In der ursprünglichen Fassung der EuInsVO setzte der europäische Gesetzgeber in puncto Konzerninsolvenz aus praktischen und politischen Gründen ganz bewusst auf Lücke. Insbesondere in grenzüberschreitenden Konstellationen wurde das Fehlen eines speziellen Rechtsrahmens für Konzerninsolvenzen als enormes Hindernis für deren effiziente Abwicklung empfunden. Mit den seit dem 26.6.2017 geltenden Konzerninsolvenzrechtsvorschriften der reformierten EuInsVO versucht der europäische Gesetzgeber, dieser Problematik entgegenzutreten. Thomas Himmer zeigt auf und analysiert, welche Wirkkraft diese neuen europäischen Vorschriften hinsichtlich eines kohärenten und damit funktionsfähigen Konzerninsolvenzrechts entfalten können. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Regelungen zum einheitlichen COMI, zur allgemeinen Verfahrenskooperation sowie zum Gruppen-Koordinationsverfahren.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Eine zentrale Weichenstellung der Zuständigkeitsermittlung gemäß der Europäischen Insolvenzverordnung wird durch den 'Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen', einen unbestimmten Rechtsbegriff, beherrscht. Den Verfahrensbeteiligten wird hierdurch in begrenztem Umfang die Möglichkeit vermittelt, Einfluss auf den Verfahrensort und damit auf das im Insolvenzverfahren zur Anwendung kommende mitgliedstaatliche Insolvenzrecht zu nehmen. Jan-Henning Wyen untersucht die im Spannungsfeld von Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln entstehenden Einwirkungsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten, die er als faktische Rechtswahlfreiheit begreift, und ihre gegenständliche Reichweite unter Berücksichtigung des deutschen Insolvenz- und Gesellschaftsrechts. Darüber hinaus analysiert er das Einflussnahmepotential und die damit verbundenen Anreizstrukturen unter Effizienzgesichtspunkten. Im Spiegel der gewonnenen Erkenntnisse setzt er sich abschließend mit den Vor- und Nachteilen alternativer Regelungsmodelle auseinander.
Aktualisiert: 2022-12-22
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In der ursprünglichen Fassung der EuInsVO setzte der europäische Gesetzgeber in puncto Konzerninsolvenz aus praktischen und politischen Gründen ganz bewusst auf Lücke. Insbesondere in grenzüberschreitenden Konstellationen wurde das Fehlen eines speziellen Rechtsrahmens für Konzerninsolvenzen als enormes Hindernis für deren effiziente Abwicklung empfunden. Mit den seit dem 26.6.2017 geltenden Konzerninsolvenzrechtsvorschriften der reformierten EuInsVO versucht der europäische Gesetzgeber, dieser Problematik entgegenzutreten. Thomas Himmer zeigt auf und analysiert, welche Wirkkraft diese neuen europäischen Vorschriften hinsichtlich eines kohärenten und damit funktionsfähigen Konzerninsolvenzrechts entfalten können. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Regelungen zum einheitlichen COMI, zur allgemeinen Verfahrenskooperation sowie zum Gruppen-Koordinationsverfahren.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Wissen um die Reichweite des Insolvenzstatuts ist für die Effizienz und die Wirksamkeit grenzüberschreitender Insolvenz- und Sanierungsverfahren von elementarer Bedeutung. Mit dem Auseinanderfallen von Gesellschafts- und Insolvenzstatut können Normenwidersprüche und Schutzlücken auftreten. Die Arbeit löst dieses Problem, indem sie ein von der EuInsVO bereits vorgehaltenes Instrument, die vis attractiva concursus, nutzt, um die Reichweite des Insolvenzstatuts zu bestimmen.
Die Verfasserin untersucht die Bedeutung und die systematische Stellung der für die Zuständigkeitsbestimmung der Annexverfahren verwandten vis attractiva concursus. Mit einem unter der EuInsVO herrschenden Gleichlauf zwischen Insolvenzverfahrens- und Insolvenzkollisionsrecht wird eine Übertragung zugunsten einer verordnungsautonomen Konkretisierung des unionsrechtlichen Insolvenzrechtsbegriffes vorgenommen. Die daraus hervorgehenden Kriterien geben Aufschluss über die Qualifikation von im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen aufkommenden Streitigkeiten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Wissen um die Reichweite des Insolvenzstatuts ist für die Effizienz und die Wirksamkeit grenzüberschreitender Insolvenz- und Sanierungsverfahren von elementarer Bedeutung. Mit dem Auseinanderfallen von Gesellschafts- und Insolvenzstatut können Normenwidersprüche und Schutzlücken auftreten. Die Arbeit löst dieses Problem, indem sie ein von der EuInsVO bereits vorgehaltenes Instrument, die vis attractiva concursus, nutzt, um die Reichweite des Insolvenzstatuts zu bestimmen.
