Mit dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) wurde am 22. Mai 2014 ein neuer nicht-ärztlicher Heilberuf geschaffen. Der Notfallsanitäter sollte den bis dahin etablierten Rettungsassistenten ablösen. Durch eine längere und medizinisch vertiefte Ausbildung sollte auf die gestiegenen gesellschaftlichen Bedürfnisse in Bezug auf die präklinische Versorgung von Patient:innen reagiert werden. Dafür sollte der Notfallsanitäter auch medizinisch invasive Kompetenzen erhalten. Die Regelungen des NotSanG weisen eine Vielzahl von Problemen auf. Ob das NotSanG mit den formellen und materiellen Anforderungen der Verfassung vereinbar ist, analysiert der vorliegende Band.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Mit dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) wurde am 22. Mai 2014 ein neuer nicht-ärztlicher Heilberuf geschaffen. Der Notfallsanitäter sollte den bis dahin etablierten Rettungsassistenten ablösen. Durch eine längere und medizinisch vertiefte Ausbildung sollte auf die gestiegenen gesellschaftlichen Bedürfnisse in Bezug auf die präklinische Versorgung von Patient:innen reagiert werden. Dafür sollte der Notfallsanitäter auch medizinisch invasive Kompetenzen erhalten. Die Regelungen des NotSanG weisen eine Vielzahl von Problemen auf. Ob das NotSanG mit den formellen und materiellen Anforderungen der Verfassung vereinbar ist, analysiert der vorliegende Band.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Mit dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) wurde am 22. Mai 2014 ein neuer nicht-ärztlicher Heilberuf geschaffen. Der Notfallsanitäter sollte den bis dahin etablierten Rettungsassistenten ablösen. Durch eine längere und medizinisch vertiefte Ausbildung sollte auf die gestiegenen gesellschaftlichen Bedürfnisse in Bezug auf die präklinische Versorgung von Patient:innen reagiert werden. Dafür sollte der Notfallsanitäter auch medizinisch invasive Kompetenzen erhalten. Die Regelungen des NotSanG weisen eine Vielzahl von Problemen auf. Ob das NotSanG mit den formellen und materiellen Anforderungen der Verfassung vereinbar ist, analysiert der vorliegende Band.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Mit dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) wurde am 22. Mai 2014 ein neuer nicht-ärztlicher Heilberuf geschaffen. Der Notfallsanitäter sollte den bis dahin etablierten Rettungsassistenten ablösen. Durch eine längere und medizinisch vertiefte Ausbildung sollte auf die gestiegenen gesellschaftlichen Bedürfnisse in Bezug auf die präklinische Versorgung von Patient:innen reagiert werden. Dafür sollte der Notfallsanitäter auch medizinisch invasive Kompetenzen erhalten. Die Regelungen des NotSanG weisen eine Vielzahl von Problemen auf. Ob das NotSanG mit den formellen und materiellen Anforderungen der Verfassung vereinbar ist, analysiert der vorliegende Band.
Aktualisiert: 2023-06-27
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In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Freimaurerei dem Judentum gleich als weltanschaulicher Gegner betrachtet. Die hier näher untersuchten Personen waren Freimaurer und zugleich Richter oder Staatsanwälte. Die Arbeit geht der Frage nach, wie sich die Zugehörigkeit zu Logen auf den beruflichen Weg dieser Beamten ausgewirkt hat. Nach einer allgemeinen Darstellung der Veränderungen in der Justiz nach 1933 und einer Vermittlung von Kenntnissen über die Freimaurerei als solche, wird das Spannungsverhältnis zwischen weltanschaulicher Gegnerschaft und den hoheitlichen Aufgaben in der staatlichen Rechtspflege bearbeitet, wobei besonderes Augenmerk auf die gegen die Logen ergangenen Maßnahmen und die erhobenen Vorwürfe gelegt wird. Nach den innerhalb der Freimaurerei erreichten Graden und Funktionen werden zwei Gruppen gebildet: Freimaurer, die bis einschließlich zum Dritten Grad gelangt waren, und solche, die so genannte Hochgrade bearbeitet haben. Die beruflichen Konsequenzen der Mitgliedschaft unterschieden sich nach der Frage, ob der Beamte Hochgradmaurer war oder nicht, da beispielsweise nur Hochgradmaurer mit einem offiziellen Beförderungsverbot belegt wurden.
