Für die Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) wählte der europäische Gesetzgeber eine Verhandlungslösung. Diese sieht den Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung vor. Kommt es zu keiner Einigung, greift eine Auffangregelung, die einen Bestandsschutz für die Mitbestimmung in den Gründungsgesellschaften gewährt.
Der Autor behandelt den rechtlichen Rahmen der Beteiligungsvereinbarung und ihre dogmatischen Grundlagen. Die Verhandlungslösung eröffnet für die Praxis interessante Gestaltungsspielräume. Diese stellt der Verfasser in den Mittelpunkt seiner Untersuchung. Er arbeitet allgemeine Grundsätze zur Reichweite der Vereinbarungsautonomie heraus und setzt sich mit einzelnen Regelungsgegenständen auseinander. Zudem werden Unterschiede zur Unterrichtung und Anhörung aufgezeigt. Der Autor bietet eine Bestandsaufnahme zu zahlreichen bisher nicht befriedigend geklärten Streitfragen und bringt eigene Lösungsansätze in die wissenschaftliche Diskussion ein.
Aktualisiert: 2023-05-25
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In Beteiligungsvereinbarungen lassen sich Investoren häufig von der Zielgesellschaft Gewährleistungszusagen über ihren operativen Geschäftsbetrieb einräumen. Da die Beteiligung neuer Geldgeber üblicherweise im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen erfolgt, führt der Eintritt eines Gewährleistungsfalls dazu, dass die Einlage des Investors wertmäßig (zumindest teilweise) wieder an diesen zurückfließt.
Die Autorin setzt sich in ihrer Arbeit mit der Frage auseinander, ob Gewährleistungszusagen der Zielgesellschaft de lege lata zulässig sind oder ob eine solche Vertragsgestaltung mit den jeweils anwendbaren Kapitalschutzvorschriften des Aktien- und des GmbH-Rechts kollidiert. Daneben werden auch alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu Gewährleistungszusagen der Zielgesellschaft, wie beispielsweise ein Darlehen mit nachgelagerter Einlageabrede oder der Weg über eine Warranty & Indemnity Versicherung, diskutiert.
Die Arbeit soll dem Rechtsanwender als Leitfaden bei der Erstellung und Verhandlung des Garantiekatalogs im Rahmen von Beteiligungsvereinbarungen dienen.
Aktualisiert: 2022-08-31
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Private Equity-Investoren möchten die Entwicklung ihrer Portfolio-Unternehmen aktiv mitgestalten. Für die laufende Überwachung und beratende Einflussnahme benötigen sie umfassende Informationsmöglichkeiten. Die grundlegenden Informationsrechte der Aktionäre einer Aktiengesellschaft reichen hierfür nicht aus. Der Verfasser überprüft im Rahmen dieser Arbeit die Zulässigkeit eines überobligatorischen Informationsaustauschs des Investors mit den Organen der Portfolio-Aktiengesellschaft, insbesondere vor dem Hintergrund aktien- und insiderrechtlicher Restriktionen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Untersuchung geeigneter Maßnahmen zur Optimierung des Informationsflusses, etwa konzernrechtliche Gestaltungsmittel oder Strukturmaßnahmen nach dem Beteiligungserwerb
Aktualisiert: 2023-04-08
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Für die Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) wählte der europäische Gesetzgeber eine Verhandlungslösung. Diese sieht den Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung vor. Kommt es zu keiner Einigung, greift eine Auffangregelung, die einen Bestandsschutz für die Mitbestimmung in den Gründungsgesellschaften gewährt.
Der Autor behandelt den rechtlichen Rahmen der Beteiligungsvereinbarung und ihre dogmatischen Grundlagen. Die Verhandlungslösung eröffnet für die Praxis interessante Gestaltungsspielräume. Diese stellt der Verfasser in den Mittelpunkt seiner Untersuchung. Er arbeitet allgemeine Grundsätze zur Reichweite der Vereinbarungsautonomie heraus und setzt sich mit einzelnen Regelungsgegenständen auseinander. Zudem werden Unterschiede zur Unterrichtung und Anhörung aufgezeigt. Der Autor bietet eine Bestandsaufnahme zu zahlreichen bisher nicht befriedigend geklärten Streitfragen und bringt eigene Lösungsansätze in die wissenschaftliche Diskussion ein.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Für die Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) wählte der europäische Gesetzgeber eine Verhandlungslösung. Diese sieht den Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung vor. Kommt es zu keiner Einigung, greift eine Auffangregelung, die einen Bestandsschutz für die Mitbestimmung in den Gründungsgesellschaften gewährt.
