Richtlinienumsetzung durch die Rechtsprechung.

Richtlinienumsetzung durch die Rechtsprechung. von Herrmann,  Christoph
Der Autor widmet sich zwei Kernfragestellungen im Schnittbereich von EG-Richtlinien und nationalem Recht: Der Einwirkung von Richtlinien auf die nationale Rechtsprechung, vor allem durch die Institute der unmittelbaren Wirkung und der Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung sowie der Frage, welchen Umsetzungsbeitrag die nationale Judikative, insbesondere durch richtlinienkonformes Richterrecht zu leisten vermag. Der Verfasser unterscheidet zwischen der Außerachtlassung richtlinienwidrigen nationalen Rechts (negative unmittelbare Wirkung) und der positiven Anwendung von Richtlinienvorschriften (positive unmittelbare Wirkung). Erstere ist nach der Rechtsprechung des EuGH auch in sog. »horizontalen« Rechtsverhältnissen zulässig. Die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung verortet der Verfasser in Art. 249 Abs. 3 EGV. Ihr kommt als zwingender Rechtspflicht unmittelbare und allgemeine Geltung in den nationalen Rechtsordnungen zu, und sie hat am Vorrang des Gemeinschaftsrechts teil. Ihre Grenzen lassen sich jedoch nur aus den nationalen Rechtsordnungen heraus bestimmen. Auch in kodifikationsgeprägten Rechtsordnungen wie der deutschen kommt Richterrecht eine wichtige Bedeutung zu. Einen Beitrag zur Umsetzung von Richtlinien kann dieses aber nur sehr begrenzt leisten. So ist eine Richtlinienumsetzung durch richtlinienkonforme Rechtsfortbildung wegen des Erfordernisses der Klarheit und Bestimmtheit ausgeschlossen. Hingegen ist aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive eine Umsetzung durch die richterrechtliche Konkretisierung von Generalklauseln möglich, soweit das Interesse an der Erhaltung dogmatischer Strukturen des nationalen Rechts überwiegt. Aus methodologischer wie verfassungsrechtlicher Perspektive erscheint eine solche Richtlinienumsetzung allerdings bedenklich, da die Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung die Generalklausel ihrer sie zugleich verfassungsrechtlich legitimierenden Funktion als Flexibilitätsmittel entkleidet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Richtlinienumsetzung durch die Rechtsprechung.

Richtlinienumsetzung durch die Rechtsprechung. von Herrmann,  Christoph
Der Autor widmet sich zwei Kernfragestellungen im Schnittbereich von EG-Richtlinien und nationalem Recht: Der Einwirkung von Richtlinien auf die nationale Rechtsprechung, vor allem durch die Institute der unmittelbaren Wirkung und der Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung sowie der Frage, welchen Umsetzungsbeitrag die nationale Judikative, insbesondere durch richtlinienkonformes Richterrecht zu leisten vermag. Der Verfasser unterscheidet zwischen der Außerachtlassung richtlinienwidrigen nationalen Rechts (negative unmittelbare Wirkung) und der positiven Anwendung von Richtlinienvorschriften (positive unmittelbare Wirkung). Erstere ist nach der Rechtsprechung des EuGH auch in sog. »horizontalen« Rechtsverhältnissen zulässig. Die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung verortet der Verfasser in Art. 249 Abs. 3 EGV. Ihr kommt als zwingender Rechtspflicht unmittelbare und allgemeine Geltung in den nationalen Rechtsordnungen zu, und sie hat am Vorrang des Gemeinschaftsrechts teil. Ihre Grenzen lassen sich jedoch nur aus den nationalen Rechtsordnungen heraus bestimmen. Auch in kodifikationsgeprägten Rechtsordnungen wie der deutschen kommt Richterrecht eine wichtige Bedeutung zu. Einen Beitrag zur Umsetzung von Richtlinien kann dieses aber nur sehr begrenzt leisten. So ist eine Richtlinienumsetzung durch richtlinienkonforme Rechtsfortbildung wegen des Erfordernisses der Klarheit und Bestimmtheit ausgeschlossen. Hingegen ist aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive eine Umsetzung durch die richterrechtliche Konkretisierung von Generalklauseln möglich, soweit das Interesse an der Erhaltung dogmatischer Strukturen des nationalen Rechts überwiegt. Aus methodologischer wie verfassungsrechtlicher Perspektive erscheint eine solche Richtlinienumsetzung allerdings bedenklich, da die Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung die Generalklausel ihrer sie zugleich verfassungsrechtlich legitimierenden Funktion als Flexibilitätsmittel entkleidet.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Richtlinienumsetzung durch die Rechtsprechung.

