Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft von Cohors-Fresenborg,  Dieter, Graff,  Arno, Hummel,  Hans-Joachim, Kalmbach,  Siegfried, Schmölling,  Jürgen
Die neue TA Luft, die seit dem 3. Oktober 2002 in Kraft ist, ist sowohl auf der Emissions- als auch der Immissionsseite weiterhin formal eine reine Luftreinhalte-Vorschrift. Allerdings regelt sie entscheidend industrielle und gewerbliche Tätigkeiten auch im Blick auf die anderen Umweltbereiche. Sie gibt daher allen Beteiligten verlässliche Maßstäbe und ermöglicht damit die erforderliche Rechtssicherheit. Dieser Band enthält, neben der TA Luft mit umfassenden Erläuterungen, die notwendigen ergänzenden Verordnungen und Richtlinien zum Stand der Technik und zur Luftqualität in den jeweils neuesten Fassungen.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft von Cohors-Fresenborg,  Dieter, Graff,  Arno, Hummel,  Hans-Joachim, Kalmbach,  Siegfried, Schmölling,  Jürgen
Die neue TA Luft, die seit dem 3. Oktober 2002 in Kraft ist, ist sowohl auf der Emissions- als auch der Immissionsseite weiterhin formal eine reine Luftreinhalte-Vorschrift. Allerdings regelt sie entscheidend industrielle und gewerbliche Tätigkeiten auch im Blick auf die anderen Umweltbereiche. Sie gibt daher allen Beteiligten verlässliche Maßstäbe und ermöglicht damit die erforderliche Rechtssicherheit. Dieser Band enthält, neben der TA Luft mit umfassenden Erläuterungen, die notwendigen ergänzenden Verordnungen und Richtlinien zum Stand der Technik und zur Luftqualität in den jeweils neuesten Fassungen.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft von Cohors-Fresenborg,  Dieter, Graff,  Arno, Hummel,  Hans-Joachim, Kalmbach,  Siegfried, Schmölling,  Jürgen
Die neue TA Luft, die seit dem 3. Oktober 2002 in Kraft ist, ist sowohl auf der Emissions- als auch der Immissionsseite weiterhin formal eine reine Luftreinhalte-Vorschrift. Allerdings regelt sie entscheidend industrielle und gewerbliche Tätigkeiten auch im Blick auf die anderen Umweltbereiche. Sie gibt daher allen Beteiligten verlässliche Maßstäbe und ermöglicht damit die erforderliche Rechtssicherheit. Dieser Band enthält, neben der TA Luft mit umfassenden Erläuterungen, die notwendigen ergänzenden Verordnungen und Richtlinien zum Stand der Technik und zur Luftqualität in den jeweils neuesten Fassungen.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Die Zulassung des vorzeitigen Beginns im Umweltrecht.

Die Zulassung des vorzeitigen Beginns im Umweltrecht. von Ochtendung,  Bernd
Das Problem ist bekannt: Ein Unternehmen will eine Anlage errichten, in Betrieb nehmen oder erweitern, das langwierige Genehmigungsverfahren erweist sich jedoch als Investitionshemmnis. Die Situation spitzt sich zu, wenn eine befristete Erlaubnis für eine bereits betriebene Anlage - etwa zur Einleitung betriebsnotwendiger Abwässer - ausläuft. Eine durchaus übliche, aber informale Lösung besteht in der behördlichen Duldung vorzeitiger Maßnahmen. Der Gesetzgeber hat diese Lücke mit der Zulassung des vorzeitigen Beginns in §§ 9a WHG, 57b Abs. 1 BBergG, 33 KrW-/AbfG und § 8a BImSchG schließen wollen, wonach dem Unternehmer auf Antrag gestattet werden kann, parallel zum endgültigen Zulassungsverfahren auf eigenes Risiko mit der Ausführung zu beginnen. Im ersten Teil der Arbeit erfährt dieses »Novum« unter den Verwaltungsentscheidungen eine umfassende rechtliche Bestandsaufnahme, die Antragstellern, Behörden und Gerichten als Sammlung und Vertiefung der fachgesetzlichen Literatur hilfreich sein wird. Bei kritischer Würdigung - im zweiten Teil der Arbeit - erweist sich der vorzeitige Beginn als systemkonforme Ausnahme zum klassischen Verbot mit Zulassungsvorbehalt, die insbesondere in Kombination mit der Teilgenehmigung, der sofortigen Vollziehung oder der Entscheidung unter Vorbehalt einsetzbar ist. Obwohl die Gefahren eines vorzeitigen Beginns für Behörden, Unternehmen und Dritte begrenzt sind, ein nennenswertes Amtshaftungsrisiko etwa besteht nicht, schöpfen die Antragsteller - wie empirische Untersuchungen zeigen - die Flexibilität dieser Verfahrensvariante bislang nicht aus. Im dritten Teil empfiehlt der Autor de lege ferenda die Ausdehnung des vorzeitigen Beginns in § 8a BImSchG auf die erstmalige Inbetriebnahme von Anlagen, regt eine Übertragung in das Gentechnikgesetz an und hält eine Kodifizierung im allgemeinen Teil des zu erwartenden Umweltgesetzbuches für zukunftsweisend.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nebenbestimmungen in umweltrechtlichen Zulassungsentscheidungen.

