Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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In Deutschland wird die «Dreierregel» als eine Methode der künstlichen Befruchtung praktiziert. Dabei werden drei Eizellen «in vitro» befruchtet und alle daraufhin entstandenen Embryonen in die Gebärmutter übertragen. Diese Methode ist nach dem Embryonenschutzgesetz zulässig und geltendes ärztliches Berufsrecht. Die Arbeit untersucht, ob eine neuartige Methode der assistierten Reproduktion – der sogenannte «Single Embryo Transfer» – mit dem Embryonenschutzgesetz in Einklang zu bringen ist. Dabei werden sechs Eizellen befruchtet und nur der «beste» Embryo in die Gebärmutter transferiert. Die rechtliche Zulässigkeit des «Single Embryo Transfer» wird unter Juristen in Deutschland kontrovers diskutiert. Nach rechtlicher Analyse der derzeitigen Gesetzeslage durch die Autorin wird die Anwendbarkeit des «Single Embryo Transfer» abgelehnt und eine Gesetzesreform des Embryonenschutzgesetzes vorgeschlagen. Die Arbeit schließt mit einem Blick auf die Methoden der künstlichen Befruchtung und Rechtsordnungen in sieben europäischen Ländern (Schweiz, Italien, Spanien, England, Schweden, Österreich, Tschechische Republik) und versucht daraus Schlüsse für die zukünftige deutsche Regelung zu ziehen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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In Deutschland wird die «Dreierregel» als eine Methode der künstlichen Befruchtung praktiziert. Dabei werden drei Eizellen «in vitro» befruchtet und alle daraufhin entstandenen Embryonen in die Gebärmutter übertragen. Diese Methode ist nach dem Embryonenschutzgesetz zulässig und geltendes ärztliches Berufsrecht. Die Arbeit untersucht, ob eine neuartige Methode der assistierten Reproduktion – der sogenannte «Single Embryo Transfer» – mit dem Embryonenschutzgesetz in Einklang zu bringen ist. Dabei werden sechs Eizellen befruchtet und nur der «beste» Embryo in die Gebärmutter transferiert. Die rechtliche Zulässigkeit des «Single Embryo Transfer» wird unter Juristen in Deutschland kontrovers diskutiert. Nach rechtlicher Analyse der derzeitigen Gesetzeslage durch die Autorin wird die Anwendbarkeit des «Single Embryo Transfer» abgelehnt und eine Gesetzesreform des Embryonenschutzgesetzes vorgeschlagen. Die Arbeit schließt mit einem Blick auf die Methoden der künstlichen Befruchtung und Rechtsordnungen in sieben europäischen Ländern (Schweiz, Italien, Spanien, England, Schweden, Österreich, Tschechische Republik) und versucht daraus Schlüsse für die zukünftige deutsche Regelung zu ziehen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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In der Vergangenheit hat der Bundesgesetzgeber unter Rückgriff auf die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Sozialversicherung in immer größerem Ausmaß Regelungen geschaffen, die das ärztliche Berufsrecht tangieren. Marc Schüffner und Laura Schnall beleuchten die verfassungs- und europarechtlichen Grenzen solcher sozialrechtlicher Bestimmungen des (zahn-)ärztlichen Berufsrechts anhand ausgewählter Beispiele, die diese Problematik besonders anschaulich verdeutlichen.
