Entspricht die österreichische Rechtslage der Judikatur des EGMR und der RL-PKH?
Dieses Buch widmet sich der Thematik der effektiven Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren. Die Monografie ist hierfür in zwei Teile untergliedert. Im ersten Teil werden die grundrechtlichen und internationalen Vorgaben hinsichtlich des einer beschuldigten Person zukommenden Rechts auf Verfahrenshilfe erläutert. Das Hauptaugenmerk in diesem ersten Teil liegt auf der im Zusammenhang mit der gegenständlichen Thematik ergangenen Judikatur des EGMR.
Der zweite Teil der Monografie ist der Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren gewidmet. In Anknüpfung an die Rechtsprechung des EGMR und die Untersuchungsergebnisse des ersten Teils wird vor allem der zentralen Frage nachgegangen, in welchen konkreten Fällen die österreichischen Höchstgerichte bisher das Vorliegen einer unwirksamen Verteidigung der beschuldigten Person durch eine oder einen ihr bestellte*n Verteidiger*in angenommen haben und ob aus der Rechtsprechung des EGMR ein Reformbedarf der österreichischen Rechtsordnung resultiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Entspricht die österreichische Rechtslage der Judikatur des EGMR und der RL-PKH?
Dieses Buch widmet sich der Thematik der effektiven Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren. Die Monografie ist hierfür in zwei Teile untergliedert. Im ersten Teil werden die grundrechtlichen und internationalen Vorgaben hinsichtlich des einer beschuldigten Person zukommenden Rechts auf Verfahrenshilfe erläutert. Das Hauptaugenmerk in diesem ersten Teil liegt auf der im Zusammenhang mit der gegenständlichen Thematik ergangenen Judikatur des EGMR.
Der zweite Teil der Monografie ist der Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren gewidmet. In Anknüpfung an die Rechtsprechung des EGMR und die Untersuchungsergebnisse des ersten Teils wird vor allem der zentralen Frage nachgegangen, in welchen konkreten Fällen die österreichischen Höchstgerichte bisher das Vorliegen einer unwirksamen Verteidigung der beschuldigten Person durch eine oder einen ihr bestellte*n Verteidiger*in angenommen haben und ob aus der Rechtsprechung des EGMR ein Reformbedarf der österreichischen Rechtsordnung resultiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Entspricht die österreichische Rechtslage der Judikatur des EGMR und der RL-PKH?
Dieses Buch widmet sich der Thematik der effektiven Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren. Die Monografie ist hierfür in zwei Teile untergliedert. Im ersten Teil werden die grundrechtlichen und internationalen Vorgaben hinsichtlich des einer beschuldigten Person zukommenden Rechts auf Verfahrenshilfe erläutert. Das Hauptaugenmerk in diesem ersten Teil liegt auf der im Zusammenhang mit der gegenständlichen Thematik ergangenen Judikatur des EGMR.
Der zweite Teil der Monografie ist der Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren gewidmet. In Anknüpfung an die Rechtsprechung des EGMR und die Untersuchungsergebnisse des ersten Teils wird vor allem der zentralen Frage nachgegangen, in welchen konkreten Fällen die österreichischen Höchstgerichte bisher das Vorliegen einer unwirksamen Verteidigung der beschuldigten Person durch eine oder einen ihr bestellten Verteidiger*in angenommen haben und ob aus der Rechtsprechung des EGMR ein Reformbedarf der österreichischen Rechtsordnung resultiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Entspricht die österreichische Rechtslage der Judikatur des EGMR und der RL-PKH?
Dieses Buch widmet sich der Thematik der effektiven Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren. Die Monografie ist hierfür in zwei Teile untergliedert. Im ersten Teil werden die grundrechtlichen und internationalen Vorgaben hinsichtlich des einer beschuldigten Person zukommenden Rechts auf Verfahrenshilfe erläutert. Das Hauptaugenmerk in diesem ersten Teil liegt auf der im Zusammenhang mit der gegenständlichen Thematik ergangenen Judikatur des EGMR.
