Weltweit sind rund 200 Millionen Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Inzwischen sind auch in Deutschland lebende Frauen und Mädchen von dem Eingriff bedroht. Der deutsche Gesetzgeber beschloss daher im Jahre 2013, das besondere Unrecht der im westlichen Kulturkreis bislang wenig bekannten Tat als expliziten Straftatbestand zu definieren.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet den neu geschaffenen § 226 a StGB aus verschiedenen Blickwinkeln. Neben dem Versuch einer konkretisierenden Auslegung des verwendeten „Verstümmelungsbegriffes“ prüft die Verfasserin insbesondere potentielle Rechtfertigungsinstrumente v.a. in Bezug auf Einwilligungsmöglichkeiten der Betroffenen und die Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Auffallend ist hier vornehmlich der Konflikt mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Zusammenhang mit der fast zeitgleich geschaffenen Rechtfertigungsmöglichkeit der männlichen Beschneidung. Neben verfassungsrechtlichen ergeben sich auch völkerrechtliche Legitimationsfragen rund um die Verankerung des § 226 a StGB und dessen Vereinbarkeit mit dem Interventionsverbot, da für die Verstümmelung weiblicher Genitalien inzwischen eine recht umfassende Auslandsstrafbarkeit vorgesehen ist.
Mit Blick auf die Tatsache, dass auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des Tatbestandes Taten nicht verstärkt zur Anzeige gebracht oder strafrechtlich verfolgt werden, muss außerdem kritisch hinterfragt werden, ob sich der strafrechtliche Mehrwert des Tatbestandes in reiner Symbolwirkung erschöpft oder dieser in der Lage ist, das mit dem Eingriff verbundene Dunkelfeld zu beleuchten, gar präventive Wirkung zu entfalten.
Auffallend ist überdies, dass der Tatbestand ausschließlich und scheinbar pauschal „Fremdes“ unter Strafe stellt, die nach hiesigem Schönheitsideal in der westlichen Mehrheitsgesellschaft praktizierten Eingriffe am kindlichen bzw. weiblichen Genital jedoch nicht ausreichend in den Blick nimmt oder gar ausdrücklich vom Tatbestand ausschließt. Dabei belegen die Straftatbestände der Zwangsheirat und Genitalverstümmelung das Erfordernis eines nötigen Maßes interkultureller Sensibilität im Sinne erforderlicher Objektivität bei Strafgesetzgebung und -anwendung. Menschenrechtsverachtende fremdländische Bräuche werden nicht toleriert. Zu verhindern ist jedoch, dass Vorurteile bestätigt, bestehende Grenzen verhärtet werden und sich Zuwandererinnen und Zuwanderer durch eigens für sie geschaffene Gesetze diskriminiert fühlen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Weltweit sind rund 200 Millionen Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Inzwischen sind auch in Deutschland lebende Frauen und Mädchen von dem Eingriff bedroht. Der deutsche Gesetzgeber beschloss daher im Jahre 2013, das besondere Unrecht der im westlichen Kulturkreis bislang wenig bekannten Tat als expliziten Straftatbestand zu definieren.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet den neu geschaffenen § 226 a StGB aus verschiedenen Blickwinkeln. Neben dem Versuch einer konkretisierenden Auslegung des verwendeten „Verstümmelungsbegriffes“ prüft die Verfasserin insbesondere potentielle Rechtfertigungsinstrumente v.a. in Bezug auf Einwilligungsmöglichkeiten der Betroffenen und die Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Auffallend ist hier vornehmlich der Konflikt mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Zusammenhang mit der fast zeitgleich geschaffenen Rechtfertigungsmöglichkeit der männlichen Beschneidung. Neben verfassungsrechtlichen ergeben sich auch völkerrechtliche Legitimationsfragen rund um die Verankerung des § 226 a StGB und dessen Vereinbarkeit mit dem Interventionsverbot, da für die Verstümmelung weiblicher Genitalien inzwischen eine recht umfassende Auslandsstrafbarkeit vorgesehen ist.
Mit Blick auf die Tatsache, dass auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des Tatbestandes Taten nicht verstärkt zur Anzeige gebracht oder strafrechtlich verfolgt werden, muss außerdem kritisch hinterfragt werden, ob sich der strafrechtliche Mehrwert des Tatbestandes in reiner Symbolwirkung erschöpft oder dieser in der Lage ist, das mit dem Eingriff verbundene Dunkelfeld zu beleuchten, gar präventive Wirkung zu entfalten.
