Gegenstand der Arbeit ist die Herleitung von Beweisverboten aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dazu werden dessen Urteile mit Bezug zur Beweiserhebung und Beweisverwertung systematisch analysiert, die generalisierungsfähigen Aussagen herausgearbeitet und methodisch in die deutsche Dogmatik eingepasst. Die untersuchten Themenbereiche betreffen die Befragung und körperliche Untersuchung des Beschuldigten ebenso wie die verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, die Durchsuchung und Beschlagnahme sowie den Zeugenbeweis und die Akteneinsicht. Weiterhin wird die Konsistenz des deutschen Rechts mit den konventionsrechtlichen Vorgaben überprüft und dargelegt, dass in einigen Fällen Anpassungsbedarf besteht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Gegenstand der Arbeit ist die Herleitung von Beweisverboten aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dazu werden dessen Urteile mit Bezug zur Beweiserhebung und Beweisverwertung systematisch analysiert, die generalisierungsfähigen Aussagen herausgearbeitet und methodisch in die deutsche Dogmatik eingepasst. Die untersuchten Themenbereiche betreffen die Befragung und körperliche Untersuchung des Beschuldigten ebenso wie die verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, die Durchsuchung und Beschlagnahme sowie den Zeugenbeweis und die Akteneinsicht. Weiterhin wird die Konsistenz des deutschen Rechts mit den konventionsrechtlichen Vorgaben überprüft und dargelegt, dass in einigen Fällen Anpassungsbedarf besteht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Gegenstand der Arbeit ist die Herleitung von Beweisverboten aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dazu werden dessen Urteile mit Bezug zur Beweiserhebung und Beweisverwertung systematisch analysiert, die generalisierungsfähigen Aussagen herausgearbeitet und methodisch in die deutsche Dogmatik eingepasst. Die untersuchten Themenbereiche betreffen die Befragung und körperliche Untersuchung des Beschuldigten ebenso wie die verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, die Durchsuchung und Beschlagnahme sowie den Zeugenbeweis und die Akteneinsicht. Weiterhin wird die Konsistenz des deutschen Rechts mit den konventionsrechtlichen Vorgaben überprüft und dargelegt, dass in einigen Fällen Anpassungsbedarf besteht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Thema dieses Buches ist die Zulässigkeit legendierter Kontrollen im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität. Legendierte Kontrollen besitzen eine äußert hohe praktische Relevanz, da sie oftmals die einzige Möglichkeit bieten, einen auch gefahrenabwehrrechtlich motivierten Betäubungsmittelfund ohne Aufdeckung bereits laufender Ermittlungen zu erzielen.
Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 26. April 2017 hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes die Frage der Zulässigkeit legendierter Kontrollen höchstrichterlich geklärt. Die Entscheidung ließ jedoch die Problematik präventiv gewonnener Daten zur Verwendung repressiver Zwecke unberücksichtigt.
Hier setzt die Autorin an, um die Vereinbarkeit dieser ermittlungstaktischen Maßnahme mit den Grundsätzen des Trennungsgebotes zu problematisieren. Dabei wird insbesondere der Datentransfer zwischen präventiver und repressiver Verfahrensordnung unter Zugrundelegung der Rechtslage vor und nach der Novellierung der §§ 474 ff. StPO im November 2019 betrachtet. Nach kritischer Analyse der praktischen Vorgehensweise von Ermittlungsbehörden bei legendierten Kontrollen und der bisher veröffentlichten Rechtsprechung entwickelt die Autorin einen innovativen Lösungsansatz und harmonisiert die Interessen des Beschuldigten und der Ermittlungsbehörden, ohne dabei das Trennungsgebot aus dem Blick zu lassen.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Zwischen Deutschland und der Türkei findet ein reger strafverfahrensrechtlicher Beweismitteltransfer statt, der aus der Tatsache resultiert, dass Deutschland nahezu drei Millionen türkischstämmige Einwohner mit familiären und sonstigen sozialen Verbindungen in die Türkei hat und außerdem eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Türkei pflegt. In beiden Staaten steht im Strafprozess zum Teil die Frage nach der Verwertbarkeit von Beweisen an, die eventuell im ersuchten Staat bereits fehlerhaft erhoben wurden. Ist dieser Umstand für den bei dem anderen um Rechtshilfe ersuchenden Staat unbeachtlich oder ist das jeweilige Strafverfahrensrecht derart internationalisiert worden, dass hieraus eine Sperrwirkung für die innerstaatliche Verwertung resultiert? Die Antwort hierauf setzt auch beim Praktiker grundsätzliche Kenntnisse hinsichtlich des jeweiligen Beweisverbotsrechts voraus, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob die sich im Rechtshilfeverkehr befindenden Staaten den gleichen Schutzstandard für Beweisverbote haben.
