Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung von Diktaturen gibt es ein grundsätzliches Problem: Es ist nicht Aufgabe des Strafrechts Gerechtigkeit herzustellen, sondern individuelle Schuld festzustellen und zu sanktionieren. Doch welche Bedeutung hat dann die Justiz bei der Aufarbeitung von Diktaturen? Was können juristische Verfahren leisten und welche gesellschaftlichen Erwartungen werden an die Rechtsprechung gerichtet? Welche Instrumentarien stehen dem Rechtsstaat bei der Aufarbeitung seiner diktatorischen Vergangenheit überhaupt zur Verfügung? Der Band beleuchtet die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen in beiden deutschen Staaten und die Aufarbeitung des DDR-Unrechts nach der Wiedervereinigung. Zudem nimmt er die juristische Verfolgung von Diktaturverbrechen in Ostmittel-, Süd- und Südosteuropa genauer in den Blick. So wird die Praxis strafrechtlicher Aufarbeitungsbemühungen in Polen, Bulgarien, Rumänien, Spanien und Griechenland analysiert und damit ein wichtiger Beitrag zur Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen strafrechtlicher Diktaturaufarbeitung in Europa geleistet.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Thomas Bardenhagen,
Ulrike Capdepón,
Tobias Freimüller,
Jörg Ganzenmüller,
Martin Kiechle,
Katharina Lenski,
Peter Limbach,
Joachim Riedel,
Gerhard Sälter,
Adamantios Theodor Skordos,
Julie Trappe,
Stefan Troebst,
Clemens Vollnhals,
Joachim von Puttkamer,
Moritz Vormbaum,
Gerhard Werle
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Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung von Diktaturen gibt es ein grundsätzliches Problem: Es ist nicht Aufgabe des Strafrechts Gerechtigkeit herzustellen, sondern individuelle Schuld festzustellen und zu sanktionieren. Doch welche Bedeutung hat dann die Justiz bei der Aufarbeitung von Diktaturen? Was können juristische Verfahren leisten und welche gesellschaftlichen Erwartungen werden an die Rechtsprechung gerichtet? Welche Instrumentarien stehen dem Rechtsstaat bei der Aufarbeitung seiner diktatorischen Vergangenheit überhaupt zur Verfügung? Der Band beleuchtet die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen in beiden deutschen Staaten und die Aufarbeitung des DDR-Unrechts nach der Wiedervereinigung. Zudem nimmt er die juristische Verfolgung von Diktaturverbrechen in Ostmittel-, Süd- und Südosteuropa genauer in den Blick. So wird die Praxis strafrechtlicher Aufarbeitungsbemühungen in Polen, Bulgarien, Rumänien, Spanien und Griechenland analysiert und damit ein wichtiger Beitrag zur Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen strafrechtlicher Diktaturaufarbeitung in Europa geleistet.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Thomas Bardenhagen,
Ulrike Capdepón,
Tobias Freimüller,
Jörg Ganzenmüller,
Martin Kiechle,
Katharina Lenski,
Peter Limbach,
Joachim Riedel,
Gerhard Sälter,
Adamantios Theodor Skordos,
Julie Trappe,
Stefan Troebst,
Clemens Vollnhals,
Joachim von Puttkamer,
Moritz Vormbaum,
Gerhard Werle
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Ungeachtet mehrerer Gerichtsverfahren und zahlreicher Stellungnahmen ist die Frage, ob, inwieweit und wie lange die Herausgabe und Veröffentlichung personenbezogener Informationen aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zum Zwecke der Aufarbeitung der Herrschaftsmechanismen der DDR rechtlich zulässig ist, bis heute keineswegs geklärt. Jeannine Drohla bietet eine kohärente, umfassende Lösung der vielfältigen verfassungsrechtlichen, einfachgesetzlichen und einigungsvertraglichen Auslegungs- und Anwendungsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Regelung