Aktualisiert: 2023-06-28
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In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Freimaurerei dem Judentum gleich als weltanschaulicher Gegner betrachtet. Die hier näher untersuchten Personen waren Freimaurer und zugleich Richter oder Staatsanwälte. Die Arbeit geht der Frage nach, wie sich die Zugehörigkeit zu Logen auf den beruflichen Weg dieser Beamten ausgewirkt hat. Nach einer allgemeinen Darstellung der Veränderungen in der Justiz nach 1933 und einer Vermittlung von Kenntnissen über die Freimaurerei als solche, wird das Spannungsverhältnis zwischen weltanschaulicher Gegnerschaft und den hoheitlichen Aufgaben in der staatlichen Rechtspflege bearbeitet, wobei besonderes Augenmerk auf die gegen die Logen ergangenen Maßnahmen und die erhobenen Vorwürfe gelegt wird. Nach den innerhalb der Freimaurerei erreichten Graden und Funktionen werden zwei Gruppen gebildet: Freimaurer, die bis einschließlich zum Dritten Grad gelangt waren, und solche, die so genannte Hochgrade bearbeitet haben. Die beruflichen Konsequenzen der Mitgliedschaft unterschieden sich nach der Frage, ob der Beamte Hochgradmaurer war oder nicht, da beispielsweise nur Hochgradmaurer mit einem offiziellen Beförderungsverbot belegt wurden.
Aktualisiert: 2023-06-23
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In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Freimaurerei dem Judentum gleich als weltanschaulicher Gegner betrachtet. Die hier näher untersuchten Personen waren Freimaurer und zugleich Richter oder Staatsanwälte. Die Arbeit geht der Frage nach, wie sich die Zugehörigkeit zu Logen auf den beruflichen Weg dieser Beamten ausgewirkt hat. Nach einer allgemeinen Darstellung der Veränderungen in der Justiz nach 1933 und einer Vermittlung von Kenntnissen über die Freimaurerei als solche, wird das Spannungsverhältnis zwischen weltanschaulicher Gegnerschaft und den hoheitlichen Aufgaben in der staatlichen Rechtspflege bearbeitet, wobei besonderes Augenmerk auf die gegen die Logen ergangenen Maßnahmen und die erhobenen Vorwürfe gelegt wird. Nach den innerhalb der Freimaurerei erreichten Graden und Funktionen werden zwei Gruppen gebildet: Freimaurer, die bis einschließlich zum Dritten Grad gelangt waren, und solche, die so genannte Hochgrade bearbeitet haben. Die beruflichen Konsequenzen der Mitgliedschaft unterschieden sich nach der Frage, ob der Beamte Hochgradmaurer war oder nicht, da beispielsweise nur Hochgradmaurer mit einem offiziellen Beförderungsverbot belegt wurden.
