Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der aufgrund rasanter technischer Entwicklung immer praxisrelevanter werdenden Frage, ob Beweismittel, die rechtswidrig, etwa durch heimliche Tonbandaufzeichnung oder versteckte Videoüberwachung, erlangt wurden, im folgenden Arbeitsprozess verwertet werden dürfen. Nach umfassender Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage vertretenen Lösungsvorschlägen in Literatur und Rechtsprechung gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass rechtswidrig erlangte Beweismittel wegen Verstoßes gegen das im Arbeitsprozess besonders ausgeprägte Gebot zu redlicher Prozessführung regelmäßig einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Eigene Abschnitte sind Sonderfragen wie der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten und der Heilung einer Verwertung trotz Beweisverwertungsverbots gewidmet.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der aufgrund rasanter technischer Entwicklung immer praxisrelevanter werdenden Frage, ob Beweismittel, die rechtswidrig, etwa durch heimliche Tonbandaufzeichnung oder versteckte Videoüberwachung, erlangt wurden, im folgenden Arbeitsprozess verwertet werden dürfen. Nach umfassender Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage vertretenen Lösungsvorschlägen in Literatur und Rechtsprechung gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass rechtswidrig erlangte Beweismittel wegen Verstoßes gegen das im Arbeitsprozess besonders ausgeprägte Gebot zu redlicher Prozessführung regelmäßig einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Eigene Abschnitte sind Sonderfragen wie der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten und der Heilung einer Verwertung trotz Beweisverwertungsverbots gewidmet.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Lehre von den Beweisverboten bildet wohl eine der „Königsdisziplinen“ im Strafprozessrecht und ist seit jeher Gegenstand mannigfaltiger Diskurse in der Rechtswissenschaft und Rechtsprechung. Eher von untergeordneter Bedeutung war bisweilen die Frage der Beweislast im Rahmen der Beweisverbote. Letzteres ist wohl den vermeintlichen Grundsätzen geschuldet, wonach es Beweislastprob-leme im Strafprozess nicht geben könne (Eberhard Schmidt) und Verfahrensfehler durch den Beschuldigten nachgewiesen werden müssen (st. Rspr. des BGH). Es ist festzustellen, dass sich der Be-schuldigte de lege lata hinsichtlich des Vorliegens eines Beweisverbotes mit einer faktischen Beweislast konfrontiert sieht. Ziel dieser Arbeit ist die Schaffung einer dogmatischen Grundlage, die das Zusammenspiel zwischen Beweisverboten und dem Nachweis eines Verfahrensfehlers in einen ent-sprechenden Zusammenhang stellt und von der Rechtsfolgenseite mit einer ausgewogenen Beweislastverteilung aufarbeitet. Die Lösung wird in der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage und in einer Beweislastumkehr erblickt.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Der Sammelband enthält 14, zum Teil noch nicht veröffentlichte Abhandlungen zur Theorie strafprozessualer Beweisverwertungsverbote. Neben dem Sachbezug eint die abgedruckten Arbeiten ihr Entstehungsdatum nach dem Erscheinen der Monografie "Informationsbeherrschungsrechte im Strafprozeß" von Knut Amelung (1990). Ein Zweck der Sammlung ist, die in jener Monografie entwickelte Lehre vom Schutz der Informationsbeherrschungsrechte gegen Angriffe und - zum Teil grobe - Entstellungen zu verteidigen.
Da die Verteidigung fast jedes Problem der Beweisverbotslehre erfasst und nicht zuletzt betont, dass es zwei weitere Prinzipien gibt, die Verwertungsverbote legitimieren, ergibt sich gleichsam im Rücken dieser Gegenwehr ein System der Beweisverbote, das am Ende in drei schematischen Skizzen angedeutet wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Es ist eines der grundlegenden Prinzipien des Strafverfahrens einer freiheitlich verfassten Staatsordnung, dass der Beschuldigte nicht gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten. Diese Selbstbelastungsfreiheit ist nicht mehr nur Gegenstand nationalstaatlicher Rechtsordnungen, sondern auch durch mehrere völkerrechtliche Menschenrechtsverträge gewährleistet. Nach dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist sie sogar »das Herzstück« eines fairen Verfahrens im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit den in Rechtsprechung und Literatur zahlreich vorhandenen Begründungsansätzen auseinander und trägt zu einer weiteren Vertiefung der Thematik bei.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die (Nicht-)Verwertbarkeit von Beweismitteln ist ein zentrales Thema des Strafverfahrensrechts. Sein Verständnis ist in Deutschland, den USA und China durch die jeweilige Rechtsgeschichte, Rechtspolitik und Rechtspraxis sowie durch die unterschiedlichen Verfahrensmodelle geprägt. Anders als die deutschen Beweisverwertungsverbote und die US-amerikanische Exclusionary Rule wurden Beweisverwertungsverbote in China erst vor kurzem eingeführt. 2012 kam es zu einer Reihe von heftig kritisierten Fehlurteilen (Nie Shubin, Du Peiwu, She Xianglin), die großes Medieninteresse weckten, weil sie auf durch Folter erlangten Geständnissen oder anderen wichtigen Beweisen beruhten. Dies führte zu einer gründlichen Überarbeitung der chinesischen Strafprozessordnung. Nach wie vor fehlt dem chinesischen Recht jedoch ein angemessenes Verständnis der Beweisverwertungsverbote.