Nebenbestimmungen in umweltrechtlichen Zulassungsentscheidungen. von Tegethoff,  Carsten
Der Autor untersucht Dogmatik und Zustandekommen von Nebenbestimmungen sowie die Möglichkeit ihres Einsatzes zum Abbau präventiver Kontrolle. Hierfür stützt er sich auf eine Befragung der unteren Immissionsschutzbehörden Bayerns. Die Untersuchung der Nebenbestimmungsdogmatik zeigt, daß in den umweltrechtlichen Zulassungsentscheidungen grundsätzlich nur die herkömmlichen Arten von Nebenbestimmungen verwendet werden und sie von den Genehmigungsinhaltsbestimmungen abzugrenzen sind. Die modifizierende Auflage ist entbehrlich. Inwieweit § 36 VwVfG die fachgesetzlichen Regelungen über Nebenbestimmungen ergänzt, wird im Bereich des BImSchG, des KrW-/AbfG und des WHG für jede Nebenbestimmungsart geprüft. Anhand des § 91 UGB-KomE untersucht Tegethoff die zukünftige Bedeutung der Nebenbestimmungen im Umweltrecht. Anschließend stellt er fest, daß die Behörden und die Vorhabenträger über die Nebenbestimmungsinhalte projektbezogene Umweltabsprachen treffen, die sich an den Maßstäben der zulässigen Vorausbindung der Verwaltung messen lassen müssen, wobei dem Untersuchungsgrundsatz besondere Bedeutung zukommt. Am Ende kommt er zu dem Schluß, daß die Befristung und der Auflagenvorbehalt (i. V. m. dem Umwelt-Audit-Verfahren) zum Abbau der präventiven Kontrolle nur eingeschränkt eingesetzt werden können.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Genehmigungsanspruch.

Der Genehmigungsanspruch. von Vogler,  Bernd
Erwirbt der Bürger bereits vor Erteilung einer behördlichen Erlaubnis eine gesicherte Rechtsposition, oder verliert er seinen Anspruch, wenn sich die Sach- oder Rechtslage ändert? Angesichts langwieriger Genehmigungsverfahren und der ökonomischen Notwendigkeit zur Finanzierungsplanung und Investitionssicherung sind dies praktisch drängende Fragen. Hier eine anspruchsbezogene Betrachtung vorzunehmen, die den Genehmigungsanspruch als eigenständige rechtliche Kategorie etabliert, ist Ausgangspunkt und Grundanliegen der Arbeit. Bernd Vogler entwickelt ein Abwägungsmodell, das sich von der bisherigen, handlungsformabhängig unter der Überschrift "maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklage" geführten Diskussion löst. Ausgehend von den theoretischen Grundlagen für eine Dogmatik des Genehmigungsanspruchs zeigt der Verfasser, daß sich die Rechtsbeständigkeit des Anspruchs an der Rechtsbeständigkeit der zu erteilenden Erlaubnis bemißt. Im ersten Kapitel stellt der Autor, nach einer materiellen Grundlegung des Anspruchs im Verwaltungsrecht, sein Entstehen und Erlöschen dar und geht anschließend auf die Durchsetzung im behördlichen und gerichtlichen Verfahren sowie in der verwaltungsgerichtlichen Vollstreckung ein. Das zweite Kapitel ist den Überlegungen zur Rechtsbeständigkeit von Genehmigungsansprüchen gewidmet und verbindet die Anspruchsdogmatik mit der Behandlung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage. Auf dieser Grundlage können im dritten Kapitel die gesetzlichen Regeln für die Änderungsbehandlung bei Verwaltungsakten zur Beurteilung der Rechtsbeständigkeit des Genehmigungsanspruchs herangezogen werden. Abschließend werden die Auswirkungen exemplarisch für Genehmigungsansprüche des Gewerbe-, Berufs- und Hochschulzulassungsrechts, des Baurechts und des Immissionsschutzrechts skizziert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Harmonisierung des nationalen Verwaltungsvollzugs von EG-Umweltrecht.