Auffallend ist überdies, dass der Tatbestand ausschließlich und scheinbar pauschal „Fremdes“ unter Strafe stellt, die nach hiesigem Schönheitsideal in der westlichen Mehrheitsgesellschaft praktizierten Eingriffe am kindlichen bzw. weiblichen Genital jedoch nicht ausreichend in den Blick nimmt oder gar ausdrücklich vom Tatbestand ausschließt. Dabei belegen die Straftatbestände der Zwangsheirat und Genitalverstümmelung das Erfordernis eines nötigen Maßes interkultureller Sensibilität im Sinne erforderlicher Objektivität bei Strafgesetzgebung und -anwendung. Menschenrechtsverachtende fremdländische Bräuche werden nicht toleriert. Zu verhindern ist jedoch, dass Vorurteile bestätigt, bestehende Grenzen verhärtet werden und sich Zuwandererinnen und Zuwanderer durch eigens für sie geschaffene Gesetze diskriminiert fühlen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Weltweit sind rund 200 Millionen Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Inzwischen sind auch in Deutschland lebende Frauen und Mädchen von dem Eingriff bedroht. Der deutsche Gesetzgeber beschloss daher im Jahre 2013, das besondere Unrecht der im westlichen Kulturkreis bislang wenig bekannten Tat als expliziten Straftatbestand zu definieren.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet den neu geschaffenen § 226 a StGB aus verschiedenen Blickwinkeln. Neben dem Versuch einer konkretisierenden Auslegung des verwendeten „Verstümmelungsbegriffes“ prüft die Verfasserin insbesondere potentielle Rechtfertigungsinstrumente v.a. in Bezug auf Einwilligungsmöglichkeiten der Betroffenen und die Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Auffallend ist hier vornehmlich der Konflikt mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Zusammenhang mit der fast zeitgleich geschaffenen Rechtfertigungsmöglichkeit der männlichen Beschneidung. Neben verfassungsrechtlichen ergeben sich auch völkerrechtliche Legitimationsfragen rund um die Verankerung des § 226 a StGB und dessen Vereinbarkeit mit dem Interventionsverbot, da für die Verstümmelung weiblicher Genitalien inzwischen eine recht umfassende Auslandsstrafbarkeit vorgesehen ist.
Mit Blick auf die Tatsache, dass auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des Tatbestandes Taten nicht verstärkt zur Anzeige gebracht oder strafrechtlich verfolgt werden, muss außerdem kritisch hinterfragt werden, ob sich der strafrechtliche Mehrwert des Tatbestandes in reiner Symbolwirkung erschöpft oder dieser in der Lage ist, das mit dem Eingriff verbundene Dunkelfeld zu beleuchten, gar präventive Wirkung zu entfalten.
Auffallend ist überdies, dass der Tatbestand ausschließlich und scheinbar pauschal „Fremdes“ unter Strafe stellt, die nach hiesigem Schönheitsideal in der westlichen Mehrheitsgesellschaft praktizierten Eingriffe am kindlichen bzw. weiblichen Genital jedoch nicht ausreichend in den Blick nimmt oder gar ausdrücklich vom Tatbestand ausschließt. Dabei belegen die Straftatbestände der Zwangsheirat und Genitalverstümmelung das Erfordernis eines nötigen Maßes interkultureller Sensibilität im Sinne erforderlicher Objektivität bei Strafgesetzgebung und -anwendung. Menschenrechtsverachtende fremdländische Bräuche werden nicht toleriert. Zu verhindern ist jedoch, dass Vorurteile bestätigt, bestehende Grenzen verhärtet werden und sich Zuwandererinnen und Zuwanderer durch eigens für sie geschaffene Gesetze diskriminiert fühlen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Weltweit sind rund 200 Millionen Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Inzwischen sind auch in Deutschland lebende Frauen und Mädchen von dem Eingriff bedroht. Der deutsche Gesetzgeber beschloss daher im Jahre 2013, das besondere Unrecht der im westlichen Kulturkreis bislang wenig bekannten Tat als expliziten Straftatbestand zu definieren.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet den neu geschaffenen § 226 a StGB aus verschiedenen Blickwinkeln. Neben dem Versuch einer konkretisierenden Auslegung des verwendeten „Verstümmelungsbegriffes“ prüft die Verfasserin insbesondere potentielle Rechtfertigungsinstrumente v.a. in Bezug auf Einwilligungsmöglichkeiten der Betroffenen und die Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Auffallend ist hier vornehmlich der Konflikt mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Zusammenhang mit der fast zeitgleich geschaffenen Rechtfertigungsmöglichkeit der männlichen Beschneidung. Neben verfassungsrechtlichen ergeben sich auch völkerrechtliche Legitimationsfragen rund um die Verankerung des § 226 a StGB und dessen Vereinbarkeit mit dem Interventionsverbot, da für die Verstümmelung weiblicher Genitalien inzwischen eine recht umfassende Auslandsstrafbarkeit vorgesehen ist.
