Die Arbeit behandelt die dogmatisch stimmige Begründung von Beweisverboten im Straf- und Zivilprozess im Kontext solcher Beweismittel, die von Privatpersonen auf eigene Initiative erlangt wurden. Untersucht werden dabei vornehmlich die Zusammenhänge zwischen materiell-rechtlichen Verhaltensvorgaben und prozessualen Rechtsfolgen. Der Autor differenziert zwischen verschiedenen Zeitpunkten und beleuchtet dabei zivil-, datenschutz- und strafrechtliche Vorschriften.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Arbeit behandelt die dogmatisch stimmige Begründung von Beweisverboten im Straf- und Zivilprozess im Kontext solcher Beweismittel, die von Privatpersonen auf eigene Initiative erlangt wurden. Untersucht werden dabei vornehmlich die Zusammenhänge zwischen materiell-rechtlichen Verhaltensvorgaben und prozessualen Rechtsfolgen. Der Autor differenziert zwischen verschiedenen Zeitpunkten und beleuchtet dabei zivil-, datenschutz- und strafrechtliche Vorschriften.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Arbeit behandelt die dogmatisch stimmige Begründung von Beweisverboten im Straf- und Zivilprozess im Kontext solcher Beweismittel, die von Privatpersonen auf eigene Initiative erlangt wurden. Untersucht werden dabei vornehmlich die Zusammenhänge zwischen materiell-rechtlichen Verhaltensvorgaben und prozessualen Rechtsfolgen. Der Autor differenziert zwischen verschiedenen Zeitpunkten und beleuchtet dabei zivil-, datenschutz- und strafrechtliche Vorschriften.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Pkw übernehmen zunehmend immer weitere Teile des Fahrvorgangs. Verlagert sich die Fahraufgabe mit der Automatisierung vermehrt vom Menschen auf den Pkw, liegt es nahe, dass die Hersteller zukünftig vermehrt für eintretende Schäden haften werden. Benedikt Julian Xylander konkretisiert, welche Sorgfaltspflichten die Hersteller automatisierter Pkw nach geltendem Recht treffen. Er zeigt auf, dass das bestehende System der Herstellerhaftung trotz verschiedentlich geäußerter Befürchtungen in materiell-rechtlicher Hinsicht auch bezüglich automatisierter Pkw zu angemessenen Ergebnissen führt und den Ausgleich zwischen Innovation und Risiko zu bewältigen vermag. Probleme ergeben sich jedoch bei der Beweisbarkeit von Produktfehlern und somit letztlich bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Hersteller. Abhilfe können hier eine Dokumentationspflicht des Herstellers und Auskunftsansprüche Geschädigter schaffen. Andere in der Literatur diskutierte Ansätze wie etwa die Einführung einer elektronischen Person sind hingegen nicht geeignet.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Pkw übernehmen zunehmend immer weitere Teile des Fahrvorgangs. Verlagert sich die Fahraufgabe mit der Automatisierung vermehrt vom Menschen auf den Pkw, liegt es nahe, dass die Hersteller zukünftig vermehrt für eintretende Schäden haften werden. Benedikt Julian Xylander konkretisiert, welche Sorgfaltspflichten die Hersteller automatisierter Pkw nach geltendem Recht treffen. Er zeigt auf, dass das bestehende System der Herstellerhaftung trotz verschiedentlich geäußerter Befürchtungen in materiell-rechtlicher Hinsicht auch bezüglich automatisierter Pkw zu angemessenen Ergebnissen führt und den Ausgleich zwischen Innovation und Risiko zu bewältigen vermag. Probleme ergeben sich jedoch bei der Beweisbarkeit von Produktfehlern und somit letztlich bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Hersteller. Abhilfe können hier eine Dokumentationspflicht des Herstellers und Auskunftsansprüche Geschädigter schaffen. Andere in der Literatur diskutierte Ansätze wie etwa die Einführung einer elektronischen Person sind hingegen nicht geeignet.