Harmonisierung des nationalen Verwaltungsvollzugs von EG-Umweltrecht. von Nitschke,  Dorothee
Gegenstand der Untersuchung sind die der Europäischen Gemeinschaft nach dem Vertrag von Amsterdam zustehenden Möglichkeiten zur Einflußnahme auf den mitgliedstaatlichen Vollzug des europäischen Umweltrechts. Dabei ist deutlich zwischen dem Erlaß verbindlicher Umweltrechtsakte, wie z. B. der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Umweltinformationsrichtlinie sowie der Grundwasserrichtlinie, und der Ausübung von Verwaltungstätigkeit durch Behörden der Gemeinschaft, insbesondere der Europäischen Umweltagentur, zu unterscheiden. Von besonderem Interesse bei der Bestimmung der gemeinschaftlichen Kompetenzen auf diesen Gebieten ist der Ausgleich zwischen einem möglichst geringem Eingriff in die nationalen Verwaltungsstrukturen einerseits und der Sicherstellung einer effektiven und einheitlichen Durchführung des europäischen Umweltrechts andererseits. Die gemeinschaftlichen Rechtsetzungs- und Verwaltungskompetenzen ergeben sich maßgeblich aus dem Zusammenspiel der Ermächtigung aus Art. 175 Abs. 1 EGV und deren inhaltlicher Begrenzung durch Art. 175 Abs. 4 EGV. Dabei wird ein Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten der Mitgliedstaaten statuiert. Aber auch die Kompetenzen der Gemeinschaft aus Art. 94, 95, 211, 308 EGV sowie die ungeschriebenen Gemeinschaftskompetenzen bilden einen Schwerpunkt der Untersuchung. Besondere Bedeutung kommt vor allem dem Kriterium der Erforderlichkeit gemeinschaftlichen Tätigwerdens zu. Konkrete Beispiele sollen helfen, dessen Voraussetzungen greifbarer zu machen. Die jüngste Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere zur indirekten Kollision des nationalen formellen Verwaltungsrechts mit dem materiellen Gemeinschaftsrecht, findet durchweg Berücksichtigung. Dies gilt auch für die sonstige Gemeinschaftsrechtspraxis, z. B. im Bereich der Novel-Food-Verordnung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Veränderungsgenehmigung für Kernkraftwerke nach § 7 Atomgesetz.

Die Veränderungsgenehmigung für Kernkraftwerke nach § 7 Atomgesetz. von Raetzke,  Christian
§ 7 Abs. 1 als zentrale Genehmigungsvorschrift des Atomgesetzes für Kernkraftwerke findet mangels Errichtung neuer Anlagen seit längerer Zeit ausschließlich auf Veränderungsgenehmigungen Anwendung. Christian Raetzke befaßt sich in seinem Werk mit der daraus folgenden Bedeutung für Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis. Nach einer Behandlung verfahrensrechtlicher Aspekte wie Genehmigungsbedürftigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung widmet er sich im Schwerpunkt materiellrechtlichen Fragen. Hier erweist sich der Reiz der Veränderungsgenehmigung darin, daß sie alle "klassischen" Probleme des Genehmigungstatbestandes - vor allem den Umfang der Schadensvorsorge - anspricht und zusätzlich ganz eigene Fragen aufwirft, die vor allem ihr Verhältnis zur Ausgangsgenehmigung und zu nachträglichen Auflagen betreffen. Erörtert wird, inwieweit nachträgliche Anforderungen, die über das ursprünglich Genehmigte hinausgehen, an die Anlage gestellt werden können. Es wird dargelegt, daß die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden maßgeblich ist, eine bloße Änderung der Sicherheitsphilosophie oder neue Erkenntnisse im Restrisikobereich aber keine Anforderungen rechtfertigen. Dabei ist es gleichgültig, ob die neuen Maßstäbe den Gegenstand einer Veränderungsgenehmigung oder einer nachträglichen Auflage bilden. Der Autor behandelt viele Einzelfragen, für die hier die Stichworte Probabilistik und Deterministik und schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerks stehen, und bringt zahlreiche Beispiele. Somit wird den interessierten Kreisen ein Leitfaden an die Hand gegeben, wann und nach welchen Maßstäben eine Veränderungsgenehmigung zu erteilen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Regelungsmodell der Genehmigung im integrierten Umweltschutz.

