsfreiheit nimmt er dazu insbesondere den Einfluss des Völkerrechts auf die Auslegung des Art. 19 Abs. 3 GG in den Blick. Er zeigt, inwiefern sich die völkerrechtliche Position des fremden Staates sowie der von ihm beherrschten juristischen Person auf die wesensmäßige Anwendbarkeit der Grundrechte auswirkt, und beleuchtet, unter welchen Umständen EMRK und internationales Investitionsschutzrecht eine erweiterte Auslegung des Grundrechtsschutzes erfordern.