Die angemessene Gegenleistung nach § 31 Abs. 1 WpÜG im Lichte des Verfassungsrechts.

Die angemessene Gegenleistung nach § 31 Abs. 1 WpÜG im Lichte des Verfassungsrechts. von Jünemann,  Michael
Eine angemessene Gegenleistung muss bei öffentlichen Übernahmen börsennotierter Gesellschaften geboten werden. Michael Jünemann erörtert § 31 WpÜG und seine verfassungsrechtlichen Grundlagen. Der Autor arbeitet weit über die Norm hinaus systematische Eckpfeiler des Eigentumsgrundrechts so klar heraus, dass eine rationale Grundlage für die Bewertung von Strukturmaßnahmen im Allgemeinen (Unternehmensverträgen, Umwandlungen etc.) gewonnen wird. Durch eine Aufarbeitung der Rechtsprechung dringt er zum Kern der Mitgliedschaft vor: (Mit-)Verwaltungsrechte stellen letztlich den eigentlichen Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG im Gesellschaftsrecht dar. Deren Beschränkung erfordert im Wege der Drittwirkung eine angemessene Entschädigung. Aus dem Grundrecht folgt ein Eigentumswertschutz gerade nicht, sondern das Untermaßverbot verlangt die Gewährung eines gewissen Maßes an Bestandsschutz. Auch die einzelne Aktie stellt demnach entgegen der Macrotron-Entscheidung des Bundesgerichtshofes mehr als ein Investment dar. Soweit also eine Beschlusskontrolle gesetzlich auf eine Angemessenheitskontrolle im Spruchverfahren begrenzt ist, mündet dies in ein Meistbegünstigungsprinzip: Entschädigungen orientieren sich grundsätzlich am höchsten vernünftigerweise zu erwartenden Wert aus Börsenkurs, Unternehmensbewertung und Vor-/Nebenerwerbspreis, da dies wirtschaftlich motivierten Bestandsschutz bietet. § 31 WpÜG fußt jedoch nicht auf dem Eigentumsgrundrecht: Kontrollwechsel berühren (Mit-)Verwaltungsrechte nicht und Eigentum des Gesellschafters an einer Börsennotierung besteht nicht. Die Vorschrift bezieht ihre Ratio vornehmlich aus den verschiedenen dargestellten Kapitalmarkttheorien.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Zwangsvollstreckung als Nagelprobe für den modernen Enteignungsbegriff.

Die Zwangsvollstreckung als Nagelprobe für den modernen Enteignungsbegriff. von Raue,  Frank
Die Zwangsvollstreckung wird allgemein nicht als Enteignung aufgefasst. Gleichwohl erfüllt sie bei unbefangener Betrachtung alle Kriterien des Enteignungsbegriffs des BVerfG. Was sind die Ursachen dieses Widerspruchs? Vordergründig betrifft diese Frage nur ein Detailproblem - die verfassungsrechtliche Einordnung des vollstreckungsrechtlichen Eigentumsentzugs. Bei ihrer Beantwortung geraten jedoch zentrale Thesen der Auslegung des Art. 14 GG durch das BVerfG auf den Prüfstand: Inwieweit ergeben sich Gegenstand / Umfang des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes aus dem einfachen Recht? Ist der Schutz der Handlungsfreiheit des Eigentümers von einer einfachrechtlichen Zuweisung von Handlungsbefugnissen abhängig? Ist zwischen Inhalts- und Schrankenbestimmungen zu trennen? Kann "Enteignung" rein formal, d. h. ohne materielle Kriterien, definiert werden? Welche Rolle spielt der Enteignungszweck - für den Begriff wie für die Rechtfertigung der Enteignung? Diese Fragen sind nicht neu. Neu aber ist der Blickwinkel. Frank Raue nähert sich der verfassungsgerichtlichen Interpretation des Art. 14 GG nicht wie sonst üblich aus der "Vogelperspektive", sondern rollt sie "von innen" heraus auf. Dabei zeigt sich, dass das BVerfG grundsätzlich von zutreffenden Prämissen ausgeht, die hierauf gestützten Folgerungen jedoch zum Teil überzogen sind. Frank Raue liefert mit der vorliegendenen Publikation ein dogmatisches Schmuckstück. Die Arbeit besticht durch die Breite und Tiefe des Ansatzes, ihre systematische Kraft, die souveräne Materialbeherrschung sowie die Originalität der Gedankenführung. Es gelingt dem Verfasser, Verfassungs- und Zivilprozessrecht nahtlos zusammenzuführen. Ein bemerkenswerter Wurf. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung Tuttlingen 2005 für hervorragende wissenschaftliche Leistungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Zwangsvollstreckung als Nagelprobe für den modernen Enteignungsbegriff.

