Am 1.5.2014 ist das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Damit sollte eine rechtssichere Alternative zu Babyklappen oder anonymen Geburten geschaffen werden. Die Regelungen ermöglichen schwangeren Personen, die bei der Geburt ihre Identität geheim halten wollen, eine medizinisch begleitete Entbindung und sichern gleichzeitig das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft sowie dessen Unterbringung. Neben juristischen Fragestellungen überprüft die Autorin die Anwendung der Regelungen in der Praxis anhand eigener Umfragen bei Familiengerichten und Jugendämtern. Sie analysiert die Frage, ob sich die vertrauliche Geburt als rechtssicheres Verfahren gegenüber vollständig anonymen Kindesabgaben durchsetzen konnte.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Am 1.5.2014 ist das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Damit sollte eine rechtssichere Alternative zu Babyklappen oder anonymen Geburten geschaffen werden. Die Regelungen ermöglichen schwangeren Personen, die bei der Geburt ihre Identität geheim halten wollen, eine medizinisch begleitete Entbindung und sichern gleichzeitig das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft sowie dessen Unterbringung. Neben juristischen Fragestellungen überprüft die Autorin die Anwendung der Regelungen in der Praxis anhand eigener Umfragen bei Familiengerichten und Jugendämtern. Sie analysiert die Frage, ob sich die vertrauliche Geburt als rechtssicheres Verfahren gegenüber vollständig anonymen Kindesabgaben durchsetzen konnte.
Aktualisiert: 2023-01-13
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Am 1.5.2014 ist das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Damit sollte eine rechtssichere Alternative zu Babyklappen oder anonymen Geburten geschaffen werden. Die Regelungen ermöglichen schwangeren Personen, die bei der Geburt ihre Identität geheim halten wollen, eine medizinisch begleitete Entbindung und sichern gleichzeitig das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft sowie dessen Unterbringung. Neben juristischen Fragestellungen überprüft die Autorin die Anwendung der Regelungen in der Praxis anhand eigener Umfragen bei Familiengerichten und Jugendämtern. Sie analysiert die Frage, ob sich die vertrauliche Geburt als rechtssicheres Verfahren gegenüber vollständig anonymen Kindesabgaben durchsetzen konnte.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Seit rund 13 Jahren besteht in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, Babys anonym in einer Babyklappe abzulegen oder in einem Krankenhaus unter Wahrung der eigenen Anonymität auf die Welt zu bringen. Diese Angebote zur anonymen Kindesabgabe, zu denen neben den bereits genannten auch die anonyme Übergabe zählt, wurden ursprünglich als ultima ratio für Frauen in Notsituationen eingerichtet. Grundgedanke war hierbei die Hoffnung, auf diesem Weg die Tötung und Aussetzung von neugeborenen Kindern durch ihre Mütter zu verhindern.
Schon die Einführung der Angebote zur anonymen Kindesabgabe wurde von heftigen Diskussionen zwischen BefürworterInnen und GegnerInnen begleitet, die neben sachlicher Argumentation vielfach auf emotionaler Ebene geführt wurden. Diese Debatte, die sich unter anderem auf den Lebensschutz, das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft, die generelle Notwendigkeit sowie eine mögliche missbräuchliche Nutzung der Angebote bezieht, hat nichts an Schärfe und Aktualität verloren. Eine bis heute fehlende politische Positionierung – in Form von entsprechenden gesetzlichen Regelungen bzw. der Durchsetzung geltenden Rechts – trägt ihren Teil zu dieser Situation bei.
Auch auf internationaler Ebene werden die Angebote zur anonymen Kindesabgabe thematisiert: Jüngst äußerten sich die Vereinten Nationen besorgt über die europaweite Zunahme von Babyklappen (Ramesh, 2012). Speziell hervorgehoben wurde die Situation in Deutschland, da hier mit Abstand die meisten Angebote zur anonymen Kindesabgabe existieren.
Um eine umfassende empirische Grundlage über vorhandene Angebote im Bundesgebiet, deren Nutzung sowie dem Vorgehen in der Praxis zu schaffen und dadurch zu einer Versachlichung der Auseinandersetzung beizutragen, führte das Deutsche Jugendinstitut im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zwischen 2009 und 2011 eine bundesweite Studie zum Thema anonyme Kindesabgabe durch. Im Rahmen dieses wissenschaftlichen Projektes „Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland – Angebote, Fallzahlen, Kontexte" konnte unter anderem festgestellt werden, dass mehr als 40% der anonym geborenen oder abgegebenen Kinder zur Adoption freigegeben wurden, ohne dass die Identität der leiblichen Mutter bzw. der leiblichen Eltern bekannt war (Coutinho & Krell, 2011, S. 190ff.). Zudem zeigte sich, dass Adoptionsabläufe durch eine vorangegangene anonyme Kindesabgabe modifiziert werden und sich hieraus, abseits jeglicher theoretischer Diskussion um Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit der Angebote, einschneidende Konsequenzen für alle (in)direkt am Adoptionsprozess beteiligte Personen ergeben.