Aktualisiert: 2023-06-23
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In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Freimaurerei dem Judentum gleich als weltanschaulicher Gegner betrachtet. Die hier näher untersuchten Personen waren Freimaurer und zugleich Richter oder Staatsanwälte. Die Arbeit geht der Frage nach, wie sich die Zugehörigkeit zu Logen auf den beruflichen Weg dieser Beamten ausgewirkt hat. Nach einer allgemeinen Darstellung der Veränderungen in der Justiz nach 1933 und einer Vermittlung von Kenntnissen über die Freimaurerei als solche, wird das Spannungsverhältnis zwischen weltanschaulicher Gegnerschaft und den hoheitlichen Aufgaben in der staatlichen Rechtspflege bearbeitet, wobei besonderes Augenmerk auf die gegen die Logen ergangenen Maßnahmen und die erhobenen Vorwürfe gelegt wird. Nach den innerhalb der Freimaurerei erreichten Graden und Funktionen werden zwei Gruppen gebildet: Freimaurer, die bis einschließlich zum Dritten Grad gelangt waren, und solche, die so genannte Hochgrade bearbeitet haben. Die beruflichen Konsequenzen der Mitgliedschaft unterschieden sich nach der Frage, ob der Beamte Hochgradmaurer war oder nicht, da beispielsweise nur Hochgradmaurer mit einem offiziellen Beförderungsverbot belegt wurden.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Mit dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) wurde am 22. Mai 2014 ein neuer nicht-ärztlicher Heilberuf geschaffen. Der Notfallsanitäter sollte den bis dahin etablierten Rettungsassistenten ablösen. Durch eine längere und medizinisch vertiefte Ausbildung sollte auf die gestiegenen gesellschaftlichen Bedürfnisse in Bezug auf die präklinische Versorgung von Patienten reagiert werden. Dafür sollte der Notfallsanitäter auch medizinisch invasive Kompetenzen erhalten. Die Regelungen des NotSanG weisen eine Vielzahl von Problemen auf. Ob das NotSanG mit den formellen und materiellen Anforderungen der Verfassung vereinbar ist, analysiert der vorliegende Band.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Mit dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) wurde am 22. Mai 2014 ein neuer nicht-ärztlicher Heilberuf geschaffen. Der Notfallsanitäter sollte den bis dahin etablierten Rettungsassistenten ablösen. Durch eine längere und medizinisch vertiefte Ausbildung sollte auf die gestiegenen gesellschaftlichen Bedürfnisse in Bezug auf die präklinische Versorgung von Patient:innen reagiert werden. Dafür sollte der Notfallsanitäter auch medizinisch invasive Kompetenzen erhalten. Die Regelungen des NotSanG weisen eine Vielzahl von Problemen auf. Ob das NotSanG mit den formellen und materiellen Anforderungen der Verfassung vereinbar ist, analysiert der vorliegende Band.
Aktualisiert: 2023-05-01
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Als Querschnittsmaterie umfasst der Begriff „Anwaltsrecht“ sämtliche Vorschriften, die mit der anwaltlichen Berufstätigkeit in Zusammenhang stehen. Hierzu zählen Regelungen zur Organisation des Berufs, zu den Grundpflichten des Rechtsanwalts, zu Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber der Mandantschaft, zur Berufsaufsicht und zu berufsrechtlichen Sanktionen sowie zu Grundzügen des anwaltlichen Haftungsrechts. In der jüngeren Vergangenheit hat das Berufsrecht tiefgreifende Umwälzungen erfahren. Allen voran ist die zum 01.08.2022 in Kraft tretende Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts zu nennen. Zugleich hat der Gesetzgeber die Bedeutung des anwaltlichen Berufsrechts dadurch gestärkt, dass er Rechtsanwälten die Berufspflicht auferlegt hat, innerhalb des ersten Jahres nach der erstmaligen Zulassung zur (Syndikus-)Rechtsanwaltschaft an einer zehnstündigen Lehrveranstaltung über das rechtsanwaltliche Berufsrecht teilzunehmen. Dieses Buch deckt den vom Gesetzgeber vorgegebenen Katalog ab und stellt die wichtigsten Grundlagen des anwaltlichen Berufsrechts komprimiert dar, ohne sich in Einzelheiten und Spezialprobleme zu verlieren.
Aktualisiert: 2022-06-23
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Berufsrecht und Haftung nach dem Wirecard-Skandal
Dieses Praxishandbuch gibt Ihnen erstmals einen topaktuellen Gesamtüberblick über das reformierte Berufsrecht und die Haftung der Wirtschaftsprüfer. Es zeigt anhand von konkreten Sachverhalten aus der Praxis, wie Sie Ihre Berufspflichten erfüllen und Haftungsrisiken vermeiden. Schaubilder, Beispiele und Praxishinweise veranschaulichen auch komplexe Sachverhalte.
Das Buch dient u. a. zur Vorbereitung auf das Wirtschaftsprüferexamen und führt Examenskandidaten in kompakter Form in das Prüfungsgebiet „Berufsrecht“ ein. Die Neuregelung zur Modularisierung des Examens wird ausführlich erläutert.