Zunächst erläutern sie die formellrechtlichen Grenzen des Gesetzgebers in diesem Bereich. Nach Darstellung der Gesetzgebungskompetenzen beschreiben sie am Beispiel des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes die Überschreitung der Gesetzgebungsbefugnis des Bundes. Im Rahmen der Untersuchung der materiellrechtlichen Grenzen des legislativen Gestaltungsspielraums nehmen die Autoren sodann die einschlägigen Grundrechte der Ärzte in den Blick. Anschließend untersuchen sie die Vereinbarkeit verschiedener sozialrechtlicher Regelungen des ärztlichen Berufsrechts mit diesen Grundrechten und den einschlägigen Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes. Zu den untersuchten Regelungen gehören die Bonus-Malus-Regelung bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung, die Sanktionen bei kollektivem Zulassungsverzicht der Vertragsärzte, der Sicherstellungsauftrag im Basistarif der privaten Krankenversicherung und die inzwischen abgeschafften vertragsärztlichen Höchstaltersgrenzen. Dabei erörtern sie auch die europarechtlichen Bezüge. Die Autoren zeigen auf, dass die Verfassung der Hypertrophie des ärztlichen Sozialrechts entgegensteht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-12
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Mit dieser Festschrift ehren Freunde, Kollegen und Weggefährten aus Wissenschaft und Praxis Prof. Dr. Karl-Heinz Möller anlässlich seines 70. Geburtstages. Der Jubilar ist Fachanwalt für Medizinrecht, Mediator und Honorarprofessor der Heinrich-Heine-Universität. Die von ihm gegründete Sozietät zählt zu den bundesweit renommiertesten Kanzleien im Gesundheitswesen. In insgesamt 34 Beiträgen widmen sich die Autorinnen und Autoren aktuellen Themen aus dem fachlichen Schwerpunktbereich des Jubilars, insbesondere dem ärztlichen Vertrags- und Berufsrecht, dem Krankenhausrecht, der Reproduktionsmedizin sowie dem (Arzt-) Strafrecht.
Mit Beiträgen von
RA Dr. Stefan Bäune, FAMedR | RA Prof. Dr. Franz-Josef Dahm, FAMedR u FAVerwR | RA Dr. Matthias Dann, LL.M. | RA Dr. Alexander Dorn; FAMedR u FAStrafR | RA Nurettin Fenercioglu, LL.M. | Prof. Dr. Helmut Frister | RA Dr. Torben Götz, FAMedR | RA Hannes Hasselbach, LL.M. | Notarass. Dr. Moritz Jäschke | RA VizePräsSG a.D. Detlef Kerber | StB Thomas Ketteler-Eising | RA Dr. Rainer Kienast, FAArbR | RA Christian Krapohl, FAMedR u FAArbR | RAin Dr. Maja Lehmann | RA Michael Lennartz | Prof. Dr. Katharina Lugani | RA Dr. Kyrill Makoski, LL.M. (Boston Univ.), FAMedR | RA Dr. Christian Maus, FAMedR | Dr. Andreas Meschke, FAMedR | StB Dr. Rolf Michels | Prisca Napp-Saarbourg | RA Dirk Niggehoff, FAMedR | RA Peter Peikert | RA Prof. Dr. Hermann Plagemann, FAMedR u FASozR | RA Reinhold Preißler, FAMedR | RAin KerstinRadtke-Schwenzer, FAMedR u FASozR | RA Dr. Rudolf Ratzel, FAMedR | RA Prof. Dr. Martin Rehborn, FAMedR | RA Dr. Valentin Saalfrank, FAMedR | RAin Dr. Kerrin Schillhorn, MIL, FAMedR u FAVerwR | Ltd. MinR Prof. Dr. Frank Stollmann | RA Gerrit Tigges, FAMedR | RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis, FAMedR u FAStrafR | RA Prof. Dr. med. Dr. jur. Thomas Ufer, FAMedR | RA Rüdiger Weidhaas, FAStrafR | RAin Dr. habil. Sabine Wesser | RA Prof. Dr. Jürgen Wessing, FAStrafR | RA Harald Wostry, FAMedR u FAStrafR | AkadR a.Z. Dr. Thomas Wostry | RA u Mediator Dr. Ole Ziegler, FAMedR u FAHuGR
Aktualisiert: 2023-06-02
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In der Vergangenheit hat der Bundesgesetzgeber unter Rückgriff auf die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Sozialversicherung in immer größerem Ausmaß Regelungen geschaffen, die das ärztliche Berufsrecht tangieren. Marc Schüffner und Laura Schnall beleuchten die verfassungs- und europarechtlichen Grenzen solcher sozialrechtlicher Bestimmungen des (zahn-)ärztlichen Berufsrechts anhand ausgewählter Beispiele, die diese Problematik besonders anschaulich verdeutlichen.