der §§ 32, 34 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes stellen. Im Zentrum der Arbeit steht der Zielkonflikt zwischen dem Anliegen der Aufarbeitung und dem Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der von der Herausgabe und Veröffentlichung der Informationen betroffenen Personen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ihr Gefängniswesen wurde von der Staats- und Parteiführung der DDR als Aushängeschild einer modernen sozialistischen Gesellschaft gerühmt. Dennoch gehörte die Misshandlung von Gefangenen zum Gefängnisalltag. Mit diesem dunklen Kapitel der deutschen Geschichte befasst sich die vorliegende Arbeit. Sie richtet sich dabei gleichermaßen an Juristen wie an historisch interessierte Leser. Ausgehend von den 79 Strafverfahren, die im wiedervereinigten Deutschland gegen die Täter geführt wurden, betrachtet die Arbeit die Gefangenenmisshandlungen und ihre juristische Aufarbeitung. °°Dazu wird einleitend dem gesetzliche Rahmen zur Inhaftierung von Personen in der DDR die Haftpraxis gegenübergestellt.°°Im Hauptteil der Arbeit wird die juristische Aufarbeitung der Gefangenenmisshandlungen analysiert. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Frage, inwieweit die Taten mit dem politischen System der DDR zusammenhingen. Es wird dargelegt, dass die auf dem Willen der Staats- und Parteiführung der DDR beruhende Nichtverfolgung der Taten zur Klassifizierung als System unrecht führt. Dies hatte juristisch das Ruhen der Verjährung zur Konsequenz. Darüber hinaus wird gezeigt, dass das DDR Strafvollzugssystem eine Reihe von misshandlungsbegünstigenden Faktoren aufwies, die als besonderer mittelbarer Systemzusammenhang einzustufen sind. Weiterhin wird untersucht, welche rechtlichen und tatsächlichen Probleme der Aufarbeitung entgegenstanden. Dabei wird auch erörtert, welche Straftatbestände hinsichtlich der verschiedenen Taten anwendbar waren und dass strafrechtliche Rechtfertigungsgründe in aller Regel nicht eingriffen. Abschließend wird dargestellt, weshalb die strafrechtliche Aufarbeitung der Gefangenenmisshandlungen trotz einiger Mängel insgesamt als gelungen zu bezeichnen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bei den offenen Vermögensfragen handelt es sich um rechtsstaatswidrige Eingriffe in Privatvermögen, zumeist die entschädigungslose Entziehung von Grundstücken. Schulbeispiel sind die Grundstücke in den Westen geflohener DDR-Bürger. Daneben gibt es zahlreiche andere Fälle und Sachverhalte.°°Die Alteigentümer hatten diese Grundstücke – zunächst vergeblich – zurückgefordert. Nach der Wende verständigten sich die beiden deutschen Regierungen auf eine Lösung dieser Fragen im „Gesetz zur Regelung Offener Vermögensfragen“: Im Grundsatz sollte Rückgabe vor Entschädigung gehen, gleichzeitig sollten Investitionen den Rückgaben vorgehen – ein schwieriger Kompromiss in einer einzigartigen politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Situation, der zudem unzählige Änderungen erfahren hat. Mittlerweile sind fast alle Verfahren abgeschlossen, somit ist Zeit für eine Bilanz: Genügt das Vermögensgesetz dem Anspruch? Wurde tatsächlich „wieder gutgemacht“? Uta Wiedenfels untersucht die Hintergründe, die Entwicklung und die Herausforderungen, denen das Gesetz in der Praxis begegnete.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bei den offenen Vermögensfragen handelt es sich um rechtsstaatswidrige Eingriffe in Privatvermögen, zumeist die entschädigungslose Entziehung von Grundstücken. Schulbeispiel sind die Grundstücke in den Westen geflohener DDR-Bürger. Daneben gibt es zahlreiche andere Fälle und Sachverhalte.