Die Verfasserin untersucht die Bedeutung und die systematische Stellung der für die Zuständigkeitsbestimmung der Annexverfahren verwandten vis attractiva concursus. Mit einem unter der EuInsVO herrschenden Gleichlauf zwischen Insolvenzverfahrens- und Insolvenzkollisionsrecht wird eine Übertragung zugunsten einer verordnungsautonomen Konkretisierung des unionsrechtlichen Insolvenzrechtsbegriffes vorgenommen. Die daraus hervorgehenden Kriterien geben Aufschluss über die Qualifikation von im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen aufkommenden Streitigkeiten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Ein klassisches Insolvenzverfahren dient im Kern der staatlich erzwungenen Durchsetzung privater Forderungen. Gerade dieser zwangsvollstreckungsrechtliche Charakter führt zu einer territorialen Prägung der Materie, was sich im schweizerischen Internationalen Konkursrecht stark widerspiegelt: Nach IPR-Gesetz ist eine internationale insolvenzrechtliche Zusammenarbeit nur in den engen Schranken des als Rechtshilfeverfahren ausgestalteten «IPRG-Konkurses» möglich. Universaler konzipiert sind die Verfahren in Deutschland, Österreich oder in der EU-Insolvenzverordnung, wo grundsätzlich eine echte Wirkungserstreckung möglich ist. Die vorliegende Arbeit untersucht diese unterschiedlichen Systeme rechtsvergleichend. Besondere Berücksichtigung findet dabei die laufende Revision des 11. Kapitels des IPRG.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Das internationale Insolvenzrecht ist zurzeit in aller Munde. Das Werk setzt sich mit der in der Praxis sehr relevanten und umstrittenen Problematik der grenzüberschreitenden Konzerninsolvenz auseinander. Auch nach Inkrafttreten der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) und der darin vorgenommenen Harmonisierung des internationalen Insolvenzrechts innerhalb der Europäischen Union bleibt die internationale Konzerninsolvenz ungeregelt. Dabei stellt die Insolvenz verbundener Unternehmen die Mehrheit der grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren dar. Eine Berücksichtigung der Konzernstruktur im Rahmen des Insolvenzverfahrens würde nicht nur wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen, etwa in Form einer höheren Gläubigerbefriedigung, sondern auch die Arbeit der Insolvenzverwalter und -gerichte deutlich erleichtern. Ziel dieses Buches ist es, Lösungen zur Durchführung einer Konzerninsolvenz in der Europäischen Union herauszuarbeiten, und zwar sowohl de lege lata als auch de lege ferenda. Grundlage der Überlegungen bildet der Vergleich mehrerer Rechtsinstitute, die in verschiedenen Staaten die Durchführung einer Konzerninsolvenz ermöglichen. In dieser Gegenüberstellung wird nicht nur die US- amerikanische substantive consolidation vorgestellt, sondern auch weniger bekannte Rechtsinstitute u. a. aus Argentinien, Neuseeland oder Irland. Anhand dieses Vergleichs können anschließend die Arten von Konzerninsolvenzen, die auf europäischer Ebene in Betracht kommen, festgestellt werden. Dieses Buch liefert einen Überblick über die Vorschriften der EuInsVO im Vergleich zu anderen Regelungswerken sowie eine ausführliche Darstellung der mitgliedstaatlichen Rechtsprechung zum Begriff des COMI (centre of main interests) in Konzernkonstellationen bis zur Grundsatzentscheidung des EuGH in Sachen Eurofood/Parmalat, welche umfassend kommentiert wird. Ein Vorschlag zur Änderung der EuInsVO, damit Konzerninsolvenzen mit Zusammenfassung der Insolvenzmassen durchgeführt werden können, schließt dieses Werk ab.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Autorin:
Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) Juliane Bode, LL.M, Jahrgang 1987. Von 2005 bis 2009 studierte Frau Bode Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Nordhessen mit den Schwerpunkten Bankrecht, Versicherungs- und Immobilienrecht. In 2007 wurde sie dann als Stipendiatin der Begabtenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung aufgenommen. Während der Studienzeit war die Autorin in verschiedenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, wie der KPMG AG und Ernst & Young AG tätig. Ihre Diplomarbeit über die europäische Rechtsform der Societas Eurpeae Privatae wurde betreut durch Prof. Dr. Dietmar Nolting, Vize-Präsident der privaten Fachhochschule Nordhessen und fachlich begleitet durch Prof. Dr. Peter Hommelhoff, Partner der KPMG AG, sowie unterstützt durch das Audit Committee Institut der KPMG AG Frankfurt am Main. Von Oktober 2009 bis Juli 2010 absolvierte Frau Bode ein Masterstudium an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden im Studiengang Business Law (Schwerpunkt Accounting and Taxation). Nach Beendigung des Studiums ist Frau Bode nun tätig als Associate bei der KPMG AG im Bereich der Bankenprüfung.
