Die Notwendigkeit von Beratungspflichten für den Anlegerschutz
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Notwendigkeit von Beratungspflichten für den Anlegerschutz
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Vermittlungsverträge unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche sind nicht regelungsgleich, sondern folgen den Besonderheiten des jeweiligen Vermittlungsobjekts. Ihnen ist aber gemeinsam, dass sich die Tätigkeit des Vermittlers häufig nicht in seiner originären Funktion der Vertragszusammenführung erschöpft, sondern auch auf Informationserteilung erstreckt. Dies gilt in besonderem Maße für die Information gegenüber dem Vertragspartner des Auftraggebers des Vermittlers.
Eva-Maria Neidlinger beschäftigt sich mit der Anlagevermittlung im Bereich des Grauen und des Geregelten Kapitalmarkts sowie der Versicherungsvermittlung. Die Darstellung der Vermittlung im Grauen Kapitalmarkt nimmt den weit überwiegenden Teil ein. Aufgrund des Dreipersonenverhältnisses und der Ambivalenz des Vermittlerhandelns erweisen sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten als sehr komplex. Grundlage für die im Mittelpunkt stehenden Informationspflichten des Vermittlers gegenüber dem Vertragsgegner seines Auftraggebers sind insbesondere die culpa in contrahendo nach § 311 Abs. 3 BGB und der Auskunfts- bzw. Beratungsvertrag. Der Maklervertrag ist für die Informationspflichten nur von subsidiärer Bedeutung. Die Informationspflichten des Vermittlers werden systematisch von deren Entstehen als Ausnahmetatbestand bis hin zur Konkretisierung vorgestellt.
Aus der Zusammenschau der so gewonnenen Erkenntnisse wurde ausgehend von den Vorschriften des Zivilmaklervertrags versucht, die charakteristischen Merkmale eines Vermittlungsvertrags herauszuarbeiten. Eine allgemeingültige Definition existiert nicht; der Vermittlungsvertrag kann nur anhand mehrerer Merkmale, die vom konkreten Vermittlungsobjekt und der Einzelfallgestaltung abhängen, beschrieben werden. Es ist festzuhalten, dass das steigende Bedürfnis nach Informationserteilung eine Umorientierung des Vermittlerwesens von einer grundsätzlich einseitigen Stellung zu einer neutralen Rolle zur Folge haben könnte. Für eine umfassende Pflichtenbegründung, insbesondere eine generelle Beratungspflicht gegenüber dem Vertragsgegner, ist eine gesetzliche Kodifizierung erforderlich.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Notwendigkeit von Beratungspflichten für den Anlegerschutz
Aktualisiert: 2023-05-28
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Die Vermittlungsverträge unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche sind nicht regelungsgleich, sondern folgen den Besonderheiten des jeweiligen Vermittlungsobjekts. Ihnen ist aber gemeinsam, dass sich die Tätigkeit des Vermittlers häufig nicht in seiner originären Funktion der Vertragszusammenführung erschöpft, sondern auch auf Informationserteilung erstreckt. Dies gilt in besonderem Maße für die Information gegenüber dem Vertragspartner des Auftraggebers des Vermittlers.
Eva-Maria Neidlinger beschäftigt sich mit der Anlagevermittlung im Bereich des Grauen und des Geregelten Kapitalmarkts sowie der Versicherungsvermittlung. Die Darstellung der Vermittlung im Grauen Kapitalmarkt nimmt den weit überwiegenden Teil ein. Aufgrund des Dreipersonenverhältnisses und der Ambivalenz des Vermittlerhandelns erweisen sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten als sehr komplex. Grundlage für die im Mittelpunkt stehenden Informationspflichten des Vermittlers gegenüber dem Vertragsgegner seines Auftraggebers sind insbesondere die culpa in contrahendo nach § 311 Abs. 3 BGB und der Auskunfts- bzw. Beratungsvertrag. Der Maklervertrag ist für die Informationspflichten nur von subsidiärer Bedeutung. Die Informationspflichten des Vermittlers werden systematisch von deren Entstehen als Ausnahmetatbestand bis hin zur Konkretisierung vorgestellt.