°°Die Alteigentümer hatten diese Grundstücke – zunächst vergeblich – zurückgefordert. Nach der Wende verständigten sich die beiden deutschen Regierungen auf eine Lösung dieser Fragen im „Gesetz zur Regelung Offener Vermögensfragen“: Im Grundsatz sollte Rückgabe vor Entschädigung gehen, gleichzeitig sollten Investitionen den Rückgaben vorgehen – ein schwieriger Kompromiss in einer einzigartigen politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Situation, der zudem unzählige Änderungen erfahren hat. Mittlerweile sind fast alle Verfahren abgeschlossen, somit ist Zeit für eine Bilanz: Genügt das Vermögensgesetz dem Anspruch? Wurde tatsächlich „wieder gutgemacht“? Uta Wiedenfels untersucht die Hintergründe, die Entwicklung und die Herausforderungen, denen das Gesetz in der Praxis begegnete.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ihr Gefängniswesen wurde von der Staats- und Parteiführung der DDR als Aushängeschild einer modernen sozialistischen Gesellschaft gerühmt. Dennoch gehörte die Misshandlung von Gefangenen zum Gefängnisalltag. Mit diesem dunklen Kapitel der deutschen Geschichte befasst sich die vorliegende Arbeit. Sie richtet sich dabei gleichermaßen an Juristen wie an historisch interessierte Leser. Ausgehend von den 79 Strafverfahren, die im wiedervereinigten Deutschland gegen die Täter geführt wurden, betrachtet die Arbeit die Gefangenenmisshandlungen und ihre juristische Aufarbeitung. °°Dazu wird einleitend dem gesetzliche Rahmen zur Inhaftierung von Personen in der DDR die Haftpraxis gegenübergestellt.°°Im Hauptteil der Arbeit wird die juristische Aufarbeitung der Gefangenenmisshandlungen analysiert. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Frage, inwieweit die Taten mit dem politischen System der DDR zusammenhingen. Es wird dargelegt, dass die auf dem Willen der Staats- und Parteiführung der DDR beruhende Nichtverfolgung der Taten zur Klassifizierung als System unrecht führt. Dies hatte juristisch das Ruhen der Verjährung zur Konsequenz. Darüber hinaus wird gezeigt, dass das DDR Strafvollzugssystem eine Reihe von misshandlungsbegünstigenden Faktoren aufwies, die als besonderer mittelbarer Systemzusammenhang einzustufen sind. Weiterhin wird untersucht, welche rechtlichen und tatsächlichen Probleme der Aufarbeitung entgegenstanden. Dabei wird auch erörtert, welche Straftatbestände hinsichtlich der verschiedenen Taten anwendbar waren und dass strafrechtliche Rechtfertigungsgründe in aller Regel nicht eingriffen. Abschließend wird dargestellt, weshalb die strafrechtliche Aufarbeitung der Gefangenenmisshandlungen trotz einiger Mängel insgesamt als gelungen zu bezeichnen ist.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Bei den offenen Vermögensfragen handelt es sich um rechtsstaatswidrige Eingriffe in Privatvermögen, zumeist die entschädigungslose Entziehung von Grundstücken. Schulbeispiel sind die Grundstücke in den Westen geflohener DDR-Bürger. Daneben gibt es zahlreiche andere Fälle und Sachverhalte.°°Die Alteigentümer hatten diese Grundstücke – zunächst vergeblich – zurückgefordert. Nach der Wende verständigten sich die beiden deutschen Regierungen auf eine Lösung dieser Fragen im „Gesetz zur Regelung Offener Vermögensfragen“: Im Grundsatz sollte Rückgabe vor Entschädigung gehen, gleichzeitig sollten Investitionen den Rückgaben vorgehen – ein schwieriger Kompromiss in einer einzigartigen politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Situation, der zudem unzählige Änderungen erfahren hat. Mittlerweile sind fast alle Verfahren abgeschlossen, somit ist Zeit für eine Bilanz: Genügt das Vermögensgesetz dem Anspruch? Wurde tatsächlich „wieder gutgemacht“? Uta Wiedenfels untersucht die Hintergründe, die Entwicklung und die Herausforderungen, denen das Gesetz in der Praxis begegnete.