Die 3. Auflage wurde vollständig überarbeitet und behandelt beispielsweise die Neuerungen, die durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) entstanden sind, die zunehmende Digitalisierung in der Wirtschaftsprüfung und den erweiterten Pflichtenkreis für Berufsangehörige nach der Neufassung des Geldwäschegesetzes. Die Erhöhung der Haftungsgrenzen und die Rechtsentwicklung im Haftungsrecht bilden einen besonderen Schwerpunkt.
Inhaltsverzeichnis:
I. Grundlagen des Berufsrechts.
II. Das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers und seine Tätigkeit.
III. WP-Examen, Bestellung zum WP, Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Bestellung.
IV. Formen der Berufsausübung.
V. Kernberufspflichten (§ 43 WPO; §§ 1 ff. und 28 ff. BS WP/vBP).
VI. Besondere Berufspflichten.
VI. Das System der Qualitätskontrolle (QK).
VIII. Organisation des Berufs in der WPK (§§ 57, 58–61 WPO).
IX. Berufsaufsicht (§§ 61a–71 WPO).
X. Berufsaufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (§§ 66a–66c WPO).
XI. Berufsgerichtsbarkeit (§§ 71a–127 WPO).
XII. Gremien und Organisationen im Bereich der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, national und international.
XIII. die zivilrechtlichen Vertragsverhältnisse des WP.
XIV. Die Haftung des Wirtschaftsprüfers.
Aktualisiert: 2022-09-27
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Seit der Erstauflage 2008 hat sich der Hense/Ulrich als Kommentar zur WPO zu einem unverzichtbaren Nachschlagewerk für jeden Berufsangehörigen und viele andere entwickelt, die sich mit dem Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer befassen.
Für die vierte Auflage 2022 wurde das Werk weitreichend überarbeitet. Die Kommentierungen berücksichtigen insbesondere
- erste Erfahrungen mit den umfassenden Änderungen durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) und den Anforderungen der EU-Abschlussprüferverordnung,
- neue berufsspezifische Regelungen durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) als Folge der Aufarbeitung des Wirecard-Falls und
- zahlreiche weitere Neuregelungen zur Berufsausübung der Freien Berufe, die auf den Reformbedarf insbesondere im Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater zurückgehen und unter dem Blickwinkel der Harmonisierung der Berufsrechte zu Änderungen der WPO führten (Rechtsstand 1. August 2022).
Behandelt werden außerdem die infolge des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie seit Januar 2020 erneut erweiterte Pflichtenlage der Wirtschaftsprüfer sowie Bezüge zur Datenschutz-Grundverordnung. Gleiches gilt für das in der Praxis nicht unerhebliche Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen aus dem Jahr 2017.
Der Kommentar erläutert das Berufsrecht praxisorientiert und zeigt wichtige Zusammenhänge auf.
Die Kommentierung wurde wieder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wirtschaftsprüferkammer erarbeitet. Die Vorschriften zum berufsgerichtlichen Verfahren kommentierten der Präsident des Kammergerichts Dr. Bernd Pickel und Oberstaatsanwalt Björn Kelpin. Die Gesamtredaktion lag bei RA Peter Maxl und RA (Syndikusrechtsanwalt) Dr. Eberhard Richter.
Herausgegeben wird die vierte Auflage von WP/StB Gerhard Ziegler und WP/RA Dr. Hans-Friedrich Gelhausen, langjährige und angesehene Vertreter des Berufsstandes. Aufgrund ihrer Arbeit in den Gremien des Berufsstandes sind sie mit den Fragen des Berufsrechts besonders vertraut.
Aktualisiert: 2022-09-26
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Berufsrecht und Haftung nach dem Wirecard-Skandal
Dieses Praxishandbuch gibt Ihnen erstmals einen topaktuellen Gesamtüberblick über das reformierte Berufsrecht und die Haftung der Wirtschaftsprüfer. Es zeigt anhand von konkreten Sachverhalten aus der Praxis, wie Sie Ihre Berufspflichten erfüllen und Haftungsrisiken vermeiden. Schaubilder, Beispiele und Praxishinweise veranschaulichen auch komplexe Sachverhalte.