Aus der Zusammenschau der so gewonnenen Erkenntnisse wurde ausgehend von den Vorschriften des Zivilmaklervertrags versucht, die charakteristischen Merkmale eines Vermittlungsvertrags herauszuarbeiten. Eine allgemeingültige Definition existiert nicht; der Vermittlungsvertrag kann nur anhand mehrerer Merkmale, die vom konkreten Vermittlungsobjekt und der Einzelfallgestaltung abhängen, beschrieben werden. Es ist festzuhalten, dass das steigende Bedürfnis nach Informationserteilung eine Umorientierung des Vermittlerwesens von einer grundsätzlich einseitigen Stellung zu einer neutralen Rolle zur Folge haben könnte. Für eine umfassende Pflichtenbegründung, insbesondere eine generelle Beratungspflicht gegenüber dem Vertragsgegner, ist eine gesetzliche Kodifizierung erforderlich.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Vermittlungsverträge unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche sind nicht regelungsgleich, sondern folgen den Besonderheiten des jeweiligen Vermittlungsobjekts. Ihnen ist aber gemeinsam, dass sich die Tätigkeit des Vermittlers häufig nicht in seiner originären Funktion der Vertragszusammenführung erschöpft, sondern auch auf Informationserteilung erstreckt. Dies gilt in besonderem Maße für die Information gegenüber dem Vertragspartner des Auftraggebers des Vermittlers.
Eva-Maria Neidlinger beschäftigt sich mit der Anlagevermittlung im Bereich des Grauen und des Geregelten Kapitalmarkts sowie der Versicherungsvermittlung. Die Darstellung der Vermittlung im Grauen Kapitalmarkt nimmt den weit überwiegenden Teil ein. Aufgrund des Dreipersonenverhältnisses und der Ambivalenz des Vermittlerhandelns erweisen sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten als sehr komplex. Grundlage für die im Mittelpunkt stehenden Informationspflichten des Vermittlers gegenüber dem Vertragsgegner seines Auftraggebers sind insbesondere die culpa in contrahendo nach § 311 Abs. 3 BGB und der Auskunfts- bzw. Beratungsvertrag. Der Maklervertrag ist für die Informationspflichten nur von subsidiärer Bedeutung. Die Informationspflichten des Vermittlers werden systematisch von deren Entstehen als Ausnahmetatbestand bis hin zur Konkretisierung vorgestellt.
Aus der Zusammenschau der so gewonnenen Erkenntnisse wurde ausgehend von den Vorschriften des Zivilmaklervertrags versucht, die charakteristischen Merkmale eines Vermittlungsvertrags herauszuarbeiten. Eine allgemeingültige Definition existiert nicht; der Vermittlungsvertrag kann nur anhand mehrerer Merkmale, die vom konkreten Vermittlungsobjekt und der Einzelfallgestaltung abhängen, beschrieben werden. Es ist festzuhalten, dass das steigende Bedürfnis nach Informationserteilung eine Umorientierung des Vermittlerwesens von einer grundsätzlich einseitigen Stellung zu einer neutralen Rolle zur Folge haben könnte. Für eine umfassende Pflichtenbegründung, insbesondere eine generelle Beratungspflicht gegenüber dem Vertragsgegner, ist eine gesetzliche Kodifizierung erforderlich.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Notwendigkeit von Beratungspflichten für den Anlegerschutz
Aktualisiert: 2019-04-23
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Die genaue Kenntnis der Informationspflichten sollte für jeden Versicherungsvermittler - sei er Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter - zum Grundhandwerkszeug gehören, um den Verbraucher in qualifizierter Art und Weise über die zu vermittelnden Produkte aufklären bzw. beraten zu können. Nur dadurch lässt sich das Haftungsrisiko im immer komplexer werdenden Geschäft der Versicherungsvermittlung auf ein Minimum reduzieren.
