Zeitenwende im Energierecht
In der Krise steht das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas im Mittelpunkt. Reform folgt auf Reform, die juristischen Regulierungsanforderungen werden immer komplexer.
Beratungssicher mit der Neuauflage des NK-EnWG
Die 3. Auflage des NK-EnWG erörtert die neuen Regelungsstrukturen anwendungsbezogen auf sämtliche energiewirtschaftsrechtliche, auch europarechtlichen Fragestellungen. Aktuelle Problemlagen werden bis zum Ende durchgespielt, u.a.:
Netzanschluss und Netzzugang, auch der geplanten LNG-Terminals
Vergabe und der Erhalt von Konzessionen
behördlicher und gerichtlicher Rechtsschutz
Strom- und Gasnetzzugangsverordnungen
Die 3. Auflage erörtert topaktuell alle Reformen, u.a.:
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
Gesetz zur Umsetzung der DigitalisierungsRL
Gesetz zur Änd. des EnergiewirtschaftsG zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie zur Änd. von § 246 BauGB
Gesetz zur Änd. des EnergiesicherungsG 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher
Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änd. des EnergiewirtschaftsG und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
Gesetz zur Änd. des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor sowie
Zweites Gesetz zur Änd. des Windenergie-auf-See-G und anderer Vorschriften
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Das Autorenteam bündelt die Kompetenz aus Bundesnetzagentur, universitärer Forschung und anwaltlicher Beratung. Eine wissenschaftliche fundierte Kommentierung, die die Probleme der Praxis im Blick behält, gewährleisten:
Stefan Albrecht, Bundesnetzagentur, Bonn | Peter Franke, Bundesnetzagentur, Bonn | Dr. Stephan Gerstner, Rechtsanwalt, Berlin | Prof. Dr. Christoph Görisch, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Münster | Dr. Bodo J. Herrmann, Bundesnetzagentur, Bonn | Dr. Norbert Huber, Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Martin Kment, LL.M., Universität Augsburg | Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur., Friedrich-Schiller-Universität Jena | Dr. Sebastian Mielke, Rechtsanwalt, Stuttgart | Dr. Herbert Posser, Rechtsanwalt Düsseldorf | Dr. Winfried Rasbach, Thüga Aktiengesellschaft, München | Bernhard Schex, Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Alexander Schink, Rechtsanwalt, Bonn | Dr. Christian Schütte, Bundesnetzagentur, Bonn | Prof. Dr. Thorsten Siegel, Freie Universität Berlin | Dr. Stefan Tüngler, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. André Turiaux, Rechtsanwalt, München | Dr. Jens Wahlhäuser, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Berlin | Prof. Dr. Daniela Winkler, Universität Stuttgart
Aktualisiert: 2023-06-29
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In der Krise steht das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas im Mittelpunkt. Reform folgt auf Reform, die juristischen Regulierungsanforderungen werden immer komplexer.
Beratungssicher mit der Neuauflage des NK-EnWG
Die 3. Auflage des NK-EnWG erörtert die neuen Regelungsstrukturen anwendungsbezogen auf sämtliche energiewirtschaftsrechtliche, auch europarechtlichen Fragestellungen. Aktuelle Problemlagen werden bis zum Ende durchgespielt, u.a.:
Netzanschluss und Netzzugang, auch der geplanten LNG-Terminals
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Inwieweit darf der Staat zur Energieversorgung das Eigentum der Bürger belasten?
Aktualisiert: 2023-06-28
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Inwieweit darf der Staat zur Energieversorgung das Eigentum der Bürger belasten?
Aktualisiert: 2023-06-28
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Das ER EnergieRecht Sonderheft „EEG 2014“ gibt Praktikern einen Überblick über die aktuell wichtigsten Änderungen des EEG 2014. Die thematische Bandbreite der Artikel reicht von der Ausgestaltung der verpflichtenden Direktvermarktung über die Privilegierung der Eigenerzeugung bis hin zur Besonderen Ausgleichsregelung. Die Beiträge beschäftigen sich zudem intensiv mit dem zukünftigen Fördersystem, also dem vorgesehenen Ausschreibungsverfahren.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Das ER EnergieRecht Sonderheft „EEG 2014“ gibt Praktikern einen Überblick über die aktuell wichtigsten Änderungen des EEG 2014. Die thematische Bandbreite der Artikel reicht von der Ausgestaltung der verpflichtenden Direktvermarktung über die Privilegierung der Eigenerzeugung bis hin zur Besonderen Ausgleichsregelung. Die Beiträge beschäftigen sich zudem intensiv mit dem zukünftigen Fördersystem, also dem vorgesehenen Ausschreibungsverfahren.
