Bei der Inanspruchnahme eines Arztes sind der Abschluss des Behandlungsvertrages und die Einwilligung in den medizinischen Eingriff zu unterscheiden. Während für letztere nach verbreiteter Meinung die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Patienten entscheidend ist, richtet sich die Kompetenz zum Vertragsschluss nach der Geschäftsfähigkeit. Bevor der Autor eine Lösung für die sich damit für die Behandlung eines Minderjährigen ergebende Divergenz sucht, werden unter dem Blickwinkel der Geschäftsfähigkeit neben dem Behandlungsvertrag und den ihm innewohnenden Pflichten auch die Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten detailliert analysiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bei der Inanspruchnahme eines Arztes sind der Abschluss des Behandlungsvertrages und die Einwilligung in den medizinischen Eingriff zu unterscheiden. Während für letztere nach verbreiteter Meinung die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Patienten entscheidend ist, richtet sich die Kompetenz zum Vertragsschluss nach der Geschäftsfähigkeit. Bevor der Autor eine Lösung für die sich damit für die Behandlung eines Minderjährigen ergebende Divergenz sucht, werden unter dem Blickwinkel der Geschäftsfähigkeit neben dem Behandlungsvertrag und den ihm innewohnenden Pflichten auch die Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten detailliert analysiert.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Bei der Inanspruchnahme eines Arztes sind der Abschluss des Behandlungsvertrages und die Einwilligung in den medizinischen Eingriff zu unterscheiden. Während für letztere nach verbreiteter Meinung die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Patienten entscheidend ist, richtet sich die Kompetenz zum Vertragsschluss nach der Geschäftsfähigkeit. Bevor der Autor eine Lösung für die sich damit für die Behandlung eines Minderjährigen ergebende Divergenz sucht, werden unter dem Blickwinkel der Geschäftsfähigkeit neben dem Behandlungsvertrag und den ihm innewohnenden Pflichten auch die Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten detailliert analysiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Den Vertrag zwischen Arzt und Patient kennzeichnen ein besonderes Vertrauensverhältnis und die Eigenart, dass eine Leistung am Menschen erbracht wird. Vor diesem Hintergrund und mangels einer gesetzlichen Regelung wurde früher viel über die Rechtsnatur dieses besonderen Vertrages diskutiert. Unterschiedliche Auffassungen existierten vor allem zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ärztliche Behandlungsverträge dem Werkvertragsrecht zuzuordnen sind. Mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 wurde der Behandlungsvertrag in § 630a BGB normiert. Nach § 630b BGB soll auf Behandlungsverträge das Dienstvertragsrecht Anwendung finden. Doch hat sich dadurch der Streit um die Rechtsnatur des Vertrages endgültig erledigt? Die Dissertation befasst sich mit der Frage, ob es auch nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes und entgegen der Zuweisung des § 630b BGB noch ärztliche Behandlungsverträge gibt, die dem Werkrecht unterfallen. Das erste Kapitel widmet sich der Rechtslage vor Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes. Die Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen in Rechtsprechung und –lehre endet mit dem Ergebnis, dass der Vertrag früher überwiegend als Dienstvertrag eingeordnet wurde. Im Folgenden werden Fallgruppen analysiert, in denen die Anwendung von Werkvertragsrecht in Betracht gezogen wurde. Hierzu gehören zum Beispiel zahnprothetische Behandlungen, nicht indizierte kosmetische Operationen, die Anfertigung von technischen oder orthopädischen Hilfsmitteln sowie die Sterilisation und Kastration. Im zweiten Kapitel werden die Gesetzeshistorie, der Erlass und der Charakter des Patientenrechtegesetzes nachvollzogen. Das letzte Kapitel befasst sich mit der Rechtslage nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes. Kritisch erörtert werden die für die Einordnungsfrage relevanten §§ 630a und 630b BGB. Wer gehört zum Kreis der Leistungserbringer und was ist unter der „medizinischen Behandlung“ zu verstehen? Im Folgenden setzt sich die Verfasserin damit auseinander, wie die dargestellten problematischen Behandlungsverträge nach der gesetzlichen Neuregelung zu qualifizieren sind. Anschließend werden die praktischen Konsequenzen dieser juristischen Einordnung erörtert. Wie ist mit Leistungsstörungen und dem Abnahmeerfordernis umzugehen? Steht dem Arzt ein Recht auf Nachbesserung zu? Kritisch in den Blick genommen werden zudem ärztliche Erfolgsversprechen. Sind solche überhaupt zulässig und welche Anforderungen sind daran zu stellen? Abgerundet wird das Werk mit einem Gesetzesvorschlag der Verfasserin, der die in der Studie gefundene Kritik umsetzt.