Richtlinienumsetzung durch die Rechtsprechung. von Herrmann,  Christoph
Der Autor widmet sich zwei Kernfragestellungen im Schnittbereich von EG-Richtlinien und nationalem Recht: Der Einwirkung von Richtlinien auf die nationale Rechtsprechung, vor allem durch die Institute der unmittelbaren Wirkung und der Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung sowie der Frage, welchen Umsetzungsbeitrag die nationale Judikative, insbesondere durch richtlinienkonformes Richterrecht zu leisten vermag. Der Verfasser unterscheidet zwischen der Außerachtlassung richtlinienwidrigen nationalen Rechts (negative unmittelbare Wirkung) und der positiven Anwendung von Richtlinienvorschriften (positive unmittelbare Wirkung). Erstere ist nach der Rechtsprechung des EuGH auch in sog. »horizontalen« Rechtsverhältnissen zulässig. Die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung verortet der Verfasser in Art. 249 Abs. 3 EGV. Ihr kommt als zwingender Rechtspflicht unmittelbare und allgemeine Geltung in den nationalen Rechtsordnungen zu, und sie hat am Vorrang des Gemeinschaftsrechts teil. Ihre Grenzen lassen sich jedoch nur aus den nationalen Rechtsordnungen heraus bestimmen. Auch in kodifikationsgeprägten Rechtsordnungen wie der deutschen kommt Richterrecht eine wichtige Bedeutung zu. Einen Beitrag zur Umsetzung von Richtlinien kann dieses aber nur sehr begrenzt leisten. So ist eine Richtlinienumsetzung durch richtlinienkonforme Rechtsfortbildung wegen des Erfordernisses der Klarheit und Bestimmtheit ausgeschlossen. Hingegen ist aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive eine Umsetzung durch die richterrechtliche Konkretisierung von Generalklauseln möglich, soweit das Interesse an der Erhaltung dogmatischer Strukturen des nationalen Rechts überwiegt. Aus methodologischer wie verfassungsrechtlicher Perspektive erscheint eine solche Richtlinienumsetzung allerdings bedenklich, da die Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung die Generalklausel ihrer sie zugleich verfassungsrechtlich legitimierenden Funktion als Flexibilitätsmittel entkleidet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das europäische Kollisionsrecht der Verbraucherverträge zwischen Römer EVÜ und EG-Richtlinien