Zunächst erläutern sie die formellrechtlichen Grenzen des Gesetzgebers in diesem Bereich. Nach Darstellung der Gesetzgebungskompetenzen beschreiben sie am Beispiel des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes die Überschreitung der Gesetzgebungsbefugnis des Bundes. Im Rahmen der Untersuchung der materiellrechtlichen Grenzen des legislativen Gestaltungsspielraums nehmen die Autoren sodann die einschlägigen Grundrechte der Ärzte in den Blick. Anschließend untersuchen sie die Vereinbarkeit verschiedener sozialrechtlicher Regelungen des ärztlichen Berufsrechts mit diesen Grundrechten und den einschlägigen Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes. Zu den untersuchten Regelungen gehören die Bonus-Malus-Regelung bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung, die Sanktionen bei kollektivem Zulassungsverzicht der Vertragsärzte, der Sicherstellungsauftrag im Basistarif der privaten Krankenversicherung und die inzwischen abgeschafften vertragsärztlichen Höchstaltersgrenzen. Dabei erörtern sie auch die europarechtlichen Bezüge. Die Autoren zeigen auf, dass die Verfassung der Hypertrophie des ärztlichen Sozialrechts entgegensteht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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In der Vergangenheit hat der Bundesgesetzgeber unter Rückgriff auf die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Sozialversicherung in immer größerem Ausmaß Regelungen geschaffen, die das ärztliche Berufsrecht tangieren. Marc Schüffner und Laura Schnall beleuchten die verfassungs- und europarechtlichen Grenzen solcher sozialrechtlicher Bestimmungen des (zahn-)ärztlichen Berufsrechts anhand ausgewählter Beispiele, die diese Problematik besonders anschaulich verdeutlichen.
Zunächst erläutern sie die formellrechtlichen Grenzen des Gesetzgebers in diesem Bereich. Nach Darstellung der Gesetzgebungskompetenzen beschreiben sie am Beispiel des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes die Überschreitung der Gesetzgebungsbefugnis des Bundes. Im Rahmen der Untersuchung der materiellrechtlichen Grenzen des legislativen Gestaltungsspielraums nehmen die Autoren sodann die einschlägigen Grundrechte der Ärzte in den Blick. Anschließend untersuchen sie die Vereinbarkeit verschiedener sozialrechtlicher Regelungen des ärztlichen Berufsrechts mit diesen Grundrechten und den einschlägigen Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes. Zu den untersuchten Regelungen gehören die Bonus-Malus-Regelung bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung, die Sanktionen bei kollektivem Zulassungsverzicht der Vertragsärzte, der Sicherstellungsauftrag im Basistarif der privaten Krankenversicherung und die inzwischen abgeschafften vertragsärztlichen Höchstaltersgrenzen. Dabei erörtern sie auch die europarechtlichen Bezüge. Die Autoren zeigen auf, dass die Verfassung der Hypertrophie des ärztlichen Sozialrechts entgegensteht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit dieser Festschrift ehren Freunde, Kollegen und Weggefährten aus Wissenschaft und Praxis Prof. Dr. Karl-Heinz Möller anlässlich seines 70. Geburtstages. Der Jubilar ist Fachanwalt für Medizinrecht, Mediator und Honorarprofessor der Heinrich-Heine-Universität. Die von ihm gegründete Sozietät zählt zu den bundesweit renommiertesten Kanzleien im Gesundheitswesen. In insgesamt 34 Beiträgen widmen sich die Autorinnen und Autoren aktuellen Themen aus dem fachlichen Schwerpunktbereich des Jubilars, insbesondere dem ärztlichen Vertrags- und Berufsrecht, dem Krankenhausrecht, der Reproduktionsmedizin sowie dem (Arzt-) Strafrecht.
