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In diesem Buch setzt sich erstmals ein Autor ausschließlich mit dem sog. Volkseigentumsschutzgesetz der DDR vom 6. Oktober 1952 auseinander, das für die Etablierung des Sozialismus „von oben“ von großer Bedeutung war. Das Werk stellt die einzelnen Normen des Gesetzes dar und weist deren praktische Anwendung anhand zahlreicher Gerichtsurteile nach. Im Anschluss daran werden die einzelnen Normen des Gesetzes daran gemessen, ob und inwiefern sie den - auch in der Verfassung der DDR von 1949 verankerten - Bestimmtheitsgrundsatz beachteten. Die Untersuchung verdeutlicht unter umfassender Materialauswertung anhand vieler Einzelaspekte, wie das frühe DDR-Strafrecht in einer Phase gesellschaftlicher Unsicherheit als flexibles und zugleich hartes Erziehungsinstrument verstanden und eingesetzt wurde. Dem Gesetz kam als erstes echtes „sozialistisches“ Gesetz der DDR ein in der zeitgenössischen Rechtsprechung und im Schrifttum der DDR eine erhebliche Bedeutung zu. Als exemplarisches Gesetz für das DDR-Strafrecht bildet das Volkseigentumsschutzgesetz ein wichtiges Objekt für die Aufarbeitung der DDR-Rechtsgeschichte.
Aktualisiert: 2023-06-24
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In diesem Buch setzt sich erstmals ein Autor ausschließlich mit dem sog. Volkseigentumsschutzgesetz der DDR vom 6. Oktober 1952 auseinander, das für die Etablierung des Sozialismus „von oben“ von großer Bedeutung war. Das Werk stellt die einzelnen Normen des Gesetzes dar und weist deren praktische Anwendung anhand zahlreicher Gerichtsurteile nach. Im Anschluss daran werden die einzelnen Normen des Gesetzes daran gemessen, ob und inwiefern sie den - auch in der Verfassung der DDR von 1949 verankerten - Bestimmtheitsgrundsatz beachteten. Die Untersuchung verdeutlicht unter umfassender Materialauswertung anhand vieler Einzelaspekte, wie das frühe DDR-Strafrecht in einer Phase gesellschaftlicher Unsicherheit als flexibles und zugleich hartes Erziehungsinstrument verstanden und eingesetzt wurde. Dem Gesetz kam als erstes echtes „sozialistisches“ Gesetz der DDR ein in der zeitgenössischen Rechtsprechung und im Schrifttum der DDR eine erhebliche Bedeutung zu. Als exemplarisches Gesetz für das DDR-Strafrecht bildet das Volkseigentumsschutzgesetz ein wichtiges Objekt für die Aufarbeitung der DDR-Rechtsgeschichte.
Aktualisiert: 2023-06-24
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In diesem Buch setzt sich erstmals ein Autor ausschließlich mit dem sog. Volkseigentumsschutzgesetz der DDR vom 6. Oktober 1952 auseinander, das für die Etablierung des Sozialismus „von oben“ von großer Bedeutung war. Das Werk stellt die einzelnen Normen des Gesetzes dar und weist deren praktische Anwendung anhand zahlreicher Gerichtsurteile nach. Im Anschluss daran werden die einzelnen Normen des Gesetzes daran gemessen, ob und inwiefern sie den - auch in der Verfassung der DDR von 1949 verankerten - Bestimmtheitsgrundsatz beachteten. Die Untersuchung verdeutlicht unter umfassender Materialauswertung anhand vieler Einzelaspekte, wie das frühe DDR-Strafrecht in einer Phase gesellschaftlicher Unsicherheit als flexibles und zugleich hartes Erziehungsinstrument verstanden und eingesetzt wurde. Dem Gesetz kam als erstes echtes „sozialistisches“ Gesetz der DDR ein in der zeitgenössischen Rechtsprechung und im Schrifttum der DDR eine erhebliche Bedeutung zu. Als exemplarisches Gesetz für das DDR-Strafrecht bildet das Volkseigentumsschutzgesetz ein wichtiges Objekt für die Aufarbeitung der DDR-Rechtsgeschichte.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Der Verfasser zeichnet die Entwicklungslinien des Verwaltungsrechts in der SBZ/DDR nach, wobei er die nunmehr zugänglichen Archivbestände für den gesamten Zeitraum von der Kapitulation bis zur Wiedererlangung der deutschen Einheit heranzieht. Ziel der im Bereich der Zeitgeschichte des Rechts angelegten Arbeit ist es, Rechtsentstehung, Rechtsvermittlung und Rechtsdurchsetzung im Kontext der jeweiligen politischen und gesellschaftlichen Lage zu erforschen. Dabei wird untersucht, welche Bedeutung dem Individualrechtsschutz im Verwaltungsrechtssystem der DDR in unterschiedlichen Phasen Ihres Bestehens zugebilligt wurde und welche - juristischen oder historisch-politischen - Faktoren seine Entwicklung jeweils förderten oder hemmten.