Die Zwangsvollstreckung als Nagelprobe für den modernen Enteignungsbegriff. von Raue,  Frank
Die Zwangsvollstreckung wird allgemein nicht als Enteignung aufgefasst. Gleichwohl erfüllt sie bei unbefangener Betrachtung alle Kriterien des Enteignungsbegriffs des BVerfG. Was sind die Ursachen dieses Widerspruchs? Vordergründig betrifft diese Frage nur ein Detailproblem - die verfassungsrechtliche Einordnung des vollstreckungsrechtlichen Eigentumsentzugs. Bei ihrer Beantwortung geraten jedoch zentrale Thesen der Auslegung des Art. 14 GG durch das BVerfG auf den Prüfstand: Inwieweit ergeben sich Gegenstand / Umfang des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes aus dem einfachen Recht? Ist der Schutz der Handlungsfreiheit des Eigentümers von einer einfachrechtlichen Zuweisung von Handlungsbefugnissen abhängig? Ist zwischen Inhalts- und Schrankenbestimmungen zu trennen? Kann "Enteignung" rein formal, d. h. ohne materielle Kriterien, definiert werden? Welche Rolle spielt der Enteignungszweck - für den Begriff wie für die Rechtfertigung der Enteignung? Diese Fragen sind nicht neu. Neu aber ist der Blickwinkel. Frank Raue nähert sich der verfassungsgerichtlichen Interpretation des Art. 14 GG nicht wie sonst üblich aus der "Vogelperspektive", sondern rollt sie "von innen" heraus auf. Dabei zeigt sich, dass das BVerfG grundsätzlich von zutreffenden Prämissen ausgeht, die hierauf gestützten Folgerungen jedoch zum Teil überzogen sind. Frank Raue liefert mit der vorliegendenen Publikation ein dogmatisches Schmuckstück. Die Arbeit besticht durch die Breite und Tiefe des Ansatzes, ihre systematische Kraft, die souveräne Materialbeherrschung sowie die Originalität der Gedankenführung. Es gelingt dem Verfasser, Verfassungs- und Zivilprozessrecht nahtlos zusammenzuführen. Ein bemerkenswerter Wurf. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung Tuttlingen 2005 für hervorragende wissenschaftliche Leistungen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Zwangsvollstreckung als Nagelprobe für den modernen Enteignungsbegriff.

Die Zwangsvollstreckung als Nagelprobe für den modernen Enteignungsbegriff. von Raue,  Frank
Die Zwangsvollstreckung wird allgemein nicht als Enteignung aufgefasst. Gleichwohl erfüllt sie bei unbefangener Betrachtung alle Kriterien des Enteignungsbegriffs des BVerfG. Was sind die Ursachen dieses Widerspruchs? Vordergründig betrifft diese Frage nur ein Detailproblem - die verfassungsrechtliche Einordnung des vollstreckungsrechtlichen Eigentumsentzugs. Bei ihrer Beantwortung geraten jedoch zentrale Thesen der Auslegung des Art. 14 GG durch das BVerfG auf den Prüfstand: Inwieweit ergeben sich Gegenstand / Umfang des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes aus dem einfachen Recht? Ist der Schutz der Handlungsfreiheit des Eigentümers von einer einfachrechtlichen Zuweisung von Handlungsbefugnissen abhängig? Ist zwischen Inhalts- und Schrankenbestimmungen zu trennen? Kann "Enteignung" rein formal, d. h. ohne materielle Kriterien, definiert werden? Welche Rolle spielt der Enteignungszweck - für den Begriff wie für die Rechtfertigung der Enteignung? Diese Fragen sind nicht neu. Neu aber ist der Blickwinkel. Frank Raue nähert sich der verfassungsgerichtlichen Interpretation des Art. 14 GG nicht wie sonst üblich aus der "Vogelperspektive", sondern rollt sie "von innen" heraus auf. Dabei zeigt sich, dass das BVerfG grundsätzlich von zutreffenden Prämissen ausgeht, die hierauf gestützten Folgerungen jedoch zum Teil überzogen sind. Frank Raue liefert mit der vorliegendenen Publikation ein dogmatisches Schmuckstück. Die Arbeit besticht durch die Breite und Tiefe des Ansatzes, ihre systematische Kraft, die souveräne Materialbeherrschung sowie die Originalität der Gedankenführung. Es gelingt dem Verfasser, Verfassungs- und Zivilprozessrecht nahtlos zusammenzuführen. Ein bemerkenswerter Wurf. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung Tuttlingen 2005 für hervorragende wissenschaftliche Leistungen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die angemessene Gegenleistung nach § 31 Abs. 1 WpÜG im Lichte des Verfassungsrechts.