Anhand einer Analyse der wesentlichen Fallkonstellationen und der einschlägigen Theorien in den untersuchten Rechtsordnungen arbeitet die Autorin die Zwecke und die Kriterien der Beweisverwertungsverbote in Deutschland, den USA und China heraus und entwickelt sodann auf der Basis eines systematischen Rechtsvergleichs Vorschläge für eine Neugestaltung des Rechtsinstituts der Beweisverwertungsverbote im chinesischen Prozessrecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit untersucht den Unterschied zwischen den in der StPO geregelten Verwendungsregelungen und den zumeist nicht kodifizierten Verwertungsverboten. Sie unternimmt es de lege ferenda, die Begriffe der Verwertung und Verwendung zu bestimmen, sowie verfassungsrechtlich gebotene gesetzliche Regelungen für Verwertungsbefugnisse zu schaffen. Parallel werden die bestehenden Verwendungsregelungen im Rahmen eines weiteren Gesetzesvorschlags auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur bedenkt die Beweiserhebung durch Private selbst im Falle ihrer Rechtswidrigkeit grundsätzlich nicht mit Konsequenzen für die strafprozessuale Verwertbarkeit. Ob dies unter Berücksichtigung der heutigen - insbesondere technischen - Gegebenheiten noch angemessen erscheint, analysiert die vorliegende Arbeit im Hinblick auf private Videoaufzeichnungen am (aktuellen) Beispiel der Dashcam.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur bedenkt die Beweiserhebung durch Private selbst im Falle ihrer Rechtswidrigkeit grundsätzlich nicht mit Konsequenzen für die strafprozessuale Verwertbarkeit. Ob dies unter Berücksichtigung der heutigen - insbesondere technischen - Gegebenheiten noch angemessen erscheint, analysiert die vorliegende Arbeit im Hinblick auf private Videoaufzeichnungen am (aktuellen) Beispiel der Dashcam.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zwischen Deutschland und der Türkei findet ein reger strafverfahrensrechtlicher Beweismitteltransfer statt, der aus der Tatsache resultiert, dass Deutschland nahezu drei Millionen türkischstämmige Einwohner mit familiären und sonstigen sozialen Verbindungen in die Türkei hat und außerdem eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Türkei pflegt. In beiden Staaten steht im Strafprozess zum Teil die Frage nach der Verwertbarkeit von Beweisen an, die eventuell im ersuchten Staat bereits fehlerhaft erhoben wurden. Ist dieser Umstand für den bei dem anderen um Rechtshilfe ersuchenden Staat unbeachtlich oder ist das jeweilige Strafverfahrensrecht derart internationalisiert worden, dass hieraus eine Sperrwirkung für die innerstaatliche Verwertung resultiert? Die Antwort hierauf setzt auch beim Praktiker grundsätzliche Kenntnisse hinsichtlich des jeweiligen Beweisverbotsrechts voraus, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob die sich im Rechtshilfeverkehr befindenden Staaten den gleichen Schutzstandard für Beweisverbote haben.
U v{gur Karaaslano v{glu hat es sich zur Aufgabe gemacht, in rechtsvergleichender Perspektive den aktuellen Stand des deutschen und türkischen Beweisverbotsrechts aufzuarbeiten. Dabei beschränkt er sich auf die Grundlagen, wie die Begründung von Verwertungsverboten oder die Geltendmachung von Beweisverboten im Strafverfahren.