Mit Beiträgen von
RA Dr. Stefan Bäune, FAMedR | RA Prof. Dr. Franz-Josef Dahm, FAMedR u FAVerwR | RA Dr. Matthias Dann, LL.M. | RA Dr. Alexander Dorn; FAMedR u FAStrafR | RA Nurettin Fenercioglu, LL.M. | Prof. Dr. Helmut Frister | RA Dr. Torben Götz, FAMedR | RA Hannes Hasselbach, LL.M. | Notarass. Dr. Moritz Jäschke | RA VizePräsSG a.D. Detlef Kerber | StB Thomas Ketteler-Eising | RA Dr. Rainer Kienast, FAArbR | RA Christian Krapohl, FAMedR u FAArbR | RAin Dr. Maja Lehmann | RA Michael Lennartz | Prof. Dr. Katharina Lugani | RA Dr. Kyrill Makoski, LL.M. (Boston Univ.), FAMedR | RA Dr. Christian Maus, FAMedR | Dr. Andreas Meschke, FAMedR | StB Dr. Rolf Michels | Prisca Napp-Saarbourg | RA Dirk Niggehoff, FAMedR | RA Peter Peikert | RA Prof. Dr. Hermann Plagemann, FAMedR u FASozR | RA Reinhold Preißler, FAMedR | RAin KerstinRadtke-Schwenzer, FAMedR u FASozR | RA Dr. Rudolf Ratzel, FAMedR | RA Prof. Dr. Martin Rehborn, FAMedR | RA Dr. Valentin Saalfrank, FAMedR | RAin Dr. Kerrin Schillhorn, MIL, FAMedR u FAVerwR | Ltd. MinR Prof. Dr. Frank Stollmann | RA Gerrit Tigges, FAMedR | RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis, FAMedR u FAStrafR | RA Prof. Dr. med. Dr. jur. Thomas Ufer, FAMedR | RA Rüdiger Weidhaas, FAStrafR | RAin Dr. habil. Sabine Wesser | RA Prof. Dr. Jürgen Wessing, FAStrafR | RA Harald Wostry, FAMedR u FAStrafR | AkadR a.Z. Dr. Thomas Wostry | RA u Mediator Dr. Ole Ziegler, FAMedR u FAHuGR
Aktualisiert: 2023-04-25
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Mit dieser Festschrift ehren Freunde, Kollegen und Weggefährten aus Wissenschaft und Praxis Prof. Dr. Karl-Heinz Möller anlässlich seines 70. Geburtstages. Der Jubilar ist Fachanwalt für Medizinrecht, Mediator und Honorarprofessor der Heinrich-Heine-Universität. Die von ihm gegründete Sozietät zählt zu den bundesweit renommiertesten Kanzleien im Gesundheitswesen. In insgesamt 34 Beiträgen widmen sich die Autorinnen und Autoren aktuellen Themen aus dem fachlichen Schwerpunktbereich des Jubilars, insbesondere dem ärztlichen Vertrags- und Berufsrecht, dem Krankenhausrecht, der Reproduktionsmedizin sowie dem (Arzt-) Strafrecht.
Mit Beiträgen von
RA Dr. Stefan Bäune, FAMedR | RA Prof. Dr. Franz-Josef Dahm, FAMedR u FAVerwR | RA Dr. Matthias Dann, LL.M. | RA Dr. Alexander Dorn; FAMedR u FAStrafR | RA Nurettin Fenercioglu, LL.M. | Prof. Dr. Helmut Frister | RA Dr. Torben Götz, FAMedR | RA Hannes Hasselbach, LL.M. | Notarass. Dr. Moritz Jäschke | RA VizePräsSG a.D. Detlef Kerber | StB Thomas Ketteler-Eising | RA Dr. Rainer Kienast, FAArbR | RA Christian Krapohl, FAMedR u FAArbR | RAin Dr. Maja Lehmann | RA Michael Lennartz | Prof. Dr. Katharina Lugani | RA Dr. Kyrill Makoski, LL.M. (Boston Univ.), FAMedR | RA Dr. Christian Maus, FAMedR | Dr. Andreas Meschke, FAMedR | StB Dr. Rolf Michels | Prisca Napp-Saarbourg | RA Dirk Niggehoff, FAMedR | RA Peter Peikert | RA Prof. Dr. Hermann Plagemann, FAMedR u FASozR | RA Reinhold Preißler, FAMedR | RAin KerstinRadtke-Schwenzer, FAMedR u FASozR | RA Dr. Rudolf Ratzel, FAMedR | RA Prof. Dr. Martin Rehborn, FAMedR | RA Dr. Valentin Saalfrank, FAMedR | RAin Dr. Kerrin Schillhorn, MIL, FAMedR u FAVerwR | Ltd. MinR Prof. Dr. Frank Stollmann | RA Gerrit Tigges, FAMedR | RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis, FAMedR u FAStrafR | RA Prof. Dr. med. Dr. jur. Thomas Ufer, FAMedR | RA Rüdiger Weidhaas, FAStrafR | RAin Dr. habil. Sabine Wesser | RA Prof. Dr. Jürgen Wessing, FAStrafR | RA Harald Wostry, FAMedR u FAStrafR | AkadR a.Z. Dr. Thomas Wostry | RA u Mediator Dr. Ole Ziegler, FAMedR u FAHuGR
Aktualisiert: 2023-04-28