Joachim Hoeck beleuchtet die politischen Rahmenbedingungen, verwaltungsrechtswissenschaftlichen Vorgaben und die Ausgestaltung des verwaltungsrechtlichen Normenmaterials und verdeutlicht so Konstanten und wiederkehrende Phänomene. So läßt sich - ganz abseits aller ideologischen und dogmatischen Erwägungen - erkennen, daß die Haltung der SED zur Institution der Verwaltungsgerichtsbarkeit offenbar ganz maßgeblich von den Beziehungen zum westlichen Teil Deutschlands beeinflußt wurde: Je angespannter die deutschlandpolitische Situation war, desto stärker wurde das Bedürfnis der SED-Führung, sich von der Bundesrepublik auch institutionell abzugrenzen.
Ein kompletter Verzicht auf jegliches Instrumentarium zur Gewährleistung von Verwaltungsrechtsschutz hätte indes weder dem Rechtsbewußtsein der DDR-Bürger ausreichend Rechnung getragen, noch die aus anderen (z. B. volkswirtschaftlichen) Gründen gebotene Kontrolle der objektiven Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns hinlänglich gewährleistet. Die Staats- und Parteiführung mußte somit funktionale Äquivalente zur traditionellen Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfügung stellen. Um veränderten gesellschaftlichen Grundlagen und Zielsetzungen gerecht zu werden, wurde das Instrumentarium zur Ausfüllung des Rechtsschutzvakuums in den verschiedenen Phasen des Bestehens der DDR jeweils unterschiedlich ausgestaltet und variiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In diesem Buch setzt sich erstmals ein Autor ausschließlich mit dem sog. Volkseigentumsschutzgesetz der DDR vom 6. Oktober 1952 auseinander, das für die Etablierung des Sozialismus „von oben“ von großer Bedeutung war. Das Werk stellt die einzelnen Normen des Gesetzes dar und weist deren praktische Anwendung anhand zahlreicher Gerichtsurteile nach. Im Anschluss daran werden die einzelnen Normen des Gesetzes daran gemessen, ob und inwiefern sie den - auch in der Verfassung der DDR von 1949 verankerten - Bestimmtheitsgrundsatz beachteten. Die Untersuchung verdeutlicht unter umfassender Materialauswertung anhand vieler Einzelaspekte, wie das frühe DDR-Strafrecht in einer Phase gesellschaftlicher Unsicherheit als flexibles und zugleich hartes Erziehungsinstrument verstanden und eingesetzt wurde. Dem Gesetz kam als erstes echtes „sozialistisches“ Gesetz der DDR ein in der zeitgenössischen Rechtsprechung und im Schrifttum der DDR eine erhebliche Bedeutung zu. Als exemplarisches Gesetz für das DDR-Strafrecht bildet das Volkseigentumsschutzgesetz ein wichtiges Objekt für die Aufarbeitung der DDR-Rechtsgeschichte.
