Todesstrafenverbot und Folterverbot

Todesstrafenverbot und Folterverbot von Hong,  Mathias
Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwürde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwürdegehalt aller Grundrechte als abwägungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfähig der Verfassungsänderung entziehen. Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen. Die vorliegende Schrift legt Einzelstudien zu zwei konkreten grundrechtlichen Menschenwürdegehalten vor - dem Todesstrafenverbot und dem Folterverbot. Sie ergänzt zwei weitere Untersuchungen, die unter den Titeln "Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte - Grundfragen, Entstehung und Rechtsprechung" und "Abwägungsfeste Rechte - Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen" veröffentlicht werden. An der Todesstrafendebatte lässt sich nicht nur die These einer entstehungsgeschichtlich gewollten Dynamik der Menschenwürdegehalte überprüfen. An ihrer historischen und rechtsvergleichenden Entwicklung lässt sich außerdem untersuchen, wie auch dort, wo die Todesstrafe als solche befürwortet wird, gleichwohl abwägungsfeste Schranken des Strafens mit dem Tode begründet werden. Das Folterverbot nimmt für die These abwägungsfest geltender Rechte eine Schlüsselstellung ein: Wenn selbst das Recht auf Freiheit von Folter im Extremfall Ausnahmen zuließe - wie sollten sich dann noch absolut geschützte Rechte begründen lassen, die sich gegen weniger intensive Grundrechtseingriffe richten? Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Überstellungsschutz und gegenseitiges Vertrauen

Überstellungsschutz und gegenseitiges Vertrauen von Lührs,  Lisa-Marie
Über die Rechte von Schutzsuchenden gegen sogenannte Dublin-Überstellungen im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem entscheiden gleich zwei europäische Gerichte. Lisa-Marie Lührs analysiert die Rechtsprechung von EGMR und EuGH und entwickelt daraus ein spezifisches, einheitliches Refoulement -Verbot in innereuropäischen Überstellungskonstellationen aus Art. 3 EMRK bzw. Artt. 4, 19 II GRCh. Sie zeigt zudem, unter welchen Voraussetzungen auch aus anderen Konventions- und Chartarechten weitere Überstellungsverbote folgen können. Dabei untersucht sie insbesondere die Rolle des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens, der den Rechtsschutz gegen Dublin-Überstellungen entscheidend prägt: Allein bei Vorliegen sogenannter "außergewöhnlicher Umstände" lässt der EuGH eine grundrechtliche Überprüfung ausnahmsweise zu. Die Autorin beleuchtet, welche Umstände außergewöhnlich genug sind, um die Vermutungswirkung des Vertrauensgrundsatzes zu widerlegen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Überstellungsschutz und gegenseitiges Vertrauen

Überstellungsschutz und gegenseitiges Vertrauen von Lührs,  Lisa-Marie
Über die Rechte von Schutzsuchenden gegen sogenannte Dublin-Überstellungen im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem entscheiden gleich zwei europäische Gerichte. Lisa-Marie Lührs analysiert die Rechtsprechung von EGMR und EuGH und entwickelt daraus ein spezifisches, einheitliches Refoulement -Verbot in innereuropäischen Überstellungskonstellationen aus Art. 3 EMRK bzw. Artt. 4, 19 II GRCh. Sie zeigt zudem, unter welchen Voraussetzungen auch aus anderen Konventions- und Chartarechten weitere Überstellungsverbote folgen können. Dabei untersucht sie insbesondere die Rolle des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens, der den Rechtsschutz gegen Dublin-Überstellungen entscheidend prägt: Allein bei Vorliegen sogenannter "außergewöhnlicher Umstände" lässt der EuGH eine grundrechtliche Überprüfung ausnahmsweise zu. Die Autorin beleuchtet, welche Umstände außergewöhnlich genug sind, um die Vermutungswirkung des Vertrauensgrundsatzes zu widerlegen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Berücksichtigung neuer Tatsachen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die Berücksichtigung neuer Tatsachen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von Schöneberg,  Anna Katharina
Zwischen der letztinstanzlichen Entscheidung des nationalen Gerichts und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte liegen durchschnittlich drei Jahre. In diesem Zeitraum können neue Tatsachen und Beweismittel entstehen, die vom EGMR als subsequent developments bezeichnet werden. Die Autorin befasst sich mit der Frage, ob der EGMR diese neuen Tatsachen, die dem nationalen Gericht seinerzeit nicht vorlagen, berücksichtigen darf. Relevanz hat diese Frage insbesondere vor dem Hintergrund von aktuell vermehrt auftretenden abgelehnten Asylanträgen und daraus resultierenden (geplanten) Abschiebungen. Denn gerade in Fällen des Asylrechts und damit einhergehenden Individualbeschwerden, die sich gegen eine Ausweisung oder die Abschiebung selbst richten, spielen subsequent developments eine entscheidende Rolle. Die Autorin analysiert unterschiedliche Entscheidungen des EGMR, in denen subsequent developments berücksichtigt wurden. Sodann werden verschiedene Aspekte aufgezeigt, die gegen eine Berücksichtigung neuer Tatsachen sprechen. Die Autorin stellt außerdem Handlungsmöglichkeiten des EGMR und der Mitgliedstaaten zum Umgang mit subsequent developments dar.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Todesstrafenverbot und Folterverbot