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Ärztliches Fehlverhalten kann schon unterhalb der Strafbarkeitsschwelle ein Sanktionsbedürfnis hervorrufen und vom Ärztlichen Berufsgericht geahndet werden. Doch wie steht es um die Regelungen in Bezug auf das berufsgerichtliche Verfahren vor diesem in der Literatur bisher wenig behandelten Gericht? Besteht Reformbedarf? Diesen Fragen widmet sich die vorliegende Arbeit. Ausgehend von den niedersächsischen Regelungen wird das berufsgerichtliche Verfahren erläutert und ein rechtsvergleichender Blick auf die Normen der anderen Länder geworfen. Hierbei werden bislang unveröffentlichte Entscheidungen der ärztlichen Berufsgerichtsbarkeit in Niedersachsen herangezogen und der sog. "berufs-rechtliche Überhang" diskutiert. Die Darstellung endet mit Novellierungsvorschlägen zum Vierten Teil des Niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Ärztliches Fehlverhalten kann schon unterhalb der Strafbarkeitsschwelle ein Sanktionsbedürfnis hervorrufen und vom Ärztlichen Berufsgericht geahndet werden. Doch wie steht es um die Regelungen in Bezug auf das berufsgerichtliche Verfahren vor diesem in der Literatur bisher wenig behandelten Gericht? Besteht Reformbedarf? Diesen Fragen widmet sich die vorliegende Arbeit. Ausgehend von den niedersächsischen Regelungen wird das berufsgerichtliche Verfahren erläutert und ein rechtsvergleichender Blick auf die Normen der anderen Länder geworfen. Hierbei werden bislang unveröffentlichte Entscheidungen der ärztlichen Berufsgerichtsbarkeit in Niedersachsen herangezogen und der sog. „berufsrechtliche Überhang“ diskutiert. Die Darstellung endet mit Novellierungsvorschlägen zum Vierten Teil des Niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Arztrechtliche Fragen gewinnen praktisch und forensisch zunehmend an Bedeutung.
Dieser Klassiker der Reihe NJW Praxis ist zuverlässige Orientierungshilfe und Ratgeber bei der Lösung aller wichtigen Fragen rund um die Berufsausübung des Arztes. Die Erläuterungen sind wissenschaftlich fundiert und praxisbezogen, sie wenden sich gleichermaßen an Juristen wie an Mediziner.
InhaltWesen und Inhalt des ArztrechtsÄrztliches Berufs- und StandesrechtDer ArztvertragDie ärztliche HilfspflichtAufklärungspflicht und EinwilligungSterilisation, Schwangerschaftsabbruch und SexualmedizinFortpflanzungsmedizin und HumangenetikBerufsgeheimnis und DokumentationArztfehler und HaftpflichtPassivlegitimation und BeweisrechtArzt als gerichtlicher SachverständigerSektion, Transplantations- und IntensivmedizinHeilversuch und klinisches Experiment
Vorteile auf einen BlickStandardwerktiefgehende systematische Darstellung
Zur Neuauflage
Das Arztrecht ist eine dynamische Materie. Die Neuauflage bringt das Werk in allen Kapiteln auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Fachanwälte für Medizinrecht, Richter und Mediziner.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-03-14
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den Einflüssen und Auswirkungen der Evidenzbasierten Medizin (EbM) auf einzelne Teilbereiche des Medizinrechts. Der Schwerpunkt der Untersuchung richtet sich auf das Arzthaftungs- und ärztliche Berufsrecht. Hier wird sowohl der Nutzen der EbM, aber auch deren begrenzte Aussagekraft deutlich aufgezeigt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den Einflüssen und Auswirkungen der Evidenzbasierten Medizin (EbM) auf einzelne Teilbereiche des Medizinrechts. Der Schwerpunkt der Untersuchung richtet sich auf das Arzthaftungs- und ärztliche Berufsrecht. Hier wird sowohl der Nutzen der EbM, aber auch deren begrenzte Aussagekraft deutlich aufgezeigt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den Einflüssen und Auswirkungen der Evidenzbasierten Medizin (EbM) auf einzelne Teilbereiche des Medizinrechts. Der Schwerpunkt der Untersuchung richtet sich auf das Arzthaftungs- und ärztliche Berufsrecht. Hier wird sowohl der Nutzen der EbM, aber auch deren begrenzte Aussagekraft deutlich aufgezeigt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Zum Werk
Ein Team aus anerkannten Experten aus Praxis und Wissenschaft bearbeitet die ärztliche Berufsausübung umfassend:
- Zivilrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Krankenhausrecht
- Berufsrecht
- Strafrecht
Die besondere Stärke dieses Handbuchs besteht darin, dass die Verfasser die Verflechtungen zwischen den einzelnen Rechtsgebieten perfekt darstellen und so nicht nur für Juristen die komplexe Materie des Arztrechts übersichtlich und fundiert aufzeigen. Wo andere Handbücher an der Oberfläche bleiben, finden sich hier vertiefte Beiträge.