Adoptionsverfahren unterliegen seit der Reform von 1976, in deren Zuge das Adoptionsrecht geändert und das Adoptionsvermittlungsgesetz verabschiedet wurde, umfassenden gesetzlichen Vorgaben. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter formulierte ergänzend fachliche Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung, die kontinuierlich überarbeitet werden und in der Praxis als Standards anerkannt sind. Hierin wurden beispielsweise Richtlinien formuliert, die psychosoziale Aspekte im Adoptionsgeschehen berücksichtigen. Anders als noch vor wenigen Jahrzehnten, als Adoption von Geheimhaltung und Negierung geprägt war, besteht unter ExpertInnen aus Wissenschaft und Praxis heute Konsens darüber, dass eine Adoption, abgesehen von den notwendigen formalen Vorgängen, die einem zeitlich definierbaren Rahmen unterliegen, kein in sich geschlossener Akt ist. Vielmehr wird sie als lebenslanger Prozess anerkannt, dem individuelle Situationen, Motive und Bedürfnisse vorausgehen und der die Biografien von Adoptivkindern, leiblichen Eltern und Adoptiveltern maßgeblich und nachhaltig beeinflusst (Hoksbergen & Textor, 1993). Eine möglichst positive Integration des Adoptionsgeschehens in die Lebensläufe der beteiligten Personen, die z.B. durch umfassende Beratung und einen offenen Umgang begünstigt werden kann, sollte somit oberste Priorität sein.
Ausgehend von den bereits angesprochenen Studienergebnissen wird im Rahmen der vorliegenden Arbeit überprüft, ob und in welchem Maße unterschiedliche Faktoren, die ein Adoptionsgeschehen positiv beeinflussen können, im Adoptionsprozess nach einer anonymen Kindesabgabe zum Tragen kommen. Bedeutsam wurde diese Frage aufgrund der aktuell zur Verfügung stehenden Daten, die erstmals einen Überblick darüber bieten, wie viele Kinder nach einer anonymen Kindesabgabe adoptiert werden und welche Veränderungen sich im Verfahrensablauf aus diesem Umstand ergeben.
Aktualisiert: 2022-12-31
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Kindestötungen und -aussetzungen sind traurige Wahrheit in unserer Gesellschaft. Häufig wird darüber Unverständnis ausgedrückt: Was bewegt die Mütter zu einer solchen Tat? Welche Umstände gehen einer solchen Handlung voraus? Dieses Unvermögen die Beweggründe der Mütter zu verstehen, führt zu weiterer Beschäftigung mit dieser tragischen Thematik.
Das Delikt der Kindestötung und -aussetzung ist vergleichsweise selten. Jedes Jahr werden über 700.000 Kinder geboren, aber „nur“ 20-40 von ihnen werden getötet oder ausgesetzt. Trotzdem sehen sich in ganz Deutschland Personen herausgefordert, diesen Kindern einen besseren Start in das Leben bzw. ein Leben überhaupt zu ermöglichen. Dabei bieten sie den Müttern an, deren Kinder, ohne Offenlegung der Personaldaten, in Obhut zu nehmen. Der Inobhutnahme des Kindes kann eine ärztlich betreute, anonyme Geburt vorausgehen oder das Kind wird heimlich entbunden und dann in eine Babyklappe gelegt oder persönlich übergeben. In Deutschland gibt es mittlerweile ungefähr 80 Babyklappen bzw. Möglichkeiten zur persönlichen Übergabe eines Neugeborenen und eine unbekannte aber große Anzahl von Kliniken, die anonyme Geburt anbieten.
Es stellt sich die Frage, ob die Angebote zur anonymen Kindesabgabe ihr Ziel erreichen. Verhindern solche Angebote, dass Mütter ihr Neugeborenes töten oder aussetzen? Oder anders betrachtet: Hätten die Mütter, die die anonymen Angebote in Anspruch genommen haben, ihr Neugeborenes andernfalls ausgesetzt oder getötet?