Das Buch bietet eine präzise Darstellung der Pflichten von Versicherungsvermittlern bei der Aufklärung bzw. Beratung von Versicherungskunden. Zentrales Augenmerk liegt hierbei auf den Änderungen, die durch die Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie RL 2002/92/EG in das deutsche Recht eingetreten sind.
Während für die Versicherungsmakler lediglich eine positivrechtliche Normierung ihrer Pflichteninhalte in den §§ 60 ff. VVG zu beachten ist, hat sich für die Versicherungsvertreter das Haftungsgefüge grundlegend auf Basis der vorerwähnten Vorschriften geändert. Parallelen und Unterschiede zur Haftung des Anlageberaters/Anlagevermittlers im Bankenrecht werden ebenfalls in der Arbeit aufgezeigt.
Mit der Aufstellung eines anschaulichen Pflichtenstandards, den Vertreter und Makler bei der Durchführung der Vermittlung von Versicherungen zu beachten haben, versucht der Autor zur Reduzierung des Haftungsrisikos im Versicherungsrecht beizutragen.
Ein Buch von praktischem Wert für Versicherungsvermittler und Fachjuristen, das eine Lücke in der versicherungsrechtlichen Literatur schließt.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die Notwendigkeit von Beratungspflichten für den Anlegerschutz
Aktualisiert: 2023-04-28
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Zum Werk
Kein anderes Rechtsgebiet in Deutschland ist derart von Präzedenzfällen geprägt, wie die Haftung bei Kapitalanlagen. Zwangsläufig wird zur Beurteilung des eigenen Sachverhalts auf Entscheidungen anderer Gerichte Bezug genommen. Aber welche Entscheidung ist die richtige? Dieses Werk versucht in der heutigen Zeit der Informationsüberflutung aus unzähligen Entscheidungen zur Haftung bei Kapitalanlagen diejenigen darzustellen, zu analysieren und zu beschreiben, welche allgemeingültig und mit besonderem Gewicht wesentliche Haftungsfragen klären.
Alle haftungsrechtlich relevanten Aspekte werden in Themenkreise gegliedert und praxisnah unter besonders gründlicher Darstellung des Sachverhalts aufbereitet.
Vorteile auf einen Blick
- praxisnah
- verständlich
- hochaktuell durch Einbezug neuester Entscheidungen
Zur Neuauflage
- zahlreiche neue Entscheidungen des BGH zur Haftung der Gründungsgesellschafter und Treuhänder
- die Änderung der Rechtslage durch den neuen IDW Standard S 4 beim Prospektgutachter sowie
- die jüngste Rechtsprechung des BGH im Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformation
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Mitarbeiter in Banken, Vermögensverwalter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Richter, gleichgültig in welcher Funktion sich diese mit dem Kapitalanlagerecht beschäftigen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Kein anderes Rechtsgebiet in Deutschland ist derart von Präzedenzfällen geprägt, wie die Haftung bei Kapitalanlagen. Zwangsläufig wird zur Beurteilung des "eigenen Sachverhalts" auf Entscheidungen anderer Gerichte Bezug genommen. Aber welche Entscheidung ist die richtige? Dieses Werk versucht in der heutigen Zeit der Informationsüberflutung aus unzähligen Entscheidungen zur Haftung bei Kapitalanlagen diejenigen darzustellen, zu analysieren und zu beschreiben, welche allgemeingültig und mit besonderem Gewicht wesentliche Haftungsfragen klären.
Alle haftungsrechtlich relevante Aspekte werden in Themenkreise gegliedert und praxisnah unter besonders gründlicher Darstellung des Sachverhalts aufbereitet.
Vorteile auf einen Blick
- praxisnah
- verständlich
- hochaktuell durch Einbezug neuester Entscheidungen
Zur Neuauflage
In der dritten Auflage neu eingearbeitet und aufgenommen sind u.a.