Der zweite Teil der Monografie ist der Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren gewidmet. In Anknüpfung an die Rechtsprechung des EGMR und die Untersuchungsergebnisse des ersten Teils wird vor allem der zentralen Frage nachgegangen, in welchen konkreten Fällen die österreichischen Höchstgerichte bisher das Vorliegen einer unwirksamen Verteidigung der beschuldigten Person durch eine oder einen ihr bestellten Verteidiger*in angenommen haben und ob aus der Rechtsprechung des EGMR ein Reformbedarf der österreichischen Rechtsordnung resultiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das von Angela Brett behandelte Thema ist deshalb von solcher Brisanz, weil es in keinem der Konventionsstaaten einen der Verfassungsbeschwerde vergleichbaren Rechtsbehelf gibt. Trotz dieses "Mehr" an nationalem Rechtsschutz, den die deutsche Rechtsordnung mit der Verfassungsbeschwerde zur Verfügung stellt, behandelt der EGMR diese im Wesentlichen so wie jedes "gewöhnliche" Rechtsmittel. Das führt in manchen Fällen dazu, dass gerade wegen der diesem Mehr an Rechtsschutz geschuldeten Gesamtverfahrenslänge nach dem Verfahrensabschluss durch das BVerfG eine Verurteilung durch den EGMR folgt. Diese Praxis wirft Fragen auf, nachdem andere Staaten schon gar nicht Gefahr laufen können, verurteilt zu werden, weil sie eben derartige Rechtsschutzmöglichkeiten von vornherein nicht zur Verfügung stellen. Muss es also am Ende heißen, derjenige Staat, der ein Mehr an Rechtsschutz bietet, wird dafür bestraft, weil dieses Mehr eben auch zeitaufwendiger ist? Die Beantwortung dieser Frage stellt den Kern der vorliegenden Arbeit dar. Die Autorin stellt zunächst in einem ersten - rein deskriptiven - Teil die Rechtsprechung des EGMR zum Institut der Verfassungsbeschwerde dar und erläutert im zweiten - analytischen - Teil die völkerrechtlichen Auslegungsmethoden, anhand derer sodann die Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Art. 6 Abs. 1 EMRK erfolgt. Die Arbeit mündet in den von der Autorin vorgeschlagenen Lösungsweg, der letztlich unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten bei gleichzeitiger Beachtung rechtsvergleichender Aspekte aus dem Völkerrecht gewonnen wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit umfasst zwei Untersuchungsgegenstände. Der normative Gehalt des völkerrechtlich verbürgten Rechts auf ein faires Strafverfahren ist der erste von ihnen. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Garantie des Art. 6 EMRK und die dazugehörige Rechtsprechung des EGMR gelegt. Den zweiten Untersuchungsgegenstand bildet die Methode, derer sich die nationalen Verfassungsgerichte bedienten, um das Recht auf ein faires Strafverfahren zum Bestandteil der Grundrechtskataloge der einzelnen Verfassungsstaaten zu machen, soweit in diesen Katalogen das Recht auf ein faires Strafverfahren ausdrücklich entweder gar nicht oder nicht durch die Verwendung des Begriffes "fair" vorgesehen war. Hierbei wird auch die Übertragbarkeit dieser Methode auf andere Grund- und Menschenrechte bzw. Verfassungsprinzipien sowie deren dogmatische Fundierung erforscht. Der Untersuchungsgang verbindet die zwei Untersuchungsgegenstände, wobei der Letztere den Schwerpunkt der Arbeit bildet. Dem Untersuchungsgang liegt die Idee zugrunde, beim Konkreten anzusetzen und daraus auf das Allgemeine zu schließen. Mit dem "Konkreten" ist hier die Rezeption des Rechts auf ein faires Strafverfahren durch die polnische Verfassungsrechtsprechung, mit dem "Allgemeinen" die Verwendung der völkerrechtlichen Menschenrechtsverbürgungen und Erkenntnisse der Rechtsvergleichung bei der Auslegung der Verfassung durch Verfassungsgerichte gemeint. So wird ein "dialogisches" Modell der Verfassungsauslegung entwickelt, welches unter anderem auf dem von P. Häberle entwickelten Konzept des "gemeineuropäischen Verfassungsrechts" aufbaut. Es wird zugleich an dem konkreten Beispiel des Rechts auf ein faires Verfahren gezeigt, wie dieses Modell operiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit umfasst zwei Untersuchungsgegenstände. Der normative Gehalt des völkerrechtlich verbürgten Rechts auf ein faires Strafverfahren ist der erste von ihnen. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Garantie des Art. 6 EMRK und die dazugehörige Rechtsprechung des EGMR gelegt. Den zweiten Untersuchungsgegenstand bildet die Methode, derer sich die nationalen Verfassungsgerichte bedienten, um das Recht auf ein faires Strafverfahren zum Bestandteil der Grundrechtskataloge der einzelnen Verfassungsstaaten zu machen, soweit in diesen Katalogen das Recht auf ein faires Strafverfahren ausdrücklich entweder gar nicht oder nicht durch die Verwendung des Begriffes "fair" vorgesehen war. Hierbei wird auch die Übertragbarkeit dieser Methode auf andere Grund- und Menschenrechte bzw. Verfassungsprinzipien sowie deren dogmatische Fundierung erforscht. Der Untersuchungsgang verbindet die zwei Untersuchungsgegenstände, wobei der Letztere den Schwerpunkt der Arbeit bildet. Dem Untersuchungsgang liegt die Idee zugrunde, beim Konkreten anzusetzen und daraus auf das Allgemeine zu schließen. Mit dem "Konkreten" ist hier die Rezeption des Rechts auf ein faires Strafverfahren durch die polnische Verfassungsrechtsprechung, mit dem "Allgemeinen" die Verwendung der völkerrechtlichen Menschenrechtsverbürgungen und Erkenntnisse der Rechtsvergleichung bei der Auslegung der Verfassung durch Verfassungsgerichte gemeint. So wird ein "dialogisches" Modell der Verfassungsauslegung entwickelt, welches unter anderem auf dem von P. Häberle entwickelten Konzept des "gemeineuropäischen Verfassungsrechts" aufbaut. Es wird zugleich an dem konkreten Beispiel des Rechts auf ein faires Verfahren gezeigt, wie dieses Modell operiert.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Entspricht die österreichische Rechtslage der Judikatur des EGMR und der RL-PKH?
Dieses Buch widmet sich der Thematik der effektiven Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren. Die Monografie ist hierfür in zwei Teile untergliedert. Im ersten Teil werden die grundrechtlichen und internationalen Vorgaben hinsichtlich des einer beschuldigten Person zukommenden Rechts auf Verfahrenshilfe erläutert. Das Hauptaugenmerk in diesem ersten Teil liegt auf der im Zusammenhang mit der gegenständlichen Thematik ergangenen Judikatur des EGMR.
Der zweite Teil der Monografie ist der Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren gewidmet. In Anknüpfung an die Rechtsprechung des EGMR und die Untersuchungsergebnisse des ersten Teils wird vor allem der zentralen Frage nachgegangen, in welchen konkreten Fällen die österreichischen Höchstgerichte bisher das Vorliegen einer unwirksamen Verteidigung der beschuldigten Person durch eine oder einen ihr bestellten Verteidiger*in angenommen haben und ob aus der Rechtsprechung des EGMR ein Reformbedarf der österreichischen Rechtsordnung resultiert.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Entspricht die österreichische Rechtslage der Judikatur des EGMR und der RL-PKH?
Dieses Buch widmet sich der Thematik der effektiven Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren. Die Monografie ist hierfür in zwei Teile untergliedert. Im ersten Teil werden die grundrechtlichen und internationalen Vorgaben hinsichtlich des einer beschuldigten Person zukommenden Rechts auf Verfahrenshilfe erläutert. Das Hauptaugenmerk in diesem ersten Teil liegt auf der im Zusammenhang mit der gegenständlichen Thematik ergangenen Judikatur des EGMR.