Der Autor behandelt den rechtlichen Rahmen der Beteiligungsvereinbarung und ihre dogmatischen Grundlagen. Die Verhandlungslösung eröffnet für die Praxis interessante Gestaltungsspielräume. Diese stellt der Verfasser in den Mittelpunkt seiner Untersuchung. Er arbeitet allgemeine Grundsätze zur Reichweite der Vereinbarungsautonomie heraus und setzt sich mit einzelnen Regelungsgegenständen auseinander. Zudem werden Unterschiede zur Unterrichtung und Anhörung aufgezeigt. Der Autor bietet eine Bestandsaufnahme zu zahlreichen bisher nicht befriedigend geklärten Streitfragen und bringt eigene Lösungsansätze in die wissenschaftliche Diskussion ein.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2023-04-07
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Die Bedeutung der Rechtsform der SE sowie der Durchführung grenzüberschreitender Verschmelzungen nimmt jedenfalls in Deutschland als weitere Möglichkeit zur Umstrukturierung insbesondere von europaweit tätigen Konzernen zu. Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt dieser auf europäischen Richtlinien basierenden Umstrukturierungsmöglichkeiten ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Die Möglichkeit der Gestaltung der Mitbestimmung dürfte zudem vielfach eines der Motive für die Gründung einer SE oder die Durchführung einer grenzüberschreitenden Verschmelzung sein. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und ihre unterschiedliche Regelung in den Mitgliedstaaten der EU wurden über Jahrzehnte im Rahmen der Bemühungen zur Verwirklichung des Binnenmarktes sowie der Niederlassungsfreiheit von Unternehmen streitig diskutiert. Der gefundene Kompromiss, die sogenannte Verhandlungslösung mit Auffangregelung, wurde sowohl in die SE-Richtlinie, als auch die Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verschmelzung übernommen. Letztere verweist weitgehend auf die SE-Richtlinie, sieht jedoch einige Änderungen vor, die in der Praxis zu relevanten Unterschieden führen können. Das Werk enthält eine detaillierte vergleichende Darstellung der Verhandlungsverfahren bei Gründung einer SE und bei Durchführung einer grenzüberschreitenden Verschmelzung. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Unterschieden der Verhandlungsverfahren sowie deren Auswirkungen in der Praxis. Die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen einer Vereinbarung über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer werden ebenso dargestellt wie die Auswirkungen des Scheiterns von Verhandlungen. Abschließend enthält das Werk eine Bewertung des im Zusammenhang mit der Überprüfung der europäischen Rechtsakte durch die Kommission diskutierten Änderungsbedarfs sowie die Entwicklung von Vorschlägen für die Änderung der SE-Richtlinie sowie der Verschmelzungsrichtlinie.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Diese Arbeit wurde vom Deutschen Aktieninstitut beim Wettbewerb um den DAI-Hochschulpreis 2010 und dem von der Universität zu Bonn in diesem Jahr zum erstenmal verliehenen Foris-Preis jeweils mit dem 1. Preis ausgezeichnet.
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Beteiligungsvereinbarung nach § 21 SEBG, Art. 4 Abs. 2 SE-RL. Im Laufe der Arbeit werden die beiden die SE prägenden Sekundärrechtsakte SE-VO und SE-RL ausgelegt. Die Untersuchung gliedert sich in fünf Hauptteile.
Teil B widmet sich den dogmatischen Grundlagen der Beteiligungsvereinbarung. Hier wird zunächst das auf die SE anzuwendende Recht ermittelt und anschließend die Autonomie der Parteien untersucht, woraus Folgerungen für die Rechtsnatur und die Bindungswirkung der Beteiligungsvereinbarung gezogen werden. Anschließend wird das Verhältnis der Beteiligungsvereinbarung zur Satzung geklärt und die Beteiligungsvereinbarung wird in die Normenhierarchie eingeordnet.