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Juristen, Ärzte, Pharmakologen und Apotheker finden in diesem Werk drei wesentliche Aspekte des Medizinrechts: das Arztrecht, das Arzneimittelrecht und das Recht der Medizinprodukte. Die 3. Auflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und Literatur. An wesentlichen Stellen verdeutlichen Entscheidungen oder praktische Fälle die rechtliche Erörterung medizinischer, pharmazeutischer und medizintechnischer Probleme. Ein Blick auf ausländische Entscheidungen, Regeln und Tendenzen rundet das Bild des Medizinrechts ab. Neu und ausführlich behandelt der Autor das Medizinproduktegesetz. Wegen seiner genauen Gliederung ist dieses Buch auch als Nachschlagewerk geeignet.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Aktualisiert: 2022-08-18
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Juristen, Ärzte, Pharmakologen und Apotheker finden in diesem Werk drei wesentliche Aspekte des Medizinrechts: das Arztrecht, das Arzneimittelrecht und das Recht der Medizinprodukte. Die rechtliche Darstellung medizinischer, pharmazeutischer und medizintechnischer Probleme verdeutlichen Entscheidungen und praktische Fälle. Ein Blick auf ausländische Entscheidungen, Regeln und Tendenzen rundet das Bild des Medizinrechts ab. Die vorliegende Neuauflage berücksichtigt das neue Transfusionsgesetz, Literatur und Rechtsprechung z. T. bis Ende des Jahres 1998. Wegen der genauen Gliederung und des ausführlichen Sachregisters ist dieses Buch auch als Nachschlagewerk geeignet.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Aktualisiert: 2023-04-02
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Seit Ende Februar 2013 ist die Behandlungsbeziehung zwischen Arzt und Patient im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als eigenständiger Vertragstypus geregelt. Jede in der Praxis durchgeführte medizinische Versorgung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Der Bereich der dabei berührten Rechtsfragen ist umfangreich. Die vorliegenden Erläuterungen greifen diese Fragen in thematisch ausgerichteten Vorbemerkungen sowie in Anknüpfung an den jeweiligen Normtext auf und vermitteln auf diese Weise allen an einem medizinischen Behandlungsgeschehen Beteiligten das erforderliche rechtliche Wissen
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das am 26.2.2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz regelt die vertraglichen Rechte der Patientinnen und Patienten und die Pflichten der Ärzte in acht neuen Bestimmungen zum Dienstvertragsrecht, §§ 630a bis 630h BGB.
Dieser Kommentar hilft Ärzten, Anwälten, Richtern und Verbänden, aber auch Patientinnen und Patienten, den Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen zutreffend zu erfassen und die darin geregelten Rechte und Pflichten aus der Sicht des jeweils Beteiligten abzuleiten.
Patientenrechte waren bisher durch die Rechtsprechung entwickelt worden und von den Patientinnen und Patienten kaum zu überblicken. Durch das neue Gesetz soll die komplexe Materie überschaubarer werden.
Der Patient wird so manches Neue aus dem Gesetz erfahren, um seine Ansprüche auch gegenüber dem behandelnden Arzt selbst geltend machen zu können.
Der Anwalt der Patienten muss das Gesetz kennen, um bei der Beratung den sicheren Weg gehen zu können.
Die Ärzte trifft unter anderem eine erweiterte Dokumentationspflicht, die unbedingt beachtet werden muss, weil sonst Beweisnachteile drohen. Eine Verweigerungshaltung oder Schweigen auf Ansprüche des Patienten helfen den Ärzten nicht mehr weiter, sie müssen genau wissen, was der Patient verlangen kann und wie weit ihre Pflichten gehen.