U v{gur Karaaslano v{glu hat es sich zur Aufgabe gemacht, in rechtsvergleichender Perspektive den aktuellen Stand des deutschen und türkischen Beweisverbotsrechts aufzuarbeiten. Dabei beschränkt er sich auf die Grundlagen, wie die Begründung von Verwertungsverboten oder die Geltendmachung von Beweisverboten im Strafverfahren.
Er kommt allgemein zu dem Ergebnis, dass die Gefahr eines "Beweismittelshoppings" bzw. der bewussten Umgehung des jeweiligen eigenen Schutzstandards für Beweisverbote durch Erhebung im ersuchten Staat nicht besteht, weil beide hier verglichenen Beweisverbotsrechtsordnungen materiell einen hohen Schutzstandard für Beweisverbote aufweisen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Thema dieses Buches ist die Zulässigkeit legendierter Kontrollen im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität. Legendierte Kontrollen besitzen eine äußert hohe praktische Relevanz, da sie oftmals die einzige Möglichkeit bieten, einen auch gefahrenabwehrrechtlich motivierten Betäubungsmittelfund ohne Aufdeckung bereits laufender Ermittlungen zu erzielen.
Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 26. April 2017 hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes die Frage der Zulässigkeit legendierter Kontrollen höchstrichterlich geklärt. Die Entscheidung ließ jedoch die Problematik präventiv gewonnener Daten zur Verwendung repressiver Zwecke unberücksichtigt.
Hier setzt die Autorin an, um die Vereinbarkeit dieser ermittlungstaktischen Maßnahme mit den Grundsätzen des Trennungsgebotes zu problematisieren. Dabei wird insbesondere der Datentransfer zwischen präventiver und repressiver Verfahrensordnung unter Zugrundelegung der Rechtslage vor und nach der Novellierung der §§ 474 ff. StPO im November 2019 betrachtet. Nach kritischer Analyse der praktischen Vorgehensweise von Ermittlungsbehörden bei legendierten Kontrollen und der bisher veröffentlichten Rechtsprechung entwickelt die Autorin einen innovativen Lösungsansatz und harmonisiert die Interessen des Beschuldigten und der Ermittlungsbehörden, ohne dabei das Trennungsgebot aus dem Blick zu lassen.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Angesichts eines wachsenden Absatzmarkts für Daten, die durch widerrechtliches Eindringen in unternehmensinterne Systeme erlangt wurden, wurde die Erweiterung des materiellen Kernstrafrechts um den Straftatbestand der Datenhehlerei diskutiert. Im Jahr 2015 erließ der Gesetzgeber sodann den Tatbestand der Datenhehlerei (§ 202d StGB). Die vorhergehende Debatte betraf indes nicht nur die Bekämpfung des Schwarzmarkts, sondern stand unverkennbar auch in Zusammenhang mit staatlichen Ankäufen sogenannter Steuer-CDs. Denn seit Anbeginn des Gesetzgebungsprozesses wurde die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit der Straftatbestand der Datenhehlerei auf Amtsträger Anwendung finden soll. In den Jahren 2008 bis 2014 boten Private – überwiegend ehemalige Angestellte ausländischer Kreditinstitute – mehrfach den deutschen Strafverfolgungsbehörden Kundendaten gegen Entgelt an. Die Daten legten den Verdacht nahe, dass jene Kunden in Deutschland Steuern hinterzogen hätten. Vor dem Hintergrund der hohen Steuerbelastung im eigenen Staat nutzten diese Kunden das Ausland – vornehmlich sogenannte Steueroasen –, um den deutschen Finanzbehörden andernorts deponiertes Vermögen vorzuenthalten sowie Schwarzgeldkonten anzulegen und so ihre Erträge zu verschleiern. Während die Entdeckungsgefahr der Steuerhinterziehung im Inland höher ist, gestaltet sich die Aufdeckung der internationalen Steuerverfehlungen angesichts der – aus deutscher Sicht – unbefriedigenden Amts- und Rechtshilfegegebenheiten als schwierig. Durch den Ankauf erhoffen sich die deutschen Amtsträger mithin Zugriff auf potenzielle Steuerhinterzieher. Seit Bekanntwerden dieses Vorgehens entstand eine hitzige Diskussion über die materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Zulässigkeit staatlicher Ankäufe dieser Steuer-CDs sowie über die Verwertbarkeit jener steuerstrafrechtlich relevanten Daten. Der Tatbestand der Datenhehlerei gemäß § 202d StGB gibt Anlass, den Diskurs um die staatlichen Ankäufe weiterzuverfolgen. Die Dissertation zielt auf die Beantwortung der Frage, wie der Tatbestand der Datenhehlerei und seine normierte Privilegierung die strafrechtlichen und strafprozessrechtlichen Implikationen, die sich aus dem staatlichen Ankauf inkriminierter privat beschaffter steuerstrafrechtlicher Daten ergeben, umgestaltet hat.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Aktualisiert: 2023-04-25
