Seit Inkrafttreten des GlüStV 2021 sind Mindestabstandsgebote zwischen Spielhallen verfassungswidrig. Der neue Staatsvertrag erlaubt u.a. virtuelles Automatenspiel. Er sieht strengere Zugangskontrollen zulasten von Spielhallenbetreiber:innen vor. Die Untersuchung systematisiert die Ziele, die die Landesgesetzgeber verfolgen, fragt nach empirischen Belegen für die Wirksamkeit von Mindestabstandsgeboten und misst die geltenden Regelungen am Verfassungsrecht. So lassen sich Inkohärenzen und Inkonsistenzen belegen, die zwischen der Regelung des virtuellen und des terrestrischen Automatenspiels bestehen. Mindestabstandsgebote greifen unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der Spielhallenbetreiber ein. Die Mindestabstände sind mindestens zu verkürzen.
Aktualisiert: 2023-06-29
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2009 stufte der EGMR die Sicherungsverwahrung u.a. wegen der tatsächlichen Situation im Vollzug als Strafe i.S.d. EMRK ein. 2011 erklärte sie das BVerfG v.a. wegen fehlender Vereinbarkeit mit dem Abstandsgebot für verfassungswidrig. Die Arbeit beleuchtet die notwendig gewordenen legislativen Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene sowie die rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen des Sicherungsverwahrungsvollzugs. Zugleich wird das Abstandsgebot auf einen kritischen Prüfstand gestellt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Länger als Lebenslänglich?
Serienmörder, Dealer, Vergewaltiger und Kinderschänder: Seit 13 Jahren ist der Jurist Michael Skirl als Leiter der Justizvollzugsanstalt in Werl für 880 Insassen zuständig, darunter 100 mit lebenslanger Haft und 90 mit Sicherungsverwahrung - zum Schutz der Bürger.
Doch das Gesetz zur Sicherungsverwahrung muss grundlegend reformiert werden, da das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig erklärt hat: Sie verletzen das Grundrecht auf Freiheit. Welche Rechte haben Schwerstverbrecher aber überhaupt? Und wie kann oder muss man unsere Gesellschaft nachhaltig vor diesen Tätern schützen?
Aktualisiert: 2023-06-03
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Serienmörder, Räuber, Dealer, Vergewaltiger und Kinderschänder: Seit 13 Jahren ist der Jurist Michael Skirl Leiter der Justizvollzugsanstalt in Werl und damit für 880 Insassen zuständig. Die 180 gefährlichsten von ihnen sitzen in unbefristeter Freiheitsentziehung – zum Schutz der Bürger. Die gesetzlichen Grundlagen der Sicherungsverwahrung müssen bis spätestens Mai 2013 grundlegend reformiert werden, da das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig erklärt hat: Sie verletzen u. a. das Grundrecht auf Freiheit. Welche Rechte haben Schwerstverbrecher aber überhaupt? Und wie kann oder muss man unsere Gesellschaft nachhaltig vor diesen Tätern schützen?
Aktualisiert: 2023-06-02
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Die Corona-Pandemie trifft unsere Gesellschaft mit voller Wucht. Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen.
Die Neuauflage des hoch gelobten Handbuchs erörtert die drängenden Rechtsfragen praxisnah, aber auch mit der nötigen wissenschaftlichen Tiefe. Das Werk
geht detailliert auf die Auswirkungen der Reformen ein
berücksichtigt die ergangenen Gerichtsentscheidungen
nimmt die seit der Erstauflage erfolgten Rechtsänderungen und erlassenen Corona-Verordnungen auf und
enthält ein Sonderkapitel zum Vierten Bevölkerungsschutzgesetz, das wenige Tage nach Inkrafttreten im Nomos-Shop kostenlos zum Download bereitgestellt wird.
Behandelt werden auch umstrittene Fragen im Zusammenhang mit Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2, wie etwa zur
Aufhebung von Schutzmaßnahmen hinsichtlich geimpfter Personen
Zulässigkeit der Priorisierungsentscheidung des Gesetzgebers bezüglich der Impfreihenfolge
Impfpflicht auf Weisung des Arbeitgebers.