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Pkw übernehmen zunehmend immer weitere Teile des Fahrvorgangs. Verlagert sich die Fahraufgabe mit der Automatisierung vermehrt vom Menschen auf den Pkw, liegt es nahe, dass die Hersteller zukünftig vermehrt für eintretende Schäden haften werden. Benedikt Julian Xylander konkretisiert, welche Sorgfaltspflichten die Hersteller automatisierter Pkw nach geltendem Recht treffen. Er zeigt auf, dass das bestehende System der Herstellerhaftung trotz verschiedentlich geäußerter Befürchtungen in materiell-rechtlicher Hinsicht auch bezüglich automatisierter Pkw zu angemessenen Ergebnissen führt und den Ausgleich zwischen Innovation und Risiko zu bewältigen vermag. Probleme ergeben sich jedoch bei der Beweisbarkeit von Produktfehlern und somit letztlich bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Hersteller. Abhilfe können hier eine Dokumentationspflicht des Herstellers und Auskunftsansprüche Geschädigter schaffen. Andere in der Literatur diskutierte Ansätze wie etwa die Einführung einer elektronischen Person sind hingegen nicht geeignet.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Pkw übernehmen zunehmend immer weitere Teile des Fahrvorgangs. Verlagert sich die Fahraufgabe mit der Automatisierung vermehrt vom Menschen auf den Pkw, liegt es nahe, dass die Hersteller zukünftig vermehrt für eintretende Schäden haften werden. Benedikt Julian Xylander konkretisiert, welche Sorgfaltspflichten die Hersteller automatisierter Pkw nach geltendem Recht treffen. Er zeigt auf, dass das bestehende System der Herstellerhaftung trotz verschiedentlich geäußerter Befürchtungen in materiell-rechtlicher Hinsicht auch bezüglich automatisierter Pkw zu angemessenen Ergebnissen führt und den Ausgleich zwischen Innovation und Risiko zu bewältigen vermag. Probleme ergeben sich jedoch bei der Beweisbarkeit von Produktfehlern und somit letztlich bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Hersteller. Abhilfe können hier eine Dokumentationspflicht des Herstellers und Auskunftsansprüche Geschädigter schaffen. Andere in der Literatur diskutierte Ansätze wie etwa die Einführung einer elektronischen Person sind hingegen nicht geeignet.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Arbeit behandelt die dogmatisch stimmige Begründung von Beweisverboten im Straf- und Zivilprozess im Kontext solcher Beweismittel, die von Privatpersonen auf eigene Initiative erlangt wurden. Untersucht werden dabei vornehmlich die Zusammenhänge zwischen materiell-rechtlichen Verhaltensvorgaben und prozessualen Rechtsfolgen. Der Autor differenziert zwischen verschiedenen Zeitpunkten und beleuchtet dabei zivil-, datenschutz- und strafrechtliche Vorschriften.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die Arbeit behandelt die dogmatisch stimmige Begründung von Beweisverboten im Straf- und Zivilprozess im Kontext solcher Beweismittel, die von Privatpersonen auf eigene Initiative erlangt wurden. Untersucht werden dabei vornehmlich die Zusammenhänge zwischen materiell-rechtlichen Verhaltensvorgaben und prozessualen Rechtsfolgen. Der Autor differenziert zwischen verschiedenen Zeitpunkten und beleuchtet dabei zivil-, datenschutz- und strafrechtliche Vorschriften.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Pkw übernehmen zunehmend immer weitere Teile des Fahrvorgangs. Verlagert sich die Fahraufgabe mit der Automatisierung vermehrt vom Menschen auf den Pkw, liegt es nahe, dass die Hersteller zukünftig vermehrt für eintretende Schäden haften werden. Benedikt Julian Xylander konkretisiert, welche Sorgfaltspflichten die Hersteller automatisierter Pkw nach geltendem Recht treffen. Er zeigt auf, dass das bestehende System der Herstellerhaftung trotz verschiedentlich geäußerter Befürchtungen in materiell-rechtlicher Hinsicht auch bezüglich automatisierter Pkw zu angemessenen Ergebnissen führt und den