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Stromintensive Unternehmen sind aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG weitgehend von der EEG-Umlage auf den Strompreis befreit. Dies geschieht, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Abwanderung ins Ausland zu verhindern. Wandeln sich solche Unternehmen um, müssen sie im Hinblick auf die Besondere Ausgleichsregelung zusätzliche, hohe Anforderungen erfüllen, die in Paragraph 67 EEG geregelt sind. Diese Regelung wurde vom EEG 2014 ohne Änderung in das EEG 2017 überführt. In vielen Umwandlungsfällen haben die Unternehmen Schwierigkeiten, diesen Anforderungen nachzukommen. Folge ist der partielle Verlust der Begrenzung der EEG-Umlage – mit erheblichen finanziellen Lasten angesichts ihrer Höhe. °°Die Verfasserin analysiert den Regelungsgehalt des Paragraphen 67 EEG, vor allem seine praktischen Wirkungen auf die vielfältigen Umwandlungsfälle innerhalb und außerhalb des Umwandlungsgesetzes. In einer umfassenden verfassungsrechtlichen Prüfung geht sie insbesondere der Frage nach, ob Paragraph 67 EEG mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Da dies, wie sich herausstellt, nicht der Fall ist, präsentiert die Verfasserin praktikable Lösungen, um einen partiellen Verlust der Begrenzung der EEG-Umlage aufgrund von Umwandlung zu vermeiden.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Handkommentar
Der HK-EEG ist der Beraterkommentar für den ersten Zugriff auf alle Fragen rund um das Erneuerbare Energien Gesetz: Umfassend in der Problemanalyse, konkret in der Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfragen, verständlich in der Darstellung.
Topaktuell
Die 2. Auflage berücksichtigt alle im Zuge der Energiewende gesetzlichen Änderungen, vom Wegfall der EEG-Umlage bis zur nahezu kompletten Umstrukturierung des Förder- und Ausschreibungsregimes:
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
Zweites Gesetz zur Änd. des Windenergie-auf-See-G und anderer Vorschriften
Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land.
Herausgeber und Autor:innen
mit langjähriger Beratungserfahrung gewährleisten den schnellen Zugriff auf anwendungsorientierte Lösungen neuer Rechtsfragen nach den Reformen:
Prof. Dr. Patric Bachert | RAin Dr. Andrea Bauer | RA Toralf Baumann | RA Guido Brucker | RA Dr. Robert Dix | Friederike Domke | Dr. Marike Endell | RA Dr. Andreas Gabler | RA Dr. Dominik Greinacher | RA Dr. Reinald Günther | RA Nils Heinemann | RA Dr. Björn Heinlein | RA Wolfdieter von Hesler | RA Zaid Mansour | Michael Marty | Dr. Christoph Maurer | Marco Naujoks | Jürgen Quentin | RA Dr. Valerian von Richthofen | RA Dr. Sebastian Rohrer | Christoph Schmidt | RA Dr. Olaf Schulz-Gardyan | RAin Stefanie Seebach | RA Martin Stangl | RA Boris Strauch | Philipp Jakob Strauß | Alexander Todorovic | Sebastian Walisko | RA René Walter | RA Dr. Martin Weitenberg | RAin Sandra Zemke.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“
stellt mit der gesetzgeberischen Kompromissformel eines „harmonisierten Zubaus“ vollkommen neue Herausforderungen an Juristen, Verbände, Anlagenbetreiber und -hersteller, Kommunen und nicht zuletzt die Wirtschaft.
Der EEG-Handkommentar
konzentriert sich aus Beratersicht auf die komplizierten Neuregelungen (inkl. „Energiesammelgesetz“ und Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus) und bindet bereits die ersten Gerichtsentscheidungen nach der EEG-Novelle ein. Er bereitet anschaulich die typischen Problemlagen praxisgerecht auf:
Gibt es Übergangsregelungen? Welche Regelungen gelten für Altanlagen?
Wie verhält es sich mit der bisherigen Rechtsprechung und den Entscheidungen der Clearingstelle EEG?
Wie werden die Förderkosten künftig verteilt? Wann wird die Eigenversorgung überhaupt noch privilegiert?
Welche Anlagenbetreiber müssen ihren Strom ab wann direkt vermarkten?
Welche Anlagenbetreiber müssen EEG-Umlage bezahlen und in welcher Höhe?
Welche stromintensiven Unternehmen können die Besondere Ausgleichsregelung weiterhin für sich in Anspruch nehmen?