Die besonderen Vorzüge
Fokussierung auf alle wesentlichen Grundlagen
Tiefgründige Betrachtung der praktisch relevanten Vorschriften
Darstellung der Auswirkungen auf die verschiedenen Branchen
Hohe fachliche Expertise
Herausgeber/Autoren
Das Werk wird von Herrn Prof. Dr. Sebastian Kluckert herausgegeben, der unter anderem zum Recht der Gesundheitswirtschaft und der Gesetzlichen Krankenversicherung forscht.
Die Autoren sind in Ihrer Berufspraxis mit dem Infektionsschutzrecht betraut oder selbst im Feld des Gesundheitsrechts tätig: Dr. Peter Bachmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München | Nicole Böck, Rechtsanwältin, München | Andreas Fleischfresser, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Köln | Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur., Universität Augsburg | Dr. Kerstin Sabina Heidenreich, GKV-Spitzenverband, Berlin | Prof. Dr. Marcel Kau, LL.M., Universität Konstanz | Prof. Dr. Sebastian Kluckert, Universität Wuppertal | Dr. Martin Krasney, Rechtsanwalt, GKV-Spitzenverband, Berlin | Dr. Felix Lubrich, GKV-Spitzenverband, Berlin | Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, Berlin | Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth | Dr. Joachim Rung, Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Nils Schaks, Universität Mannheim | Dr. Marc Schüffner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin | Joachim Schütz, Deutscher Hausärzteverband, Köln | Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M., Universität Hannover | Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, Köln | Ulf Zumdick, Rechtsanwalt, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V., Berlin.
Aktualisiert: 2023-05-17
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2009 stufte der EGMR die Sicherungsverwahrung u.a. wegen der tatsächlichen Situation im Vollzug als Strafe i.S.d. EMRK ein. 2011 erklärte sie das BVerfG v.a. wegen fehlender Vereinbarkeit mit dem Abstandsgebot für verfassungswidrig. Die Arbeit beleuchtet die notwendig gewordenen legislativen Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene sowie die rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen des Sicherungsverwahrungsvollzugs. Zugleich wird das Abstandsgebot auf einen kritischen Prüfstand gestellt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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2009 stufte der EGMR die Sicherungsverwahrung u.a. wegen der tatsächlichen Situation im Vollzug als Strafe i.S.d. EMRK ein. 2011 erklärte sie das BVerfG v.a. wegen fehlender Vereinbarkeit mit dem Abstandsgebot für verfassungswidrig. Die Arbeit beleuchtet die notwendig gewordenen legislativen Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene sowie die rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen des Sicherungsverwahrungsvollzugs. Zugleich wird das Abstandsgebot auf einen kritischen Prüfstand gestellt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Länger als Lebenslänglich?
Serienmörder, Dealer, Vergewaltiger und Kinderschänder: Seit 13 Jahren ist der Jurist Michael Skirl als Leiter der Justizvollzugsanstalt in Werl für 880 Insassen zuständig, darunter 100 mit lebenslanger Haft und 90 mit Sicherungsverwahrung - zum Schutz der Bürger.
Doch das Gesetz zur Sicherungsverwahrung muss grundlegend reformiert werden, da das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig erklärt hat: Sie verletzen das Grundrecht auf Freiheit. Welche Rechte haben Schwerstverbrecher aber überhaupt? Und wie kann oder muss man unsere Gesellschaft nachhaltig vor diesen Tätern schützen?
Aktualisiert: 2023-05-10
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Zum Werk
Aktuell und zuverlässig in der Darstellung, umfassend in der Auswertung von Literatur und Rechtsprechung, pragmatisch an der Strafrechtspraxis orientiert und doch dezidiert in seinen Stellungnahmen: Dieses Standardwerk bietet alles, was die Strafrechtspraxis in ihrer täglichen Arbeit braucht.
Vorteile auf einen Blickdas Referenzwerk für alle Prozessbeteiligtenjährliches Erscheinen: damit konkurrenzlos aktuellbereits vollständig eingearbeitet: Die Neuregelungen zum Sexualstrafrecht und zum Menschenhandel
Zur Neuauflage
Die 71. Auflage berücksichtigt vollständig die Literatur, Rechtsprechung und Gesetzgebung für den Zeitraum Oktober 2022 bis Oktober 2023, u.a. das Gesetz zur Änderung des BundeszentralregisterG und des Strafgesetzbuches v. 4.12.2022.