Aktualisiert: 2023-05-24
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In diesem Buch setzt sich erstmals ein Autor ausschließlich mit dem sog. Volkseigentumsschutzgesetz der DDR vom 6. Oktober 1952 auseinander, das für die Etablierung des Sozialismus „von oben“ von großer Bedeutung war. Das Werk stellt die einzelnen Normen des Gesetzes dar und weist deren praktische Anwendung anhand zahlreicher Gerichtsurteile nach. Im Anschluss daran werden die einzelnen Normen des Gesetzes daran gemessen, ob und inwiefern sie den - auch in der Verfassung der DDR von 1949 verankerten - Bestimmtheitsgrundsatz beachteten. Die Untersuchung verdeutlicht unter umfassender Materialauswertung anhand vieler Einzelaspekte, wie das frühe DDR-Strafrecht in einer Phase gesellschaftlicher Unsicherheit als flexibles und zugleich hartes Erziehungsinstrument verstanden und eingesetzt wurde. Dem Gesetz kam als erstes echtes „sozialistisches“ Gesetz der DDR ein in der zeitgenössischen Rechtsprechung und im Schrifttum der DDR eine erhebliche Bedeutung zu. Als exemplarisches Gesetz für das DDR-Strafrecht bildet das Volkseigentumsschutzgesetz ein wichtiges Objekt für die Aufarbeitung der DDR-Rechtsgeschichte.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Der Verfasser zeichnet die Entwicklungslinien des Verwaltungsrechts in der SBZ/DDR nach, wobei er die nunmehr zugänglichen Archivbestände für den gesamten Zeitraum von der Kapitulation bis zur Wiedererlangung der deutschen Einheit heranzieht. Ziel der im Bereich der Zeitgeschichte des Rechts angelegten Arbeit ist es, Rechtsentstehung, Rechtsvermittlung und Rechtsdurchsetzung im Kontext der jeweiligen politischen und gesellschaftlichen Lage zu erforschen. Dabei wird untersucht, welche Bedeutung dem Individualrechtsschutz im Verwaltungsrechtssystem der DDR in unterschiedlichen Phasen Ihres Bestehens zugebilligt wurde und welche - juristischen oder historisch-politischen - Faktoren seine Entwicklung jeweils förderten oder hemmten.
Joachim Hoeck beleuchtet die politischen Rahmenbedingungen, verwaltungsrechtswissenschaftlichen Vorgaben und die Ausgestaltung des verwaltungsrechtlichen Normenmaterials und verdeutlicht so Konstanten und wiederkehrende Phänomene. So läßt sich - ganz abseits aller ideologischen und dogmatischen Erwägungen - erkennen, daß die Haltung der SED zur Institution der Verwaltungsgerichtsbarkeit offenbar ganz maßgeblich von den Beziehungen zum westlichen Teil Deutschlands beeinflußt wurde: Je angespannter die deutschlandpolitische Situation war, desto stärker wurde das Bedürfnis der SED-Führung, sich von der Bundesrepublik auch institutionell abzugrenzen.
Ein kompletter Verzicht auf jegliches Instrumentarium zur Gewährleistung von Verwaltungsrechtsschutz hätte indes weder dem Rechtsbewußtsein der DDR-Bürger ausreichend Rechnung getragen, noch die aus anderen (z. B. volkswirtschaftlichen) Gründen gebotene Kontrolle der objektiven Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns hinlänglich gewährleistet. Die Staats- und Parteiführung mußte somit funktionale Äquivalente zur traditionellen Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfügung stellen. Um veränderten gesellschaftlichen Grundlagen und Zielsetzungen gerecht zu werden, wurde das Instrumentarium zur Ausfüllung des Rechtsschutzvakuums in den verschiedenen Phasen des Bestehens der DDR jeweils unterschiedlich ausgestaltet und variiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Verfasser zeichnet die Entwicklungslinien des Verwaltungsrechts in der SBZ/DDR nach, wobei er die nunmehr zugänglichen Archivbestände für den gesamten Zeitraum von der Kapitulation bis zur Wiedererlangung der deutschen Einheit heranzieht. Ziel der im Bereich der Zeitgeschichte des Rechts angelegten Arbeit ist es, Rechtsentstehung, Rechtsvermittlung und Rechtsdurchsetzung im Kontext der jeweiligen politischen und gesellschaftlichen Lage zu erforschen. Dabei wird untersucht, welche Bedeutung dem Individualrechtsschutz im Verwaltungsrechtssystem der DDR in unterschiedlichen Phasen Ihres Bestehens zugebilligt wurde und welche - juristischen oder historisch-politischen - Faktoren seine Entwicklung jeweils förderten oder hemmten.