Lothar Jaeger, seit 25 Jahren Mitglied der Schriftenleitung der Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR), liefert mit seinem Kommentar ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Rechtsanwälte, Richter, Ärzte und deren Verbände. Aber auch mancher Patient wird darin eine Unterstützung seiner Position und auf manche Frage eine Antwort finden.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Den meisten Ärzten sind die rechtlichen Aspekte, die sich im Zusammenhang mit möglichen Diagnosefehlern ergeben, nur unzureichend bekannt. Weder im Studium noch während der ärztlichen Weiterbildung werden sie mit derartigen Fragen vertraut gemacht. In dem vorliegenden Werk werden deshalb nach einer Darstellung der theoretischen Grundlagen des diagnostischen Prozesses die verschiedenen rechtlichen Aspekte erläutert. Zur Erleichterung des Verständnisses werden 50 Fallbeispiele aus der Gerichts- und Gutachterpraxis geschildert und besprochen.
In einem gesonderten Kapitel werden Strategien zur Vermeidung von Diagnosefehlern behandelt. Auch wenn das primäre Ziel darin liegen muss, eigene Diagnosefehler zu vermeiden, werden im ärztlichen Alltag trotz sorgfältiger und gewissenhafter Arbeit Fehler nicht ganz auszuschließen sein. In solchen Fällen ist es wichtig, in angemessener Weise zu reagieren, um Sekundärschäden, insbesondere eine eigene psychische Belastung oder eine Beschädigung des ärztlichen Ansehens, gering zu halten. Deshalb ist das Schlusskapitel dem wichtigen Thema des Umgangs mit dem eigenen Fehler gewidmet.
Dieses Buch von Prof. Dr. Köbberling ist in erster Linie für Ärzte gedacht, die sich in ihrer Berufsausübung zunehmend mit Vorwürfen über tatsächliche oder vermeintliche Fehler bei diagnostischen Maßnahmen und damit zusammenhängenden Haftungsfragen zu befassen haben. Aber auch Vertreter anderer Berufsgruppen aus dem medizinischen oder juristischen Umfeld können durch die zitierten Falldarstellungen und die entsprechenden Erläuterungen Hilfen für ihre berufliche Arbeit finden.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Der Inhalt:
Chefarztverträge sollen im Idealfall eine langjährige Zusammenarbeit zwischen Chefarzt und Krankenhausträger regeln. Dazu ist ein Ausgleich der beiderseitigen Interessenlagen der Vertragspartner notwendig. Das Buch stellt jetzt in zweiter Auflage einen Musterchefarztvertrag nebst umfangreichen Kommentierungen und Erläuterungen vor, der dieser Zielsetzung dienen soll. In einem Einführungsteil werden in mehreren Kapiteln die Themen besprochen, wo derzeit im Verhältnis zwischen Chefärzten und Krankenhausträgern das größte Konfliktpotential zu beobachten ist. Dazu gehört insbesondere die Rolle niedergelassener Ärzte in Krankenhäusern, die dort in Konkurrenz zu den Chefärzten treten.