Antworten können auf unterschiedliche Weise gesucht werden. Zum einen kann eine quantitative Untersuchung durchgeführt werden, zum anderen eine qualitative. Eine quantitative Studie untersucht, ob entsprechend der immer flächendeckender eingerichteten anonymen Angebote ein Rückgang von Tötungen und Aussetzungen von Neugeborenen zu verzeichnen ist. Dazu werden die aktuellen jährlichen Fälle von Kindestötungen und -aussetzungen mit früheren Statistiken aus Zeiten ohne anonyme Angebote verglichen. Hierzu gibt es bisher drei Studien, von Bott und Swientek (terre des hommes 2005), von SterniPark e.V. (2004) und von Babyklappe Hüllhorst (2005b), die sich in ihren Ergebnissen erheblich voneinander unterscheiden. Da Bott und Swientek ausgesprochene Gegner anonymer Kindesabgabe sind und SterniPark e.V. und Babyklappe Hüllhorst selbst diese Möglichkeiten anbieten, ist es schwierig zu entscheiden, welche Ergebnisse die tatsächliche Situation zutreffender abbilden. Darüber hinaus muss die Häufigkeit der Nutzung der anonymen Angebote ermittelt werden. Dies gibt Auskunft darüber, in welchem Maße die Möglichkeiten anonymer Kindesabgabe genutzt werden und ob sie überhaupt ausreichend zugänglich sind.
Ergänzend sollte auch die Häufigkeit regulärer Adoptionen in die Betrachtung einbezogen werden. Wird festgestellt, dass in dem Umfang, in dem anonyme Angebote vermehrt genutzt, reguläre Adoptionen seltener werden, kann davon ausgegangen werden, dass anonyme Abgabe eher als Alternative zur regulären Adoption und nicht zur Aussetzung oder Tötung des Kindes betrachtet wird.
Im Gegensatz zur quantitativen untersucht die qualitative Studie soziographische Daten sowie die psychische Verfassung und das soziale Umfeld der betroffenen Mütter. Dazu müsste eine Befragung der Mütter selbst bzw. der mit ihnen in Kontakt kommenden Personen stattfinden. Im Bereich der Kindestötung liegen qualitative Studien vor. Das Themengebiet der Kindesaussetzung hingegen ist kaum erforscht. Und auch über Mütter, die ihr Neugeborenes in den vergangenen sechs Jahren anonym abgegeben haben, ist wenig bekannt. Die Informationen beruhen eher auf allgemeinen Äußerungen und Vermutungen von Anbietern anonymer Angebote und deren Kritikern, als auf systematischen empirischen Untersuchungen. Alle betroffenen Mütter sind sehr schwer auffindbar, denn sie machen nur einen geringen Anteil der Bevölkerung aus und wollen unerkannt bleiben. Im besonderen Maße trifft dies auf die anonym abgebenden Mütter zu. Die abgebenden Mütter im Adoptionsverfahren, die gegebenenfalls zum Vergleich herangezogen werden müssten, sind besser untersucht.
Es ist zweckmäßig einer qualitativen eine quantitative Untersuchung voranzustellen. Wenn die Anzahl der Mütter bekannt ist, die ihr Neugeborenes töten, aussetzen, anonym abgeben oder regulär zur Adoption geben, wird es einfacher, eine qualitative Studie zu konzipieren und durchzuführen. Von Vorteil wäre es, beide Teile in einer Arbeit zu verbinden. Da eine qualitative Analyse die Möglichkeiten einer Diplomarbeit jedoch übersteigt, werden hier ausschließlich quantitative Aspekte untersucht.
Die Erhebung und Auswertung beschränkt sich auf den Zeitraum, für den gesamtdeutsche Daten, einschließlich die der neuen Bundesländer, zur Verfügung stehen. Zahlen anderer Staaten, wie zum Beispiel zur anonymen Geburt in Frankreich, werden nicht zum Vergleich herangezogen, weil sie auf einer anderen Rechts- und Gesellschaftsgeschichte basieren und nicht ohne Einschränkungen übertragbar sind.
Nach einer Einführung in die Begrifflichkeiten Kindestötung und Kindesaussetzung, werden im Kapitel 2 beide Delikte auf ihr Vorkommen in Deutschland innerhalb der vergangenen Jahre hin untersucht. Es wird davon ausgegangen, dass anonyme Angebote ihr primäres Ziel dann erreichen, wenn Kindestötungen und -aussetzungen abnehmen.
Anschließend wird in Kapitel 3 die Anzahl der Kindesabgaben seit Existenz anonymer Angebote dargestellt. Sie wurden mittels eines selbst entwickelten Fragebogens erfasst, der an Anbieter von Babyklappen und persönlicher Übergabe gesandt wurde. Sollten Kindestötungen und -aussetzungen zurückgehen, müsste dies in dem Maße geschehen, wie die Nutzung der anonymen Angebote zunimmt.
In Kapitel 4 werden die Adoptionszahlen untersucht. Nehmen sie zu, wird angenommen, dass Neugeborene vor einer Tötung bewahrt wurden.
Abschließend werden in Kapitel 5 die Ergebnisse der vorangegangenen Kapitel zusammengefasst und miteinander verknüpft sowie ein Ausblick auf weitere wichtige Fragen zum Themenbereich anonymer Angebote gegeben.
Aktualisiert: 2018-09-16
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