Herausgeber und Autoren
mit langjähriger Beratungserfahrung gewährleisten den schnellen Zugriff auf anwendungsorientierte Lösungen neuer Rechtsfragen nach den Reformen:
Prof. Dr. Patric Bachert, RAin Dr. Andrea Bauer, RA Toralf Baumann, RA Guido Brucker, RA Dr. Robert Dix, Friederike Domke, Dr. Marike Endell, RA Dr. Andreas Gabler, RA Dr. Dominik Greinacher, RA Dr. Reinald Günther, RA Nils Heinemann, RA Dr. Björn Heinlein, RA Wolfdieter von Hesler, RA Zaid Mansour, Michael Marty, Dr. Christoph Maurer, Marco Naujoks, Jürgen Quentin, RA Dr. Valerian von Richthofen, RA Dr. Sebastian Rohrer, Christoph Schmidt, RA Dr. Olaf Schulz-Gardyan, RAin Stefanie Seebach, RA Martin Stangl, RA Boris Strauch, Philipp Jakob Strauß, Alexander Todorovic, Sebastian Walisko, RA René Walter, RA Dr. Martin Weitenberg, RAin Sandra Zemke
Aktualisiert: 2023-06-15
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Stromintensive Unternehmen sind aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG weitgehend von der EEG-Umlage auf den Strompreis befreit. Dies geschieht, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Abwanderung ins Ausland zu verhindern. Wandeln sich solche Unternehmen um, müssen sie im Hinblick auf die Besondere Ausgleichsregelung zusätzliche, hohe Anforderungen erfüllen, die in Paragraph 67 EEG geregelt sind. Diese Regelung wurde vom EEG 2014 ohne Änderung in das EEG 2017 überführt. In vielen Umwandlungsfällen haben die Unternehmen Schwierigkeiten, diesen Anforderungen nachzukommen. Folge ist der partielle Verlust der Begrenzung der EEG-Umlage – mit erheblichen finanziellen Lasten angesichts ihrer Höhe. °°Die Verfasserin analysiert den Regelungsgehalt des Paragraphen 67 EEG, vor allem seine praktischen Wirkungen auf die vielfältigen Umwandlungsfälle innerhalb und außerhalb des Umwandlungsgesetzes. In einer umfassenden verfassungsrechtlichen Prüfung geht sie insbesondere der Frage nach, ob Paragraph 67 EEG mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Da dies, wie sich herausstellt, nicht der Fall ist, präsentiert die Verfasserin praktikable Lösungen, um einen partiellen Verlust der Begrenzung der EEG-Umlage aufgrund von Umwandlung zu vermeiden.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Stromintensive Unternehmen sind aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG weitgehend von der EEG-Umlage auf den Strompreis befreit. Dies geschieht, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Abwanderung ins Ausland zu verhindern. Wandeln sich solche Unternehmen um, müssen sie im Hinblick auf die Besondere Ausgleichsregelung zusätzliche, hohe Anforderungen erfüllen, die in Paragraph 67 EEG geregelt sind. Diese Regelung wurde vom EEG 2014 ohne Änderung in das EEG 2017 überführt. In vielen Umwandlungsfällen haben die Unternehmen Schwierigkeiten, diesen Anforderungen nachzukommen. Folge ist der partielle Verlust der Begrenzung der EEG-Umlage – mit erheblichen finanziellen Lasten angesichts ihrer Höhe. °°Die Verfasserin analysiert den Regelungsgehalt des Paragraphen 67 EEG, vor allem seine praktischen Wirkungen auf die vielfältigen Umwandlungsfälle innerhalb und außerhalb des Umwandlungsgesetzes. In einer umfassenden verfassungsrechtlichen Prüfung geht sie insbesondere der Frage nach, ob Paragraph 67 EEG mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Da dies, wie sich herausstellt, nicht der Fall ist, präsentiert die Verfasserin praktikable Lösungen, um einen partiellen Verlust der Begrenzung der EEG-Umlage aufgrund von Umwandlung zu vermeiden.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Stromintensive Unternehmen sind aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG weitgehend von der EEG-Umlage auf den Strompreis befreit. Dies geschieht, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Abwanderung ins Ausland zu verhindern. Wandeln sich solche Unternehmen um, müssen sie im Hinblick auf die Besondere Ausgleichsregelung zusätzliche, hohe Anforderungen erfüllen, die in Paragraph 67 EEG geregelt sind. Diese Regelung wurde vom EEG 2014 ohne Änderung in das EEG 2017 überführt. In vielen Umwandlungsfällen haben die Unternehmen Schwierigkeiten, diesen Anforderungen nachzukommen. Folge ist der partielle Verlust der Begrenzung der EEG-Umlage – mit erheblichen finanziellen Lasten angesichts ihrer Höhe. °°Die Verfasserin analysiert den Regelungsgehalt des Paragraphen 67 EEG, vor allem seine praktischen Wirkungen auf die vielfältigen Umwandlungsfälle innerhalb und außerhalb des Umwandlungsgesetzes. In einer umfassenden verfassungsrechtlichen Prüfung geht sie insbesondere der Frage nach, ob Paragraph 67 EEG mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Da dies, wie sich herausstellt, nicht der Fall ist, präsentiert die Verfasserin praktikable Lösungen, um einen partiellen Verlust der Begrenzung der EEG-Umlage aufgrund von Umwandlung zu vermeiden.°°
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Inwieweit darf der Staat zur Energieversorgung das Eigentum der Bürger belasten?
Aktualisiert: 2023-05-28
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Aktualisiert: 2023-05-24
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