Joachim Hoeck beleuchtet die politischen Rahmenbedingungen, verwaltungsrechtswissenschaftlichen Vorgaben und die Ausgestaltung des verwaltungsrechtlichen Normenmaterials und verdeutlicht so Konstanten und wiederkehrende Phänomene. So läßt sich - ganz abseits aller ideologischen und dogmatischen Erwägungen - erkennen, daß die Haltung der SED zur Institution der Verwaltungsgerichtsbarkeit offenbar ganz maßgeblich von den Beziehungen zum westlichen Teil Deutschlands beeinflußt wurde: Je angespannter die deutschlandpolitische Situation war, desto stärker wurde das Bedürfnis der SED-Führung, sich von der Bundesrepublik auch institutionell abzugrenzen.
Ein kompletter Verzicht auf jegliches Instrumentarium zur Gewährleistung von Verwaltungsrechtsschutz hätte indes weder dem Rechtsbewußtsein der DDR-Bürger ausreichend Rechnung getragen, noch die aus anderen (z. B. volkswirtschaftlichen) Gründen gebotene Kontrolle der objektiven Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns hinlänglich gewährleistet. Die Staats- und Parteiführung mußte somit funktionale Äquivalente zur traditionellen Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfügung stellen. Um veränderten gesellschaftlichen Grundlagen und Zielsetzungen gerecht zu werden, wurde das Instrumentarium zur Ausfüllung des Rechtsschutzvakuums in den verschiedenen Phasen des Bestehens der DDR jeweils unterschiedlich ausgestaltet und variiert.
Aktualisiert: 2023-05-11
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In diesem Buch setzt sich erstmals ein Autor ausschließlich mit dem sog. Volkseigentumsschutzgesetz der DDR vom 6. Oktober 1952 auseinander, das für die Etablierung des Sozialismus „von oben“ von großer Bedeutung war. Das Werk stellt die einzelnen Normen des Gesetzes dar und weist deren praktische Anwendung anhand zahlreicher Gerichtsurteile nach. Im Anschluss daran werden die einzelnen Normen des Gesetzes daran gemessen, ob und inwiefern sie den - auch in der Verfassung der DDR von 1949 verankerten - Bestimmtheitsgrundsatz beachteten. Die Untersuchung verdeutlicht unter umfassender Materialauswertung anhand vieler Einzelaspekte, wie das frühe DDR-Strafrecht in einer Phase gesellschaftlicher Unsicherheit als flexibles und zugleich hartes Erziehungsinstrument verstanden und eingesetzt wurde. Dem Gesetz kam als erstes echtes „sozialistisches“ Gesetz der DDR ein in der zeitgenössischen Rechtsprechung und im Schrifttum der DDR eine erhebliche Bedeutung zu. Als exemplarisches Gesetz für das DDR-Strafrecht bildet das Volkseigentumsschutzgesetz ein wichtiges Objekt für die Aufarbeitung der DDR-Rechtsgeschichte.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Der Verfasser zeichnet die Entwicklungslinien des Verwaltungsrechts in der SBZ/DDR nach, wobei er die nunmehr zugänglichen Archivbestände für den gesamten Zeitraum von der Kapitulation bis zur Wiedererlangung der deutschen Einheit heranzieht. Ziel der im Bereich der Zeitgeschichte des Rechts angelegten Arbeit ist es, Rechtsentstehung, Rechtsvermittlung und Rechtsdurchsetzung im Kontext der jeweiligen politischen und gesellschaftlichen Lage zu erforschen. Dabei wird untersucht, welche Bedeutung dem Individualrechtsschutz im Verwaltungsrechtssystem der DDR in unterschiedlichen Phasen Ihres Bestehens zugebilligt wurde und welche - juristischen oder historisch-politischen - Faktoren seine Entwicklung jeweils förderten oder hemmten.