Der zweite Teil der Monografie ist der Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren gewidmet. In Anknüpfung an die Rechtsprechung des EGMR und die Untersuchungsergebnisse des ersten Teils wird vor allem der zentralen Frage nachgegangen, in welchen konkreten Fällen die österreichischen Höchstgerichte bisher das Vorliegen einer unwirksamen Verteidigung der beschuldigten Person durch eine oder einen ihr bestellte*n Verteidiger*in angenommen haben und ob aus der Rechtsprechung des EGMR ein Reformbedarf der österreichischen Rechtsordnung resultiert.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Das von Angela Brett behandelte Thema ist deshalb von solcher Brisanz, weil es in keinem der Konventionsstaaten einen der Verfassungsbeschwerde vergleichbaren Rechtsbehelf gibt. Trotz dieses "Mehr" an nationalem Rechtsschutz, den die deutsche Rechtsordnung mit der Verfassungsbeschwerde zur Verfügung stellt, behandelt der EGMR diese im Wesentlichen so wie jedes "gewöhnliche" Rechtsmittel. Das führt in manchen Fällen dazu, dass gerade wegen der diesem Mehr an Rechtsschutz geschuldeten Gesamtverfahrenslänge nach dem Verfahrensabschluss durch das BVerfG eine Verurteilung durch den EGMR folgt. Diese Praxis wirft Fragen auf, nachdem andere Staaten schon gar nicht Gefahr laufen können, verurteilt zu werden, weil sie eben derartige Rechtsschutzmöglichkeiten von vornherein nicht zur Verfügung stellen. Muss es also am Ende heißen, derjenige Staat, der ein Mehr an Rechtsschutz bietet, wird dafür bestraft, weil dieses Mehr eben auch zeitaufwendiger ist? Die Beantwortung dieser Frage stellt den Kern der vorliegenden Arbeit dar. Die Autorin stellt zunächst in einem ersten - rein deskriptiven - Teil die Rechtsprechung des EGMR zum Institut der Verfassungsbeschwerde dar und erläutert im zweiten - analytischen - Teil die völkerrechtlichen Auslegungsmethoden, anhand derer sodann die Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Art. 6 Abs. 1 EMRK erfolgt. Die Arbeit mündet in den von der Autorin vorgeschlagenen Lösungsweg, der letztlich unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten bei gleichzeitiger Beachtung rechtsvergleichender Aspekte aus dem Völkerrecht gewonnen wird.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das von Angela Brett behandelte Thema ist deshalb von solcher Brisanz, weil es in keinem der Konventionsstaaten einen der Verfassungsbeschwerde vergleichbaren Rechtsbehelf gibt. Trotz dieses "Mehr" an nationalem Rechtsschutz, den die deutsche Rechtsordnung mit der Verfassungsbeschwerde zur Verfügung stellt, behandelt der EGMR diese im Wesentlichen so wie jedes "gewöhnliche" Rechtsmittel. Das führt in manchen Fällen dazu, dass gerade wegen der diesem Mehr an Rechtsschutz geschuldeten Gesamtverfahrenslänge nach dem Verfahrensabschluss durch das BVerfG eine Verurteilung durch den EGMR folgt. Diese Praxis wirft Fragen auf, nachdem andere Staaten schon gar nicht Gefahr laufen können, verurteilt zu werden, weil sie eben derartige Rechtsschutzmöglichkeiten von vornherein nicht zur Verfügung stellen. Muss es also am Ende heißen, derjenige Staat, der ein Mehr an Rechtsschutz bietet, wird dafür bestraft, weil dieses Mehr eben auch zeitaufwendiger ist? Die Beantwortung dieser Frage stellt den Kern der vorliegenden Arbeit dar. Die Autorin stellt zunächst in einem ersten - rein deskriptiven - Teil die Rechtsprechung des EGMR zum Institut der Verfassungsbeschwerde dar und erläutert im zweiten - analytischen - Teil die völkerrechtlichen Auslegungsmethoden, anhand derer sodann die Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Art. 6 Abs. 1 EMRK erfolgt. Die Arbeit mündet in den von der Autorin vorgeschlagenen Lösungsweg, der letztlich unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten bei gleichzeitiger Beachtung rechtsvergleichender Aspekte aus dem Völkerrecht gewonnen wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Entspricht die österreichische Rechtslage der Judikatur des EGMR und der RL-PKH?