Aktualisiert: 2019-02-27
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Seit Ende Februar 2013 ist die Behandlungsbeziehung zwischen Arzt und Patient im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als eigenständiger Vertragstypus geregelt. Jede in der Praxis durchgeführte medizinische Versorgung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Der Bereich der dabei berührten Rechtsfragen ist umfangreich. Die vorliegenden Erläuterungen greifen diese Fragen in thematisch ausgerichteten Vorbemerkungen sowie in Anknüpfung an den jeweiligen Normtext auf und vermitteln auf diese Weise allen an einem medizinischen Behandlungsgeschehen Beteiligten das erforderliche rechtliche Wissen
Aktualisiert: 2023-04-04
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Bei der Inanspruchnahme eines Arztes sind der Abschluss des Behandlungsvertrages und die Einwilligung in den medizinischen Eingriff zu unterscheiden. Während für letztere nach verbreiteter Meinung die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Patienten entscheidend ist, richtet sich die Kompetenz zum Vertragsschluss nach der Geschäftsfähigkeit. Bevor der Autor eine Lösung für die sich damit für die Behandlung eines Minderjährigen ergebende Divergenz sucht, werden unter dem Blickwinkel der Geschäftsfähigkeit neben dem Behandlungsvertrag und den ihm innewohnenden Pflichten auch die Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten detailliert analysiert.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Zum Inhalt:
Die Durchführung von klinischen Prüfungen nach den §§ 40 ff. Arzneimittelgesetz (AMG) ist für die pharmazeutische Industrie Voraussetzung für die Entwicklung, Zulassung und Überwachung neuer Arzneimittel. Dies gilt seit der 4. MPG – Novelle auch für die Hersteller von Medizinprodukten, die sich seither auch mit den Verträgen rund um klinische Prüfungen nach den §§ 19 ff. Medizinproduktegesetz (MPG) auseinandersetzen. Dabei sollten alle Beteiligten bei der Gestaltung ihrer Vertragsbeziehungen die Grundsätze der „GCP“ (= „Good Contract Practice“) beachten.
Nach einer kurzen Einführung in die rechtlichen Grundlagen von klinischen Prüfungen und Studienverträgen geht das Buch auf die Besonderheiten von angloamerikanischen Verträgen ein, denn über 90 % aller im Bereich der klinischen Prüfung abgeschlossenen Verträge werden auf Englisch verfasst. Es folgen vier Musterverträge für die Durchführung von klinischen Prüfungen (mit Kommentierungen), darunter ein Prüfarztvertragsmuster in Englisch (Investigator Agreement) und ein Studienvertrag für Medizinprodukte mit Anmerkungen. Weiter gibt das Buch einen Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten bei prüferinitiierten Studien (Investigator Initiated Trials). Im letzten Teil des Bandes werden Rechtsprobleme und Möglichkeiten der Vertragsgestaltung aufgezeigt, wenn im Wege des Outsourcing selbständige Fachkräfte für projektspezifische Dienstleistungen bei klinischen Prüfungen engagiert werden.
Aktualisiert: 2019-02-27
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Den meisten Ärzten sind die rechtlichen Aspekte, die sich im Zusammenhang mit möglichen Diagnosefehlern ergeben, nur unzureichend bekannt. Weder im Studium noch während der ärztlichen Weiterbildung werden sie mit derartigen Fragen vertraut gemacht. In dem vorliegenden Werk werden deshalb nach einer Darstellung der theoretischen Grundlagen des diagnostischen Prozesses die verschiedenen rechtlichen Aspekte erläutert. Zur Erleichterung des Verständnisses werden 50 Fallbeispiele aus der Gerichts- und Gutachterpraxis geschildert und besprochen.
In einem gesonderten Kapitel werden Strategien zur Vermeidung von Diagnosefehlern behandelt. Auch wenn das primäre Ziel darin liegen muss, eigene Diagnosefehler zu vermeiden, werden im ärztlichen Alltag trotz sorgfältiger und gewissenhafter Arbeit Fehler nicht ganz auszuschließen sein. In solchen Fällen ist es wichtig, in angemessener Weise zu reagieren, um Sekundärschäden, insbesondere eine eigene psychische Belastung oder eine Beschädigung des ärztlichen Ansehens, gering zu halten. Deshalb ist das Schlusskapitel dem wichtigen Thema des Umgangs mit dem eigenen Fehler gewidmet.