Inhalt
- Grundlagen und Grundbegriffe des Arztrechts
- Die ärztliche Ausbildung
- Ärztliches Berufs- und Standesrecht
- Rechtsfragen der Arztpraxis
- Das Kassenarzt/Vertragsarztrecht
- Arztvertrag auf der Grundlage des Patientenrechtegesetzes
- Arzthaftungsrecht (Pflichten des Arztes, insbesondere Dokumentationspflicht, Aufklärungspflicht, Schweigepflicht) und Arzthaftungsprozess
- öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen Arzt/Patient/Krankenhaus
- Krankenhausrecht
- Arzt als Sachverständiger und Gutachter
- Der Arzt im Strafrecht
Vorteile auf einen Blick
- das gesamte Arztrecht in einem Band
- detailliertes Praxiswissen mit ausführlichem Hintergrund erläutert
- Rechtsprechungsübersicht in Leitsätzen zum Download
Zur Neuauflage
Für die 5. Auflage konnte RA/FAMedR Prof. Dr. Martin Rehborn als neuer Mitherausgeber und Mitautor gewonnen werden.
Eingearbeitet sind u.v.A. das GKV-VersorgungsstärkungsG (GKV-VSG), das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nebst Empfehlungen der BÄK hierzu, wichtige Änderungen der WMA (World Medical Association) Declaration of Helsinki (betreffend medizinische Forschung am Menschen) sowie die Revision der WMA Declaration of Taipeh (betreffend medizinische Datenbanken).
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Fachanwälte für Medizinrecht, ordentliche Gerichte, Sozialgerichte, Verwaltungs- und Arbeitsgerichte, Krankenhäuser, gesetzliche und private Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Ärzte, Ärztekammern, kassenärztliche Vereinigungen, Berufsverbände, Gesundheitsbehörden sowie für die pharmazeutische und medizinische Industrie.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Thomas Clemens,
Claudia Holzner,
Bernd-Rüdiger Kern,
Adolf Laufs,
Martin Rehborn,
Adrian Schmidt-Recla,
Julia Spindler,
Gernot Steinhilper,
Frank Stollmann,
Wilhelm Uhlenbruck,
Klaus Ulsenheimer,
Britta Wiegand,
Anna Wollschläger
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Moderne Organisationsformen für Ärzte sind ein Thema, das in den letzten Jahren stark an Aktualität zugenommen hat. Der Wunsch vieler Ärzte nach einer flexiblen und zukunftsfähigen Praxisorganisation führt dazu, dass Ärzte sich verstärkt nach Alternativen zur herkömmlichen Gemeinschaftspraxis in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts umsehen. Eine geeignete Rechtsform ist hier die Aktiengesellschaft. Der Verfasser beleuchtet nicht nur die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform für ambulant tätige Ärzte, sondern geht insbesondere auch auf die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen ein, die eine Arzt-AG auf Grund berufs- und aktienrechtlicher Vorschriften erfüllen muss.
Aktualisiert: 2019-12-19
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