Zielgruppe
Für Strafrichterschaft, Strafverteidigung, Staatsanwaltschaft, Studierende, Referendarinnen und Referendare, Polizeidienststellen.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Seit Inkrafttreten des GlüStV 2021 sind Mindestabstandsgebote zwischen Spielhallen verfassungswidrig. Der neue Staatsvertrag erlaubt u.a. virtuelles Automatenspiel. Er sieht strengere Zugangskontrollen zulasten von Spielhallenbetreibern vor. Die Untersuchung systematisiert die Ziele, die die Landesgesetzgeber verfolgen, fragt nach empirischen Belegen für die Wirksamkeit von Mindestabstandsgeboten und misst die geltenden Regelungen am Verfassungsrecht. So lassen sich Inkohärenzen und Inkonsistenzen belegen, die zwischen der Regelung des virtuellen und des terrestrischen Automatenspiels bestehen. Mindestabstandsgebote greifen unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der Spielhallenbetreiber ein. Die Mindestabstände sind mindestens zu verkürzen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Seit Inkrafttreten des GlüStV 2021 sind Mindestabstandsgebote zwischen Spielhallen verfassungswidrig. Der neue Staatsvertrag erlaubt u.a. virtuelles Automatenspiel. Er sieht strengere Zugangskontrollen zulasten von Spielhallenbetreiber:innen vor. Die Untersuchung systematisiert die Ziele, die die Landesgesetzgeber verfolgen, fragt nach empirischen Belegen für die Wirksamkeit von Mindestabstandsgeboten und misst die geltenden Regelungen am Verfassungsrecht. So lassen sich Inkohärenzen und Inkonsistenzen belegen, die zwischen der Regelung des virtuellen und des terrestrischen Automatenspiels bestehen. Mindestabstandsgebote greifen unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der Spielhallenbetreiber ein. Die Mindestabstände sind mindestens zu verkürzen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Aktuell und zuverlässig in der Darstellung, umfassend in der Auswertung von Literatur und Rechtsprechung, pragmatisch an der Strafrechtspraxis orientiert und doch dezidiert in seinen Stellungnahmen: Dieses Standardwerk bietet alles, was der Strafrechtspraktiker in seiner täglichen Arbeit braucht.
Vorteile auf einen Blickdas Referenzwerk für alle Prozessbeteiligtenjährliches Erscheinen: damit konkurrenzlos aktuellbereits vollständig eingearbeitet: Die Neuregelungen zum Sexualstrafrecht und zum Menschenhandel
Zur Neuauflage
Die 70. Auflage berücksichtigt vollständig die Literatur, Rechtsprechung und Gesetzgebung für den Zeitraum Oktober 2022 bis Oktober 2023, u.a. das Gesetz zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und zur Anhebung des Strafrahmens des § 108e des StGB v. 8.10.2021 und das Gesetz zur Änd. des InfektionsschutzG und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021.
Zielgruppe
Für Strafrichterschaft, Strafverteidigung, Staatsanwaltschaft, Studierende, Referendarinnen und Referendare, Polizeidienststellen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Aktuell und zuverlässig in der Darstellung, umfassend in der Auswertung von Literatur und Rechtsprechung, pragmatisch an der Strafrechtspraxis orientiert und doch dezidiert in seinen Stellungnahmen: Dieses Standardwerk bietet alles, was der Strafrechtspraktiker in seiner täglichen Arbeit braucht.
Vorteile auf einen Blick
- das Referenzwerk für alle Prozessbeteiligten
- jährliches Erscheinen: damit konkurrenzlos aktuell
- bereits vollständig eingearbeitet: Die Neuregelungen zum Sexualstrafrecht und zum Menschenhandel
Zur Neuauflage
Die 64. Auflage verarbeitet alle Gesetzesänderungen des Strafgesetzbuchs für den Zeitraum November 2015 bis November 2016.