Das europäische Kollisionsrecht der Verbraucherverträge zwischen Römer EVÜ und EG-Richtlinien von Klauer,  Stefan
Nicht nur durch die Fälle 'Gran Canaria', 'Türkischer Basar' und 'Isle of Man' hat sich das IPR der Verbraucherverträge zu einem komplexen Teil des Internationalen Vertragsrechts entwickelt. Kollisionsrechtliche Bestimmungen in europäischen Verbraucherschutzrichtlinien wie etwa der Garantierichtlinie werfen grundsätzliche Fragen zum Verhältnis zwischen IPR und Europarecht auf. Stefan Klauer untersucht das Verhältnis des sogenannten 'Richtlinien-IPR' zum Römer EVÜ und den nationalen Umsetzungen. Er analysiert die Prinzipien und Interessenlage bei internationalen Verbraucherverträgen und zeigt, wie die verschiedenen Bestimmungen miteinander in Einklang zu bringen sind. Das Richtlinien-IPR ist im Sinne von Art. 5 Römer EVÜ auszulegen. Darüber hinaus fordert es aber auch den kollisionsrechtlichen Schutz des 'aktiven' Verbrauchers durch eine besondere Binnenmarktanknüpfung. Die Untersuchung der Richtlinienumsetzungen geht weit über den Blickwinkel des rein nationalen Rechts hinaus. Stefan Klauer vergleicht ganz im Sinne einer europäischen Rechtswissenschaft eine Vielzahl von Umsetzungen. Sie werden häufig den Vorgaben der Richtlinien nicht gerecht und mißachten verbindliche Leitlinien des Art. 5 Römer EVÜ. Der Tendenz, das eigene Recht als international zwingend durchzusetzen, sollte durch die Reform des Übereinkommens Einhalt geboten werden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Bußgeldkataloge in Europa

Bußgeldkataloge in Europa von Neidhart,  Hermann, Nissen,  Michael
Im Ausland begangene Verkehrsverstöße – in der Beratung kosten sie meist viel Zeit durch aufwendige Recherchen und Fragen wie: Gegen welche speziellen Verkehrsregeln wurde im betreffenden Land verstoßen? Welche ausländischen Einspruchsfristen bestehen? Ist die Strafhöhe gerechtfertigt? Die Antworten auf all diese Fragen finden Sie in „Bußgeldkataloge in Europa – Strafzettel in 22 Reiseländern". Die 2. Auflage des Werkes präsentiert Ihnen auf einen Blick die Geldbußen aller wichtigen europäischen Reiseländer. In mehr als der Hälfte aller bearbeiteten Länder, insbesondere in Italien, den Niederlanden und in Skandinavien wurden die Bußgeldkataloge teils erheblich verschärft. Die Neuauflage wurde zudem um die vielbereisten Balkan- und EU-Staaten Kroatien und Slowenien erweitert. Vorab stellt jedes der 22 Länderkapitel seine ganz speziellen Verkehrsregeln vor, außerdem die polizeiliche Verfolgungspraxis und die zwischenstaatliche Geldbußenvollstreckung. Die Bußgeldkataloge enthalten in übersichtlichen Tabellen die einschlägigen Geldbußen für Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkoholdelikte und andere Zuwiderhandlungen. Neu eingefügt wurden Hinweise auf die Gesetze und Verordnungen, auf denen die aktuellen Bußgeldkataloge beruhen. Ebenso wurde der jeweilige Abschnitt "Spezielle Verkehrsregeln" um die eingetretenen Neuerungen erweitert. Im Deutschland-Kapitel wurden die in den vergangenen Jahren erfolgten Änderungen des Punktesystems und die Verschärfungen des Bußgeldkatalogs berücksichtigt. Im Anhang des Buchs finden Sie Auszüge aus dem internationalen Rechtshilfegesetz und aus zwischenstaatlichen Vollstreckungsvereinbarungen. Mit diesem aktualisierten und erweiterten Werk sind Sie als Anwalt und Verkehrsjurist in der Lage, Ihren Mandanten jederzeit mit gutem Rat beizustehen. Der starke Reiseverkehr in benachbarte und andere Reiseländer bringt es mit sich, dass Sie immer wieder mit Fällen konfrontiert werden, die zwar im Rechtsalltag nicht so häufig sind wie etwa Unfallsachen. Wegen der meist kurzen Rechtsmittelfristen erfordern sie jedoch eine schnelle Beratung. Aufgrund der seit einigen Jahren möglichen Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide ist es erst recht erforderlich, auf Entscheidungen des Bundesamts für Justiz selbständig erwidern zu können, ohne den Fall an einen Kollegen im Ausland abgeben zu müssen. Die Autoren Hermann Neidhart und Michael Nissen sind langjährige ADAC-Juristen und Verfasser mehrerer Bücher und Abhandlungen zum Auslandsrecht. Mit „Bußgeldkataloge in Europa" liefern sie ein zuverlässiges Nachschlagewerk und ein hervorragendes Beratungsinstrument, das in der täglichen Praxis viel Zeit und Arbeit spart.
Aktualisiert: 2023-03-14
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besser lackieren. Jahrbuch 2017