- die Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Haftung bei Swap-Geschäften
- die Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformation
- die Problematik der Verjährungshemmung bei Massenverfahren durch Güteantrag und Mahnbescheid
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Mitarbeiter in Banken, Vermögensverwalter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Richter, gleichgültig in welcher Funktion sich diese mit dem Kapitalanlagerecht beschäftigen.
Aktualisiert: 2019-06-21
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Die genaue Kenntnis der Informationspflichten sollte für jeden Versicherungsvermittler - sei er Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter - zum Grundhandwerkszeug gehören, um den Verbraucher in qualifizierter Art und Weise über die zu vermittelnden Produkte aufklären bzw. beraten zu können. Nur dadurch lässt sich das Haftungsrisiko im immer komplexer werdenden Geschäft der Versicherungsvermittlung auf ein Minimum reduzieren.
Das Buch bietet eine präzise Darstellung der Pflichten von Versicherungsvermittlern bei der Aufklärung bzw. Beratung von Versicherungskunden. Zentrales Augenmerk liegt hierbei auf den Änderungen, die durch die Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie RL 2002/92/EG in das deutsche Recht eingetreten sind.
Während für die Versicherungsmakler lediglich eine positivrechtliche Normierung ihrer Pflichteninhalte in den §§ 60 ff. VVG zu beachten ist, hat sich für die Versicherungsvertreter das Haftungsgefüge grundlegend auf Basis der vorerwähnten Vorschriften geändert. Parallelen und Unterschiede zur Haftung des Anlageberaters/Anlagevermittlers im Bankenrecht werden ebenfalls in der Arbeit aufgezeigt.
Mit der Aufstellung eines anschaulichen Pflichtenstandards, den Vertreter und Makler bei der Durchführung der Vermittlung von Versicherungen zu beachten haben, versucht der Autor zur Reduzierung des Haftungsrisikos im Versicherungsrecht beizutragen.
Ein Buch von praktischem Wert für Versicherungsvermittler und Fachjuristen, das eine Lücke in der versicherungsrechtlichen Literatur schließt.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die Vermittlungsverträge unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche sind nicht regelungsgleich, sondern folgen den Besonderheiten des jeweiligen Vermittlungsobjekts. Ihnen ist aber gemeinsam, dass sich die Tätigkeit des Vermittlers häufig nicht in seiner originären Funktion der Vertragszusammenführung erschöpft, sondern auch auf Informationserteilung erstreckt. Dies gilt in besonderem Maße für die Information gegenüber dem Vertragspartner des Auftraggebers des Vermittlers.
Eva-Maria Neidlinger beschäftigt sich mit der Anlagevermittlung im Bereich des Grauen und des Geregelten Kapitalmarkts sowie der Versicherungsvermittlung. Die Darstellung der Vermittlung im Grauen Kapitalmarkt nimmt den weit überwiegenden Teil ein. Aufgrund des Dreipersonenverhältnisses und der Ambivalenz des Vermittlerhandelns erweisen sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten als sehr komplex. Grundlage für die im Mittelpunkt stehenden Informationspflichten des Vermittlers gegenüber dem Vertragsgegner seines Auftraggebers sind insbesondere die culpa in contrahendo nach § 311 Abs. 3 BGB und der Auskunfts- bzw. Beratungsvertrag. Der Maklervertrag ist für die Informationspflichten nur von subsidiärer Bedeutung. Die Informationspflichten des Vermittlers werden systematisch von deren Entstehen als Ausnahmetatbestand bis hin zur Konkretisierung vorgestellt.
