Zwischenprüfung
Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Grundlagenfächer
Dagmar Coester-Waltjen, Dirk Ehlers, Klaus Geppert, Harro Otto, Jens Petersen, Friedrich Schoch, Klaus Schreiber
Die Anfängerübungen in der Universitätsausbildung sind – als Voraussetzung für die Zulassung zu den Übungen für Fortgeschrittene – nach wie vor an zahlreichen Universitäten wichtige Ausbildungsabschnitte. An den Universitäten, die die Anfängerübungen abgeschafft haben, verlagert sich das Schwergewicht automatisch auf die Übungen für Fortgeschrittene. Gleichwohl hält sich der „Examensdruck“ in den Übungen in einem erträglichen Maß, da die Übungen bis zum erfolgreichen Abschluss wiederholt werden konnten und können. Mit Einführung der Zwischenprüfung hat sich die Ausbildungslage entscheidend geändert. Der Misserfolg in einer Zwischenprüfungsklausur kann – auch wenn eine Wiederholungsmöglichkeit besteht – schnell zum abrupten Ende des juristischen Studiums führen. Wichtig ist es daher, dass der Student sich rechtzeitig Kenntnisse darüber verschafft, was in den einzelnen Prüfungsleistungen von ihm erwartet wird. Neben dem erforderlichen Wissen ist aber die Übung im praktischen Umgang mit Prüfungsfällen von besonderer Bedeutung. Da die ersten Leistungen der Zwischenprüfung schon sehr früh im Studium verlangt werden, besteht ein Bedürfnis nach konzentrierter Information. Diese Information will das Sonderheft bieten, und zwar als methodische Hilfestellung. Um das eigene Wissen und Können zu erweitern, aber sogleich kritisch zu analysieren, ist es erforderlich, nach Kenntnis des Klausursachverhalts eine Lösungsskizze zu erarbeiten und diese mit der abgedruckten Falllösung zu vergleichen. So kann aus Fehlern gelernt, die nötige Sicherheit im Umgang mit dem Rechtsstoff gewonnen und die Zwischenprüfung erfolgreich bestanden werden.