Die angemessene Gegenleistung nach § 31 Abs. 1 WpÜG im Lichte des Verfassungsrechts. von Jünemann,  Michael
Eine angemessene Gegenleistung muss bei öffentlichen Übernahmen börsennotierter Gesellschaften geboten werden. Michael Jünemann erörtert § 31 WpÜG und seine verfassungsrechtlichen Grundlagen. Der Autor arbeitet weit über die Norm hinaus systematische Eckpfeiler des Eigentumsgrundrechts so klar heraus, dass eine rationale Grundlage für die Bewertung von Strukturmaßnahmen im Allgemeinen (Unternehmensverträgen, Umwandlungen etc.) gewonnen wird. Durch eine Aufarbeitung der Rechtsprechung dringt er zum Kern der Mitgliedschaft vor: (Mit-)Verwaltungsrechte stellen letztlich den eigentlichen Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG im Gesellschaftsrecht dar. Deren Beschränkung erfordert im Wege der Drittwirkung eine angemessene Entschädigung. Aus dem Grundrecht folgt ein Eigentumswertschutz gerade nicht, sondern das Untermaßverbot verlangt die Gewährung eines gewissen Maßes an Bestandsschutz. Auch die einzelne Aktie stellt demnach entgegen der Macrotron-Entscheidung des Bundesgerichtshofes mehr als ein Investment dar. Soweit also eine Beschlusskontrolle gesetzlich auf eine Angemessenheitskontrolle im Spruchverfahren begrenzt ist, mündet dies in ein Meistbegünstigungsprinzip: Entschädigungen orientieren sich grundsätzlich am höchsten vernünftigerweise zu erwartenden Wert aus Börsenkurs, Unternehmensbewertung und Vor-/Nebenerwerbspreis, da dies wirtschaftlich motivierten Bestandsschutz bietet. § 31 WpÜG fußt jedoch nicht auf dem Eigentumsgrundrecht: Kontrollwechsel berühren (Mit-)Verwaltungsrechte nicht und Eigentum des Gesellschafters an einer Börsennotierung besteht nicht. Die Vorschrift bezieht ihre Ratio vornehmlich aus den verschiedenen dargestellten Kapitalmarkttheorien.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die angemessene Gegenleistung nach § 31 Abs. 1 WpÜG im Lichte des Verfassungsrechts.