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Bei den offenen Vermögensfragen handelt es sich um rechtsstaatswidrige Eingriffe in Privatvermögen, zumeist die entschädigungslose Entziehung von Grundstücken. Schulbeispiel sind die Grundstücke in den Westen geflohener DDR-Bürger. Daneben gibt es zahlreiche andere Fälle und Sachverhalte.°°Die Alteigentümer hatten diese Grundstücke – zunächst vergeblich – zurückgefordert. Nach der Wende verständigten sich die beiden deutschen Regierungen auf eine Lösung dieser Fragen im „Gesetz zur Regelung Offener Vermögensfragen“: Im Grundsatz sollte Rückgabe vor Entschädigung gehen, gleichzeitig sollten Investitionen den Rückgaben vorgehen – ein schwieriger Kompromiss in einer einzigartigen politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Situation, der zudem unzählige Änderungen erfahren hat. Mittlerweile sind fast alle Verfahren abgeschlossen, somit ist Zeit für eine Bilanz: Genügt das Vermögensgesetz dem Anspruch? Wurde tatsächlich „wieder gutgemacht“? Uta Wiedenfels untersucht die Hintergründe, die Entwicklung und die Herausforderungen, denen das Gesetz in der Praxis begegnete.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die mehrbändige Dokumentation präsentiert der deutschen Öffentlichkeit erstmals ein umfassendes Bild der strafrechtlichen Verfolgung von DDR-Unrecht. Festgehalten werden nicht nur Art und Umfang der Justizaktivitäten und die Entwicklung der Rechtsprechung, sondern auch zeitgeschichtlich bedeutsame Sachverhalte. Damit ermöglicht die Dokumentation eine fundierte kritische Auseinandersetzung mit der strafrechtlichen Aufarbeitung des DDR-Unrechts, über die nach wie vor kontrovers diskutiert wird. Die Dokumentation bietet einen systematischen Überblick über die typischen Sachverhalte. Darüber hinaus wird die Rechtsprechung zu allen relevanten Rechtsfragen erschlossen. Die abgedruckten Verfahren betreffen Grundsatzfragen der strafjuristischen Aufarbeitung von Systemunrecht und haben deshalb nicht nur in Deutschland, sondern weltweit Beachtung gefunden. Das Gesamtvorhaben wendet sich sowohl an die allgemeine Öffentlichkeit wie auch an die Fachöffentlichkeit verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen: Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Politikwissenschaft, Sozialwissenschaften.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung von Diktaturen gibt es ein grundsätzliches Problem: Es ist nicht Aufgabe des Strafrechts Gerechtigkeit herzustellen, sondern individuelle Schuld festzustellen und zu sanktionieren. Doch welche Bedeutung hat dann die Justiz bei der Aufarbeitung von Diktaturen? Was können juristische Verfahren leisten und welche gesellschaftlichen Erwartungen werden an die Rechtsprechung gerichtet? Welche Instrumentarien stehen dem Rechtsstaat bei der Aufarbeitung seiner diktatorischen Vergangenheit überhaupt zur Verfügung? Der Band beleuchtet die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen in beiden deutschen Staaten und die Aufarbeitung des DDR-Unrechts nach der Wiedervereinigung. Zudem nimmt er die juristische Verfolgung von Diktaturverbrechen in Ostmittel-, Süd- und Südosteuropa genauer in den Blick. So wird die Praxis strafrechtlicher Aufarbeitungsbemühungen in Polen, Bulgarien, Rumänien, Spanien und Griechenland analysiert und damit ein wichtiger Beitrag zur Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen strafrechtlicher Diktaturaufarbeitung in Europa geleistet.