Ausgleich zwischen Innovation und Risiko zu bewältigen vermag. Probleme ergeben sich jedoch bei der Beweisbarkeit von Produktfehlern und somit letztlich bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Hersteller. Abhilfe können hier eine Dokumentationspflicht des Herstellers und Auskunftsansprüche Geschädigter schaffen. Andere in der Literatur diskutierte Ansätze wie etwa die Einführung einer elektronischen Person sind hingegen nicht geeignet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Pkw übernehmen zunehmend immer weitere Teile des Fahrvorgangs. Verlagert sich die Fahraufgabe mit der Automatisierung vermehrt vom Menschen auf den Pkw, liegt es nahe, dass die Hersteller zukünftig vermehrt für eintretende Schäden haften werden. Benedikt Julian Xylander konkretisiert, welche Sorgfaltspflichten die Hersteller automatisierter Pkw nach geltendem Recht treffen. Er zeigt auf, dass das bestehende System der Herstellerhaftung trotz verschiedentlich geäußerter Befürchtungen in materiell-rechtlicher Hinsicht auch bezüglich automatisierter Pkw zu angemessenen Ergebnissen führt und den Ausgleich zwischen Innovation und Risiko zu bewältigen vermag. Probleme ergeben sich jedoch bei der Beweisbarkeit von Produktfehlern und somit letztlich bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Hersteller. Abhilfe können hier eine Dokumentationspflicht des Herstellers und Auskunftsansprüche Geschädigter schaffen. Andere in der Literatur diskutierte Ansätze wie etwa die Einführung einer elektronischen Person sind hingegen nicht geeignet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Pkw übernehmen zunehmend immer weitere Teile des Fahrvorgangs. Verlagert sich die Fahraufgabe mit der Automatisierung vermehrt vom Menschen auf den Pkw, liegt es nahe, dass die Hersteller zukünftig vermehrt für eintretende Schäden haften werden. Benedikt Julian Xylander konkretisiert, welche Sorgfaltspflichten die Hersteller automatisierter Pkw nach geltendem Recht treffen. Er zeigt auf, dass das bestehende System der Herstellerhaftung trotz verschiedentlich geäußerter Befürchtungen in materiell-rechtlicher Hinsicht auch bezüglich automatisierter Pkw zu angemessenen Ergebnissen führt und den Ausgleich zwischen Innovation und Risiko zu bewältigen vermag. Probleme ergeben sich jedoch bei der Beweisbarkeit von Produktfehlern und somit letztlich bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Hersteller. Abhilfe können hier eine Dokumentationspflicht des Herstellers und Auskunftsansprüche Geschädigter schaffen. Andere in der Literatur diskutierte Ansätze wie etwa die Einführung einer elektronischen Person sind hingegen nicht geeignet.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Pkw übernehmen zunehmend immer weitere Teile des Fahrvorgangs. Verlagert sich die Fahraufgabe mit der Automatisierung vermehrt vom Menschen auf den Pkw, liegt es nahe, dass die Hersteller zukünftig vermehrt für eintretende Schäden haften werden. Benedikt Julian Xylander konkretisiert, welche Sorgfaltspflichten die Hersteller automatisierter Pkw nach geltendem Recht treffen. Er zeigt auf, dass das bestehende System der Herstellerhaftung trotz verschiedentlich geäußerter Befürchtungen in materiell-rechtlicher Hinsicht auch bezüglich automatisierter Pkw zu angemessenen Ergebnissen führt und den Ausgleich zwischen Innovation und Risiko zu bewältigen vermag. Probleme ergeben sich jedoch bei der Beweisbarkeit von Produktfehlern und somit letztlich bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Hersteller. Abhilfe können hier eine Dokumentationspflicht des Herstellers und Auskunftsansprüche Geschädigter schaffen. Andere in der Literatur diskutierte Ansätze wie etwa die Einführung einer elektronischen Person sind hingegen nicht geeignet.