zwangssterilisiert
Eingriffe in die Menschenwürde in Düsseldorf 1934–1945
Bastian Fleermann, Benedikt Mauer
Zu den „vergessenen Opfern“ der NS-Diktatur gehören bis heute diejenigen Menschen, die einer Zwangssterilisation unterzogen wurden. Die „Unfruchtbarmachung“ von Männern und Frauen, die man als angeblich „erbkrank“ und als Gefahr für die „Rassenhygiene“ des deutschen Volkes einstufte, war keine Randerscheinung: Zwischen 1934 und 1945 wurden alleine in Düsseldorf tausende Menschen Opfer dieses entwürdigenden Eingriffs.
Das eigens eingerichtete „Erbgesundheitsgericht“ an der Mühlenstraße in Düsseldorf entschied über das weitere Leben der Betroffenen. Vielfach waren es Wohlfahrtsämter, Heime oder Pflegeanstalten, die als „erbkrank“ stigmatisierte Menschen anzeigten. Die Maschinerie, die mit einer „Meldung“ beim Gesundheitsamt einsetzte und dann nach mehreren Instanzen bis in den OP-Saal führte, wurde von zahlreichen Verantwortlichen in Gang gesetzt: Amtsärzte, Juristen und Behördenvertreter, Vormünder und Anstaltsleiter, Hausärzte und Psychiater wirkten an diesen Vorgängen aktiv mit.
Nach dem Krieg hatten die Verantwortlichen für dieses Unrecht nicht mit juristischen Konsequenzen zu rechnen. Gleichzeitig wurden den Opfern jahrzehntelang eine Anerkennung und Entschädigung verwehrt.