Dieses Buch widmet sich der Thematik der effektiven Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren. Die Monografie ist hierfür in zwei Teile untergliedert. Im ersten Teil werden die grundrechtlichen und internationalen Vorgaben hinsichtlich des einer beschuldigten Person zukommenden Rechts auf Verfahrenshilfe erläutert. Das Hauptaugenmerk in diesem ersten Teil liegt auf der im Zusammenhang mit der gegenständlichen Thematik ergangenen Judikatur des EGMR.
Der zweite Teil der Monografie ist der Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren gewidmet. In Anknüpfung an die Rechtsprechung des EGMR und die Untersuchungsergebnisse des ersten Teils wird vor allem der zentralen Frage nachgegangen, in welchen konkreten Fällen die österreichischen Höchstgerichte bisher das Vorliegen einer unwirksamen Verteidigung der beschuldigten Person durch eine oder einen ihr bestellten Verteidiger*in angenommen haben und ob aus der Rechtsprechung des EGMR ein Reformbedarf der österreichischen Rechtsordnung resultiert.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Entspricht die österreichische Rechtslage der Judikatur des EGMR und der RL-PKH?
Dieses Buch widmet sich der Thematik der effektiven Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren. Die Monografie ist hierfür in zwei Teile untergliedert. Im ersten Teil werden die grundrechtlichen und internationalen Vorgaben hinsichtlich des einer beschuldigten Person zukommenden Rechts auf Verfahrenshilfe erläutert. Das Hauptaugenmerk in diesem ersten Teil liegt auf der im Zusammenhang mit der gegenständlichen Thematik ergangenen Judikatur des EGMR.
Der zweite Teil der Monografie ist der Verfahrenshilfeverteidigung im österreichischen Strafverfahren gewidmet. In Anknüpfung an die Rechtsprechung des EGMR und die Untersuchungsergebnisse des ersten Teils wird vor allem der zentralen Frage nachgegangen, in welchen konkreten Fällen die österreichischen Höchstgerichte bisher das Vorliegen einer unwirksamen Verteidigung der beschuldigten Person durch eine oder einen ihr bestellte*n Verteidiger*in angenommen haben und ob aus der Rechtsprechung des EGMR ein Reformbedarf der österreichischen Rechtsordnung resultiert.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Art. 6 EMRK gewährt verschiedene elementare Verfahrensrechte. Die Verfahrensgarantie ist im Finanzgerichtsprozess unmittelbar anwendbar und entfaltet zudem eine mittelbare Rechtswirkung, die bei der Auslegung des nationalen Verfahrensrechts zu berücksichtigen ist. Die gegenwärtige deutsche Verfahrenspraxis entspricht teilweise nicht den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dies betrifft z.B. das Gerichtsbescheidsverfahren, den Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauer und die Verhängung von Ordnungsmitteln. In Bezug auf Steuerzuschläge besteht eine grundlegende Rechtsprechungsdivergenz zwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Bundesfinanzhof.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Art. 6 EMRK gewährt verschiedene elementare Verfahrensrechte. Die Verfahrensgarantie ist im Finanzgerichtsprozess unmittelbar anwendbar und entfaltet zudem eine mittelbare Rechtswirkung, die bei der Auslegung des nationalen Verfahrensrechts zu berücksichtigen ist. Die gegenwärtige deutsche Verfahrenspraxis entspricht teilweise nicht den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dies betrifft z.B. das Gerichtsbescheidsverfahren, den Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauer und die Verhängung von Ordnungsmitteln. In Bezug auf Steuerzuschläge besteht eine grundlegende Rechtsprechungsdivergenz zwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Bundesfinanzhof.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2021-05-06
