Mit Stärkung des Eigenverwaltungsverfahrens durch das ESUG ist auch die Frage der Haftung von Geschäftsleitungsorganen immer wieder in den Mittelpunkt gerückt und wurde – zumindest für die GmbH – bereits umfassend behandelt. Nach welchen Vorschriften die Geschäftsführungsorgane von Personengesellschaften bei Verletzung ihrer insolvenzspezifischen Pflichten zur Verantwortung gezogen werden können, bleibt dagegen weitgehend ungeklärt. Die Arbeit untersucht im Schwerpunkt, ob sich die bereits für die Kapitalgesellschaft entwickelten Grundsätze übertragen lassen und ob die speziell für die Personengesellschaft geltende Haftungsvorschrift des § 128 HGB im Eigenverwaltungsverfahren angewendet werden kann.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Mit Stärkung des Eigenverwaltungsverfahrens durch das ESUG ist auch die Frage der Haftung von Geschäftsleitungsorganen immer wieder in den Mittelpunkt gerückt und wurde – zumindest für die GmbH – bereits umfassend behandelt. Nach welchen Vorschriften die Geschäftsführungsorgane von Personengesellschaften bei Verletzung ihrer insolvenzspezifischen Pflichten zur Verantwortung gezogen werden können, bleibt dagegen weitgehend ungeklärt. Die Arbeit untersucht im Schwerpunkt, ob sich die bereits für die Kapitalgesellschaft entwickelten Grundsätze übertragen lassen und ob die speziell für die Personengesellschaft geltende Haftungsvorschrift des § 128 HGB im Eigenverwaltungsverfahren angewendet werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Im Frühsommer 2013, nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) trat der Insolvenzfall der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG ein, welcher lebhafte Diskussionen bei verschiedenen Gerichtsinstanzen und in der Fachöffentlichkeit hervorgerufen hat. Die Suhrkamp-Insolvenz hat eine Reihe von umstrittenen Fragen über das Verhältnis von Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht nach dem ESUG hervorgerufen. Zum einen ist der Fall Suhrkamp ein typischer Fall im Zusammenhang zwischen gerichtlicher Sanierung und außergerichtlicher Sanierung. Die Beilegung der Streitigkeiten aus dem Fall Suhrkamp hat nach wie vor praktische Bedeutung. Zum anderen kann durch die Analyse und Beilegung einer Reihe von Streitigkeiten aus dem Fall Suhrkamp weiter geklärt werden, ob die neuen Regelungen im ESUG zulässig sind. Zu diesen Streitigkeiten gehören: Muss die Geschäftsführerin vor Einreichung eines Insolvenzantrags einen Gesellschafterbeschluss herbeiführen? Liegt ein von der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht abgeleitetes Stimmverbot der Mehrheitsgesellschafter vor? Sollte der Plan durch Obstruktionsverbot gem. § 245 i. V. m. § 248 InsO bestätigt werden? Gibt es ausreichende Rechtsbehelfe für Minderheitsgesellschafter nach der Insolvenzordnung? Mit dem Aufkommen der Epidemie und der digitalen Wirtschaft werden in Zukunft die Insolvenzfälle weltweit unweigerlich zunehmen. Wie man das Mitglied- und Anteilsrecht der Gesellschafter in Insolvenzfällen reguliert und die Interessen der Gesellschafter bei der gerichtlichen Sanierung ausgleicht, ist ein Problem, mit dem alle Länder konfrontiert werden.Auch in Deutschland erhofft sich der Gesetzgeber durch ESUG eine Steigerung der Erfolgsquote von Unternehmenssanierungen. Ein wichtiger Teil davon ist jedoch, wie die Gesellschafter angemessen am Insolvenzplan teilnehmen können.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Insolvenzrecht, Eigenverwaltung, Haftung Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Haftung Geschäftsführer, Insolvenzhaftung, Eigenverwaltungsverfahren, Sachwalter
Aktualisiert: 2023-04-06
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Wie einst im Schrifttum darum gestritten wurde, in welche Rechtsinstitute der Insolvenzverwalter einzuordnen ist, wird nun seit Einführung der Eigenverwaltung die gleiche Frage für den eigenverwaltenden Schuldner diskutiert. Diese dogmatische Grundlage ist bedeutsam u. a. für die Bestimmung der Kompetenzen des Schuldners, den Umfang des Insolvenzbeschlags und die Haftung des eigenverwaltenden Schuldners. Martin Mutzeks Arbeit beschäftigt sich mit der analogen Anwendung der bekannten Vermögensverwaltertheorien (Vertretungs-, Organ-, Amtstheorie u. Ä.) sowie der bei der Eigenverwaltung exklusiven Privatautonomietheorie auf den eigenverwaltenden Schuldner im eröffneten Eigenverwaltungsverfahren. Der Autor setzt sich mit den verschiedenen Möglichkeiten des Grundverständnisses der Eigenverwaltung auseinander und erörtert anhand materiell-rechtlichen und prozessualen Problemen, welches Verständnis den Umgang mit der Eigenverwaltung zu vereinfachen mag.
Aktualisiert: 2018-11-20
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Gegenstand dieses Buches ist, ob die vom Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) verfolgten Ziele tatsächlich erreicht werden können. Der Autor untersucht, ob die ESUG-Reform das Potential hat, Sanierung, Restrukturierung und Reorganisation zu stärken, oder ob nach wie vor Liquidation und Zerschlagung an der Tagesordnung bleiben. Neben einer dogmatischen Einordnung der Verfahren nach § 270a InsO und § 270b InsO erörtert er rechtliche und tatsächliche Probleme dieser Verfahren, wie zum Beispiel das Verhältnis zwischen dem Aussteller der Bescheinigung und dem vorläufigen Sachwalter, die Ausgestaltung und Auslegung der Bescheinigung, sowie die Veröffentlichung der Bestellung des Sachwalters. Darüber hinaus behandelt der Autor das Verhältnis der beiden Verfahren zueinander und bewertet deren jeweiligen Vor- und Nachteile.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zur Abgabenordnung den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.
Aktualisiert: 2022-11-02
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