Werk:
Für jeden Unternehmer ist die Insolvenz ein Alptraum; gleichgültig, ob es sich um einen Mittelstandsbetrieb handelt, der um seinen guten Namen besorgt ist, oder ob es ein Großunternehmen trifft, dessen Vorstand eine öffentlich und häufig polemisch geführte Diskussion über die Rettung von Arbeitsplätzen droht. Ein möglicherweise geeignetes Mittel, sämtliche aus der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung resultierenden Probleme zu umgehen, könnte eine Insolvenz in einem anderen Mitgliedstaat der EU sein. Daraus entstand in den letzten Jahren eine Bewegung, die unter zahlreichen Begriffen beschrieben wird: forum shopping, Insolvenztourismus oder auch Firmenbestattung. Darin drückt sich die Hoffnung aus, durch radikale Sanierungskonzepte die Krise bewältigen zu können.
Das Werk führt in die EuInsVO ein und zeigt die Bestimmung des Insolvenzstatuts und die Möglichkeiten und Grenzen der Wahlmöglichkeit auf.
Aktualisiert: 2011-09-12
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Nach jahrzehntelangen Beratungen und Verhandlungen auf unterschiedlichen nationalen und internationalen Ebenen ist mit dem In-Kraft-Treten der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO) am 31. Mai 2002 ein Rechtsrahmen für die Bewältigung grenzüberschreitender Insolvenzen in Europa entstanden. Erwartungsgemäß bedurfte es nur kurzer Zeit, bis die ersten grenzüberschreitenden Unternehmensinsolvenzen auftraten, die nach den neuen Vorschriften zu behandeln waren. Dabei zeigten sich frühzeitig besondere Schwierigkeiten bei der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, der Regelung über die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung von Hauptinsolvenzverfahren. Nach dieser Vorschrift sind für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat, und für Gesellschaften und juristischen Personen wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass der Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen der Ort des satzungsmäßigen Sitzes ist. In der Folgezeit hat sich die Frage, wie die Formulierung "Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen" in Bezug auf Gesellschaften und juristische Personen zu verstehen ist, zu einer der spannendsten und zugleich umstrittensten Fragen des internationalen Insolvenzrechts entwickelt. Der Autor leistet mit seiner Untersuchung einen Beitrag zur Erhellung einer Problematik, die für die Praxis von höchster Relevanz ist. Die herausragende Bedeutung der internationalen Zuständigkeit in grenzüberschreitenden Insolvenzfällen folgt insbesondere aus dem Umstand, dass für das Insolvenzverfahren sowie seine Wirkungen nach der EuInsVO grundsätzlich die lex fori concursus gilt und die materiellen Insolvenzrechte der Mitgliedstaaten zum Teil gravierende Unterschiede aufweisen. Damit kann sich die rechtliche und wirtschaftliche Situation für den Schuldner und die Gläubiger sehr unterschiedlich darstellen, in Abhängigkeit davon, in welchem Mitgliedstaat das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Studie bietet zunächst einen umfassenden Überblick über die Europäische Insolvenzverordnung, insbesondere eine ausführliche Darstellung ihrer Entstehungsgeschichte sowie eine Erläuterung ihrer Grundprinzipien und ihrer Regelungsstrukturen. Der Verfasser erörtert im Folgenden anhand von neun wegweisenden Fällen aus der Praxis - darunter auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Eurofood IFSC Ltd., mit der sich die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Mai 2006 befasst -, auf welche Kriterien die Gerichte der Mitgliedstaaten bisher zur der Bestimmung der internationalen Zuständigkeit bei Gesellschaften und juristischen Personen abgestellt haben. Eine Darstellung des Meinungsbildes in der Literatur schließt sich an. Aus der zusammenfassenden Analyse leitet der Verfasser eine These ab, die er im Hauptteil anhand des klassischen, auf Savigny zurückgehenden Auslegungskanons eingehend überprüft. Die Untersuchung dient auch dazu, sich in allgemeiner Form dem unbestimmten Rechtsbegriff "Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen" zu nähern.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Eine zentrale Weichenstellung der Zuständigkeitsermittlung gemäß der Europäischen Insolvenzverordnung wird durch den 'Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen', einen unbestimmten Rechtsbegriff, beherrscht. Den Verfahrensbeteiligten wird hierdurch in begrenztem Umfang die Möglichkeit vermittelt, Einfluss auf den Verfahrensort und damit auf das im Insolvenzverfahren zur Anwendung kommende mitgliedstaatliche Insolvenzrecht zu nehmen. Jan-Henning Wyen untersucht die im Spannungsfeld von Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln entstehenden Einwirkungsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten, die er als faktische Rechtswahlfreiheit begreift, und ihre gegenständliche Reichweite unter Berücksichtigung des deutschen Insolvenz- und Gesellschaftsrechts. Darüber hinaus analysiert er das Einflussnahmepotential und die damit verbundenen Anreizstrukturen unter Effizienzgesichtspunkten. Im Spiegel der gewonnenen Erkenntnisse setzt er sich abschließend mit den Vor- und Nachteilen alternativer Regelungsmodelle auseinander.
Aktualisiert: 2022-12-22
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