Die angemessene Gegenleistung nach § 31 Abs. 1 WpÜG im Lichte des Verfassungsrechts. von Jünemann,  Michael
Eine angemessene Gegenleistung muss bei öffentlichen Übernahmen börsennotierter Gesellschaften geboten werden. Michael Jünemann erörtert § 31 WpÜG und seine verfassungsrechtlichen Grundlagen. Der Autor arbeitet weit über die Norm hinaus systematische Eckpfeiler des Eigentumsgrundrechts so klar heraus, dass eine rationale Grundlage für die Bewertung von Strukturmaßnahmen im Allgemeinen (Unternehmensverträgen, Umwandlungen etc.) gewonnen wird. Durch eine Aufarbeitung der Rechtsprechung dringt er zum Kern der Mitgliedschaft vor: (Mit-)Verwaltungsrechte stellen letztlich den eigentlichen Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG im Gesellschaftsrecht dar. Deren Beschränkung erfordert im Wege der Drittwirkung eine angemessene Entschädigung. Aus dem Grundrecht folgt ein Eigentumswertschutz gerade nicht, sondern das Untermaßverbot verlangt die Gewährung eines gewissen Maßes an Bestandsschutz. Auch die einzelne Aktie stellt demnach entgegen der Macrotron-Entscheidung des Bundesgerichtshofes mehr als ein Investment dar. Soweit also eine Beschlusskontrolle gesetzlich auf eine Angemessenheitskontrolle im Spruchverfahren begrenzt ist, mündet dies in ein Meistbegünstigungsprinzip: Entschädigungen orientieren sich grundsätzlich am höchsten vernünftigerweise zu erwartenden Wert aus Börsenkurs, Unternehmensbewertung und Vor-/Nebenerwerbspreis, da dies wirtschaftlich motivierten Bestandsschutz bietet. § 31 WpÜG fußt jedoch nicht auf dem Eigentumsgrundrecht: Kontrollwechsel berühren (Mit-)Verwaltungsrechte nicht und Eigentum des Gesellschafters an einer Börsennotierung besteht nicht. Die Vorschrift bezieht ihre Ratio vornehmlich aus den verschiedenen dargestellten Kapitalmarkttheorien.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der eigentumsrechtliche Wertschutz von Anteilsrechten

Der eigentumsrechtliche Wertschutz von Anteilsrechten von Griebel,  Joern
Eigentumsschützende Regeln finden sich auf der nationalen Rechtsebene ebenso wie im Internationalen Recht. Die Habilitationsschrift untersucht die z. T. diametral widersprechenden Ansätze zum Problem des eigentumsrechtlichen Wertschutzes von Anteilsrechten im deutschen Verfassungsecht und des internationalen Rechts. Dafür wird die deutsche Rechtslage mit Ansätzen im Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention, im allgemeinen Völkerrecht und im Internationalen Investitionsschutzrecht verglichen. Dabei zeigt sich, dass die Ansätze im Völkerrecht teilweise den gebotenen Rückgriff auf etablierte nationalrechtliche Konzepte vermissen lassen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der eigentumsrechtliche Wertschutz von Anteilsrechten

Der eigentumsrechtliche Wertschutz von Anteilsrechten von Griebel,  Joern
Eigentumsschützende Regeln finden sich auf der nationalen Rechtsebene ebenso wie im Internationalen Recht. Die Habilitationsschrift untersucht die z. T. diametral widersprechenden Ansätze zum Problem des eigentumsrechtlichen Wertschutzes von Anteilsrechten im deutschen Verfassungsecht und des internationalen Rechts. Dafür wird die deutsche Rechtslage mit Ansätzen im Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention, im allgemeinen Völkerrecht und im Internationalen Investitionsschutzrecht verglichen. Dabei zeigt sich, dass die Ansätze im Völkerrecht teilweise den gebotenen Rückgriff auf etablierte nationalrechtliche Konzepte vermissen lassen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der eigentumsrechtliche Wertschutz von Anteilsrechten

Der eigentumsrechtliche Wertschutz von Anteilsrechten von Griebel,  Joern
Eigentumsschützende Regeln finden sich auf der nationalen Rechtsebene ebenso wie im Internationalen Recht. Die Habilitationsschrift untersucht die z.T. diametral widersprechenden Ansätze zum Problem des eigentumsrechtlichen Wertschutzes von Anteilsrechten im deutschen Verfassungsecht und des internationalen Rechts. Dafür wird die deutsche Rechtslage mit Ansätzen im Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention, im allgemeinen Völkerrecht und im Internationalen Investitionsschutzrecht verglichen. Dabei zeigt sich, dass die Ansätze im Völkerrecht teilweise den gebotenen Rückgriff auf etablierte nationalrechtliche Konzepte vermissen lassen. Das Werk ist Teil der Reihe Studien zum Internationalen Investitionsrecht, Band 34.
Aktualisiert: 2021-07-01
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Rechtsschutz und Bestandsschutz bei fehlerhaften Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen im Aktienrecht