Das Buch dient u. a. zur Vorbereitung auf das Wirtschaftsprüferexamen und führt Examenskandidaten in kompakter Form in das Prüfungsgebiet „Berufsrecht“ ein. Die Neuregelung zur Modularisierung des Examens wird ausführlich erläutert.
Die 3. Auflage wurde vollständig überarbeitet und behandelt beispielsweise die Neuerungen, die durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) entstanden sind, die zunehmende Digitalisierung in der Wirtschaftsprüfung und den erweiterten Pflichtenkreis für Berufsangehörige nach der Neufassung des Geldwäschegesetzes. Die Erhöhung der Haftungsgrenzen und die Rechtsentwicklung im Haftungsrecht bilden einen besonderen Schwerpunkt.
Inhaltsverzeichnis:
I. Grundlagen des Berufsrechts.
II. Das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers und seine Tätigkeit.
III. WP-Examen, Bestellung zum WP, Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Bestellung.
IV. Formen der Berufsausübung.
V. Kernberufspflichten (§ 43 WPO; §§ 1 ff. und 28 ff. BS WP/vBP).
VI. Besondere Berufspflichten.
VI. Das System der Qualitätskontrolle (QK).
VIII. Organisation des Berufs in der WPK (§§ 57, 58–61 WPO).
IX. Berufsaufsicht (§§ 61a–71 WPO).
X. Berufsaufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (§§ 66a–66c WPO).
XI. Berufsgerichtsbarkeit (§§ 71a–127 WPO).
XII. Gremien und Organisationen im Bereich der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, national und international.
XIII. die zivilrechtlichen Vertragsverhältnisse des WP.
Aktualisiert: 2022-01-19
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Das Berufsrecht der Steuerberater wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Das nun zum 1.8.2022 in Kraft tretende Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe sieht weitreichende Änderungen im berufsrechtlichen Teil des Steuerberatungsgesetzes vor. Vor allem die Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften werden umfassend reformiert. Bestehende Reglementierungen in der beruflichen Zusammenarbeit werden abgebaut und dadurch neue berufliche Chancen für Steuerberater eröffnet.
Unter Berücksichtigung des neuen Gesetzes will der Titel mit Erläuterungen und Beispielen den neuen und alten Unsicherheiten entgegentreten, praxisrelevante Fragen beantworten und Transparenz schaffen.
Inhaltsverzeichnis:
I. Einführung .
II. Stellung des Steuerberaters.
III. Grundpflichten.
IV. Sonstige Berufspflichten.
V. Mandatsverhältnis.
VI. Werberecht.
VII. Zusammenarbeit.
VIII. Rechtsdienstleistungen und Tax-tech.
IX. Kanzleiorganisation.
Aktualisiert: 2021-12-28
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Das Berufsrecht der Steuerberater wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Das nun zum 1.8.2022 in Kraft tretende Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe sieht weitreichende Änderungen im berufsrechtlichen Teil des Steuerberatungsgesetzes vor. Vor allem die Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften werden umfassend reformiert. Bestehende Reglementierungen in der beruflichen Zusammenarbeit werden abgebaut und dadurch neue berufliche Chancen für Steuerberater eröffnet.
Unter Berücksichtigung des neuen Gesetzes will der Titel mit Erläuterungen und Beispielen den neuen und alten Unsicherheiten entgegentreten, praxisrelevante Fragen beantworten und Transparenz schaffen.
Inhaltsverzeichnis:
I. Einführung .
II. Stellung des Steuerberaters.
III. Grundpflichten.
IV. Sonstige Berufspflichten.
V. Mandatsverhältnis.
VI. Werberecht.
VII. Zusammenarbeit.
VIII. Rechtsdienstleistungen und Tax-tech.
IX. Kanzleiorganisation.
Aktualisiert: 2023-02-28
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2023-04-09
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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