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Aktualisiert: 2021-10-08
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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In den letzten Jahren ist verstärkt diskutiert worden, inwieweit Zivil- und Arbeitsgerichte rechtswidrig erlangte Beweismittel zur Grundlage ihrer Entscheidung machen dürfen. Besonders umstritten ist dabei die Fallgruppe der Dash-Cams gewesen – kleine Kameras im Inneren von Fahrzeugen, die laufend ihre Umgebung filmen um Beweismaterial für etwaige Unfälle zu sammeln. Der Verfasser beleuchtet die Diskussion hierzu und ordnet die seiner Ansicht nach überzeugende Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 ein, der zufolge der Einsatz von Dash-Cams der datenschutzrechtlichen Rechtfertigung bedarf. Eine solche Rechtfertigung soll nur möglich sein, wenn die Dash-Cam in technischer Hinsicht datenschutzfreundlich konfiguriert ist. Hiervon ausgehend gibt der Verfasser einen Überblick über die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassungen zum Umgang mit rechtswidrig erlangten Dash-Cam-Aufnahmen und Beweismitteln allgemein. Anhand der Dash-Cam-Rechtsprechung kritisiert er die von der herrschenden Meinung angewandte „Abwägungslösung“, wonach in ZPO und ArbGG kein Beweisverwertungsverbot zu finden sein und die Verwertbarkeit daher von einer Abwägung der grundgesetzlich geschützten Parteiinteressen abhängen soll. In der Studie wird eine datenschutzrechtliche Lösung der Problematik entwickelt. Diese basiert auf der Annahme des Verfassers, die Verwertung eines rechtswidrig erlangten Beweismittels unterfalle regelmäßig dem Datenschutzrecht. Sie müsse sich deswegen mittels der datenschutzrechtlichen Normen rechtfertigen lassen. Sowohl für die Rechtslage vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als auch für danach untersucht der Autor, ob das Datenschutzrecht hier allgemein gültige Lösungen bereithält. Abschließend wird ein kurzer Blick auf den Regelungsspielraum des nationalen Gesetzgebers für Beweisverwertungsverbote nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung geworfen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Arbeit behandelt das Bankgeheimnis im Rechtsvergleich zwischen Deutschland, Luxemburg, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage seiner Anwendbarkeit auf Auslandssachverhalte und der Lösung dabei auftretender Probleme. Zudem wird die Bedeutung in der internationalen Amts- und Rechtshilfe erläutert.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2019-09-18
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Fair trial. Ein faires Verfahren. Das ist es, was sich sicherlich jeder Beschuldigte im Strafverfahren wünscht. Doch welche Bedeutung hat der Fair-trial-Grundsatz für das deutsche Strafprozessrecht? Und wie kann die Verfahrensfairness bei der Beweiserhebung und Beweisverwertung gewährleistet werden? Mit diesen Fragen und weiteren rund um das Fair-trial-Prinzip und die Lehre von den Beweisverboten beschäftigt sich der Autor. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass es sich bei fair trial um einen fundamentalen Grundsatz des deutschen Strafverfahrensrechts handelt und die Beweisverbote als dessen Ausprägung betrachtet werden müssen. Ausgehend von dieser Überlegung und als Gegenentwurf zu den gängigen Theorien entwickelt der Autor einen eigenen Ansatz zum Entstehen von Beweisverboten auf der Basis des Fair-trial-Prinzips und wendet diesen zum Beweis für seine Tauglichkeit auf das Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 StPO und die dabei in Betracht kommenden Beweisverbote an.