Teil C befasst sich mit dem Verhandlungsverfahren, wobei sich die Untersuchung auf wenig beachtete Bereiche konzentriert. Dazu zählt die Frage, ob der SE-Betriebsrat tauglicher Verhandlungspartner ist ebenso wie das Konfliktfeld arbeitsrechtlicher und kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten, die Einleitung von Verhandlungen bei Fehlen von Arbeitnehmern sowie die Beteiligung der Hauptversammlung. Eine Reihe von Detailfragen konnte hier erstmals monographisch vermessen werden und dient nach der Erwartung des Autors der weiteren wissenschaftlichen Diskussion ebenso wie dem Praktiker.
Teil D bildet das Herzstück der Arbeit, er befasst sich mit den möglichen Inhalten der Beteiligungsvereinbarung. Während hier für die Mitbestimmung in den Organen der SE schon recht umfassende Forschungsergebnisse vorliegen, die freilich nicht immer zu überzeugen vermögen, bildet das Verfahren zur Anhörung und Unterrichtung der Arbeitnehmer in der SE noch immer einen festen Bestandteil der terra incognita des europäischen Arbeitsrechts. Die Untersuchung unternimmt eine Expedition in dieses kaum erforschte Gebiet und erstellt eine ebenso umfassende wie detaillierte Karte der möglichen Regelungsgegenstände.
Teil E befasst sich mit den Folgen von Rechtsmängeln der Beteiligungsvereinbarung und betritt juristisches Neuland. Soweit die Rechtsgeschäftslehre der Beteiligungsvereinbarung in der Literatur bislang überhaupt thematisiert wurde, greifen die Autoren auf die Kategorien des mitgliedstaatlichen Vertragsrechts zurück. Der Abschnitt lehnt eine solche Herangehensweise ab, entwickelt eine gemeineuropäische Rechtsgeschäftslehre der Beteiligungsvereinbarung und erörtert umfassend die Folgen von Mängeln der Beteiligungsvereinbarung für die SE, ihre Organe, die Arbeitnehmer und ihre Vertreter und Gremien, die Gesellschafter sowie die Gläubiger und das Registergericht.
Teil F widmet sich den prozessualen Aspekten der Beteiligungsvereinbarung. Der Teil der Darstellung untersucht nicht nur Streitigkeiten aus der Beteiligungsvereinbarung, sondern ermittelt zuerst das anzuwendende Prozessrecht, legt dann die allgemeinen Rechtsschutzvoraussetzungen unter Berücksichtigung der SE-spezifischen Besonderheiten dar, untersucht schließlich denkbare Streitigkeiten in chronologischem Ablauf von der Einleitung des Verhandlungsverfahrens über die Eintragung der SE und spätere Neuverhandlungen bis hin zu Streitigkeiten über die Modalitäten der Ausübung der Arbeitnehmerbeteiligung. Berücksichtigt werden ferner der einstweilige Rechtsschutz sowie die Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung.
Aktualisiert: 2019-01-09
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Die Etablierung von speziellen, mit fachkundigen Mitgliedern besetzten Ausschüssen ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, damit der Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat seinen vielfältigen Verpflichtungen nachkommen kann. Gleichzeitig haben die Arbeitnehmervertreter ein besonderes Interesse daran, in den Ausschüssen dieser Unternehmensorgane vertreten zu sein. Mit Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) besteht nun erstmals die Möglichkeit, auf vertraglicher Grundlage die Unternehmensmitbestimmung zu regeln. Die Arbeit analysiert, wie dies für Vereinbarungen über die Ausschüsse genutzt werden kann. Gleichzeitig wendet sie sich der Ausschussbeteiligung im Rahmen der Auffangregelung zu und analysiert dabei insbesondere die Auswirkungen des Missbrauchsverbots nach § 43 SEBG auf die Besetzung der Ausschüsse.
Aktualisiert: 2019-12-19
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