Joachim Hoeck beleuchtet die politischen Rahmenbedingungen, verwaltungsrechtswissenschaftlichen Vorgaben und die Ausgestaltung des verwaltungsrechtlichen Normenmaterials und verdeutlicht so Konstanten und wiederkehrende Phänomene. So läßt sich - ganz abseits aller ideologischen und dogmatischen Erwägungen - erkennen, daß die Haltung der SED zur Institution der Verwaltungsgerichtsbarkeit offenbar ganz maßgeblich von den Beziehungen zum westlichen Teil Deutschlands beeinflußt wurde: Je angespannter die deutschlandpolitische Situation war, desto stärker wurde das Bedürfnis der SED-Führung, sich von der Bundesrepublik auch institutionell abzugrenzen.
Ein kompletter Verzicht auf jegliches Instrumentarium zur Gewährleistung von Verwaltungsrechtsschutz hätte indes weder dem Rechtsbewußtsein der DDR-Bürger ausreichend Rechnung getragen, noch die aus anderen (z. B. volkswirtschaftlichen) Gründen gebotene Kontrolle der objektiven Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns hinlänglich gewährleistet. Die Staats- und Parteiführung mußte somit funktionale Äquivalente zur traditionellen Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfügung stellen. Um veränderten gesellschaftlichen Grundlagen und Zielsetzungen gerecht zu werden, wurde das Instrumentarium zur Ausfüllung des Rechtsschutzvakuums in den verschiedenen Phasen des Bestehens der DDR jeweils unterschiedlich ausgestaltet und variiert.
Aktualisiert: 2023-04-15
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In diesem Buch setzt sich erstmals ein Autor ausschließlich mit dem sog. Volkseigentumsschutzgesetz der DDR vom 6. Oktober 1952 auseinander, das für die Etablierung des Sozialismus „von oben“ von großer Bedeutung war. Das Werk stellt die einzelnen Normen des Gesetzes dar und weist deren praktische Anwendung anhand zahlreicher Gerichtsurteile nach. Im Anschluss daran werden die einzelnen Normen des Gesetzes daran gemessen, ob und inwiefern sie den - auch in der Verfassung der DDR von 1949 verankerten - Bestimmtheitsgrundsatz beachteten. Die Untersuchung verdeutlicht unter umfassender Materialauswertung anhand vieler Einzelaspekte, wie das frühe DDR-Strafrecht in einer Phase gesellschaftlicher Unsicherheit als flexibles und zugleich hartes Erziehungsinstrument verstanden und eingesetzt wurde. Dem Gesetz kam als erstes echtes „sozialistisches“ Gesetz der DDR ein in der zeitgenössischen Rechtsprechung und im Schrifttum der DDR eine erhebliche Bedeutung zu. Als exemplarisches Gesetz für das DDR-Strafrecht bildet das Volkseigentumsschutzgesetz ein wichtiges Objekt für die Aufarbeitung der DDR-Rechtsgeschichte.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Der zweite Band der Schriftenreihe dokumentiert Vorträge des Berliner Seminars Recht im Kontext, die im Wissenschaftskolleg zu Berlin gehalten und diskutiert wurden – ergänzt durch Überlegungen zur Internationalisierung, die am Forum Transregionale Studien zur Debatte standen.
Marietta Auer entwirft ein Triptychon der Privatrechtsentwicklung in der Moderne, Rainer Wahl kontextualisiert Verfassungen, Anne Peters begründet das subjektive internationale Recht. Gerhard Wagner schlägt eine Reprogrammierung der Organhaftung zur Förderung sozial erwünschten Verhaltens vor, Günter Frankenberg hinterfragt die Unschuld der Rechtsvergleicher. Und Thomas Duve kartographiert Internationalisierung und Transnationalisierung der Rechtswissenschaft – aus deutscher Perspektive.
Mit Beiträgen von Marietta Auer, Rainer Wahl, Anne Peters, Gerhard Wagner, Günter Frankenberg und Thomas Duve.
Aktualisiert: 2023-04-04
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