Todesstrafenverbot und Folterverbot von Hong,  Mathias
Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwürde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwürdegehalt aller Grundrechte als abwägungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfähig der Verfassungsänderung entziehen. Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen. Die vorliegende Schrift legt Einzelstudien zu zwei konkreten grundrechtlichen Menschenwürdegehalten vor - dem Todesstrafenverbot und dem Folterverbot. Sie ergänzt zwei weitere Untersuchungen, die unter den Titeln "Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte - Grundfragen, Entstehung und Rechtsprechung" und "Abwägungsfeste Rechte - Von Alexys Prinzipien zum Modell der Grundsatznormen" veröffentlicht werden. An der Todesstrafendebatte lässt sich nicht nur die These einer entstehungsgeschichtlich gewollten Dynamik der Menschenwürdegehalte überprüfen. An ihrer historischen und rechtsvergleichenden Entwicklung lässt sich außerdem untersuchen, wie auch dort, wo die Todesstrafe als solche befürwortet wird, gleichwohl abwägungsfeste Schranken des Strafens mit dem Tode begründet werden. Das Folterverbot nimmt für die These abwägungsfest geltender Rechte eine Schlüsselstellung ein: Wenn selbst das Recht auf Freiheit von Folter im Extremfall Ausnahmen zuließe - wie sollten sich dann noch absolut geschützte Rechte begründen lassen, die sich gegen weniger intensive Grundrechtseingriffe richten? Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Folter, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in der Rechtsprechung des EGMR und die strafprozessualen Konsequenzen

Folter, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in der Rechtsprechung des EGMR und die strafprozessualen Konsequenzen von van der Berg,  Else Feikje
Das zentrale Thema dieses Werkes ist die Auslegung des Art. 3 EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Analyse der Gesetzesanwendung zeigt eine zunehmend extensive Begriffsauslegung. So wurde die Norm in den letzten Jahrzehnten nicht nur auf zahlreiche neue Fallkonstellationen, insbesondere auch auf sog. Non-Refoulement-Fälle, angewendet, sondern bildete in jüngerer Rechtsprechung auch den Schwerpunkt gerichtlicher Piloturteile. Durch die Vorgabe konkreter Beweisregeln für die Behandlung eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK im Rahmen des Art. 6 EMRK hat der EGMR zudem seine Kompetenzen deutlich ausgeweitet. Das Buch untersucht, inwiefern diese Entwicklungen eine Einschränkung vertragsstaatlicher Souveränität zur Folge haben und ob diese ggf. durch den Schutz der Menschenwürde gerechtfertigt sein könnte. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit einer absoluten Geltung des Artikels erörtert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Folter, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in der Rechtsprechung des EGMR und die strafprozessualen Konsequenzen

Folter, unmenschliche und erniedrigende Behandlung in der Rechtsprechung des EGMR und die strafprozessualen Konsequenzen von van der Berg,  Else Feikje
Das zentrale Thema dieses Werkes ist die Auslegung des Art. 3 EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Analyse der Gesetzesanwendung zeigt eine zunehmend extensive Begriffsauslegung. So wurde die Norm in den letzten Jahrzehnten nicht nur auf zahlreiche neue Fallkonstellationen, insbesondere auch auf sog. Non-Refoulement-Fälle, angewendet, sondern bildete in jüngerer Rechtsprechung auch den Schwerpunkt gerichtlicher Piloturteile. Durch die Vorgabe konkreter Beweisregeln für die Behandlung eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK im Rahmen des Art. 6 EMRK hat der EGMR zudem seine Kompetenzen deutlich ausgeweitet. Das Buch untersucht, inwiefern diese Entwicklungen eine Einschränkung vertragsstaatlicher Souveränität zur Folge haben und ob diese ggf. durch den Schutz der Menschenwürde gerechtfertigt sein könnte. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit einer absoluten Geltung des Artikels erörtert.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Asylrecht kompakt

Asylrecht kompakt von Kittenberger,  Norbert
Das vorliegende Buch schlägt in fünf Kapiteln einen Weg durch das Dickicht all dieser Normen und gibt jenen, die einen ersten Einblick in die asylrechtliche Materie erhalten wollen, einen in die Hand. Der Inhalt ist dabei bewusst so dargestellt, dass auch Laien ohne juristische Grundkenntnisse den Darstellungen folgen können und , die werden. Es fußt dabei auf und enthält damit auch Hilfestellungen und Tipps, die so keinem Gesetz entnommen werden können. Dabei werden auch jüngste rechtliche Änderungen bis Anfang Oktober 2017 verständlich und anhand von Beispielen aufgearbeitet.
Aktualisiert: 2021-03-30
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Der Folterbegriff nach Art. 3 EMRK

Der Folterbegriff nach Art. 3 EMRK von Prosenjak,  Dominik
Der Folterbegriff wird im alltäglichen Sprachgebrauch wie selbstverständlich verwendet und findet immer wieder Eingang in das aktuelle Tagesgeschehen. Dabei steht die Frage, ob Folter unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein könnte, zumeist im Fokus der jeweiligen Diskussionen. Eine grundlegende Frage wird in diesem Zusammenhang vergleichsweise wenig beachtet: -Was bedeutet Folter überhaupt? -Oder anders: Was macht Folter zur Folter? Weder Art. 3 EMRK noch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vermögen eine klare Antwort auf diese Frage zu geben, deren Beantwortung der Verfasser in den Fokus seiner Betrachtungen stellt. Im Rahmen seiner umfassenden und detaillierten Analyse der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 3 EMRK, gelingt es dem Verfasser, die Vagheit und Relativität der vom Gerichtshof entwickelten Kriterien zum Folterbegriff zu demonstrieren und einzelne Wiedersprüche in der Rechtsprechung aufzuzeigen. Darüber hinaus beleuchtet er den Folterbegriff nicht nur aus einer juristischen Sichtweise, sondern richtet seinen Blick auch auf den historischen Ursprung der Folter sowie deren medizinisch-psychologischen Komponenten. Am Schluss der komplexen Überlegungen steht eine innovative und umfangreiche Folterdefinition, die das Ende einer stringenten Argumentationskette bildet.
Aktualisiert: 2019-12-20
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