Er kommt allgemein zu dem Ergebnis, dass die Gefahr eines "Beweismittelshoppings" bzw. der bewussten Umgehung des jeweiligen eigenen Schutzstandards für Beweisverbote durch Erhebung im ersuchten Staat nicht besteht, weil beide hier verglichenen Beweisverbotsrechtsordnungen materiell einen hohen Schutzstandard für Beweisverbote aufweisen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Arbeit untersucht den Unterschied zwischen den in der StPO geregelten Verwendungsregelungen und den zumeist nicht kodifizierten Verwertungsverboten. Sie unternimmt es de lege ferenda, die Begriffe der Verwertung und Verwendung zu bestimmen, sowie verfassungsrechtlich gebotene gesetzliche Regelungen für Verwertungsbefugnisse zu schaffen. Parallel werden die bestehenden Verwendungsregelungen im Rahmen eines weiteren Gesetzesvorschlags auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Es ist eines der grundlegenden Prinzipien des Strafverfahrens einer freiheitlich verfassten Staatsordnung, dass der Beschuldigte nicht gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten. Diese Selbstbelastungsfreiheit ist nicht mehr nur Gegenstand nationalstaatlicher Rechtsordnungen, sondern auch durch mehrere völkerrechtliche Menschenrechtsverträge gewährleistet. Nach dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist sie sogar »das Herzstück« eines fairen Verfahrens im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit den in Rechtsprechung und Literatur zahlreich vorhandenen Begründungsansätzen auseinander und trägt zu einer weiteren Vertiefung der Thematik bei.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Sammelband enthält 14, zum Teil noch nicht veröffentlichte Abhandlungen zur Theorie strafprozessualer Beweisverwertungsverbote. Neben dem Sachbezug eint die abgedruckten Arbeiten ihr Entstehungsdatum nach dem Erscheinen der Monografie "Informationsbeherrschungsrechte im Strafprozeß" von Knut Amelung (1990). Ein Zweck der Sammlung ist, die in jener Monografie entwickelte Lehre vom Schutz der Informationsbeherrschungsrechte gegen Angriffe und - zum Teil grobe - Entstellungen zu verteidigen.
Da die Verteidigung fast jedes Problem der Beweisverbotslehre erfasst und nicht zuletzt betont, dass es zwei weitere Prinzipien gibt, die Verwertungsverbote legitimieren, ergibt sich gleichsam im Rücken dieser Gegenwehr ein System der Beweisverbote, das am Ende in drei schematischen Skizzen angedeutet wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die (Nicht-)Verwertbarkeit von Beweismitteln ist ein zentrales Thema des Strafverfahrensrechts. Sein Verständnis ist in Deutschland, den USA und China durch die jeweilige Rechtsgeschichte, Rechtspolitik und Rechtspraxis sowie durch die unterschiedlichen Verfahrensmodelle geprägt. Anders als die deutschen Beweisverwertungsverbote und die US-amerikanische Exclusionary Rule wurden Beweisverwertungsverbote in China erst vor kurzem eingeführt. 2012 kam es zu einer Reihe von heftig kritisierten Fehlurteilen (Nie Shubin, Du Peiwu, She Xianglin), die großes Medieninteresse weckten, weil sie auf durch Folter erlangten Geständnissen oder anderen wichtigen Beweisen beruhten. Dies führte zu einer gründlichen Überarbeitung der chinesischen Strafprozessordnung. Nach wie vor fehlt dem chinesischen Recht jedoch ein angemessenes Verständnis der Beweisverwertungsverbote.
Anhand einer Analyse der wesentlichen Fallkonstellationen und der einschlägigen Theorien in den untersuchten Rechtsordnungen arbeitet die Autorin die Zwecke und die Kriterien der Beweisverwertungsverbote in Deutschland, den USA und China heraus und entwickelt sodann auf der Basis eines systematischen Rechtsvergleichs Vorschläge für eine Neugestaltung des Rechtsinstituts der Beweisverwertungsverbote im chinesischen Prozessrecht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Diese Arbeit wurde mit dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät der Universität Basel ausgezeichnet.
Die Frage, ob im Strafprozess Beweisverwertungsverbote auch auf entlastende Beweismittel anzuwenden sind, hat der schweizerische Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt. Auch in der Rechtsprechung und Literatur ist dieses Problem bisher nicht abschliessend geklärt. Ein Blick auf die Judikatur zeigt aber, dass es zunehmend an praktischer Relevanz gewinnt. Vorliegender Beitrag bietet einerseits eine Darstellung, Systematisierung und Analyse der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur. Andererseits wird ein eigener Lösungsansatz entwickelt, der die Problematik sowohl aus dogmatischer Perspektive als auch mit Blick auf die praktischen Folgeprobleme eingehend behandelt. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Schuldprinzip zu, das die Verhängung von Strafe ohne Schuld verbietet. Auf dieser Grundlage werden abschliessend konkrete Gesetzgebungsvorschläge für eine ausdrückliche Regelung der Thematik unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-01-06
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Smart Speaker sind im Alltag von Millionen Bürger mittlerweile allgegenwärtig. Angesichts aktueller Überlegungen Smart Speaker auch im Rahmen der Strafverfolgung einzusetzen, dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis diese auch die höchstrichterliche Rechtsprechung beschäftigen. Die Arbeit beantwortet, inwiefern Smart Speaker de lege lata zur Strafverfolgung genutzt werden können. Es wird dargestellt, welchen praktischen Problemen sich ein Zugriff auf die mittels Smart Speaker generierten Daten gegenübersieht, inwiefern sich ein solcher Zugriff mit der bereits ergangenen Rechtsprechung vereinbaren lässt und welche verfassungsrechtlichen und strafprozessualen Aspekte im Rahmen der Verwertbarkeit solcher Daten zu beachten sind.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Arbeit untersucht den Unterschied zwischen den in der StPO geregelten Verwendungsregelungen und den zumeist nicht kodifizierten Verwertungsverboten. Sie unternimmt es de lege ferenda, die Begriffe der Verwertung und Verwendung zu bestimmen, sowie verfassungsrechtlich gebotene gesetzliche Regelungen für Verwertungsbefugnisse zu schaffen. Parallel werden die bestehenden Verwendungsregelungen im Rahmen eines weiteren Gesetzesvorschlags auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur bedenkt die Beweiserhebung durch Private selbst im Falle ihrer Rechtswidrigkeit grundsätzlich nicht mit Konsequenzen für die strafprozessuale Verwertbarkeit. Ob dies unter Berücksichtigung der heutigen - insbesondere technischen - Gegebenheiten noch angemessen erscheint, analysiert die vorliegende Arbeit im Hinblick auf private Videoaufzeichnungen am (aktuellen) Beispiel der Dashcam.