Bereits in vollem Umfang erläutert werden:
- das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4.11.2016
- das Gesetz betreffend die Bekämpfung des Menschenhandels vom 11.10.2016 mit Neufassungen der §§ 232 ff. StGB
Außerdem mit den Neuregelungen:
- zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus vom 26.7.2016
- zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB
- zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
- zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
- zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung und
- zur Bekämpfung der Korruption
Die Neuauflage berücksichtigt darüber hinaus hunderte neuer Entscheidungen der vergangenen zwölf Monate.
Zielgruppe
Für Strafrichter, Strafverteidiger, Staatsanwälte, Studierende, Referendare, Polizeidienststellen.
Aktualisiert: 2017-11-13
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Die Corona-Pandemie trifft unsere Gesellschaft mit voller Wucht. Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen.
Die Neuauflage des hoch gelobten Handbuchs erörtert die drängenden Rechtsfragen praxisnah, aber auch mit der nötigen wissenschaftlichen Tiefe. Das Werk
- geht detailliert auf die Auswirkungen der Reformen ein
- berücksichtigt die ergangenen Gerichtsentscheidungen
- nimmt die seit der Erstauflage erfolgten Rechtsänderungen und erlassenen Corona-Verordnungen auf und
- enthält ein Sonderkapitel zum Vierten Bevölkerungsschutzgesetz, das wenige Tage nach Inkrafttreten im Nomos-Shop kostenlos zum Download bereitgestellt wird.
Behandelt werden auch umstrittene Fragen im Zusammenhang mit Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2, wie etwa zur
- Aufhebung von Schutzmaßnahmen hinsichtlich geimpfter Personen
- Zulässigkeit der Priorisierungsentscheidung des Gesetzgebers bezüglich der Impfreihenfolge
- Impfpflicht auf Weisung des Arbeitgebers.
Die besonderen Vorzüge
- Fokussierung auf alle wesentlichen Grundlagen
- Tiefgründige Betrachtung der praktisch relevanten Vorschriften
- Darstellung der Auswirkungen auf die verschiedenen Branchen
- Hohe fachliche Expertise
Herausgeber/Autoren
Das Werk wird von Herrn Prof. Dr. Sebastian Kluckert herausgegeben, der unter anderem zum Recht der Gesundheitswirtschaft und der Gesetzlichen Krankenversicherung forscht.
Die Autoren sind in Ihrer Berufspraxis mit dem Infektionsschutzrecht betraut oder selbst im Feld des Gesundheitsrechts tätig: Dr. Peter Bachmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München | Nicole Böck, Rechtsanwältin, München | Andreas Fleischfresser, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Köln | Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur., Universität Augsburg | Dr. Kerstin Sabina Heidenreich, GKV-Spitzenverband, Berlin | Prof. Dr. Marcel Kau, LL.M., Universität Konstanz | Prof. Dr. Sebastian Kluckert, Universität Wuppertal | Dr. Martin Krasney, Rechtsanwalt, GKV-Spitzenverband, Berlin | Dr. Felix Lubrich, GKV-Spitzenverband, Berlin | Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, Berlin | Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth | Dr. Joachim Rung, Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Nils Schaks, Universität Mannheim | Dr. Marc Schüffner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin | Joachim Schütz, Deutscher Hausärzteverband, Köln | Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M., Universität Hannover | Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, Köln | Ulf Zumdick, Rechtsanwalt, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V., Berlin.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Zum Werk
Aktuell und zuverlässig in der Darstellung, umfassend in der Auswertung von Literatur und Rechtsprechung, pragmatisch an der Strafrechtspraxis orientiert und doch dezidiert in seinen Stellungnahmen: Dieses Standardwerk bietet alles, was der Strafrechtspraktiker in seiner täglichen Arbeit braucht.
Vorteile auf einen Blickdas Referenzwerk für alle Prozessbeteiligtenjährliches Erscheinen: damit konkurrenzlos aktuellbereits vollständig eingearbeitet: Die Neuregelungen zum Sexualstrafrecht und zum Menschenhandel
Zur Neuauflage
Die 69. Auflage berücksichtigt vollständig die Rechtsprechung und Gesetzgebung für den Zeitraum Oktober 2020 bis Oktober 2021, u. a. das Gesetz zur Fortentwicklung der StPO und zur Änd. weiterer Vorschriften vom 25.6.2021, das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16.6.2021, das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30.3.2021, das 61. ÄndG vom 10.3.2021 sowie das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche vom 9.3.2021.