Aktualisiert: 2023-05-28
Autor:
Thomas Bardenhagen,
Ulrike Capdepón,
Tobias Freimüller,
Jörg Ganzenmüller,
Martin Kiechle,
Katharina Lenski,
Peter Limbach,
Joachim Riedel,
Gerhard Sälter,
Adamantios Theodor Skordos,
Julie Trappe,
Stefan Troebst,
Clemens Vollnhals,
Joachim von Puttkamer,
Moritz Vormbaum,
Gerhard Werle
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Ungeachtet mehrerer Gerichtsverfahren und zahlreicher Stellungnahmen ist die Frage, ob, inwieweit und wie lange die Herausgabe und Veröffentlichung personenbezogener Informationen aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zum Zwecke der Aufarbeitung der Herrschaftsmechanismen der DDR rechtlich zulässig ist, bis heute keineswegs geklärt. Jeannine Drohla bietet eine kohärente, umfassende Lösung der vielfältigen verfassungsrechtlichen, einfachgesetzlichen und einigungsvertraglichen Auslegungs- und Anwendungsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Regelung der §§ 32, 34 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes stellen. Im Zentrum der Arbeit steht der Zielkonflikt zwischen dem Anliegen der Aufarbeitung und dem Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der von der Herausgabe und Veröffentlichung der Informationen betroffenen Personen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Ungeachtet mehrerer Gerichtsverfahren und zahlreicher Stellungnahmen ist die Frage, ob, inwieweit und wie lange die Herausgabe und Veröffentlichung personenbezogener Informationen aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zum Zwecke der Aufarbeitung der Herrschaftsmechanismen der DDR rechtlich zulässig ist, bis heute keineswegs geklärt. Jeannine Drohla bietet eine kohärente, umfassende Lösung der vielfältigen verfassungsrechtlichen, einfachgesetzlichen und einigungsvertraglichen Auslegungs- und Anwendungsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Regelung der §§ 32, 34 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes stellen. Im Zentrum der Arbeit steht der Zielkonflikt zwischen dem Anliegen der Aufarbeitung und dem Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der von der Herausgabe und Veröffentlichung der Informationen betroffenen Personen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Nach dem Mauerfall begannen Gerichte der DDR, sich mit Rechtsbrüchen von Verantwortlichen zu befassen: Arbeitsgruppen wurden eingerichtet, Ermittlungsverfahren gegen Erich Honecker und andere Politbüromitglieder eingeleitet. Nach dem 3. Oktober 1990 übernahmen bundesdeutsche Stellen. Klar war nun: Die DDR durfte nichts anderes als ein Unrechtsstaat gewesen sein! Das galt es jetzt auf juristischem Wege zu beweisen und »aufzuarbeiten«. Doch die Schuldfrage musste in den Zigtausenden nun eingeleiteten Verfahren gemäß DDR-Rechtslage geklärt werden. Die Bilanz 25 Jahre nach dem Ende der DDR nimmt sich demgegenüber denkbar bescheiden aus: Über 21.000 eingestellten Verfahren standen lediglich 211 Verurteilungen gegenüber, davon 22 tatsächlich vollstreckte Freiheitsstrafen.
Klaus Behling bereitet erstmals in kompakter Darstellung diesen Themenkomplex verständlich auf. Er beschreibt die wichtigsten Verfahren gegen Entscheidungsträger, analysiert sowohl die Rechtsgrundlagen als auch unzählige Einstellungs- und Urteilsbegründungen und liefert so eine hochspannende Gesamtschau der »Aufarbeitung des DDR-Unrechtsstaates«. Wie es um diesen tatsächlich bestellt war, diese Schlussfolgerung bleibt jedem Leser selbst überlassen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Nach Bekanntwerden der „Geheimrede“ Chruschtschows auf dem XX. Parteitag der KPdSU über die Verbrechen Stalins und seines Sicherheitsapparates setzten auch in der DDR, vor allem unter Intellektuellen, heftige Debatten über den zukünftigen Weg der gesellschaftlichen Entwicklung ein. So vertrauten auch zahlreiche DDR-Studenten nur noch der eigenen Vernunft. Da politische Selbstbestimmung von Personen jedoch mit der Linie der führenden Partei, der SED, eher selten übereinstimmte, fand an Universitäten und Hochschulen eine Welle von Verhaftungen und Säuberungen statt, so auch am Philosophischen Institut der Humboldt-Universität in Berlin.
Hier konstituierten die Sicherheitsorgane eine „erste Feindgruppe“ um Michael Franz, der „44 Thesen“ entwickelt hatte, in denen es vor allem darum ging, welche Voraussetzungen seitens der DDR geschaffen werden müssen, um die Einheit Deutschlands möglich zu machen. Zu dieser Gruppe wurden von den Sicherheitsorganen und den Parteifunktionären des Instituts die Philosophiestudenten Karl Sauerland und Gerd Behrens gezählt. Aber bevor hier ein Exempel statuiert werden konnte, löste sich diese Gruppe auf, indem sich die Drei exmatrikulieren ließen: Franz ging zurück nach Westberlin, Sauerland wanderte nach Polen aus und Behrens entschwand zur Arbeit in die Warnowwerft/Stralsund.