Aus der Zusammenschau der so gewonnenen Erkenntnisse wurde ausgehend von den Vorschriften des Zivilmaklervertrags versucht, die charakteristischen Merkmale eines Vermittlungsvertrags herauszuarbeiten. Eine allgemeingültige Definition existiert nicht; der Vermittlungsvertrag kann nur anhand mehrerer Merkmale, die vom konkreten Vermittlungsobjekt und der Einzelfallgestaltung abhängen, beschrieben werden. Es ist festzuhalten, dass das steigende Bedürfnis nach Informationserteilung eine Umorientierung des Vermittlerwesens von einer grundsätzlich einseitigen Stellung zu einer neutralen Rolle zur Folge haben könnte. Für eine umfassende Pflichtenbegründung, insbesondere eine generelle Beratungspflicht gegenüber dem Vertragsgegner, ist eine gesetzliche Kodifizierung erforderlich.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Haftung von Unternehmen, die Dienstleistungen im Bereich der Vermögensanlage anbieten, hat mit der zunehmenden Bedeutung dieses Dienstleistungsbereichs und vor allem mit der Entwicklung immer neuer Formen der Kapitalanlage und der Globalisierung der Kapitalmärkte an praktischer Bedeutung gewonnen. Mit dieser Haftung befaßt sich die Arbeit. Sie untersucht, wie sich die Wohlverhaltensregeln des WpHG haftungsrechtlich auswirken und sie unternimmt es, diese Regeln unter Berücksichtigung der bisherigen haftungsrechtlichen Grundsätze und Kriterien, wie sie insbesondere von der Rechtsprechung entwickelt worden sind, zu konkretisieren.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Im Bank- und Kapitalmarktrecht ist allgemein anerkannt, dass Informationspflichten bei Finanzdienstleistungen eine wichtige und eigenständige Funktion haben. Ebenso ist anerkannt, dass steuerrechtliche Gesichtspunkte im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen ein bestimmender Faktor sind. Eine verknüpfende Betrachtung von Informationspflichten einerseits und steuerrechtlichen Gesichtspunkten andererseits steht bislang jedoch aus. Diese Lücke im wissenschaftlichen Schrifttum möchte der Autor mit dieser Untersuchung schließen. Er entwickelt eine eigenständige, praxistaugliche Methodik, auf deren Grundlage sich steuerrechtsbezogene Informationspflichten in Finanzdienstleistungsverhältnissen – insbesondere in der Anlageberatung bzw. -vermittlung – bestimmen lassen. Dabei werden konkrete steuerrechtsbezogene Aufklärungs-, Beratungs- und Warnpflichten im Zusammenhang mit ausgewählten Finanzinstrumenten der verschiedenen Kapitalmarktsegmente herausgearbeitet. Besondere Relevanz hat dieser Untersuchungsgegenstand vor allem mit Blick auf eine etwaige Haftung des Finanzdienstleisters wegen der Verletzung dieser Pflichten.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Dogmatische Grundlagen relativer Sorgfaltspflichten und Entwicklung eines originär vertragsrechtlichen Lösungsansatzes auf der basis der Lehre von der Geschäftsbesorgung; Entwurf eines beweglichen Systems zu Inhalt und Umfang relativer Informationspflichten unter Berücksichtigung verschiedener 'Geschäftsbesorgertypen'; Neuordnung der Informationsverantwortlichkeit der Anlageberater und Anlagevermittler nach Maßgabe des geschäftsbesorgungsrechtlichen Lösungsmodells; Höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung zur Haftung bei Kapitalanlagegeschäften; Behandlung aktueller Problemkreise u.a.: Neuordnung der 'Wohlverhaltenspflichten' des WpHG durch die MIFID und das FRUG, Haftung der Banken und Sparkassen bei Empfehlung von Investmentzertifikaten (Lehman Brothers), neue BGH-Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Brancheninformationsdiensten bei der Anlageberatung, Aufklärungspflichten bei verdeckten Rückvergütungen ('Kick-backs'), Haftung der Vermittler von 'Schrottimmobilien' - Verpflichtung zur Offenlegung von Innenprovisionen
Aktualisiert: 2020-09-26
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