Zielgruppe
Für Strafrichterschaft, Strafverteidigung, Staatsanwaltschaft, Studierende, Referendarinnen und Referendare, Polizeidienststellen.
Aktualisiert: 2022-12-14
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Die Corona-Pandemie trifft unsere Gesellschaft mit voller Wucht. Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen.
Die Neuauflage des hoch gelobten Handbuchs erörtert die drängenden Rechtsfragen praxisnah, aber auch mit der nötigen wissenschaftlichen Tiefe. Das Werk
geht detailliert auf die Auswirkungen der Reformen ein
berücksichtigt die ergangenen Gerichtsentscheidungen
nimmt die seit der Erstauflage erfolgten Rechtsänderungen und erlassenen Corona-Verordnungen auf und
enthält ein Sonderkapitel zum Vierten Bevölkerungsschutzgesetz, das wenige Tage nach Inkrafttreten im Nomos-Shop kostenlos zum Download bereitgestellt wird.
Behandelt werden auch umstrittene Fragen im Zusammenhang mit Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2, wie etwa zur
Aufhebung von Schutzmaßnahmen hinsichtlich geimpfter Personen
Zulässigkeit der Priorisierungsentscheidung des Gesetzgebers bezüglich der Impfreihenfolge
Impfpflicht auf Weisung des Arbeitgebers.
Die besonderen Vorzüge
Fokussierung auf alle wesentlichen Grundlagen
Tiefgründige Betrachtung der praktisch relevanten Vorschriften
Darstellung der Auswirkungen auf die verschiedenen Branchen
Hohe fachliche Expertise
Herausgeber/Autoren
Das Werk wird von Herrn Prof. Dr. Sebastian Kluckert herausgegeben, der unter anderem zum Recht der Gesundheitswirtschaft und der Gesetzlichen Krankenversicherung forscht.
Die Autoren sind in Ihrer Berufspraxis mit dem Infektionsschutzrecht betraut oder selbst im Feld des Gesundheitsrechts tätig: Dr. Peter Bachmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München | Nicole Böck, Rechtsanwältin, München | Andreas Fleischfresser, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Köln | Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur., Universität Augsburg | Dr. Kerstin Sabina Heidenreich, GKV-Spitzenverband, Berlin | Prof. Dr. Marcel Kau, LL.M., Universität Konstanz | Prof. Dr. Sebastian Kluckert, Universität Wuppertal | Dr. Martin Krasney, Rechtsanwalt, GKV-Spitzenverband, Berlin | Dr. Felix Lubrich, GKV-Spitzenverband, Berlin | Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, Berlin | Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth | Dr. Joachim Rung, Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Nils Schaks, Universität Mannheim | Dr. Marc Schüffner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin | Joachim Schütz, Deutscher Hausärzteverband, Köln | Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M., Universität Hannover | Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, Köln | Ulf Zumdick, Rechtsanwalt, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V., Berlin.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die aufgrund der Corona-Pandemie erlassenen Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite haben weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur Folge, die insbesondere das Gesundheitswesen betreffende Krisenreaktionsmaßnahmen ermöglichen.
Das neue Praxishandbuch geht intensiv auf die Neuregelungen ein und klärt die drängenden infektionsschutzrechtlichen Fragen. Die neuen und praxisrelevanten Probleme im Zusammenhang mit der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (§§ 5, 5a IfSG) spielen dabei eine zentrale Rolle, insbesondere bezogen auf
Einreisen
Transport und Verkehr
Medizinprodukte
Arzneimittel
Ärzte
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
und die Gesetzliche Krankenversicherung.
Weitere Schwerpunkte
Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen
Behördliche Zuständigkeiten und Aufgaben
Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen, insb. Ordnungsrecht
Entschädigung
Auswirkungen auf das Arbeitsrecht
Internationales und Europäisches Infektionsschutzrecht
Straf- und Bußgeldvorschriften
Herausgeber/Autoren
Das Werk wird von Herrn Prof. Dr. Sebastian Kluckert herausgegeben, der unter anderem zum Recht der Gesundheitswirtschaft und der Gesetzlichen Krankenversicherung forscht.