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Pkw übernehmen zunehmend immer weitere Teile des Fahrvorgangs. Verlagert sich die Fahraufgabe mit der Automatisierung vermehrt vom Menschen auf den Pkw, liegt es nahe, dass die Hersteller zukünftig vermehrt für eintretende Schäden haften werden. Benedikt Julian Xylander konkretisiert, welche Sorgfaltspflichten die Hersteller automatisierter Pkw nach geltendem Recht treffen. Er zeigt auf, dass das bestehende System der Herstellerhaftung trotz verschiedentlich geäußerter Befürchtungen in materiell-rechtlicher Hinsicht auch bezüglich automatisierter Pkw zu angemessenen Ergebnissen führt und den Ausgleich zwischen Innovation und Risiko zu bewältigen vermag. Probleme ergeben sich jedoch bei der Beweisbarkeit von Produktfehlern und somit letztlich bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Hersteller. Abhilfe können hier eine Dokumentationspflicht des Herstellers und Auskunftsansprüche Geschädigter schaffen. Andere in der Literatur diskutierte Ansätze wie etwa die Einführung einer elektronischen Person sind hingegen nicht geeignet.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Die Beweisermittlung oder Beschaffung von Beweisen, die in der Sphäre des jeweiligen Verfahrensgegners liegen, gestaltet sich für den Anspruchsteller häufig schwierig. Dies gilt umso mehr, wenn sich die maßgeblichen Beweise beispielsweise in den USA befinden und das entsprechende Gerichtsverfahren in Deutschland rechtshängig ist. Florian Reiling stellt das US-amerikanische Beweisverfahren nach 28 USC 1782 (a) dar, das umfassende Möglichkeiten bietet, um der relevanten Beweisstücke habhaft zu werden. Die Ausgestaltung des Verfahrens nach 28 USC 1782 (a) als Variante der US‑amerikanischen Beweisermittlung führt allerdings auch dazu, dass sich insbesondere auf zivilprozessualer Ebene gewisse Zweifel und Risiken ergeben, ob eine derart weitreichende Beweisermittlung durch das deutsche Zivilprozessrecht gedeckt ist. Diese Zweifel wirken sich letztlich auch auf der Ebene der Einführung und der Ebene der Verwertbarkeit der Beweise aus und können im Einzelfall dazu führen, dass auf bestimmte in den USA erlangte Beweisstücke nicht zurückgegriffen werden kann. Florian Reiling untersucht das Verfahren nach 28 USC 1782 (a) nicht nur hinsichtlich dessen einzelner Voraussetzungen, sondern nimmt sich vor allem auch der geschilderten zivilprozessualen Bedenken an und versucht diese aufzulösen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Betrachtung von patentrechtlichen Auseinandersetzungen vor deutschen Gerichten und den damit verbundenen Besonderheiten im Hinblick auf einen Rückgriff auf das Verfahren nach 28 USC 1782 (a).
Aktualisiert: 2022-12-22
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Pkw übernehmen zunehmend immer weitere Teile des Fahrvorgangs. Verlagert sich die Fahraufgabe mit der Automatisierung vermehrt vom Menschen auf den Pkw, liegt es nahe, dass die Hersteller zukünftig vermehrt für eintretende Schäden haften werden. Benedikt Julian Xylander konkretisiert, welche Sorgfaltspflichten die Hersteller automatisierter Pkw nach geltendem Recht treffen. Er zeigt auf, dass das bestehende System der Herstellerhaftung trotz verschiedentlich geäußerter Befürchtungen in materiell-rechtlicher Hinsicht auch bezüglich automatisierter Pkw zu angemessenen Ergebnissen führt und den Ausgleich zwischen Innovation und Risiko zu bewältigen vermag. Probleme ergeben sich jedoch bei der Beweisbarkeit von Produktfehlern und somit letztlich bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Hersteller. Abhilfe können hier eine Dokumentationspflicht des Herstellers und Auskunftsansprüche Geschädigter schaffen. Andere in der Literatur diskutierte Ansätze wie etwa die Einführung einer elektronischen Person sind hingegen nicht geeignet.