Da die mit der Parteilinie nicht übereinstimmenden politischen Debatten am Philosophischen Institut jedoch nicht aufhörten, wurde in enger Zusammenarbeit der Parteileitung des Instituts mit den Sicherheitsorganen eine „zweite Feindgruppe“ zusammengestellt. Zu deren Basis erklärte man einen „Brief an die Parteiorganisation des (eigenen) Studienjahres“ von Peter Langer von Ende 1955, in dem dieser behauptet hatte, dass und warum die Werktätigen der DDR kein Vertrauen zur Parteipolitik der SED hätten und dass und warum man unter dieser Voraussetzung nicht zur Einheit Deutschlands gelangen könne. Zu dieser Gruppe zählte die Parteileitung des Instituts die nach dem XX. Parteitag zum Philosophiestudium aus der Bundesrepublik in die DDR übergesiedelten Studenten Heinz Dieter Schweikert und Karlheinz Messelken, die in der Reihenfolge Langer, Schweikert, Messelken zu sechs, fünf und drei Jahren Zuchthaus verurteilt wurden. Nach diesen Verhaftungen und nachdem weitere Studenten zur Bewährung in die Produktion geschickt worden waren, wagte an diesem Institut für lange Zeit niemand mehr, eine eigene politische Meinung zu vertreten.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Anlässlich der Wiedereinweihung der Universitätskirche St. Pauli in Leipzig erscheint diese reich bebilderte Festschrift. Mit dem Paulinum, das zugleich als Aula und Kirche genutzt wird, erhält die Universität ihr geistig-geistliches Zentrum zurück. Es eröffnet die Chance, 'Tradition und Moderne in Freiheit zusammenzubringen' (Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Grußwort).
Eine Reihe von Beiträgen erinnert an die 1968 gesprengte alte Universitätskirche mit ihren Gottesdiensten, ihrer Musik und ihren Kunstwerken. Der zweite Teil der Festschrift dokumentiert den Zeitraum unmittelbar vor der Sprengung bis zur Errichtung des Neubaus. Im dritten Teil stehen die Chancen des Neubaus im Fokus. Wie wird das zusammengehen: Aula als Kirche und Kirche als Aula? Der neue Raum eröffnet den Universitätsgottesdiensten ungeahnte Möglichkeiten. Durch die beiden Orgeln entsteht ein neues Zentrum der Musik. Aula/Universitätskirche St. Pauli werden den Dialog zwischen Wissenschaft und Glauben voranbringen.
Mit Beiträgen von Ministerpräsident Stanislaus Tillich, Rektorin Beate Schücking, Landesbischof Jochen Bohl, Oberbürgermeister Burkhard Jung, Martin Oldiges, Rüdiger Lux, Hartmut Mai, Christian Winter, Heinrich Magirius, Stefan Welzk, Nikolaus Krause, Martin Petzoldt, Wolfgang Ratzmann, Matthias Petzoldt, Erick van Egeraat, Ulrich Stötzner, Rudolf Hiller von Gaertringen, Horst Hodick, Christoph Krummacher; Daniel Beilschmidt, Reinhard Schmidt-Rost, Alexander Deeg, Peter Zimmerling u. a.
Aktualisiert: 2022-04-01
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Anlässlich der Wiedereinweihung der Universitätskirche St. Pauli in Leipzig erscheint diese reich bebilderte Festschrift. Mit dem Paulinum, das zugleich als Aula und Kirche genutzt wird, erhält die Universität ihr geistig-geistliches Zentrum zurück. Es eröffnet die Chance, 'Tradition und Moderne in Freiheit zusammenzubringen' (Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Grußwort).
Eine Reihe von Beiträgen erinnert an die 1968 gesprengte alte Universitätskirche mit ihren Gottesdiensten, ihrer Musik und ihren Kunstwerken. Der zweite Teil der Festschrift dokumentiert den Zeitraum unmittelbar vor der Sprengung bis zur Errichtung des Neubaus. Im dritten Teil stehen die Chancen des Neubaus im Fokus. Wie wird das zusammengehen: Aula als Kirche und Kirche als Aula? Der neue Raum eröffnet den Universitätsgottesdiensten ungeahnte Möglichkeiten. Durch die beiden Orgeln entsteht ein neues Zentrum der Musik. Aula/Universitätskirche St. Pauli werden den Dialog zwischen Wissenschaft und Glauben voranbringen.