Mit Blick auf die Tatsache, dass auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des Tatbestandes Taten nicht verstärkt zur Anzeige gebracht oder strafrechtlich verfolgt werden, muss außerdem kritisch hinterfragt werden, ob sich der strafrechtliche Mehrwert des Tatbestandes in reiner Symbolwirkung erschöpft oder dieser in der Lage ist, das mit dem Eingriff verbundene Dunkelfeld zu beleuchten, gar präventive Wirkung zu entfalten.
Auffallend ist überdies, dass der Tatbestand ausschließlich und scheinbar pauschal „Fremdes“ unter Strafe stellt, die nach hiesigem Schönheitsideal in der westlichen Mehrheitsgesellschaft praktizierten Eingriffe am kindlichen bzw. weiblichen Genital jedoch nicht ausreichend in den Blick nimmt oder gar ausdrücklich vom Tatbestand ausschließt. Dabei belegen die Straftatbestände der Zwangsheirat und Genitalverstümmelung das Erfordernis eines nötigen Maßes interkultureller Sensibilität im Sinne erforderlicher Objektivität bei Strafgesetzgebung und -anwendung. Menschenrechtsverachtende fremdländische Bräuche werden nicht toleriert. Zu verhindern ist jedoch, dass Vorurteile bestätigt, bestehende Grenzen verhärtet werden und sich Zuwandererinnen und Zuwanderer durch eigens für sie geschaffene Gesetze diskriminiert fühlen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Aktualisiert: 2023-05-31
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Sexualstrafrecht als Gradmesser unserer Gesellschaft: Der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof über Sexualität aus juristischer Perspektive
Was ist "normales" Begehren, was ist strafbares Verhalten?
Wann hat der Staat das Recht auf Kontrolle der Intimsphäre? Wann nicht?
Wo braucht das Sexualstrafrecht Reformen?
Das Strafrecht bestimmt, was "normales" und was "abweichendes", strafbares Sexualverhalten ist. Aber wo genau verläuft die Grenze zwischen Sex und Crime? In seinem neuen Buch zeigt der ehemalige Vorsitzende Richter des Bundesgerichtshofs, dass die Frage nach "Schuld" und "Krankheit" im Sexualstrafrecht viel komplexer ist, als es die politische und gesellschaftliche Diskussion vermuten lässt. Denn die strafrechtliche Definition etwa von Vergewaltigung und Missbrauch ist auch ein Spiegel moralischer, ökonomischer und politischer Machtverhältnisse. Und damit wird dieses Rechtsgebiet zum Verhandlungsort gesellschaftlicher Normen.
Das Ergebnis von Fischers messerscharfen juristischen Analysen: Ein Rechtsstaat muss gerade im Sexualstrafrecht Komplexität nicht nur aushalten, sondern absichern - doch genau daran hapert es oft.
"Der Mensch hat keine 'natürliche' Sexualität, die außerhalb von Kultur, Moral, Ordnung und Gesellschaft steht. Und trotzdem ist der Mensch immer auch ein Affe." Thomas Fischer
Aktualisiert: 2023-05-19
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Aktualisiert: 2023-05-18
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Sexualstrafrecht als Gradmesser unserer Gesellschaft: Der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof über Sexualität aus juristischer Perspektive
Was ist "normales" Begehren, was ist strafbares Verhalten?
Wann hat der Staat das Recht auf Kontrolle der Intimsphäre? Wann nicht?
Wo braucht das Sexualstrafrecht Reformen?
Das Strafrecht bestimmt, was "normales" und was "abweichendes", strafbares Sexualverhalten ist. Aber wo genau verläuft die Grenze zwischen Sex und Crime? In seinem neuen Buch zeigt der ehemalige Vorsitzende Richter des Bundesgerichtshofs, dass die Frage nach "Schuld" und "Krankheit" im Sexualstrafrecht viel komplexer ist, als es die politische und gesellschaftliche Diskussion vermuten lässt. Denn die strafrechtliche Definition etwa von Vergewaltigung und Missbrauch ist auch ein Spiegel moralischer, ökonomischer und politischer Machtverhältnisse. Und damit wird dieses Rechtsgebiet zum Verhandlungsort gesellschaftlicher Normen.
Das Ergebnis von Fischers messerscharfen juristischen Analysen: Ein Rechtsstaat muss gerade im Sexualstrafrecht Komplexität nicht nur aushalten, sondern absichern - doch genau daran hapert es oft.