Dieses Buch von Prof. Dr. Köbberling ist in erster Linie für Ärzte gedacht, die sich in ihrer Berufsausübung zunehmend mit Vorwürfen über tatsächliche oder vermeintliche Fehler bei diagnostischen Maßnahmen und damit zusammenhängenden Haftungsfragen zu befassen haben. Aber auch Vertreter anderer Berufsgruppen aus dem medizinischen oder juristischen Umfeld können durch die zitierten Falldarstellungen und die entsprechenden Erläuterungen Hilfen für ihre berufliche Arbeit finden.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Mit dem im Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz hat der Gesetzgeber das vertragliche Arzthaftungsrecht in das Besondere Schuldrecht integriert. Dabei hat er weitgehend auf richterrechtliche Grundsätze zurückgegriffen, an diversen Stellen aber auch Änderungen und Neuregelungen eingeführt. Die vorliegende Dissertation widmet sich neben einer Untersuchung der rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Erforderlichkeit der Kodifikation vor allem einer Bewertung der Einzelnormen (§§ 630a bis 630h BGB). Hierbei werden die neu entstandenen Rechtsprobleme analysiert und interessengerechte Lösungsvorschläge entwickelt. Zudem wird ermittelt, welche praktischen Folgen von den Änderungen und Neuregelungen zu erwarten sind. Darüber hinaus beschäftigt sich die Arbeit mit den Auswirkungen der vertraglichen Regelungen auf die deliktische Arzthaftung. Zuletzt wird zu weitergehenden Reformvorschlägen, die keinen Eingang in das Gesetz gefunden haben, wie etwa zur Frage einer generellen Beweislastumkehr zu Lasten der Ärzte und zur Einführung eines Entschädigungssystems in Form eines Fonds, kritisch Stellung bezogen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das am 26.2.2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz regelt die vertraglichen Rechte der Patientinnen und Patienten und die Pflichten der Ärzte in acht neuen Bestimmungen zum Dienstvertragsrecht, §§ 630a bis 630h BGB.
Dieser Kommentar hilft Ärzten, Anwälten, Richtern und Verbänden, aber auch Patientinnen und Patienten, den Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen zutreffend zu erfassen und die darin geregelten Rechte und Pflichten aus der Sicht des jeweils Beteiligten abzuleiten.
Patientenrechte waren bisher durch die Rechtsprechung entwickelt worden und von den Patientinnen und Patienten kaum zu überblicken. Durch das neue Gesetz soll die komplexe Materie überschaubarer werden.
Der Patient wird so manches Neue aus dem Gesetz erfahren, um seine Ansprüche auch gegenüber dem behandelnden Arzt selbst geltend machen zu können.
Der Anwalt der Patienten muss das Gesetz kennen, um bei der Beratung den sicheren Weg gehen zu können.
Die Ärzte trifft unter anderem eine erweiterte Dokumentationspflicht, die unbedingt beachtet werden muss, weil sonst Beweisnachteile drohen. Eine Verweigerungshaltung oder Schweigen auf Ansprüche des Patienten helfen den Ärzten nicht mehr weiter, sie müssen genau wissen, was der Patient verlangen kann und wie weit ihre Pflichten gehen.
Lothar Jaeger, seit 25 Jahren Mitglied der Schriftenleitung der Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR), liefert mit seinem Kommentar ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Rechtsanwälte, Richter, Ärzte und deren Verbände. Aber auch mancher Patient wird darin eine Unterstützung seiner Position und auf manche Frage eine Antwort finden.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Hilfen zur Beurteilung von Vertragsangeboten - für die Ihre Verhandlungen
Informieren Sie sich über den üblichen Inhalt von Chefarztverträgen und Belegarztverträgen.
Zum Chefarztvertrag wird ein Vertragsmuster präsentiert und in den einzelnen Bestimmungen erklärend dargelegt, auch im Vergleich zum Vertragsmuster der DKG. Ferner wird das von der BÄK abgeschlossene Vertragsmuster zum Belegarztvertrag kommentiert.
Sie erhalten Hinweise zur Beurteilung eines Vertragsangebots sowie für die Verhandlungen mit dem
Krankenhausträger. Es werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Verträge im Einzelnen dargestellt und der Verhandlungsspielraum aufgezeigt.
Diese Buch ist aus der Sicht eines der Ärzteschaft nahestehenden Juristen geschrieben, der auf Grund vielfältiger Vertragsverhandlungen mit Krankenhausträgern die berechtigten Interessen derselbigen zu respektieren weis.
Neu in der 2. Auflage:
Zentrenbildung
Versetzungsvorbehalt
Entwicklungsklausel
Zielvereinbarung
aktuelle Rechtsprechung, u. a. zur wahlärztlichen Behandlung und zur Liquidation durch den Chefarzt
Aktualisiert: 2021-09-09
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