Zur Übertragbarkeit des zivilrechtlichen Überschuldungsbegriffs in das Strafrecht
Dorothée Stracke
Die zivil- und strafrechtlichen Überschuldungsrisiken im Zusammenhang mit einer Insolvenz knüpfen maßgeblich an den Tatbestand der Überschuldung an. DieKonturen des Überschuldungstatbestandes sind unsicher und umstritten. Die seit der Insolvenzrechtsreform für das Zivilrecht maßgebliche Definition der Überschuldung lässt zahlreiche Fragen der Überschuldungsermittlung offen. Auch die in dem Gesetzesvorhaben zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) geplante Ergänzung des § 19 II InsO zur Frage der Behandlung von Gesellschafterdarlehen schafft nur hinsichtlich einer Detailfrage Sicherheit, hilft aber nicht über die grundlegenden Ermittlungsunsicherheiten hinweg. Die Überschuldung kann daher nach wie vor als eines der umstrittensten Phänomene des deutschen Rechts bezeichnet werden. Für das Zivilrecht und noch mehr für das Strafrecht ist dieser Zustand schwer erträglich. Dem versucht die vorliegende Arbeit abzuhelfen. Nach Analyse der zugrunde liegenden historischen Entwicklung, Darstellung des zivilrechtlichen wie strafrechtlichen Ist-Zustandes und Auslotung der methodologischen Herangehensweise steht ein Vorschlag, wie nach aktueller Rechtslage der Überschuldungstatbestand bei Insolvenzverschleppung und Bankrott auszulegen ist. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Hochschulpreis derRechtsanwaltskammer München.