besser lackieren. Jahrbuch 2017 von Ondratschek,  Dieter, Tiedje,  Oliver
Unverzichtbar für den Berufsalltag: Auf über 500 Seiten bietet das Jahrbuch besser lackieren. 2017 einen kompletten Überblick über alle Themen rund um die industrielle Lackiertechnik. Der Fokus liegt erneut auf den Innovationen und Trends aus der Forschung und der täglichen Anwendung. Renommierte Unternehmen und die besten Schüler und Studenten stellen vor, woran sie imMoment arbeiten und was sie inspiriert. Lassen auch Sie sich inspirieren und verpassen Sie nicht das aktuelle Jahrbuch besser lackieren. 2017
Aktualisiert: 2022-12-06
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Richtlinienumsetzung durch die Rechtsprechung.

Richtlinienumsetzung durch die Rechtsprechung. von Herrmann,  Christoph
Der Autor widmet sich zwei Kernfragestellungen im Schnittbereich von EG-Richtlinien und nationalem Recht: Der Einwirkung von Richtlinien auf die nationale Rechtsprechung, vor allem durch die Institute der unmittelbaren Wirkung und der Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung sowie der Frage, welchen Umsetzungsbeitrag die nationale Judikative, insbesondere durch richtlinienkonformes Richterrecht zu leisten vermag. Der Verfasser unterscheidet zwischen der Außerachtlassung richtlinienwidrigen nationalen Rechts (negative unmittelbare Wirkung) und der positiven Anwendung von Richtlinienvorschriften (positive unmittelbare Wirkung). Erstere ist nach der Rechtsprechung des EuGH auch in sog. »horizontalen« Rechtsverhältnissen zulässig. Die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung verortet der Verfasser in Art. 249 Abs. 3 EGV. Ihr kommt als zwingender Rechtspflicht unmittelbare und allgemeine Geltung in den nationalen Rechtsordnungen zu, und sie hat am Vorrang des Gemeinschaftsrechts teil. Ihre Grenzen lassen sich jedoch nur aus den nationalen Rechtsordnungen heraus bestimmen. Auch in kodifikationsgeprägten Rechtsordnungen wie der deutschen kommt Richterrecht eine wichtige Bedeutung zu. Einen Beitrag zur Umsetzung von Richtlinien kann dieses aber nur sehr begrenzt leisten. So ist eine Richtlinienumsetzung durch richtlinienkonforme Rechtsfortbildung wegen des Erfordernisses der Klarheit und Bestimmtheit ausgeschlossen. Hingegen ist aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive eine Umsetzung durch die richterrechtliche Konkretisierung von Generalklauseln möglich, soweit das Interesse an der Erhaltung dogmatischer Strukturen des nationalen Rechts überwiegt. Aus methodologischer wie verfassungsrechtlicher Perspektive erscheint eine solche Richtlinienumsetzung allerdings bedenklich, da die Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung die Generalklausel ihrer sie zugleich verfassungsrechtlich legitimierenden Funktion als Flexibilitätsmittel entkleidet.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Zur Umsetzung von EG-Richtlinien und staatengerichteten EG-Entscheidungen in deutsches Recht