Mit Beiträgen von Ministerpräsident Stanislaus Tillich, Rektorin Beate Schücking, Landesbischof Jochen Bohl, Oberbürgermeister Burkhard Jung, Martin Oldiges, Rüdiger Lux, Hartmut Mai, Christian Winter, Heinrich Magirius, Stefan Welzk, Nikolaus Krause, Martin Petzoldt, Wolfgang Ratzmann, Matthias Petzoldt, Erick van Egeraat, Ulrich Stötzner, Rudolf Hiller von Gaertringen, Horst Hodick, Christoph Krummacher; Daniel Beilschmidt, Reinhard Schmidt-Rost, Alexander Deeg, Peter Zimmerling u. a.
Aktualisiert: 2020-11-06
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Anlässlich der Wiedereinweihung der Universitätskirche St. Pauli in Leipzig erscheint diese reich bebilderte Festschrift. Mit dem Paulinum, das zugleich als Aula und Kirche genutzt wird, erhält die Universität ihr geistig-geistliches Zentrum zurück. Es eröffnet die Chance, »Tradition und Moderne in Freiheit zusammenzubringen« (Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Grußwort).
Eine Reihe von Beiträgen erinnert an die 1968 gesprengte alte Universitätskirche mit ihren Gottesdiensten, ihrer Musik und ihren Kunstwerken. Der zweite Teil der Festschrift dokumentiert den Zeitraum unmittelbar vor der Sprengung bis zur Errichtung des Neubaus. Im dritten Teil stehen die Chancen des Neubaus im Fokus. Wie wird das zusammengehen: Aula als Kirche und Kirche als Aula? Der neue Raum eröffnet den Universitätsgottesdiensten ungeahnte Möglichkeiten. Durch die beiden Orgeln entsteht ein neues Zentrum der Musik. Aula/Universitätskirche St. Pauli werden den Dialog zwischen Wissenschaft und Glauben voranbringen.
Mit Beiträgen von Ministerpräsident Stanislaw Tillich, Rektorin Beate Schücking, Landesbischof Dr. Carsten Rentzing, Oberbürgermeister Burkhard Jung, Matthias Schwarz, Rüdiger Lux, Hartmut Mai, Christian Winter, Heinrich Magirius, Stefan Welzk, Nikolaus Krause, Martin Petzoldt, Wolfgang Ratzmann, Matthias Petzoldt, Erick van Egeraat, Ulrich Stötzner, Rudolf Hiller von Gaertringen, Horst Hodick, Christoph Krummacher; Daniel Beilschmidt, Reinhard Schmidt-Rost, Alexander Deeg, Peter Zimmerling u. a.
Aktualisiert: 2022-04-01
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30 Jahre nach dem Mauerfall: Zeitzeugen erzählen von ihrer einstigen Rebellion gegen das DDR-Unrechtsregime und ihrem unermüdlichen Einsatz für die Aufarbeitung der Diktatur.
Aktualisiert: 2021-04-08
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Bei den offenen Vermögensfragen handelt es sich um rechtsstaatswidrige Eingriffe in Privatvermögen, zumeist die entschädigungslose Entziehung von Grundstücken. Schulbeispiel sind die Grundstücke in den Westen geflohener DDR-Bürger. Daneben gibt es zahlreiche andere Fälle und Sachverhalte.°°Die Alteigentümer hatten diese Grundstücke – zunächst vergeblich – zurückgefordert. Nach der Wende verständigten sich die beiden deutschen Regierungen auf eine Lösung dieser Fragen im „Gesetz zur Regelung Offener Vermögensfragen“: Im Grundsatz sollte Rückgabe vor Entschädigung gehen, gleichzeitig sollten Investitionen den Rückgaben vorgehen – ein schwieriger Kompromiss in einer einzigartigen politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Situation, der zudem unzählige Änderungen erfahren hat. Mittlerweile sind fast alle Verfahren abgeschlossen, somit ist Zeit für eine Bilanz: Genügt das Vermögensgesetz dem Anspruch? Wurde tatsächlich „wieder gutgemacht“? Uta Wiedenfels untersucht die Hintergründe, die Entwicklung und die Herausforderungen, denen das Gesetz in der Praxis begegnete.
Aktualisiert: 2023-03-29
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