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Die Athleten unterwerfen sich unfreiwillig dem Berufungsverfahren vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS) und stehen vor dem CAS mächtigen internationalen Sportverbänden gegenüber. Hieraus ergibt sich die Frage: Ist der CAS zur Einhaltung der fair trial-Anforderungen gemäß Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichtet und hält er diese tatsächlich ein? Der Autor gibt eine kritisch-konstruktive Antwort, die die besondere Schutzbedürftigkeit der Athleten und die erforderliche internationale Einheitlichkeit sportrechtlicher Entscheidungen in den Fokus rückt. Unter der besonderen Perspektive des Art. 6 EMRK analysiert er Aufbau, Zusammensetzung und Organisation des CAS sowie der CAS-Schiedsgerichte und untersucht die Einhaltung der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, des Öffentlichkeitsgrundsatzes sowie weiterer Verfahrensgarantien. Auf Grundlage dieser Analyse schließt er mit einem konstruktiven Eigenvorschlag für eine neue CAS-Verfahrensordnung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Athleten unterwerfen sich unfreiwillig dem Berufungsverfahren vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS) und stehen vor dem CAS mächtigen internationalen Sportverbänden gegenüber. Hieraus ergibt sich die Frage: Ist der CAS zur Einhaltung der fair trial-Anforderungen gemäß Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichtet und hält er diese tatsächlich ein? Der Autor gibt eine kritisch-konstruktive Antwort, die die besondere Schutzbedürftigkeit der Athleten und die erforderliche internationale Einheitlichkeit sportrechtlicher Entscheidungen in den Fokus rückt. Unter der besonderen Perspektive des Art. 6 EMRK analysiert er Aufbau, Zusammensetzung und Organisation des CAS sowie der CAS-Schiedsgerichte und untersucht die Einhaltung der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, des Öffentlichkeitsgrundsatzes sowie weiterer Verfahrensgarantien. Auf Grundlage dieser Analyse schließt er mit einem konstruktiven Eigenvorschlag für eine neue CAS-Verfahrensordnung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-01
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Die Arbeit umfasst zwei Untersuchungsgegenstände. Der normative Gehalt des völkerrechtlich verbürgten Rechts auf ein faires Strafverfahren ist der erste von ihnen. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Garantie des Art. 6 EMRK und die dazugehörige Rechtsprechung des EGMR gelegt. Den zweiten Untersuchungsgegenstand bildet die Methode, derer sich die nationalen Verfassungsgerichte bedienten, um das Recht auf ein faires Strafverfahren zum Bestandteil der Grundrechtskataloge der einzelnen Verfassungsstaaten zu machen, soweit in diesen Katalogen das Recht auf ein faires Strafverfahren ausdrücklich entweder gar nicht oder nicht durch die Verwendung des Begriffes "fair" vorgesehen war. Hierbei wird auch die Übertragbarkeit dieser Methode auf andere Grund- und Menschenrechte bzw. Verfassungsprinzipien sowie deren dogmatische Fundierung erforscht. Der Untersuchungsgang verbindet die zwei Untersuchungsgegenstände, wobei der Letztere den Schwerpunkt der Arbeit bildet. Dem Untersuchungsgang liegt die Idee zugrunde, beim Konkreten anzusetzen und daraus auf das Allgemeine zu schließen. Mit dem "Konkreten" ist hier die Rezeption des Rechts auf ein faires Strafverfahren durch die polnische Verfassungsrechtsprechung, mit dem "Allgemeinen" die Verwendung der völkerrechtlichen Menschenrechtsverbürgungen und Erkenntnisse der Rechtsvergleichung bei der Auslegung der Verfassung durch Verfassungsgerichte gemeint. So wird ein "dialogisches" Modell der Verfassungsauslegung entwickelt, welches unter anderem auf dem von P. Häberle entwickelten Konzept des "gemeineuropäischen Verfassungsrechts" aufbaut. Es wird zugleich an dem konkreten Beispiel des Rechts auf ein faires Verfahren gezeigt, wie dieses Modell operiert.
Aktualisiert: 2023-03-21
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