Aktualisiert: 2023-04-15
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In den letzten Jahren ist verstärkt diskutiert worden, inwieweit Zivil- und Arbeitsgerichte rechtswidrig erlangte Beweismittel zur Grundlage ihrer Entscheidung machen dürfen. Besonders umstritten ist dabei die Fallgruppe der Dash-Cams gewesen – kleine Kameras im Inneren von Fahrzeugen, die laufend ihre Umgebung filmen um Beweismaterial für etwaige Unfälle zu sammeln. Der Verfasser beleuchtet die Diskussion hierzu und ordnet die seiner Ansicht nach überzeugende Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 ein, der zufolge der Einsatz von Dash-Cams der datenschutzrechtlichen Rechtfertigung bedarf. Eine solche Rechtfertigung soll nur möglich sein, wenn die Dash-Cam in technischer Hinsicht datenschutzfreundlich konfiguriert ist. Hiervon ausgehend gibt der Verfasser einen Überblick über die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassungen zum Umgang mit rechtswidrig erlangten Dash-Cam-Aufnahmen und Beweismitteln allgemein. Anhand der Dash-Cam-Rechtsprechung kritisiert er die von der herrschenden Meinung angewandte „Abwägungslösung“, wonach in ZPO und ArbGG kein Beweisverwertungsverbot zu finden sein und die Verwertbarkeit daher von einer Abwägung der grundgesetzlich geschützten Parteiinteressen abhängen soll. In der Studie wird eine datenschutzrechtliche Lösung der Problematik entwickelt. Diese basiert auf der Annahme des Verfassers, die Verwertung eines rechtswidrig erlangten Beweismittels unterfalle regelmäßig dem Datenschutzrecht. Sie müsse sich deswegen mittels der datenschutzrechtlichen Normen rechtfertigen lassen. Sowohl für die Rechtslage vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als auch für danach untersucht der Autor, ob das Datenschutzrecht hier allgemein gültige Lösungen bereithält. Abschließend wird ein kurzer Blick auf den Regelungsspielraum des nationalen Gesetzgebers für Beweisverwertungsverbote nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung geworfen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die (Nicht-)Verwertbarkeit von Beweismitteln ist ein zentrales Thema des Strafverfahrensrechts. Sein Verständnis ist in Deutschland, den USA und China durch die jeweilige Rechtsgeschichte, Rechtspolitik und Rechtspraxis sowie durch die unterschiedlichen Verfahrensmodelle geprägt. Anders als die deutschen Beweisverwertungsverbote und die US-amerikanische Exclusionary Rule wurden Beweisverwertungsverbote in China erst vor kurzem eingeführt. 2012 kam es zu einer Reihe von heftig kritisierten Fehlurteilen (Nie Shubin, Du Peiwu, She Xianglin), die großes Medieninteresse weckten, weil sie auf durch Folter erlangten Geständnissen oder anderen wichtigen Beweisen beruhten. Dies führte zu einer gründlichen Überarbeitung der chinesischen Strafprozessordnung. Nach wie vor fehlt dem chinesischen Recht jedoch ein angemessenes Verständnis der Beweisverwertungsverbote.
Anhand einer Analyse der wesentlichen Fallkonstellationen und der einschlägigen Theorien in den untersuchten Rechtsordnungen arbeitet die Autorin die Zwecke und die Kriterien der Beweisverwertungsverbote in Deutschland, den USA und China heraus und entwickelt sodann auf der Basis eines systematischen Rechtsvergleichs Vorschläge für eine Neugestaltung des Rechtsinstituts der Beweisverwertungsverbote im chinesischen Prozessrecht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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