Rechtsschutz und Bestandsschutz bei fehlerhaften Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen im Aktienrecht von Wünschmann,  Benny
Die Arbeit fasst die Heilung, die Lehre vom fehlerhaften Verband und das Freigabeverfahren zu einem konsistenten Bestandsschutzsystem bei fehlerhaften Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen zusammen. Dabei wird die Ausgestaltung des flankierenden Rechtsschutzes unter Berücksichtigung eigentumsrechtlicher Implikationen kritisch beleuchtet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Rechtsschutz und Bestandsschutz bei fehlerhaften Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen im Aktienrecht

Rechtsschutz und Bestandsschutz bei fehlerhaften Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen im Aktienrecht von Wünschmann,  Benny
Die Arbeit fasst die Heilung, die Lehre vom fehlerhaften Verband und das Freigabeverfahren zu einem konsistenten Bestandsschutzsystem bei fehlerhaften Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen zusammen. Dabei wird die Ausgestaltung des flankierenden Rechtsschutzes unter Berücksichtigung eigentumsrechtlicher Implikationen kritisch beleuchtet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Rechtsschutz und Bestandsschutz bei fehlerhaften Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen im Aktienrecht

Rechtsschutz und Bestandsschutz bei fehlerhaften Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen im Aktienrecht von Wünschmann,  Benny
Die Arbeit fasst die Heilung, die Lehre vom fehlerhaften Verband und das Freigabeverfahren zu einem konsistenten Bestandsschutzsystem bei fehlerhaften Kapitalmaßnahmen und Unternehmensverträgen zusammen. Dabei wird die Ausgestaltung des flankierenden Rechtsschutzes unter Berücksichtigung eigentumsrechtlicher Implikationen kritisch beleuchtet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Immissionsschutzrechtlicher Bestandsschutz und BVT-Schlussfolgerungen

Immissionsschutzrechtlicher Bestandsschutz und BVT-Schlussfolgerungen von Brandner,  Kathrin
Die Autorin befasst sich mit dem Bestand und der Reichweite des immissionsschutzrechtlichen Bestandsschutzes. Im Immissionsschutzrecht sind angesichts der von den Anlagen ausgehenden Emissionen dynamische Grundpflichten (§ 5 BImSchG) statuiert. Dies hat zur Folge, dass die Anlagenbetreiber ungeachtet der erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gezwungen sein können, die Anlagen an neue technische und rechtliche Entwicklungen anzupassen. Damit soll dem Gesetzeszweck Rechnung getragen werden, wonach die Menschen und die Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden sollen. Diese Gemeinwohlinteressen kollidieren mit dem Interesse des Anlagenbetreibers an der Beibehaltung der aktuellen Gesetzeslage. Entscheidend zu klären ist die Frage, ob es im Immissionsschutzrecht überhaupt noch ein ausreichendes Niveau an Bestandsschutz gibt und wie den Interessen der Anlagenbetreiber Rechnung getragen werden kann. Dabei ist entscheidend, ob und in welcher Situation der Inhalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch abstrakt-generelle Regelung unmittelbar angepasst werden kann. Zudem steht auch das Immissionsschutzrecht unter unionsrechtlichem Anpassungsdruck. Im letzten Teil der Schrift stehen die auf der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) beruhenden BVT-Schlussfolgerungen im Mittelpunkt der Diskussion. Mittels den BVT-Schlussfolgerungen wird der Maßstab der Besten Verfügbaren Technik (BVT) definiert und regelmäßig angepasst. Es wird dargelegt wie die europäischen Anforderungen in deutsches Recht umgesetzt werden und welchen Einfluss sie auf das Spannungsverhältnis von Bestandsschutz einerseits und Anpassungsdynamik andererseits hat. Die praktische Relevanz des Forschungsgegenstandes zeigt sich darin, dass die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen allein in Deutschland mehr als 9.000 Anlagen betrifft, die infolge der sich aus der Industrieemissionsrichtlinie ergebenden Pflichten einem permanenten Anpassungsdruck unterworfen sind.
Aktualisiert: 2023-04-06
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