Zur Umsetzung von EG-Richtlinien und staatengerichteten EG-Entscheidungen in deutsches Recht von Tuengerthal,  Hansjürgen
Das nationale Recht wird mehr und mehr durch EG-Recht beeinflusst. In diesem Zusammenhang ergeben sich bei denjenigen EG-Rechtsakten, die anders als EG-Verordnungen nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten, sondern von diesen in nationales Recht umgesetzt werden müssen, vielfältige Probleme. Diese Probleme behandelt der Verfasser aus der Sicht des Anwalts in einer Weise, dass diejenigen, die sich in der Praxis mit derartigen Umsetzungsfragen zu beschäftigen haben, wertvolle Hinweise für eine konkret zu lösende Umsetzungsproblematik erhalten. Ergänzt und damit noch transparenter werden seine Lösungsvorschläge dadurch, dass der Verfasser sie im zweiten Teil der Untersuchung auf die konkrete Fragestellung anwendet, inwieweit es zu einer Umsetzung bzw. ordnungsgemäßen Umsetzung der in den Jahren 1988 bis 2001 erlassenen Fleischhygienegebührenrechtsakte der EG gekommen ist.
Aktualisiert: 2019-12-19
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besser lackieren. Jahrbuch 2016

besser lackieren. Jahrbuch 2016 von Ondratschek,  Dieter, Tiedje,  Oliver
Der Klassiker in neuem Gewand: Auf über 500 Seiten das komplette und aktuelle Expertenwissen zu allen lackierrelevanten Prozessen und Technologien. Neue unverzichtbare Schwerpunkte ergänzen den ausführlichen Grundlagenteil - wie immer mit zahlreichen Abbildungen und Tabellen illustriert und zum ersten Mal in einem etwas größeren Format! - Junge Lackiertechnik - Neue Entwicklungen und Trends - Aktuelle Gesetze, Richtlinien, Normen - Grundlagen zum Stand der Lackiertechnik Unser Schwerpunkt 2016, Junge Lackiertechnik, gibt Antworten zu aktuellen Entwicklungen in der Forschung und Hintergründe für eine erfolgreiche Aus- und Weiterbildung. Das Kapitel Neue Entwicklungen und Trends beschäftigt sich mit innovativen Prozessen, Qualitätssteuerung und dem ressourceneffizienten Lackieren.
Aktualisiert: 2022-12-06
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Das europäische Kollisionsrecht der Verbraucherverträge zwischen Römer EVÜ und EG-Richtlinien

Das europäische Kollisionsrecht der Verbraucherverträge zwischen Römer EVÜ und EG-Richtlinien von Klauer,  Stefan
Nicht nur durch die Fälle 'Gran Canaria', 'Türkischer Basar' und 'Isle of Man' hat sich das IPR der Verbraucherverträge zu einem komplexen Teil des Internationalen Vertragsrechts entwickelt. Kollisionsrechtliche Bestimmungen in europäischen Verbraucherschutzrichtlinien wie etwa der Garantierichtlinie werfen grundsätzliche Fragen zum Verhältnis zwischen IPR und Europarecht auf. Stefan Klauer untersucht das Verhältnis des sogenannten 'Richtlinien-IPR' zum Römer EVÜ und den nationalen Umsetzungen. Er analysiert die Prinzipien und Interessenlage bei internationalen Verbraucherverträgen und zeigt, wie die verschiedenen Bestimmungen miteinander in Einklang zu bringen sind. Das Richtlinien-IPR ist im Sinne von Art. 5 Römer EVÜ auszulegen. Darüber hinaus fordert es aber auch den kollisionsrechtlichen Schutz des 'aktiven' Verbrauchers durch eine besondere Binnenmarktanknüpfung. Die Untersuchung der Richtlinienumsetzungen geht weit über den Blickwinkel des rein nationalen Rechts hinaus. Stefan Klauer vergleicht ganz im Sinne einer europäischen Rechtswissenschaft eine Vielzahl von Umsetzungen. Sie werden häufig den Vorgaben der Richtlinien nicht gerecht und mißachten verbindliche Leitlinien des Art. 5 Römer EVÜ. Der Tendenz, das eigene Recht als international zwingend durchzusetzen, sollte durch die Reform des Übereinkommens Einhalt geboten werden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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