Die Autoren sind in Ihrer Berufspraxis mit dem Infektionsschutzrecht betraut oder selbst im Feld des Gesundheitsrechts tätig: Dr. Peter Bachmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München | Nicole Böck, Rechtsanwältin, München | Andreas Fleischfresser, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Köln | Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Universität Augsburg | Dr. Kerstin Sabina Heidenreich, GKV-Spitzenverband, Berlin | Prof. Dr. Marcel Kau, LL.M., Universität Konstanz | Prof. Dr. Sebastian Kluckert, Universität Wuppertal | Dr. Martin Krasney, Rechtsanwalt, GKV-Spitzenverband, Berlin | Dr. Felix Lubrich, GKV-Spitzenverband, Berlin | Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, Berlin | Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth | Dr. Joachim Rung, Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Nils Schaks, Universität Mannheim | Dr. Marc Schüffner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin | Joachim Schütz, Deutscher Hausärzteverband, Köln | Prof. Dr. Felipe Temming, LL.M., Universität Hannover | Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Straf- und Medizinrecht, Köln | Ulf Zumdick, Rechtsanwalt, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V., Berlin.
Aktualisiert: 2021-04-20
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Zum Werk
Aktuell und zuverlässig in der Darstellung, umfassend in der Auswertung von Literatur und Rechtsprechung, pragmatisch an der Strafrechtspraxis orientiert und doch dezidiert in seinen Stellungnahmen: Dieses Standardwerk bietet alles, was der Strafrechtspraktiker in seiner täglichen Arbeit braucht.
Vorteile auf einen Blickdas Referenzwerk für alle Prozessbeteiligtenjährliches Erscheinen: damit konkurrenzlos aktuellbereits vollständig eingearbeitet: Die Neuregelungen zum Sexualstrafrecht und zum Menschenhandel
Zur Neuauflage
Die 68. Auflage berücksichtigt vollständig die Rechtsprechung und Gesetzgebung für den Zeitraum Oktober 2019 bis Oktober 2020.
Zielgruppe
Für Strafrichter, Strafverteidiger, Staatsanwälte, Studierende, Referendare, Polizeidienststellen.
Aktualisiert: 2021-10-27
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Den ständigen Ausweitungen der Regeln zur Sicherungsverwahrung bereitete das Bundesverfassungsgericht am 04.05.2011 ein Ende, indem es sämtliche Vorschriften für verfassungswidrig erklärte. Anlass waren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, deren Aussagen herangezogen wurden. Das Gericht füllte den bereits in seiner vorigen Rechtsprechung eingeführten Begriff des Abstandsgebots mit Inhalt und bereitete so die Grundlage für die zu schaffenden Neuregelungen. Ferner griff es den zuvor vom Gesetzgeber neu eingeführten Begriff der „psychischen Störung“ auf.
Die Arbeit enthält eine kritische Auseinandersetzung mit dem Urteil und fragt unter anderem danach, ob die gebotene enge Auslegung des Begriffs der „psychischen Störung“ überhaupt erreicht werden kann. Die daraufhin ergangenen Bundes- und Landesgesetze am Beispiel Schleswig-Holsteins werden dargestellt und wegen der fehlenden Validität einer Prognose ein Reformvorschlag unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Den ständigen Ausweitungen der Regeln zur Sicherungsverwahrung bereitete das Bundesverfassungsgericht am 04.05.2011 ein Ende, indem es sämtliche Vorschriften für verfassungswidrig erklärte. Anlass waren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, deren Aussagen herangezogen wurden. Das Gericht füllte den bereits in seiner vorigen Rechtsprechung eingeführten Begriff des Abstandsgebots mit Inhalt und bereitete so die Grundlage für die zu schaffenden Neuregelungen. Ferner griff es den zuvor vom Gesetzgeber neu eingeführten Begriff der „psychischen Störung“ auf.
Die Arbeit enthält eine kritische Auseinandersetzung mit dem Urteil und fragt unter anderem danach, ob die gebotene enge Auslegung des Begriffs der „psychischen Störung“ überhaupt erreicht werden kann. Die daraufhin ergangenen Bundes- und Landesgesetze am Beispiel Schleswig-Holsteins werden dargestellt und wegen der fehlenden Validität einer Prognose ein Reformvorschlag unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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