Aktualisiert: 2023-03-29
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Pkw übernehmen zunehmend immer weitere Teile des Fahrvorgangs. Verlagert sich die Fahraufgabe mit der Automatisierung vermehrt vom Menschen auf den Pkw, liegt es nahe, dass die Hersteller zukünftig vermehrt für eintretende Schäden haften werden. Benedikt Julian Xylander konkretisiert, welche Sorgfaltspflichten die Hersteller automatisierter Pkw nach geltendem Recht treffen. Er zeigt auf, dass das bestehende System der Herstellerhaftung trotz verschiedentlich geäußerter Befürchtungen in materiell-rechtlicher Hinsicht auch bezüglich automatisierter Pkw zu angemessenen Ergebnissen führt und den Ausgleich zwischen Innovation und Risiko zu bewältigen vermag. Probleme ergeben sich jedoch bei der Beweisbarkeit von Produktfehlern und somit letztlich bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Hersteller. Abhilfe können hier eine Dokumentationspflicht des Herstellers und Auskunftsansprüche Geschädigter schaffen. Andere in der Literatur diskutierte Ansätze wie etwa die Einführung einer elektronischen Person sind hingegen nicht geeignet.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Die Beweisermittlung oder Beschaffung von Beweisen, die in der Sphäre des jeweiligen Verfahrensgegners liegen, gestaltet sich für den Anspruchsteller häufig schwierig. Dies gilt umso mehr, wenn sich die maßgeblichen Beweise beispielsweise in den USA befinden und das entsprechende Gerichtsverfahren in Deutschland rechtshängig ist. Florian Reiling stellt das US-amerikanische Beweisverfahren nach 28 USC 1782 (a) dar, das umfassende Möglichkeiten bietet, um der relevanten Beweisstücke habhaft zu werden. Die Ausgestaltung des Verfahrens nach 28 USC 1782 (a) als Variante der US‑amerikanischen Beweisermittlung führt allerdings auch dazu, dass sich insbesondere auf zivilprozessualer Ebene gewisse Zweifel und Risiken ergeben, ob eine derart weitreichende Beweisermittlung durch das deutsche Zivilprozessrecht gedeckt ist. Diese Zweifel wirken sich letztlich auch auf der Ebene der Einführung und der Ebene der Verwertbarkeit der Beweise aus und können im Einzelfall dazu führen, dass auf bestimmte in den USA erlangte Beweisstücke nicht zurückgegriffen werden kann. Florian Reiling untersucht das Verfahren nach 28 USC 1782 (a) nicht nur hinsichtlich dessen einzelner Voraussetzungen, sondern nimmt sich vor allem auch der geschilderten zivilprozessualen Bedenken an und versucht diese aufzulösen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Betrachtung von patentrechtlichen Auseinandersetzungen vor deutschen Gerichten und den damit verbundenen Besonderheiten im Hinblick auf einen Rückgriff auf das Verfahren nach 28 USC 1782 (a).
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das zivilprozessuale Beweismittel der Parteivernehmung ist ein Ding voll Licht und Schatten. Einerseits wissen die Parteien über die streitigen Vorgänge am besten Bescheid, andererseits haben sie ein besonderes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Parteivernehmung immer wieder in den Fokus von Wissenschaft und Praxis gerät. Vor allem bei Vier-Augen-Gesprächen, bei denen der einen Partei ein Zeuge zur Verfügung steht, der anderen hingegen nicht, kann es zu einem beweisrechtlichen Ungleichgewicht kommen. Mit so einer Schieflage hatte sich 1993 der EGMR zu befassen (Dombo Beheer B.V. v. Niederlande). Seine Entscheidung war auch in Deutschland der Auslöser für eine umfangreiche Rechtsprechung und wissenschaftliche Diskussion. So wird vor dem Hintergrund des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit immer wieder die Forderung erhoben, die beweisrechtliche Differenzierung zwischen Parteien und Zeugen aufzugeben. Die hier vorgenommene rechtsvergleichende Betrachtung soll einen weiteren Diskussionsbeitrag liefern. Dabei zeigt der Blick über die Grenzen auf, dass die Praxis unabhängig von der gewählten gesetzgeberischen Ausgestaltung überall bemüht ist, sowohl das Parteiwissen umfassend zu berücksichtigen als auch die Aussagen kritisch zu würdigen. Dies ist um so bedeutsamer als das Informationsgefälle vielfach strukturell bedingt ist. Beispielsweise steht der Partei in Beweisnot oftmals eine arbeitsteilig organisierte Partei gegenüber. Deswegen wurde hier auch untersucht, ob solche Informationsdefizite durch die Anerkennung einer prozessualen Aufklärungspflicht oder die Einführung einer Beweisform nach französischem Modell vermieden werden können.
Aktualisiert: 2019-12-20
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