"Der Mensch hat keine 'natürliche' Sexualität, die außerhalb von Kultur, Moral, Ordnung und Gesellschaft steht. Und trotzdem ist der Mensch immer auch ein Affe." Thomas Fischer
Aktualisiert: 2023-05-17
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Aktualisiert: 2023-05-17
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Aktualisiert: 2023-05-16
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Serienmorde in der Hansestadt
Die Leichen von vier angesehenen Männern werden nackt und entstellt an beliebten Hamburger Orten entdeckt. Privatermittler Dr. Elias Hopp und Ex-Soldatin Janne Bakken suchen gemeinsam mit LKA-Profiler Zille fieberhaft nach dem Täter und den Motiven für die bizarre Mordserie. Die Spur führt zu einer Kaufmannsgilde mit dubiosen Geschäftsbeziehungen ins Ausland, doch ein entscheidendes Detail scheint noch im Verborgenen zu liegen …
Aktualisiert: 2023-05-11
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Blut ist Lebenssaft und Lebenskraft, birgt aber auch eine wahre Masse an Informationen.
In unserem Blut kann man lesen wie in einem offenen Buch. Es gibt Aufschluss über Funktionsstörungen, Organbelastungen, Mineralstoffmängel, Infektionen, bestehende Gesundheitsrisiken und vieles mehr.
Für seine Diagnosen verwendet der erfahrene Heilpraktiker Heiko Christmann die Dunkelfeldmikroskopie und leitet aus den Ergebnissen individuelle Therapien ab, um die Blutwerte zu verbessern, von denen er die wichtigsten im Buch vorstellt. Interessante Fallbeispiele aus der Praxis des Autors geben Einblick in diese beeindruckende Behandlungsmethode.
Ein Buch für Menschen, die ihre gesundheitliche Verantwortung selbst in die Hand nehmen möchten.
Lernen Sie, Ihre Blutwerte zu lesen, und pimpen Sie Ihr Blut!
Aktualisiert: 2023-05-10
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Wege zur Gesundheit aus 33 Jahren Erfahrung in eigener Naturheilpraxis
Viele Menschen sind auf der Suche nach Gesundheit, manchmal jahre- und jahrzehntelang. Sie haben zahllose Therapeuten aufge-sucht und zahllose Therapien und Mittel ausprobiert - leider oft ohne Erfolg!
Dieses Buch informiert über Möglichkeiten der Naturheilkunde zur Lösung der gesundheitlichen Probleme und zur Erhaltung der Gesundheit.
Im 2. Teil zeigt die erfahrene Ernährungs- und Gesundheits-therapeutin Elisabeth Weigel, welche Folgen eine falsche
Ernährung haben kann und wie man mit einer vollwertigen, überwiegend basischen Ernährung und anderen Maßnahmen die Gesundheit verbessern kann.
Aktualisiert: 2022-07-28
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Serienmorde in der Hansestadt
Die Leichen von vier angesehenen Männern werden nackt und entstellt an beliebten Hamburger Orten entdeckt. Privatermittler Dr. Elias Hopp und Ex-Soldatin Janne Bakken suchen gemeinsam mit LKA-Profiler Zille fieberhaft nach dem Täter und den Motiven für die bizarre Mordserie. Die Spur führt zu einer Kaufmannsgilde mit dubiosen Geschäftsbeziehungen ins Ausland, doch ein entscheidendes Detail scheint noch im Verborgenen zu liegen …
Aktualisiert: 2023-02-14
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Farbenprächtige Bilder aus dem Pflanzenreich für den botanisch interessierten Naturliebhaber. Durch eine spezielle Technik werden sehr dünne Pflanzenquerschnitte hergestellt und mit speziellen fluoreszierenden Farben gefärbt, wodurch die unterschiedlichen Zellstrukturen gut sichtbar werden.
Dieser erfolgreiche Kalender wurde dieses Jahr mit gleichen Bildern und aktualisiertem Kalendarium wiederveröffentlicht.
PREMIUM-LINIE mit Kunstdrucken im Hochglanzformat in Museumsqualität. Stabile Rückwand mit 2 innovativen Einstecktaschen für eine optimale Präsentation an der Wand
EINZELFERTIGUNG mit hochwertigen Materialien in Deutschland (Made in Germany)
Damit die Papierbogen glatt an der Wand hängen hat dieser hochwertige Kalender innovative Einstecktaschen.
Sie schützen die großen Blätter vor Luftfeuchte-Effekten. Papier ist ein natürliches Material.
Die Fasern reagieren auf Raumklimaschwankungen. Die Einsteckecken sollten daher nicht entfernt werden.
Dieser erfolgreiche Kalender wurde dieses Jahr mit gleichen Bildern und aktualisiertem Kalendarium wiederveröffentlicht.
Aktualisiert: 2022-04-30
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Farbenprächtige Bilder aus dem Pflanzenreich für den botanisch interessierten Naturliebhaber. Durch eine spezielle Technik werden sehr dünne Pflanzenquerschnitte hergestellt und mit speziellen fluoreszierenden Farben gefärbt, wodurch die unterschiedlichen Zellstrukturen gut sichtbar werden.
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Aktualisiert: 2022-04-30
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Aktualisiert: 2022-04-30
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