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In der Strafprozessordnung finden sich zunehmend Normen, die eine Verwendung von personenbezogenen Daten und anderer Informationen reglementieren. Wird deren Verwendung ausgeschlossen, ist der Wirkungskreis der Verwendungsverbote eröffnet. Nicht selten ist in der Strafrechtswissenschaft, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung die Tendenz zu erkennen, Verwendungsverbote als Synonym für die strafprozessualen Beweisverwertungsverbote zu gebrauchen und die Verbote sachlich einander äquivalent zu behandeln. Strafprozessuale Beweisverbote begrenzen den Amtsermittlungsgrundsatz im Strafverfahren zugunsten höherrangiger Rechte, indem sie die Erhebung und/oder die Verwertung von bestimmten Beweisen ausschließen. Sollte die differenzierende Wortwahl des Gesetzes zwischen den Verwendungsverboten einerseits und den klassischen Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverboten andererseits mit dem Ziel einer inhaltlichen Abgrenzung bewusst gewählt worden sein, steht zur Diskussion, in welcher Weise und in welchem Umfang sich die Verbote voneinander unterscheiden. Von Bedeutung ist dabei ferner, in welchem Verhältnis sie zueinander stehen und wie mit möglichen Überschneidungen dieser Kodifizierungen in der Rechtspraxis umzugehen ist. Schließlich führen entsprechende Unklarheiten hinsichtlich der Verbotsmaterien vor allem zu Praktikabilitätsproblemen. Denn es erschwert den Strafverfolgungsorganen, die Grenzen ihres Handelns zu erkennen. Es erfolgt eine eingehende Untersuchung, ob die Verwendungsverbote eine eigene Kategorie im System der Beweisverbote bilden, ob es sich begrifflich nur um ein Synonym für die Beweisverwertungsverbote handelt oder ob diese als von den Beweisverboten unabhängige Verbotsmaterie zu begreifen sind.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Juristisches Schrifttum und höchstrichterliche Rechtsprechung haben im Laufe der letzten Jahrzehnte ein beweisrechtliches Parallelgesetzbuch geschaffen, das inzwischen das gesetzliche Beweisrecht weitgehend verdrängt hat. Vor dem Hintergrund des Wunsches, mittels Strafrecht in gesellschaftlichen Strukturen prävenierend und regulierend zu wirken, zielt das literarische und richterrechtliche Beweisrecht auf die Neutralisierung von Gesetzesverletzungen, um jenseits des Gesetzes Möglichkeiten der Annäherung an die materielle Wahrheit zu schaffen, um schließlich eine Entscheidung treffen zu können, die dem entspricht, was man für materiell gerecht hält. Entscheidend ist das Ergebnis und so entscheidet man im Ergebnis „von Fall zu Fall“. Es wird lediglich noch auf den einen oder anderen juristischen Topos zugegriffen, der das Ergebnis - oft mehr schlecht als recht - absichert. Das Anliegen der vorliegenden Arbeit ist im Angesichte dieser Entwicklungen „Rechtsrückbildung“. Ihr geht es um eine Rückbesinnung auf das gesetzliche Beweisrecht der vom Gesetzgeber erlassenen Strafprozessordnung.
Aktualisiert: 2022-04-20
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Beweisverbote gehören in den strafprozessualen Verfahrensordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu den zentralen Problemkreisen des Beweisrechts. Die Entwicklung der Beweisverbotslehren hat in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Abhängigkeit von den jeweiligen Grundlagen und Prinzipien der geltenden Verfahrensordnungen einen unterschiedlichen Verlauf genommen und kann noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Funktionen und Prinzipien der Beweisverbote spielen in der Diskussion meist eine lediglich untergeordnete Rolle und bleiben insbesondere bei der dogmatischen Begründung der Beweisverbote weitgehend unberücksichtigt. Der Autor untersucht die Funktionen der Beweisverbote und stellt sie in den Zusammenhang mit den Prinzipien strafprozessualer Verfahrensmodelle, um daraus deduktiv die Voraussetzungen der Beweisverbote abzuleiten. Zu diesem Zweck werden zunächst die Funktionen und Grundlagen der Beweisverbote generell, das heisst unabhängig von verfahrensrechtlichen Einzelheiten bestimmter Verfahrensordnungen geklärt. In diesem Teil der Arbeit wird erörtert, welche Funktionen der Beweisverbote grundsätzlich legitim und anerkennenswert sind. Daran schliesst sich ein rechtsvergleichender Teil der Arbeit an, in dem die im Wesentlichen bestimmenden Verfahrensordnungen in der Europäischen Union im Hinblick auf die von ihnen getroffene Regelung der Beweisverbote untersucht und in Zusammenhang mit den im ersten Teil erarbeiteten Grundlagen gestellt werden. Daneben werden die auf supranationaler Ebene bestehenden beziehungsweise diskutierten Regelungen von Beweisverboten untersucht. Den Abschluss der Untersuchung bildet die Prüfung, welche Konsequenzen sich aus den Zusammenhängen zwischen den Grundlagen der Beweisverbote und den jeweiligen Verfahrensordnungen für die Frage ergeben, unter welchen Voraussetzungen Beweisverbote anzunehmen sind.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Aktualisiert: 2021-12-14
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