Das Regelungsmodell der Genehmigung im integrierten Umweltschutz. von Schreiber,  Frank
Die bislang praktizierten Steuerungsinstrumente des deutschen Umweltverwaltungsrechts sind in zunehmendem Maße inkompatibel mit den Regelungsansätzen des neueren europäischen Umweltrechts. Diesen Friktionen widmet sich Frank Schreiber in seiner Dissertation anhand der Genehmigung im gemeinschaftsrechtlichen Konzept des integrierten Umweltschutzes, wie es von der sog. IVU-Richtlinie (RL 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996) gefordert wird. Einleitend werden ein dogmengeschichtlicher Aufriß der Lehre vom Verbot mit Erlaubnisvorbehalt sowie eine Systematisierung des Konzepts des integrierten Umweltschutzes geliefert. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Darstellung der materiell-rechtlichen Anforderungen der IVU-Richtlinie an die Genehmigung von Industrieanlagen. Ausführlich werden u. a. der Standard der »besten verfügbaren Techniken«, die Anforderungen an die Festlegung von Emissionsgrenzwerten und die Notwendigkeit der Abkehr von der gebundenen Entscheidung behandelt. Der Autor kommt dabei zu dem Ergebnis, daß die Einräumung von Gestaltungsspielräumen unerläßlich ist. Als verfassungsrechtliche Probleme der integrierten Anlagenzulassung werden die Zulässigkeit eines Versagungsermessens und die Grenzen der Beschränkung der Bestandskraft der Genehmigung untersucht. Den Abschluß bildet eine Rekonstruktion der Lehre vom Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, die die Funktion behördlicher Ermächtigungen zur Rechtsgestaltung in den Blick nimmt. Die Untersuchung wendet sich an alle, die in Wissenschaft und Praxis mit den Anpassungsproblemen des deutschen Verwaltungsrechts an die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen beschäftigt sind. Industrie, Umweltverbänden und Verwaltung liefert sie umfassende Informationen über die IVU-Richtlinie, die wegen der noch immer ausstehenden Umsetzung dieser Richtlinie von besonderer Bedeutung sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Änderung von Verkehrsflughäfen.

Die Änderung von Verkehrsflughäfen. von Delbanco,  Heike
Die Änderung von Flughäfen bereitet Schwierigkeiten. Mitursächlich hierfür sind die unklaren rechtlichen Vorgaben. Diese sind geprägt durch ein Zusammenspiel von unternehmerischen (Genehmigung) und planerischen (Planfeststellung) Elementen, deren Verknüpfung dem Gesetzgeber nie recht gelungen ist. Die Autorin arbeitet in der vorliegenden Untersuchung die Struktur der Zulassungsentscheidung heraus und zeigt auf, wie sich die Elemente der Entscheidung rechtlich widerspruchsfrei und praktisch sinnvoll aufeinander beziehen lassen. Im ersten Teil wird dargestellt, inwieweit das Verhältnis von Unternehmergenehmigung und Planfeststellung ungeklärt ist. Im zweiten Teil beleuchtet die Autorin die historischen Ursachen für die Zweigleisigkeit der Zulassung. Der dritte Teil behandelt die rechtlichen Fragen bei der Neuanlage eines Flughafens. Nach einer Untersuchung des Anwendungsbereichs von Genehmigung und Planfeststellung werden Rechtsprechung und Literatur zum Verhältnis der beiden Zulassungsformen kritisch gewürdigt. Darauf gründet das Ergebnis des dritten Teils, daß die Entscheidung auf einer Teilung der Sachentscheidungskompetenzen beruht: Die Genehmigung trifft die gefahrenabwehrenden, die Planfeststellung hingegen die Planungsentscheidungen. Unabhängig von der Reihenfolge der Entscheidungen ist also ein gestuftes Verfahren durchzuführen. Eine echte Verfahrensstufung liegt aber nur vor, wenn die Genehmigung der Planfeststellung nachfolgt. Delbanco widmet sich im vierten Teil der Frage, ob erstmalige Anlegung und Änderung eines Flughafens rechtlich gleich zu behandeln sind. Nach einer Abgrenzung von Änderungsgenehmigung, -planfeststellung und deren Surrogaten kommt sie zu dem Ergebnis, daß das Stufenmodell der Neuanlage auf die Änderung nicht übertragbar ist. An seine Stelle tritt vielmehr die Notwendigkeit einer sachlichen Differenzierung, die zu einer alternativen Anwendung von Änderungsgenehmigung und -planfeststellung führt. Zuletzt werden Kriterien für die rechtliche Zuordnung einer Änderungsmaßnahme entwickelt. Die Arbeit wurde mit dem "Promotionspreis 1997" der Eberhard-Karls-Universität Tübingen ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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